#Duisburg: Polizei plant keine Mindestabstandskontrollen zu Radfahrenden – #Autokorrektur #Verkehrswende #Fahrradalltag

Auf meine Frage zu geplanten Abstandskontrollen bzgl. Radfahrende bekam ich von der Polizei Duisburg folgende Antwort:
„…
Demnach teile ich Ihnen mit, dass durch die Polizei Duisburg keine derartigen Aktionen geplant sind und Aktionen zur Kontrolle ausschließlich dieser Verstöße zukünftig nicht vorgesehen sind.
…“

Ich hatte vorher schon mal danach gefragt, aber da wollte man gar nicht richtig antworten. Deshalb habe ich es noch einmal mit einer anderen Formulierung versucht, die nun Klarheit gebracht hat.

Wie man dies ohne gezielte Kontrolle mitkontrollieren will. bleibt mir schleierhaft. Denn es braucht ja nach Behauptung der Polizei gerichtsverwertbare Belegen, um Abstandsverstöße ahnden zu können. In einem anderen Schriftwechsel hat die Polizei allerdings geschrieben, dass es derzeit gar nicht möglich wäre. Somit ist für mich ziemlich klar, dass man Abstände auch zukünftig nicht kontrollieren will, obwohl Radfahrende hierdurch gefährdet werden.

Dies dürfte nach meinem Verständnis dann eine Situation sein, wo man für die eigene Sicherheit sorgen darf mit verhältnismäßigen Mitteln.

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#RWE will mehr deponieren – #Brühl #Erftstadt #Klimaschutz #Bergrecht #Braunkohle

RWE Power AG, AVG-Köln mbH und Remondis Industrie Service GmbH wollen eine Planfeststellung für den Weiterbetrieb des Deponiestandortes Vereinigte Ville in Hürth, Brühl und Erftstadt.

Warum die Arnsberg genehmigen soll erschließt sich mir nicht, ist aber wohl mal wieder „Bergrecht“

Scheinbar will man die auf einer vorhandene Deponie eine weitere Deponie errichten.

Offenlage 03.01.2022 – 02.02.2022
unter
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/bekanntmachungen
http://www.uvp-verbund.de/nw
und natürlich kann man auch bei der Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Düren, Josef-Schregel-Str. 21, 52349 Düren reingucken, allerdings nur unter den in Amtsblatt 50 genannten Einschränkungen.

Teilnahmen geht per elektronischer Erklärung per Mail an „abfall-61 äht bra.nrw.de“ bis 02.03.2022 (mit Anschrift) oder postalisch.

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LIDL will Explosivstoff in Kamp-Lintfort lagern

LIDL hat für Kampf-Lintfort folgendes beantragt:
Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von pyrotechnischen Gegenständen mit einer Lagerkapazität von 45 t Nettoexplosivmasse auf dem Betriebsgelände Krummensteg 137 in 47475 Kamp-Lintfort

Da es um ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Logistik handeln würde ist angeblich keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.

Eigentlich verwunderlich, wenn man bedenkt dass die Explosivstoffe auf irgendwie zum Lager müssen. So Gefahrgut-LKW durch Wohngebiete ist nicht so toll.

Und wenn 45 t Hochgehen, macht das schon ordentlich etwas platt im Umfeld.

Zu Details Amtsblatt 51/52 der Bezirksregieurung Düsseldorf

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Bigoterie bei Impfung und Autofahren – #Autokorrektur #Verkehrswende

Eine kleine Gruppe macht sich sorgen wegen nicht vorhandener Langzeitwirkung von Impfung, weshalb die Politik versagt und als Folge davon Deutschland stark einschränkt.

Ich frage mich, ob sich die Gruppe der Impfverweigernden auch bei der Nebenwirkung von PKW so anstellen oder selbst Gas geben.

Nebenwirkungen von PKW:
– Platzverbrauch auf Kosten der Allgemeinheit
– Erhebliche Freisetzung von Mikroplastik
– Freisetzung von krebserregenden Stoffen
– Freisetzung von ätzenden Stoffen
– Freisetzung von Giftstoffen
– Lebensgefahr durch Kollision
– Lebensgefahr durch diverse Verstöße
– Überhitzung

Eigentlich müsste man demnach Autofahren verbieten. Aber auch in Deutschland werden heilige Kühe wohl nicht geschlachtet. Völlig egal wie sinnvoll einschränkende Maßnahmen sind.

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NRW Petitionsausschuss will nichts für Radfahrende tun – #FDP #CDU #Autokorrektur #Fahrradalltag

Ich hatte wegen der hochgefährlichen Dooring-Parkplätze eine Petition an den Landtag NRW geschickt, weil die Städte nicht handeln. Nun bekam ich folgende Antwort:
„Der Petitionsausschuss hat die Sach- und Rechtslage, die der Eingabe des Petenten zugrunde liegt geprüft.

Bei neu zu planenden Straßen werden ausreichende Sicherheitsabstände zwischen Parkplätzen und Radverkehr berücksichtigt. Bei bestehenden Straßen lässt sich dieser Abstand oftmals nur durch bauliche Maßnahmen herstellen, die jedoch einen längeren Vorlauf benötigen.

Die Städte Düsseldorf und Duisburg prüfen bereits inwieweit Umbaumaßnahmen an den benannten Straßen möglich sind. Dabei handelt es sich jedoch um umfangreiche Verfahren. Dem Petenten wird empfohlen, deren Ausgang abzuwarten.

Der Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, der Landesregierung (Ministerium für Verkehr) Maßnahmen zu empfehlen.“

Eine desaströse Antwort, die mich ehrlich gesagt erschüttern. Deshalb habe ich folgendes an den Landtag geschickt:
„Guten Tag,

Ehrlich gesagt bin ich erschüttert von der Antwort des Petitionsausschuss zu meiner Petition, bei der es um eine Beseitigung einer Lebensgefahr für Radfahrende geht.

Wenn Autos direkt rechts von einem Radweg parken und sich die Tür öffnet kann es gut ausgehen oder es gibt Verletzte, wenn nicht sogar Tote. Gerade auf der Karl-Jarres-Straße besteht eine akute Gefahr, die es unverzüglich zu beseitigen gilt. Bei einer zweispurigen Straße mit PKW Parkplätzen auf dem Gehweg ohne Abstand zu einem Radweg und direkt neben diesem schmalen Radweg links einiges an Schwerlastverkehr ohne den gesetzlichen vorgeschriebenen Abstand. Das es bisher keine Unfälle gab ist pure Glückssache, weil es halt oft bei Beinaheunfällen bleibt. Noch dazu kommt eine unzulässige Nutzungspflicht für diesen Radweg, dabei könnte das Problem durch eine Kombispur für Bus und Radverkehr beseitigt werden und da braucht man auch keine baulichen Maßnahmen, sondern nur etwas Farbe. Oder noch einfacher ein paar Schilder, welche das Parken verbieten. Beide geht unmittelbar um eine Lebensgefahr zu beseitigen, ist also durchzuführen. Was man danach macht kann man dann immer noch prüfen.

Ich für meinen Teil halte mich in so einem Bereich nicht an Verkehrszeichen 254, weil der Radweg nicht benutzbar ist und fahre zu meiner eigenen Sicherheit auf der Straße.

Aber das FDP und CDU nichts um Menschenleben geben, merkt man deutlich an deren Coronapolitik. Auch da werden Tote in Kauf genommen. Eigentlich hätte ich mit so einer Antwort rechnen müssen. Euch gehen wohl Parkplätze über Menschenleben. Ich frage mich, ob Grüne uns SPD da auch zugestimmt haben, bei so einer menschenverachtenden Einstellung.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)“

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NRZ betreibt #Greenwashing für Flugverkehr – #Klimaschutz

Immer wieder erscheinen in der NRZ Artikel zum Thema Flugverkehr und „Klimaschutz“. Da ich mich für beide Themen interessiere, lese ich diese natürlich auch immer sorgfältig. Auffällig ist, dass bei vielen der Artikel der Flugverkehr besser dargestellt wird, als dieser wirklich ist. So wurde jüngst unter dem Titel „Spohr lobt Plan für Mindestpreise“ darauf hingewiesen, dass der Flugverkehr bis 2050 CO2-neutral werden will. Wie üblich wurde nicht darauf hingewiesen, dass der Flugverkehr dadurch längst nicht klimaneutral wird, da nur ein ca. 1/4 der klimaschädlichen Emissionen im Flugverkehr CO2 sind. Ich kann mich hier nur an einen Artikel entsinnen in dem dies überhaupt erwähnt wurde, dann aber quasi als Meinung dargestellt wurde und nicht als Fakt.

Keine Ahnung, ob es nur schludrige journalistische Arbeit ist oder ob man für den Anzeigenbereich Flugbranche hier extra nicht so genau hinsieht. Es ist jedenfalls unseriös, der Flugbranche zu einem saubereren Image zu verhelfen als diese in Wirklichkeit hat, indem wesentliche Tatsachen willkürlich weglässt.

Der Bevölkerung ist der Unterschied zwischen CO2-neutral und klimaneutral oft nicht bewusst und von einer seriösen Tageszeitung erwarte ich, dass diese Unschärfe immer wieder angesprochen wird. Denn ansonsten denken viele, dass Fliegen nicht so schlimm ist und reduzieren dies nicht. Greenwashing bezeichnet hier, dass man die Flugbranche als sauberer darstellt, als diese wirklich ist.

Dadurch verzögern sich auch die notwendig Maßnahmen für eine Transformation. Denn durch weglassen der wirklichen Belastung erscheint die Flugbranche sauberer und es ist moralisch weniger problematisch genauso weiter zu machen, wie bisher.

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Kita in den Peschen? Bei dem LKW-Verkehr? – #Duisburg #Rheinhausen #Logport #Duisport

Wie man der Tageszeitung entnehmen konnte, will die GEBAG eine Kita in Rheinhausen bauen. Auf deren Seite sind folgende Angaben zu finden:

Errichtung einer 6-gruppigen Kita in Modulbauweise
In den Peschen 10a, 47228 Duisburg-Bergheim

Zeitplan
Ausschreibungszeitraum: Januar/Februar 2022
Ausführungsbeginn: März 2022
Geplante Fertigstellung: November 2022

Die Hausnummer 10 ist das Gebäude am Sportplatz hinter dem Schotterparkplatz nahe der Einmündung mit dem Flutweg. Das heißt entweder wird man den Parkplatz oder den Sportplatz daneben für eine Bebauung nehmen. Oder will man gar ganz viele Bäume fällen und den Zugang zum Stadtpark erschweren? Zuzutrauen wäre das der Stadt und GEBAG.

Was mir bei der Adresse aber sofort einfällt ist die Frage was mit dem gefährlichen LKW-Verkehr in dem Bereich ist. Schließlich donnern nicht wenige LKW über den Flutweg und die inkompetente von SPD und CDU geführte Verwaltung verweigert Maßnahmen begründet mit einer unvollständigen fehlerhaften Verkehrsgefährdungsbeurteilung, obwohl die Gefährdungen sogar für Laien offensichtlich sind.

Wenn dazu nun noch Kindergartenkinder kommen, steigt das Unfallrisiko signifikant an. Das heißt ein LKW-Verbot für den Flutweg wird noch wichtiger. Wobei da ja bereits die Gefährdung für die radfahrenden Schuldkinder reicht, welche die Verwaltung ignoriert.

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Radfahrunfälle und Täter-Opfer-Umkehr – #Fahrradalltag #Dooring #Verkehrswende #Autokorrektur

Vor einigen Tagen schrieb ich einer Zeitung bzgl. der Thematik Täter-Opfer-Umkehr bei Unfällen von Radfahrenden. Aufhänger war hier ein Artikel bei dem ein Radfahrer einen Dooringunfall hatte. Im Artikel wurde dies zwar weitestgehend beschrieben, aber die Überschrift, erwähnte nur den Radfahrer und die Autotür. Also nicht den eigentlich Täter. Für mich klang das mehr danach, dass die Person am Steuer gar nicht beteiligt war.

Fast so als wäre der Radfahrer selbst schuld, dass dieser in die Tür gesemmelt ist. Natürlich ist die Wahrnehmung von Texten durch jeden Menschen anders. Aber es ist ja kein Einzelfall, dass in Artikeln Radfahrende und ein Objekt erwähnt werden, aber nicht der Täter. Und bei vielen Unfällen ist offensichtlich die Person am Steuer verantwortlich für den Unfall.

Beispiele:
– Rennradfahrer stirbt nach Zusammenstoß mit Auto
– PKW fährt frontal auf Radfahrer – Mann erliegt Verletzungen
– Von Autotür getroffen – 81 jährige Radfahrerin stirbt

Durch die Fokussierung auf die „Tatwaffe“ und nicht den Täter in der Überschrift gewinnt man den Eindruck, dass Radfahrende schuld wären und nicht diejenigen am Steuer. Also ohne mir jetzt die Unfälle anzuschauen müssen zumindest alle Beteiligten erwähnt wären. So ist nicht die Autotür die Unfallursache, sondern die Person am Lenkrad, welche die Tür unmittelbar vor Radfahrenden aufreißt. Die Tür ist nur das Tatinstrument. Ich mein man schreibt auch nicht:
– Messer stößt mit Frau zusammen (für einen Mord)
– Penis stieß mit Frau zusammen (für Vergewaltigung?
Nur bei Unfallbeschreibungen im Straßenverkehr macht man das seltsamerweise. Ob es hierzu wohl psychologische Studien gibt? Vielleicht eine unterbewusste Einstellung zu Autos und Autofahrenden, die verhindert hier die tätlichen Personen zu benennen?

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Vorläufig keine Rodung und Räumung in Lützerath – #Braunkohle #RWE #Klimaschutz

Pressemeldung des OVG
Das Oberverwaltungsgericht hat heute mit Zwischenentscheidungen der RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung in den Eilbeschwerdeverfahren davon abzusehen, auf den Grundstücken eines Landwirts in Lützerath Vorbereitungsmaßnahmen für die Abbaggerung, etwa Rodungsarbeiten oder den Abriss von Gebäuden, durchzuführen.

Die Beteiligten streiten um zwei Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg, mit denen die beigeladene RWE Power AG vorzeitig in den Besitz mehrerer Grundstücke am Rand der derzeitigen Abbruchkante des Tagebaus in Lützerath eingewiesen wurde. Auf den Grundstücken sollen in der ersten Hälfte des Jahres 2022 sogenannte Vorfeldberäumungsmaßnahmen stattfinden, damit sie ab dem Sommer im Rahmen des Tagebaus „Garzweiler II“ zur Gewinnung von Braunkohle abgebaggert werden können. Ein Landwirt (Antragsteller im Verfahren 21 B 1675/21) und zwei Mieter eines Wohnhauses auf den Hofgrundstücken (Antragsteller im Verfahren 21 B 1676/21) haben dagegen Eilanträge gestellt, die das Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt hat. Dagegen haben die Antragsteller Beschwerde erhoben.

Über die Beschwerden selbst hat der 21. Senat des Oberverwaltungsgerichts noch nicht entschieden. Er hat aber heute in beiden Verfahren sogenannte Hängebeschlüsse erlassen und der RWE Power AG aufgegeben, bis zu einer Entscheidung des Senats in den Beschwerdeverfahren von Vorfeldberäumungsmaßnahmen abzusehen. Der Senat reagiert damit darauf, dass die Zusage der RWE Power AG, einstweilen auf Vollziehungsmaßnahmen im Hinblick auf die streitbefangenen Grundstücke zu verzichten, am 7. Januar 2022 ausläuft. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass es dem Senat aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung des zuständigen Berichterstatters sowie der Komplexität der Verfahren nicht möglich sein wird, vor Ablauf der zugesicherten Stillhaltefrist eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Die Hängebeschlüsse dienen dazu, den Eintritt vollendeter Tatsachen vor einer Sachentscheidung des Senats zu verhindern. Sie stellen ausdrücklich keine Vorwegnahme der Entscheidungen in den anhängigen Beschwerdeverfahren dar. Deren Ausgang ist offen. Der Senat ist bemüht, die Beschwerdeentscheidungen so schnell wie möglich zu treffen. Näheres zum voraussichtlichen Zeitpunkt dieser Entscheidungen lässt sich derzeit nicht sagen.

Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Aktenzeichen: 21 B 1675/21 und 21 B 1676/21 (I. Instanz: VG Aachen 6 L 418/21 und 6 L 433/21)

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#Rheinhausen: Neue Brücke in nur 3 Monaten? – #Duisburg #Cölve

Straßen.NRW (@StrassenNRW) twitterte um 7:29 AM on Di., Dez. 21, 2021:
„Planmäßig vor Weihnachten haben wir den Neubau der Swistbachbrücke (L182) in #Swisttal abgeschlossen. Ministerin Ina Brandes hat die Brücke freigegeben. Die neue Brücke wurde seit dem 20. September in nur drei Monaten mit Fertigbauteilen errichtet. Mehr: https://t.co/fSzQ9ldWIl“

Wie man dem Tweet entnehmen kann, kann man Brücken auch sehr schnell bauen. Wenn man denn wirklich will, muss nur ein Hochwasser die Brücke wegreißen und nicht der Missbrauch als Abkürzung für LKW-Verkehr.

Übrigens der Osttangenten Schwachsinn bindet Planungskapazitäten bei den städtischen Behörden, die man auch für die Neuplanung von Brücken nutzen könnte.

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#Duisburg Gateway Terminal klimaneutral? – #Greenwashing #Duisport #Klimaschutz #Logistik

Überall wird derzeit versucht Klimaneutralität vorzutäuschen. Der Hafen Duisburg ist hier sicherlich keine Ausnahme, wenn man verkündet, dass das Gateway Terminal klimaneutral werden soll. Man entsinne sich hier an die Äußerungen im Beteiligungsverfahren. U. a. Photovoltaik ist keine Vorgabe, deswegen will man das nicht machen. Die Verwendung von Wasserstoff für Schienenverkehr, obwohl oft elektrisch möglich wäre, ist Verschwendung von Energie. Schiffsverkehr wird absehbar auch nicht klimaneutral.

Eine Verlagerung der Güter von der Straße auf die Schiene, sorgt für mehr PKW, weil der Bahnverkehr noch mehr durch Güterverkehr ausgebremst wird. Erlebe ich immer wieder, dass Züge wegen Güterverkehr verspätet sind oder warten müssen. Die Schiene ist leider voll.

Der Bau und Betrieb von Infrastruktur ist längst nicht klimaneutral. Allein Beton, der ja für Brücken, Straßen und Gebäude benötigt wird ist schon sehr klima- und umweltschädlich, weil hier Landschaft vernichtet wird. Gleiches gilt für Sand und Kies.

Und Umweltneutral kann und wird Logistik niemals sein. Allein schon wegen der Lärm und der benutzten Fläche, aber auch durch Transport von wenig nachhaltigen Produkten, die bereits nach kurzer Zeit durch neue ersetzt werden müssen. Dies induziert viele unnötige Transporte.

Letztendlich ist dieses Greenwashing Klimabilanzfälschung bzw. Umweltbilanzfälschung.

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DIE PARTEI Düsseldorf antwortet dem Schnalke – #Klimastreik #Flughafen #Klimaschutz #FFF

Twitter spült immer mal wieder geniale Beiträge in die Timeline, so auch ein Beitrag von Die PARTEI Düsseldorf:
„Hurra! Wir haben ungebetene Lobbypost bekommen! Da antworten wir doch gern!“
fängt der Tweet an. Angehängt ist auch die Antwort an den Flughafen Düsseldorf auf eine lobbykratische Einladung. Direkt mit ein paar kritischen Anmerkungen und der Überlegung das Treffen doch direkt mit einem schönen Klimastreik zu verbinden. Schließlich liegt dem Flughafen Klimaschutz nicht sonderlich am Herzen.

Zugleich sieht man auch wofür der Flughafen alles Geld übrig hat.

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#Bahn: Zuverlässigkeit mangelhaft – #Bahnsinn #Verkehrswende

Wer hat es noch nicht erlebt, dass die Bahn über Verspätungen oder Zugausfälle nicht rechtzeitig informiert. Ein besonders krassen Fall habe ich im Allgäu erlebt. Da stand ich über eine Stunde am Bahnhof, weil die Bahn erst mit mehr als einer halben Stunde Verspätung über einen Zugausfall informierte. Hätte die Bahn rechtzeitig informiert, hätte ich einen anderen Zug nehmen können. So stand aber nur etwas von 3 Minuten Verspätung in der App, wo man sich denkt für einen durchgehenden Zug wartet man dann halt noch ein paar Minuten. Das man dann über eine halbe Stunde später plötzlich eine angebliche Alternative in der App sieht ist nicht witzig, sondern macht verdammt wütend. Der größte Witz wäre natürlich dann noch, wenn die Fahrgastverarschestelle eine Entschädigung mit Verweis auf die angebliche Alternative verweigern würde. Wäre denen definitiv zuzutrauen.

Verstehe echt nicht, warum es der Bahn so schwer fällt rechtzeitig zu informieren. Ausfälle und Probleme wären alle viel erträglicher, wenn man die Informationen rechtzeitig hätte. So steht man sich unnötig die Beine in den Bauch und verpasst dadurch noch Alternativen.

Wie soll da die Verkehrswende gelingen, wenn man sich nicht einmal auf die Informationen verlassen kann? Hier könnte die Bahn ohne großen Aufwand viel für Kundenbindung tun, versagt aber ständig, wenn es mal nicht richtig läuft.

Und wenn man die Bahn darauf anspricht kommen nur lahme Entschuldigungen. Davon kann man sich nichts kaufen und gibt einem auch nicht zurück was man verloren hat.

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Weiche Ziele machen keine Beulen – #Autokorrektur #Fahrradalltag #Verkehrswende

Gehende und Radfahrende werden oft in Unfälle verwickelt, weil Autofahrende nicht aufpassen bzw. sich nicht an die Verkehrsregeln halten (Blinken, halten bei Rot, angepasste Geschwindigkeit, Abstand usw.).

Ich habe hier echt manchmal den Eindruck, dass Autofahrende nur danach gehen, was wirklich gefährlich für das Fahrzeug ist. Die würden wohl z. B. deutlich mehr Abstand halten, wenn da etwas wäre, was Kratzer machen könnte, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Und dazu kommt noch das Problem, dass Ordnungsbehörden, wie die Polizei selbst ein schlechtes Vorbild sind und meiner Meinung nach teilweise die Regeln nicht kennen. Vielleicht wollen sie diese auch nicht umsetzen.

Oft liest man auch von Fahrendenflucht. Scheinbar zu Feige sich der Verantwortung zu stellen, für das Fehlverhalten. Es bleibt also nur, sich zu wehren, also so, dass die Fahrzeuge sich möglichst an die Regeln halten. So eine richtig gute Idee habe ich da aber auch nicht. Vor allen Dingen, weil man hier eigentlich sehr flexibel sein müsste.

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#Duisburg: Klaus Mönnicks ein Komiker? -#Rheinhausen #Logport #Duisport #LKW #CDU

Nach was schreit man wenn eine von CDU und SPD geführte Verwaltung Recht und Gesetz nicht durchsetzt? Natürlich nach neuen Straßen (NRZ Artikel vom 14.12.2021), ist ja völlig logisch, wenn man keine Ahnung hat. Wäre da ein LKW-Blitzer nicht viel, viel sinnvoller?

Was Betroffene machen können ist dagegen ziemlich simpel. Auf die Politik kann man sich ja erkennbar nicht verlassen, weil da nur populistische Forderungen kommen.
1. Man dokumentiert Unternehmen (Fotografisch mit Datum und Uhrzeit im Bild), welche entgegen der geltenden Regeln da lang fahren, was ja nicht erlaubt ist.
2. Fallen Unternehmen häufiger auffallen, besteht eine Wiederholungsgefahr.
Daraus ergibt sich für Anliegende aus dem Durchfahrtverbot in Kombination mit dem Eigentumsrecht nach BGB ein Unterlassungsanspruch. Das heißt mit Fotos von zwei Vorfällen oder mehr kann man die Unternehmen auf Unterlassung verklagen. Da es nicht erlaubt ist und die Ruhe stört hat man gute Chancen vor Gericht. Der Clou, machen die das nochmal trotz Unterlassungserklärung wird es für diese teuer. Die Firma muss dann für jedes Mal Geld an die Person mit Unterlassungsanspruch zahlen. Dazu kommt für die Firma noch die Kosten des verlorenen Verfahrens, was ja durch deren Fehlverhalten verursacht wurde, womit die auch die Kosten der Gegenseite übernehmen müssen. (Da es vor Gericht immer ein Risiko gibt, würde ich hier mit einer Firma anfangen, was sich dann ja rumspricht.)

Auf die inkompetente politische Verwaltungsführung von SPD und CDU würde ich mich nicht verlassen. Die bekommen ja nicht einmal einfache Durchfahrtsverbote hin, obwohl alles dafür spricht.

Was Mönnicks von der CDU angeht, so scheint er mir wirklich ein Komiker zu sein, denn an der Situation in Friemersheim, wird eine neue Straße an völlig anderer Stelle nichts ändern, denn das ist mangelnde Rechtsdurchsetzung. Immerhin schreit die CDU doch sonst immer so nach Recht und Gesetz. Auch der Steinklotz hat keine
Durchfahrten verhindert, wie Anliegende berichteten. Und was Hochfeld angeht so liegen die Probleme dort am Marientor und fehlerhafter Rechtsanwendung durch die Verwaltung an anderen Stellen. Eine Osttangente wäre ein kostenpflichtiger Umweg für LKW-Fahrende.

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#Klimaschutz: Wenn Wüst das ernst meint, soll er das beweisen! – #Fluglärm

Laut Zeitung versucht Hendrik Wüst (ehemaliger Verkehrsminister) Stress mit Klimaschützenden zu vermeiden. Tja mit Klimaschützenden wird Herr Wüst noch Stress bekommen, weil er den Erweiterungsantrag des Flughafen Düsseldorf nicht abgelehnt hat. Jeder zusätzliche Flug sorgt für mehr Ausstoß klimaschädlicher Gase. Dies in Kombination mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz macht doch eigentlich klar, dass Anträge auf Ausbau oder Erweiterung von Flughäfen, unverzüglich abzulehnen sind.

Dazu kommt noch die Thematik Feinstaub und insbesondere Ultrafeinstaub. Die neuen Empfehlungen der WHO stellen den Stand der Wissenschaft dar. Auch wenn diese noch nicht in die Gesetze überführt wurden, entfaltet sich auch aus Empfehlungen eine bindende Wirkung zum Schutz von Leben und Gesundheit.

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#Duisburg: Induzierter Verkehr durch neue Straßen – #Osttangente #Duisport #Logport

Der Versuch Verkehrsprobleme durch neue Straßen zu lösen ist zum Scheitern verurteilt. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass neue Straßen unweigerlich zu mehr Verkehr führen.

Besonders wenn reale oder vermeintliche Abkürzungen gebaut werden, kommt es im Endeffekt zu mehr Verkehr. Allenfalls kurzfristig ergibt sich eine Verbesserung.

Den umgekehrten Effekt kann man bei Sperrungen durch Baustellen sehen. Denn hier dauert es ein paar Tage, dann verteilt sich der Verkehr auf die bestehenden Straßen. Natürlich dauert es dann länger bestimmte Strecken zurückzulegen, was wiederum zu einem Umdenken führen kann. Das heißt insbesondere Pendelnde weichen auch auf andere Verkehrsmittel aus.

Wenn Verkehrspolitiker also ihren Bullshit von sich geben, dass z. B. durch breitere Autobahnen Stau bekämpft würde, so ist das gelogen. Stau kann man höchstens durch Reduzierung der Fahrzeuge etwas gegen den Stau tun. Man kann Straßen auch gar nicht so breit bauen, dass es keinen Stau gibt. Dafür müssten Straßen sich am Verkehrsmaximum orientieren, egal wie kurzzeitig dieses Auftritt.

Sinnvoller zur Staubekämpfung wäre übrigens eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung und durchgehend gleiche Anzahl von Spuren. Denn gerade Zusammenführungen, Baustellen und wechselnde Geschwindigkeiten können Staus induzieren.

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Verbrauchendenschutz: Mogelpackung für den Schummelmelder – #Klimaschutz

Bei der Biobrühe von ALDI bemerkte ich, dass das Glas nur etwa halb voll ist. Bekanntlich halte ich nicht sonderlich viel von solchen Mogelpackungen. Erst einmal verursachen diese unnötige Transporte und dann werden natürlich Ressourcen verschwendet. Ein viel zu großes Glas verbraucht halt viel Glas für die Herstellung und damit sind wiederum weitere unnötige Transporte verbunden. Alles in allem haben solche Mogelpackungen eine extrem schlechte Klimabilanz.

Teilweise sind solche Verpackungen legal und zählen rechtlich nicht als Mogelpackung, allerdings es vom Empfinden her. Das Recht lässt hier zu große Spielräume. Und oft kommen die Firmen dann mit Ausreden warum eine größere Packung notwendig wäre. Die haben für so etwas sicherlich eine eigene Ausredenentwicklungsabteilung. Scheinbar sind die Rohstoff für Verpackungen zu billig, denn ansonsten hätte der Markt das längst geregelt. Vielleicht wäre eine Leervolumenabgabe ganz sinnvoll.

Im Falle der Brühe war die Ausrede, dass sich das Volumen durch Transport verringern würde, dabei kann man dies bereits im Abfüllprozess erledigen. Es gibt hier extra entsprechende Rüttelvorrichtungen für pulverförmige Produkte. Denn ansonsten würde andere Firma ja auch eine Problem haben. Etwa bei Mehl. Habe noch nie eine halbvolle Mehlverpackung gesehen.

Es gibt aber eine Seite, wo man derartige Produkte melden kann.

Schummelmelder

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#Braunkohle: Pfeifer & Langen intransparente Änderung – #Köln #Hürth #Klimaschutz #Jülich

Die Firma Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG (Aachener Str. 1042 a, 50858 Köln) will etwas an deren Werk in Jülich ändern, laut Amtsblatt 49 der Bezirksregierung Köln.

Am Standort Jülich betreibt Pfeifer & Langen, laut UBA eine Zuckerfabrik mit Braunkohle seit 2004. Laut Übersicht 120 MW Wärme und 25 MW Elektrischer Output.

Bekanntlich braucht man für die Zuckerextraktion extrem viel Energie, weil man noch mit einer völlig veralteten Technik den Zucker extrahiert. Man zerkleinert die Zuckerrüben und kocht diese aus, dann verdunstet man das Wasser und erhält Zucker. Also ein extrem energieaufwendiges Verfahren.

Genutzt wird entweder direkt Braunkohle oder „veredelte“ Braunkohle. Zum Beispiel aus einem Werk in Hürth. Für 120 MW muss man schon viel Braunkohle verbrennen.

Was genau geplant ist kann man dem Amtsblatt leider nicht richtig entnehmen.

Unter dem Az. 53.0052/21/7.24.1-16-Wu/Win gibt die Bezirksregierung Köln bekannt, dass P&L eine wesentlichen Änderung Ihrer Anlage zur Herstellung von Zucker mit einer Produktionsleistung von 300 Tonnen Fertigerzeugnissen oder mehr je Tag beantragt hat. Da normalerweise geringfügige Änderungen mehr oder weniger gut durchgewunken werden, ist davon auszugehen, dass es um eine erhebliche Änderung geht. Es wird auf Ziffer 7.24.1 im Anhang 1 der 4. BImSchV verwiesen, dort wird aber quasi nur auf die Produktionskapazität abgestellt. Also erfährt man dort nichts über die Art der Änderung.

Gegenstand des Antrags soll.
– die Errichtung und der Betrieb einer Niedertemperaturtrocknung (NTT)
– sowie die Anlagenoptimierung und
– eine Kapazitätsanpassung
sein.
Und natürlich will P&L nicht warten, sondern schon jetzt bauen.

Die Unterlagen liegen vom 13.12.2021 bis 12.01.2022 bei
– Bezirksregierung Köln
– Stadtverwaltung Jülich
aus. Allerdings:
„Aufgrund der aktuellen Zugangsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Virus ist der Zugang zu den ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor der Einsichtnahme einen Termin.“
Das heißt, wenn man mal zufällig in Köln ist und eigentlich reinschauen könnte, geht es nicht, weil nur nach Terminvereinbarung. Dies sind in meinen Augen sehr stark Einschränkungen. Zumal die Unterlagen nicht elektronisch einsehbar sein und die Beschreibung des Vorhabens nur extrem vage ist.

Das man die Unterlagen nur an zwei Stellen auslegt zeigt, dass man Klimaschutz nicht ernst nimmt, denn eine Verkleinerung der Produktion dürfte wohl kaum geplant sein. Das sieht man auch daran, dass man ein Werk in Euskirchen auf Erdgas umstellt.

Einwendungen sind elektronisch möglich bis 14.02.2022 (Name und vollständige Anschrift) an dezernat53einwendungen äht brk.nrw.de möglich.

Erörterungstermin 12.04.2022, 10:00 Uhr (Kulturmuschel im Stadtgarten des
Brückenkopf-Parks, Rurauenstraße 11, 52428 Jülich), dafür ist der Termin öffentlich geplant.

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Laut UBA spricht viel gegen #Feuerwerk – #Umweltschutz #Lärm #Tierschutz

Die ganzen negativen Auswirkungen der „Tradition“ Feuerwerk auf wenigen Seiten.

Hintergrundpapier: Wenn die Luft „zum Schneiden“ ist

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#Datenschutz: Auskunft von der Union Betriebs GmbH – #CDU

Hat schon mal jemand etwas von der Union Betriebs GmbH gehört? Jepp ich auch nicht. Aber scheinbar ist diese u. a. für den Datenschutz bei der CDU zuständig, denn von dort bekam ich Auskunft, ob die CDU Daten von mir verarbeitet. Nach dem Skandal letztens musste ich dort einfach mal nachfragen.

Man weiß ja nie auf welchen dunklen Kanälen die CDU Daten einkauft.

Scheint eine eher kleinere GmbH nur im einstelligen Millionenbereich zu sein. Viele Informationen waren dem Geschäftsbericht 2019 nicht zu entnehmen. Aber das passt ja zur CDU, die vermutlich Eigentümerin ist, aber dazu steht im Geschäftsbericht nichts.

Ob man der CDU gerade beim Datenschutz trauen kann? Ich würde eher vermuten nein. Aber scheinbar war man schon etwas panisch, denn meine Antwort kam nicht als einfacher Brief, sondern als „Einschreiben Einwurf“ für 3 Euro. Da wollte man wohl auf Nummer sicher gehen.

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#Duisburg: Stadt schmückt sich mit fremden Federn – #Corona

Am 06.12.2021 schickte ich folgende Mail an die Stadt Duisburg, die NRZ und Roskothen:

…
Das mit den Kontrollen wäre gar nicht so schwer, wenn die Stadt vorkontrollieren würde. Also jeden Tag ein Band fürs Handgelenk in einer neuen Farbe, was um Fälschung zu erschweren erst am Morgen bekannt gegeben wird. Dazu mit Datum. Hätte man auch gleich den Weihnachtsmarkt mit abgedeckt. Andere Städte machen das längst so, aber einfache pragmatische Lösungen sind nicht erwünscht.
…

Seltsam, dass sich die Stadt in den letzten Tagen damit brüstet dieses Konzept entwickelt zu haben, wenn diese lediglich eine Idee aus anderen Städten aufgegriffen haben.

Wie ehrlich ist die Stadt dann an anderen Stellen?

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#Duisburg: Miese Baustellenbeschilderung durch VT Ripkens – #Rheinhausen

In Rheinhausen am Bahnhof Rheinhausen Ost wurden mehrere Schilder wegen einer Baustelle aufgestellt. Allerdings fragt man sich, ob die Handelnden nachgedacht haben, bevor diese Schilder aufgestellt wurden.

Da wäre zum Beispiel das Schild auf dem Gehweg, direkt neben einen in den Weg ragenden Mülleimer. Man fragt sich, warum das Schild nicht 2 m näher an die Baustelle gestellt wurde. So engt man den Weg doppelt ein. Völlig undurchdacht.

Aber da kommt man noch durch. Das nachfolgende Schild zeigt dagegen eine Situation, die gegen geltendes Recht verstößt, weil der Gehweg vollständig blockiert wird. Eigentlich schon eine Straftat, da man dies auch als gefährliches Hindernis betrachten könnte.

Auch dreist ist, dass die Firm VT Ripkens den öffentlich Gehweg, bis zur Einrichtung der Baustelle als Lagerplatz nutzte:

Alles in allem eine extrem dürftige Leistung der Firma VT Ripkens, aber wie ich Ordnungsamt und Polizei kenne, unternehmen die nichts. Aus welchen Gründen auch immer, muss man wohl selbst für die Sicherheit sorgen.

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Flughafen Düsseldorf will trotz allem immer noch erweitern – #CDU #Klimaschutz #Corona

Nächster kritischer Kommentar zur Kapazitätserweiterung

Erinnert mich daran, dass vor kurzem einer vor Gericht stand, wegen Brandstiftung, weil er seine vermeintlich gute Idee abgefakelt hat, weil er sich so in die Idee verrannt und viel Geld versenkt hat.

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#Duisburg: Bezirksregierung zur Sperrung Osloerstraße für Radverkehr – #Fahrradalltag #Autokorrektur #Verkehrswende #Osttangente

Es ist ziemlich skurril, dass man auf der einen Seite hört, dass es auf der Osloerstraße für Radfahrende gefährlich wäre, aber die Stadt Duisburg an anderen Stellen reale Gefährdungen durch LKW-Verkehr verharmlost.

Hier nun die skurrile Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Sie setzen sich für die Aufhebung des angeordneten VZ 254 auf der Osloer Str. in Duisburg ein.

Bezüglich Ihres Anliegens hat die Stadt Duisburg als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in Ihrem bisherigen Schriftverkehr bereits Stellung genommen. Grundlegend für eine Beschränkung auf der Osloer Str. für den Radverkehr ist an dieser Stelle § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“

Die Verkehrsverhältnisse auf der Osloer Str. ermöglichen, wie bereits von der Stadt Duisburg ausgeführt wurde, keine sichere Radverkehrsführung im Mischverkehr. Aus verkehrstechnischer Sicht steht die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. So wird die Osloer Str. mit freigegebenem Radverkehr (Mischverkehrsführung) als zu unsicher eingestuft, sodass eine Beschränkung nötig ist. Von einer Veränderung der Anordnungen auf der Osloer Str. ist demnach abzusehen. Dazu kommt, dass der in Rede stehende Streckenabschnitt als reine Kraftstraße planfestgestellt wurde.

Bezüglich alternativer Routen für den Radverkehr wurde ebenfalls Rücksprache mit der Stadt Duisburg gehalten. Den Radverkehrsteilnehmenden stehen ausreichende Alternativrouten wie z.B. die Werthauser Straße, die Hochfelder Straße, die Friedrich-Alfred-Straße, die Europallee, oder die Grünwegeverbindung (parallel zur Osloer Straße) im Nahbereich zur Verfügung.

Die Ausführungen der Stadt Duisburg, mit Verweis auf Ihren bisherigen Schriftverkehr, sind nach meiner Prüfung aus verkehrstechnischer und –rechtlicher Sicht aufsichtlich nicht zu beanstanden.

Eine fehlerhafte Anwendung der Straßenverkehrsordnung, auf deren Überprüfung sich meine Aufsicht beschränkt, ist nicht erkennbar. Die von Ihnen angeregte Änderung der Verkehrsabwicklung kann daher aufgrund der vorgenannten Gründe im Rahmen meiner aufsichtlichen Prüfung nicht verwirklicht werden.
…

Meine Antwort darauf:

Sehr geehrte***,

bei der Planfestellung wurden aber angeblich vorhandene Ausweichrouten für Radverkehr erwähnt, die nicht vorhanden sind bzw. nie realisiert wurden. Was Sie da aufzählen:
„Den Radverkehrsteilnehmenden stehen ausreichende Alternativrouten wie z.B. die Werthauser Straße, die Hochfelder Straße, die Friedrich-Alfred-Straße, die Europallee, oder die Grünwegeverbindung (parallel zur Osloer Straße) im Nahbereich zur Verfügung.“
sind erhebliche Umwege, die noch dazu deutlich gefährlicher sind. Angefangen bei der Magarethenstraßen mit einem schmalen Radweg und ohne Sicherheitsabstand zum Verkehr auf der Straße, obwohl die 2 m Mindestabstand auch dort gelten, denn der Bereich befindet sich außerorts.
Für die Abwägung, ob eine Gefährdung besteht, müsste es entsprechende Unterlagen geben, welche die Gefährdungen beschreiben und gegeneinander abwägen. Hier liegt ganz klar ein Abwägungsfehler vor, weil weder die Umwege, noch die Radwege bzw. die Gefährdungen auf den angeblichen Ausweichrouten abgewogen werden. Die Werthauser Straße ist beidseitig zugeparkt mit Gegenverkehr und einen hohem Anteil an Menschen, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, weder an Abstand noch an Wartepflicht.

Worin besteht die Gefährdung? Ich sehe keine Gefährdung. Man wird auf der Straße nicht übersehen und wenn sich alle an die Verkehrsregeln halt besteht keine Gefährdung. Das Stück ist auch nicht so lang, dass es den Verkehr großartig behindern würde. Die Stadt Duisburg kann hier keine Analyse der angeblichen Gefährdung vorlegen, während an anderer Stelle (siehe Anhang), wo es wirklich gefährlich ist, genau das Gegenteil behauptet wird und man den LKW keine Umwege zumuten will, während das hier für die Radfahrende zulässig ist? Höchst zweifelhafte Entscheidung. Wobei es an der anderen Stelle zumindest eine begründende Unterlage gibt, auf der Osloer Straße allerdings nicht.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#NRW: Statt Abstandskontrolle nur Ausreden von der Polizei – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Autokorrektur

Vor einigen Wochen schrieb ich dem Innenminister Reul, weil die Polizei in Hinblick auf eine Kontrolle des seitlichen Abstandes nicht bzw. sehr wenig tut. Die Antwort, lässt für mich den Schluss zu, dass eigentlich sogar noch weniger tut.

So heißt es in dem Schreiben:
Sofern die Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung aufgeführte Verstöße gegenüber der zu schützenden Gruppe der Rad Fahrenden erkennt, erfolgt ein konsequentes Einschreiten der feststellenden Beamtinnen und Beamten gegenüber den Delinquenten. […] In diesem Rahmen wird mit den Verkehrsteilnehmenden ein verkehrsdidaktisches Gespräch durchgeführt, auf eine Rücksichtnahme beim Überholen eines „schwachen“ Verkehrsteilnehmenden hingewiesen und als letzte Konsequenz ein dem Sachverhalt entsprechendes Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben.

Letzte Konsequenz heißt nach meinem Verständnis, dass nicht immer Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben wird. Aber diese Verkehrsüberwachung wird auch alleine in Hinblick auf seitlichen Abstand durchgeführt, sondern als „multifaktorielle Kontrollen“.

Vermutlich hat man beim Satz:
„Die sichere Teilnahme von Radfahrenden im Straßenverkehr hat in der Verkehrssicherheitsarbeit einen besonderen Stellenwert.“
das Wort ’niedrigen‘ vor besonderen gestrichen. So oder so ist der „einen besonderen Stellenwert“ eine inhaltsleere Worthülse. Quasi das was von der Politik kommt.

Ebenfalls heißt es in dem Schreiben, dass:
„Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW ist schon seit Jahren schwerpunktmäßig auf die Zielgruppe der Rad- und Pedelec-Fahrenden ausgerichtet.“
wäre. Wenn man allerdings bei einer Thematik einen Schwerpunkt setzt, müsste sich dies auch in entsprechenden Schwerpunktkontrollen widerspiegeln. Aber genau das wird, wie bereits geschrieben, nicht gemacht.

Aber bekanntlich hat die Polizei ja ohnehin ein seltsames Verständnis von Verkehrssicherheitsarbeit. Statt die Taten durch konsequentes Durchgreifen zu verhindern, wodurch sich das rumspricht. Klärt man lieber potentielle Opfer (Radfahrende) darüber auf, wie gefährlich der Straßenverkehr ist. Ich weiß selbst wie gefährlich es ist, sonst würde ich nicht mehr oder überhaupt mal Kontrollen fordern.

Stattdessen kommt an vielen Stellen, wenn es um Verkehrssicherheit geht, von der Polizei lediglich der Hinweis, dass dort nichts passiert wäre oder hier keine Schwerpunkt wäre. Das ist keine Verkehrssicherheitsarbeit, das ist lachhaft.

Weiterhin heißt es:
„Für die Verfolgung von Verstößen gegen die Seitenabstandsregel gegenüber Radfahrerinnen und Radfahrern müssen insbesondere technische Verfahren gefunden und erprobt werden, die den Beweisansprüchen vor Gericht Rechnung tragen können.“
Das heißt also die oben erwähnten Kontrollen finden gar nicht statt, weil es am Nachweis scheitert, denn genau dies bedeutet die Ausrede mit „multifaktorielle Kontrollen“, die wohl nur verschleiern soll, dass man weitestgehend nicht kontrolliert, mit Ausnahme der ebenfalls im Schreiben erwähnten Polizei Köln, die eine Straße vorher vermisst und gezielt seitliche Abstände kontrollierte. Aber das ist wohl nur eine Ausnahme.

Angeblich würde die Polizei NRW regelmäßige Marktschau nach entsprechenden Überwachungsgeräten betreiben. Wobei man sagen muss, dass regelmäßig auch alle 10 Jahre bedeuten kann. Ebenfalls so eine weiche Worthülse, die kaum Aussagekraft hat.

Bezüglich der existierenden Geräte heißt es:
„So existieren auf dem Markt Geräte (siehe OpenBikeSensor), die eine Messung des Seitenabstandes vom Radfahrenden zum passierenden Fahrzeug möglich machen. Jedoch reichen die technischen Voraussetzungen nicht für eine gerichtsverwertbare Messung bisher aus und sind daher für die Verkehrsüberwachungsarbeit der Polizei ungeeignet.“
Seltsam, wo doch bereits eine einfache Kamera ausreichende Beweise liefern und es auch genügend Technik für Entfernungsmessung gibt, die sich auch eichen lässt innerhalb gewisser Toleranzen. Es muss ja am Anfang gar nicht für alle Fahrzeuge bzw. alle Wetterbedingungen funktionieren. Überhaupt mal zu messen wäre ein Fortschritt. Aber die Erläuterung, die dann kommt, lässt tief blicken:
„Nach unserem Kenntnisstand gibt es für diesen hier betroffenen Bereich bisher kein Gerät, das eine PTB-Zulassung erhalten hat.“
Klingt zwar erst einmal so, als würde die Polizei sich bemühen. Aber wenn man nur passiv auf den Markt schaut und feststellt, dass angeblich nichts Gerichtsfestes verfügbar wäre und es keine zugelassenen Geräte gäbe, dann kommt mir jedenfalls sofort die Frage in den Sinn: ‚Warum hat die Polizei dann nicht selbst was in Auftrag gegeben?‘
Mehr noch wird die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sicherlich nicht einfach so aktiv, aber ganz sicher kann man diese beauftragen Messmethoden zu validieren. Und wenn die Fehlertoleranz halt 50 cm ist, dann sind die Unterschreitenden halt ab 1 m dran. Wäre schon mal ein Anfang. Von selbst kommt da jedenfalls nichts auf den Markt.

Richtig lächerlich wird es dann, als man auf meinen Vorschlag, mittels normierter Referenzgrößen den Abstand zu bestimmen, kommt. Da heißt es doch allen ernstes:
„Diese Messmethode wurde im Jahr 2020 hinsichtlich der Gerichtsverwertbarkeit geprüft. Dabei wurde unter Datenschutzgesichtspunkten in Gesprächen mit Sachverständigen und der örtlichen Bußgeldstelle das Thema diskutiert. Das Ergebnis führte dazu, dass die Methode in der Praxis nicht heran zu ziehen ist.“

Zu deutsch heißt das, dass es angeblich wegen Datenschutz nicht geht eine Bild vom Nummernschild zu machen und daraus den Abstand zu ermitteln. Dabei geht so etwas heute längst elektronisch und ohne Verstöße gegen den Datenschutz. Der Datenschutz käme hier bei einer Speicherung ins Spiel, wenn man aber nur verdächtige Fahrzeuge fotografiert und diese dann durch eine Auswertung jagt, wäre das kein Problem. Zumal bekanntlich der Datenschutz bei Geschwindigkeitskontrollen auch keine Problem ist. Hier wird ziemlich deutlich, wie niedrig der ‚besondere Stellenwert‘ angesetzt wird. Man sucht lieber nach Ausreden, warum etwas nicht geht oder hat Angst vorm Datenschutz, dabei hat der Datenschutz ausreichende Möglichkeiten, wenn man intelligent damit umgeht und diesen Verstanden hat.

Statt also etwas Wirksames zu tun, will die Polizei lieber Westen mit Abstandshinweis beschaffen.

Fazit für mich ist, bei so viel Ausreden, dass wohl nichts anderes übrig bleibt, als selber für die Einhaltung der Abstände zu sorgen, damit man nicht gefährdet wird. Wie ich genau das machen werde, weiß ich noch nicht, aber solange die Polizei nichts gegen diese rechtsfreien Räume im Straßenverkehr durch Kontrollen tut, muss man ja irgendwie für die Sicherheit sorgen.

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#Duisburg: Defekte Senken auf Osttangente – #Rheinhausen #Duisport #Logport

In Drucksache 21-1012 befindet sich unter der VIA-Projektnummer 3120 der Punkt „Instandsetzung von mehreren Senken“ auf der Osloerstraße zwischen Margarethenstraße und Europaallee.

Da sich ein Teil dieser Straße unter der Bezeichnung Osttangente auf der Schlackeaufschüttung zwischen Eisenbahnbrücke und Margarethenstraße befindet wurde ich natürlich aufmerksam. Denn Probleme mit Senken wären ein weiteres Indiz für fehlende Hochwassersicherheit.

Deshalb fragte ich per FragdenStaat nach. Wie ich erfuhr, handelt es sich ausschließlich um Senken im Bereich des kritischen Teilstücks. Also genau dort, wo der Fakedeich ist, gibt es auch Probleme mit den Senken. Scheinbar nimmt die Verwaltung an, dass allein LKW die Ursache sind, allerdings ist das unlogisch, denn selbst wenn LKW immer wieder über Senken fahren, wenn der Untergrund stimmt, kann hier nichts passieren. Jedenfalls nicht nach ca. 1,5 Jahrzehnten.

Die Senken wurden nun in den Seitenraum verlagert, damit keine LKW mehr drüber fahren, was ja zeigt, welche Ursache die Verwaltung annimmt. Und es gibt noch weitere Senken.

Aus meiner Sicht ist genau das eingetreten, was zu befürchten war. Ein Untergrund in Form einer undefinierten Schlackeaufschüttung, der auch Seitens der Stadt nicht als Deich gesehen wird, wird mir LKW belastet. Das heißt eine dynamische Kraft wirkt auf die Aufschüttung ein. Dass es hier zu ungleichmäßigen Setzungen kommen kann ist zu erwarten. Kann natürlich auch „nur“ die Bauausführung sein, aber auch mehr. Da der Untergrund vorher nicht genau untersucht wurde, bevor die Straße gebaut wurde, ist zu erwarten, dass genau das die Ursache ist.

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#Duisburg: Verkehrsinkompetenz Teil 2 – #Rheinhausen #Verkehrswende #Autokorrektur

Über die Sperrung der Friedrich-Alfred-Straße für den Radverkehr hatte ich bereits berichtet. In den Tagen danach bin ich dort ebenfalls vorbeigekommen und fand dann sogar noch seltsamere Beschilderung vor. Denn da stand dann neben einem Radfahrverbot auch noch ein Gehverbot. Was hat sich die Verwaltung der Stadt Duisburg nur wieder dabei gedacht? Diese hat zwar keine Schilder aufgestellt, aber alle Beschilderungen von Baustellen sind durch die Stadt zu genehmigen. Diese Baustellenplanungen habe ich mir in der Vergangenheit bereits mehrfach nach IFG/UIG angefordert. Auch da waren Defizite erkennbar, aber bei weitem nicht so krass. Angeblich läge es an der Baufirma behauptet die Stadt.

Bei Facebook meinten ja einige, dass man dann halt schieben müsse. Wenn man allerdings nicht mal mehr lang gehen kann, dann geht dies wohl kaum.

Ich für meinen Teil habe jedenfalls die Beschilderung für Gehende ignoriert und habe den völlig freien Gehweg benutzt. Mittlerweile wird für mich immer klarer, dass man die Verkehrsbeschilderung in Duisburg nicht ernst nehmen kann. Seien es nun Radwege mit Nutzungspflicht, wo die Nutzungspflicht wieder durch die direkt rechts neben dem Radweg parkenden Fahrzeuge automatisch aufgehoben wird. Oder andere nicht ernsthafte Beschilderungen.

Hier mal die Situation an der Kreuzung Friedrich-Alfred-Straße / Schwarzenberger Straße

Dann hatte man zwei Tage später das Schild in die andere Richtung umgedreht und damit den Gehweg an einer Stelle theoretisch vollständig blockiert.

Und dann am gleichen Tag Nachmittags war die fehlerhafte Sperrung weg und es stand ein noch falscheres Schild:

Wenn man das Schild liest heißt dies, dass man bis dort hin auf dem Radweg laufen sollte und auf dem Gehweg Radfahren, dass dies aber nun zu Ende sei. Einfach nur eine völlig hirnverbrannte Beschilderung, wer auch immer dafür verantwortlich war.

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Was ist gelb, schwarz und strahlt? – #Strahlenschutz #Antiatom #Radioaktiv

Eine Antwort auf diese Frage findet sich in einem Artikel von Quarks.

Aber erst einmal will ich ein wenig ausholen. Wenn man von Strahlung hört oder liest kriegen viele Menschen Panik oder Sorgen sich. Teilweise ist das verständlich. Es gibt viel Radioaktivität im Alltag, die den meisten Menschen nicht bewusst ist. Denn wenn man verlangt, dass etwas strahlenfrei ist, wird man auf jeden Fall enttäuscht werden, denn alles um uns strahlt. Und auch wir strahlen. Denn viele Elemente habe auch radioaktive Isotope, sodass wir u. a. aus der Nahrung Strahlung aufnehmen. Und da kommen wir auch schon zu Beantwortung der Frage, was schwarz, gelb und strahlend ist. Es ist die Banane, denn diese enthält Kalium 40. Ein radioaktives Isotop. Wesentlich mehr Strahlung nimmt man aber auf durch Rauchen, denn bei 20 Zigaretten pro Tag, nimmt man insgesamt 7-8 mSv im Jahr auf. Dies sollte man bedenken, wenn man sich etwa wegen Strahlung aus Fukushima sorgt. Der Grenzwert für die zusätzliche Strahlenbelastung der Normalbevölkerung beträgt 1 mSv. Dazu kommt die Grundbelastung und dann noch künstliche primär aus der Medizin (Röntgen, CT). Ebenfalls eine hohe Belastung gibt es beim Fliegen.

Dies sollte man immer bei der Risikobewertung im Kopf haben.

Atomkraftwerke im Normalbetrieb sind vergleichsweise harmlos, dass große Problem ist allerdings, dass es alle paar Jahre Katastrophen gibt.

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Autobahnparken am Flughafen Düsseldorf – #Fluglärm #Verkehrswende

Mal ein Beispiel wie egal Falschparkenden selbst die eigene Sicherheit ist, wenn es um das Sparen von ein paar ein paar Euro geht, sieht man bei dieser Schilderung von Autobahnparkenden.

Ich kann es jedenfalls nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommt dort zu parken. Aber scheint ist die Geiz-Ist-Geil-Mentalität einiger so stark, dass der Selbsterhaltungstrieb ausgeschaltet ist. Fragt man sich, was die alles für 100 Euro machen würden.

Verwunderlich finde ich allerdings, dass der Polizei dieses Problem bekannt ist, aber scheinbar nichts wirksames unternommen wird. Etwa per Kamera das Nummernschild erfassen und automatisch ein Strafverfahren einleiten. Denn wenn es dort gefährlich ist, dürfte wohl auch hier entweder StGB § 315b oder § 315c greifen. Also gefährliches Hindernis oder gefährlicher Eingriff. Wenn man da dann die Fahrerlaubnis entzieht, spricht sich das rum. Appelle und Wattebäuschen wie Ermahnungen zeigen nur wenig Wirksamkeit. Genau wie bei Clankriminalität nützt auch bei Verkehrskriminalität ein Kuschelkurs nichts.

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#Duisburg: Reinigung und Winterdienst bei Radwegen? – #Fahrradalltag #Fahrrad #Verkehrswende

Für die Verkehrssicherheit ist die regelmäßige Reinigung von Rad- und Gehwegen sehr wichtig. Gerade wenn überall Laub liegt kann es schnell rutschig werden.

Um so interessanter war ein Posting bei Facebook, wo Kerstin Ciesla vom BUND fragte, wo denn eigentlich die Reinigung der Fahrradwege geregelt wäre. Erstes Impuls war natürlich zu sagen in der entsprechenden Satzung für Reinigung und Winterdienst, aber oh Wunder beim näheren Hinsehen scheitert es bereits an unklaren Zuständigkeiten.

Es gibt mehrere Reinigungsklassen, die allerdings nur für Fahrbahn und Gehweg gelten. Wo hier baulich getrennte Radwege bleiben, ist unklar. Der Winterdienst scheint direkt nur für die Fahrbahn zu gelten.

Also einen Blick in die Satzung getan.

Direkt in § 1 Abs 1. steht:
„Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und der Fußgängerstraßen.“

Radwege sind gemäß StVO § 2 Abs. 5 allerdings bei baulicher Trennung kein Teil der Fahrbahn:
„Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden“

Ebenfalls in § 1 Abs. 1 der Reinigungssatzung heißt es:
„Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg […] betreibt die Reinigung der […] Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen)“
was noch mit Einschränkungen versehen wird, dort werden auch Radschnellverbindungen erwähnt.

Nun könnte man sagen, dass man Radwege auch zu den oben genannten Wegen zählen könnte.

In § 1 Abs. 3 definiert man dann weiter, dass man gemeinsame Fuß- und Radwege (Zeichen 240, Blaues Schild mit Gehenden oben und Radsymbol unten) als Gehwege definiert. Damit trennt mal die übrige Radinfrastruktur klar von Gehwegen ab.

Erst in § 1 Abs 4 wird man dann fündig.
„(4) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bankette, die Bushaltestellenbuchten sowie die Radwege.“

Das heißt die WBD sind für Radweg zuständig, allerdings schränkt man dies in § 1 (2) wieder derartig ein, dass man u. a. keinen Winterdienst für Radwege durchführt. Jedenfalls klingt dies so.

In § 3 Abs. 2 steht dann:
„Die gemäß § 1 Abs. 4 zur Fahrbahn gehörenden Radwege werden unabhängig von der Reinigung der Fahrbahn einmal wöchentlich gereinigt.“
Allerdings fehlt die Angabe durch wen diese Reinigung erfolgen soll.

In § 4 Abs. 3 steht dann bzgl. Winterdienst:
„Liegt zwischen Gehweg und Fahrbahn ein Radweg, so ist für den Zu- und Abgang ein entsprechender Übergang über den Radweg zu schaffen.“
Was im Umkehrschluss heißt Radwege werden nicht geräumt.

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Wohnungsnot durch Parkplätze – #Verkehrswende

Ein wesentlicher Faktor für die Baukosten ist die Grundfläche. Viel Städte geben eine Mindestzahl von Parkplätzen vor. Der Platz steht dann erstens nicht für Wohnraum zur Verfügung und erhöht die Baukosten, was sich wiederum auf die spätere Miete auswirkt. Aber muss das so sein? Wäre es nicht sozialer auf Vorgaben für Parkplätze zu verzichten? So kann es günstigeren Wohnraum für besonders für jene, die eh kein Auto haben.

Gleichzeitig gibt es viel Fläche, die ideal für Wohnbebauung wäre, aber für Autohandel bzw. als Parkplatz verschwendet wird. Auch hier müsste man hinterfragen, ob man es nicht lieber marktwirtschaftlich regelt und die Preise für das Parken im öffentlichen Raum entsprechend anpasst. Dann lassen sich auch Vermietmodelle realisieren, die nicht alle Mietenden für Parkplätze zahlen lassen.

Wie man sieht gehen Verkehrswende und eine Linderung der Wohnungsnot Hand in Hand.

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Seltsame Antwort des #VRR – #Bahnsinn #ÖPNV #Verkehrswende

Der VRR hat auf meiner Frage zu deren komischen Preispolitik wie folgt reagiert:
=========================================
Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 07.11.2021 erreicht hat.
Tickets lassen sich bei durchgängigen Fahrten nicht mit Einzeltickets erweitern.

Dies geht nur mit dem Zusatzticket.

Sie müssten eine Fahrt beenden (das Fahrzeug verlassen) und in eine späteres
Verkehrsmittel einsteigen, um Ihre Fahrt mit einem anderen Ticket fortsetzen zu
können. Dies müsste noch in Ihrem Geltungsbereich geschehen. ob es dann möglich
ist, mit einem Ticket Preisstufe A3 (Essen ist immer A3) zu fahren, hängt davon
ab, wo sie in Essen hinfahren wollen. Eventuell greift ein 2-Waben-Tarif.
Tickets gelten nicht bis zu einer Ortsgrenze, sondern bis zum letzten Haltepunkt
innerhalb des Geltungsbereiches.
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
=========================================

Die Antwort ist erstens seltsam und zweitens inhaltlich defintiv falsch. Als ich in Neuss war, war da auf dem Preisaushang für eine Fahrt von dort nach Düsseldorf HBF ein Ticket A3 ausgepreist. Auch die Sache mit A2 und A3 usw. ist eher verwirrend, wie man ja sieht.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es in Essen ähnlich ist. Und wenn eine Fahrt vollständig durch ein Ticket abgedeckt ist, fährt man völlig legal.

Was das Zusatzticket angeht, so gilt dieses ja unabhängig davon wie weit man im VRR fährt. Dies heißt dann aber auch, dass man für kurze Strecken abgezockt wird. Gerade wenn es nur knapp über die Grenze geht.

So eine bizarre Tarifpolitik muss man erst einmal Menschen verständlich machen, die lieber bequem mit dem Auto fahren.

Aber schön zu sehen, dass selbst der VRR die eigene Tarifpolitik nicht versteht.

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Alibiaktion von Ina Brandes mit Speichenreflektoren für Kinder – #Duisport #Rheinhausen #Logport

Was denkt sich Frau Brandes bei einer Alibiaktion, bei der Reflektoren an Kinder verteilt werden? Das kann man sich in Duisburg völlig schenken und das Geld lieber sparen. Aber vermutlich nicht nur in Duisburg.

In Duisburg fahren durch Duisport extreme viele LKW durchs gesamte Stadtgebiet. Teilweise auf den vorgesehenen Strecken, teilweise durch Wohnbereiche und auch vorbei an Schulen.

Beispielhaft führe ich hier mal den Flutweg in Duisburg-Rheinhausen an. Zwei Schulen. Eine schmale Straße (Fahrbahn 4,50 m) mit zwei nicht rechtskonformen Schutzstreifen (je 1,25 m), dazu viel Begegnungsverkehr, aber die Stadt Duisburg verweigert eine Sperrung. Bei deren Analyse wurde aber Radverkehr, der seitliche Mindestabstand oder gar die Schulkinder gar nicht berücksichtigt. Warum man diese Straße nicht unverzüglich für LKW-Verkehr sperrt erschließt sich mir nicht.

Die Polizei Duisburg will scheinbar keine Aktionen zu Mindestabständen durchführen. Von Stadt und Polizei kommt oft auch die Behauptung, dass an einer Stelle noch nie etwas passiert wäre, ohne die konkrete Gefährdung zu analysieren und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Lieber wartet man ab, bis es Tote und Verletzte gibt. Was nützt also eine Verkehrsausbildung für Kinder, wenn diese dann überfahren werden, weil sich zu viele nicht an Verkehrsregeln halten und die aktuellen Regeln auch gar teilweise nicht kennen. Selbst als Erwachsener auf dem Fahrrad hat man hier oft Schwierigkeiten.

Die Sicherheit und Gesundheit beim Radverkehr, nicht nur in diesem Beispiel, scheitert nicht primär an der Sichtbarkeit, sondern bereits an einer brauchbaren Gefährdungsanalyse. Dabei gibt es aus dem Arbeitsschutz bereits Verfahren, wie man Unfälle verhindert, bevor diese passieren. Das Verfahren kann auch ganz einfach auf den Straßenverkehr angewandt wird. Und noch eine Erkenntnis aus dem Arbeitsschutz ist hilfreich. Maßnahmen an der Person bzw. hier am Fahrrad sind nachrangig zu Maßnahmen an der Gefahrenquelle. Das heißt hier am PKW. Wenn Nachts eine Gefährdung durch PKW besteht, was ja offensichtlich ist, ist zuallererst die Geschwindigkeit bei Dunkelheit zu reduzieren.

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#Duisburg: Kann sich die DVG keine Parkplätze leisten?

Am Duisburger Hauptbahnhof viel mir das auf dem Bild zu sehende falschparkende Fahrzeug auf. In der Windschutzscheibe ist zwar etwas in der Art von einem angeblichen Einsatzfahrzeug der DVG erkennbar, allerdings hat das Fahrzeug dadurch keine Sonderrechte.

Wenn das Fahrzeug dort neben Passanten zu behindern bzw. zu gefährden einer Bereitschaft dient, wäre es sicherlich möglich einen offiziellen Parkplatz für die DVG einzurichten. Sich aber einfach so kackdreist dahin zu stellen ist nicht nur ein Fehlverhalten, sondern auch ein extrem schlechtes Vorbild. Und städtische Gesellschaften haben eine besondere Vorbildfunktion, wenn die sich scheiße Verhalten, sinkt die Hemmschwelle, das andere dies auch tun.

Da aber keine offizielle Regelung getroffen wurde, ist davon auszugehen, dass es keinen Grund gibt an dieser Stelle zu parken. Bequemlichkeit ist kein Grund andere zu gefährden oder zu behindern. Und gerade für Passanten in Richtung Bushaltestelle ist dies der Fall. Anzeige wurde jedenfalls erstattet.

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#Duisburg: Beschilderung für Radfahrende völlig sinnfrei – #Rheinhausen #Verkehrswende #Fahrradalltag

Über richtige Verkehrszeichen habe ich schon öfters was geschrieben. Also etwa fehlerhafte Radwegpflicht oder Durchfahrtverbote für Radfahrende. Aber letztens am Bahnhof Rheinhausen Ost (Zugang Gleis 2) fiel mir das unten sichtbare Schild auf.

Das Schild steht weder an einer Stelle, wo Radfahrende von der anderen Seite kommen und dies Schild lesen könnten noch unmittelbar an einer Kreuzung. Die Einmündung der Straße ist etliche Meter entfernt. Das heißt niemand auf dem Fahrrad kann das Schild lesen, ohne anhalten zu müssen und dann noch den Kopf schräg nach oben Rechts zu drehen.

Hinweise sind zwar manchmal ganz hilfreich, aber in diesem Fall definitiv nicht. Dort wo die Hinweise gut wären, also an der Einmündung fehlen diese. Dort, wo sie nichts bringen, hat man diese hingestellt.

Wie üblich stellt sich die Frage, was man sich wohl dabei gedacht hat. Vermutlich nichts, denn selbst für Autofahrende werden die Schilder besser aufgestellt. Nämlich so, dass man diese in Fahrtrichtung auch frühzeitig sieht und lesen kann.

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Dauerfalschparken ist günstiger? – #Verkehrswende

Im Rahmen einer Diskussion bei Twitter erfuhr ich, dass es bei Parkverstößen ziemlich egal ist wie lange diese dauern. Wenn man etwa im Halteverbot steht und dies über Tage zahlt man nicht mehr, als jemand der nur eine Stunde oder wenige Minuten dort steht.

Da fragt man sich natürlich warum nicht auch die Dauer der Beeinträchtigung berücksichtigt wird. Bei Parken auf Radwegen, werden sehr viele gefährdet bzw. behindert und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen steigt mit der Dauer der Beeinträchtigung.

Der Frage ging ich nach und bekam nach einiger Zeit und mehreren Nachfragen dann auch mal folgende Antwort vom BMVI:

…
Die Bundesregierung ist seit langem erfolgreich bemüht, die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dazu gehört neben präventiven Maßnahmen auch die Schaffung angemessener Sanktionen. Im Laufe der Jahre ist ein abgestuftes Instrumentarium zur Ahndung der Verkehrsverstöße von Kraftfahrzeugführern, Radfahrern und Fußgängern geschaffen worden. Verstöße gegen die Verkehrsregeln stellen in aller Regel Ordnungswidrigkeiten dar. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) benennt die Tatbestände sowie die Schwere des Verstoßes.

Die Dauer einer Beeinträchtigung kann nicht berücksichtigt werden, da es nicht möglich ist, den konkreten Zeitraum zu ermitteln, wann ein Fahrzeug wo abgestellt wurde bzw. darüber hinaus nach Feststellung des Verstoßes durch die Ordnungsbehörden ständige Wiederholungs-Kontrollen gewährleistet werden müssten.
…

Die Antwort finde ich seltsam, da kann sich über Wochen jemand wo hinstellen und zahlt genauso viel, wie ein drei Minutenverstoß? Kann doch nicht dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen.

Wenn man angeblich nicht feststellen kann, ob das Fahrzeug bewegt wurde ergibt sich für mich aber daraus, dass jedes Mal, wenn ein Fahrzeug auffällt, dies eigentlich als neuer Verstoß gewertet werden muss. Es würde dann beim ‚Halter‘ liegen nachzuweisen, dass ein längere Fehlverhalten stattgefunden hat. Aber in diesem Fall bräuchte es dann auch zusätzliche Sanktionen. Etwa ab einer bestimmten Zeit Bewertung als gefährliches Hindernis nach StGB 315b.

Die Behauptung, dass es angemessene Sanktionen gäbe, ist nachweislich unwahr, denn sonst würde nicht ständig gegen die StVO verstoßen.

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#Duisburg verbreitet Fehlinformationen zu Störfall bei #Venator – #Homberg #Umweltschutz #Duisport #Klimaschutz

Gestern um 16:26 twitterte die Stadt Duisburg
„In einem Chemiebetrieb in Homberg ist Schwefel freigesetzt worden. Deswegen wurde Sirenenalarm ausgelöst. Schwefel ist gefährlich für die Atemwege. Geht bitte in Homberg & Umgebung nach drinnen & haltet Fenster & Türen geschlossen.“

Zwei Punkte an dem Tweet sind falsch. Erstens fehlt die Angabe Venator, warum man hier einen gefährlichen Betrieb schützt ist mir unklar. Gerade bei einer Gefährdung ist der genaue Ort wichtig.

Zweitens, und viel schlimmer, verbreitet man die völlig falsche Information, dass Schwefel freigesetzt worden sei. Schwefel ist ein vergleichsweise harmloser Feststoff. Damit dieser in gefährlicher Menge freigesetzt würde, bräuchte es schon eine massive Explosion. Auch eine Reizung der Atemweg durch Schwefelstaub ist kaum zu erwarten. Und da eher überall FFP2-Masken vorhanden sein dürften ist das auch kein Problem sein. Wie spätere Berichte auf der Seite der WAZ klarstellten, handelte es sich um Schwefeldioxid, was freigesetzt wurde. Einem Gas, was u. a. bei der Verbrennung von Schwefel entsteht. Dieses setzt sich mit dem Wasser in dem Atemwegen zu schwefliger Säure um und diese ist halt ätzend, aber nicht so stark wie Schwefelsäure.

Zuerst haben die Nachrichtenseiten (z. B. WDR), diese Fehlinformation der Stadt Duisburg übernommen. Dies deutete auf eine sehr schlecht Krisenkommunikation und fehlende Fachkenntnis bei der Feuerwehr hin. Dies ist aber sehr bedenklich, wenn es mal einen Störfall beim Chemiewerk in Uerdingen gibt, wo sogar chemische Kampfstoffe verarbeitet werden. Denn von dem Stoff hängen auch die notwendigen Maßnahmen ab, die man zum Schutz treffen muss. Bei Schwefelstaub reicht eine FFP2-Maske bei Schwefeldioxid, als einem Gas, dürfte dies höchstens die Menge verringern.

Und dann wäre da noch Duisport mit den zahlreichen Gefahrstoffen, die als Gefahrgut transportiert werden. Auch durch Wohnbereiche.

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VRR komische Preispolitik – Zusatzticket und Preisstufe A – #Verkehrswende

Wenn ich nach Essen fahren habe ich mit meinem Ticket 2000 bis Stadtgrenze Mühlheim freie Fahrt, aber Stadtgrenze Essen brauche ich eine Fahrkarte. Ich habe nun mal überlegt, dass man eigentlich nur ein Ticket Preisstufe A2 für Essen bräuchte, um die restliche Strecke abzudecken, nur kann man dies ja nicht im Zug an der Stadtgrenze entwerten. Das heißt man muss für ein teureres Zusatzticket blechen, während man auf dem Rückweg, dann in Essen stempelt und ein Ticket A2 nutzen kann.

Finde es unlogisch, dass man für die gleiche Strecke unterschiedliche Preise in Abhängigkeit der Fahrtrichtung zahlen muss. Keine Ahnung, wie der VRR das sieht, aber mir kommt dies sehr seltsam vor.

Und bitte jetzt nicht mit irgendwelchen Apps kommen, ich will eine reale Lösung, die von allen auch ohne Apps genutzt werden kann. Zumal ich ein Ticket 2000 (übertragbar) vermutlich gar nicht in die App laden kann. Und ein Ticket ohne Registrierung ist in der App auch nicht möglich, dabei wäre es mit Guthabenkarte doch durchaus sinnvoll völlig ohne Registrierung eine Fahrkarte zu buchen. Da spart man sich diese ganze Bürokratie.

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Autos töten mehr Vögel als Windräder – #Tempolimit

In einer Grafik waren die verschiedenen Ursache für tote Vögel aufgeführt. Auf Platz 1 stand die Katze.

Dann waren dort auch so Dinge, wie Hochspannungsleitungen und Gebäude, aber auch Autos und Fenster.

Von den aufgelisteten Todesgefahren für Vögel stellen Windenergieanlagen die geringste Gefährdung dar. Autos töten also mehr Vögel als Windenergieanlagen. Da fragt man sich natürlich schon, wie jene die immer mit Gefährdung von Vögeln durch Windenergie argumentieren zu Einschränkungen für den Straßenverkehr stehen, denn dieser gefährdet schließlich deutlich stärker Vögel. Sicherlich sind auch Flugzeuge für Vögel gefährlich. Aber bleiben wir mal beim Auto, sicherlich wäre eine Maßnahme zum Vogelschutz ein Tempolimit, denn je höher die Geschwindigkeit desto geringer die Chance der Vögel zu reagieren.

Also wer sich gegen Windenergie wegen Vogelschutz ausspricht spricht sich auch für ein Tempolimit aus.

Quelle

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Unterlassung von gefährdender Beschilderung? – #Verkehrswende #Autokrorrektur

Städte wie Duisburg beschildern an vielen Stellen falsch und teilweise sogar gefährdend. Da stellt sich natürlich die Frage, was man dagegen tun kann. Man könnte natürlich bei jeder Stelle eine Klage anstreben, allerdings würde dies sehr teuer und aufwendig. In Einzelfällen geht das, aber flächendeckend bräuchte es etwas anderes.

Interessant wäre es hier sicherlich die Stadt auf die Unterlassung des Aufstellens derartiger rechtsfehlerhafter Beschilderung zuerst abzumahnen und dann zu verklagen. Damit könnte man dann auch sämtliche anderen fehlerhaften Beschilderungen wegklagen bzw. die Unterlassungserklärung in Anspruch nehmen. Denn gerade das Beispiel Duisburg zeigt, dass hier sehr oft falsch und gefährdende Beschilderung aufgestellt werden.

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#Logistik verursacht Verspätung bei der #Bahn – #Bahnsinn #Duisburg #Duisport

Eigentlich sollte um 14:05 ein RB nach Mönchengladbach von Gleis 1 abfahren aus dem HBF Duisburg. Wie man auf dem folgenden Bild sieht war bereits 14:07 als ein Güterzug andonnerte.

Die Durchfahrt zog sich einige Zeit hin.

Der RB hatte dadurch satte 6 Minuten Verspätung.

Also wenn demnächst mal wieder jemand behauptet mehr Güter auf die Schiene oder das Güterverkehr keine Verspätung verursachen würde, dem sei gesagt, dass dies belegbar unwahr ist. Und dies ist nur einer von vielen Fällen.

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#Klimaschutz: SUV, Flugreisen, FFF und Fakenews

Immer wieder liest man, dass jene die Fridays for Future demonstrieren würden mit dem SUV zur Schule gebracht würde, oder diese in den Urlaub fliegen würden. Mal abgesehen davon, dass dies natürlich Whataboutism ist, weil es ziemlich bizarr ist den totalen Verzicht zu fordern, weil man mehr Klimaschutz einfordert.

Dazu kommt allerdings auch, dass es sich hier um eine Behauptung ohne Belege handelt. Mir fällt jedenfalls nichts ein, wo dies belegt wäre. Vor allen Dingen nicht für die Masse an Demonstrierenden. Es mag hier vielleicht Einzelfälle geben, aber selbst hier fehlt jeglicher Beleg.

Damit ist klar, dass es hier um Volksverhetzung bzw. Verleumdung geht, denn es wird über eine Gruppe etwas behauptet ohne einen Beweis zu haben. Also quasi genau das, was auch Rassisten ständig machen. Vorurteile pflegen, die wie üblich keine Grundlage haben. Wobei die Schnittmenge zwischen Rassisten/Rechten und Klimawandelleugnenden/-relativierenden mir erstaunlich hoch erscheint.

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#Fluglärm-Gegner fordern höhere Lärmgebühren für den #Flughafen #Düsseldorf

Eine PM der Kaarster gegen Fluglärm

Zum 1. Januar 2022 steht eine Anpassung der Entgeltordnung für den Flughafen Düsseldorf an, eine Entscheidung, die die eben ernannte Verkehrsministerin Ina Brandes in den nächsten Wochen zu treffen hat. Sie entscheidet damit auch über die Lärmzuschläge für die den Flughafen anfliegenden Maschinen. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ hat sich aus diesem Anlass an die Ministerin gewandt und gefordert, dass die Lärmzuschläge, insbesondere in den Nachtstunden deutlich angehoben werden müssen. „Für die Fluggesellschaften gibt es heute keine Anreize, den Flugplan einzuhalten, weil nächtliche Verspätungen finanziell kaum sanktioniert werden. Wenn eine Boing 738 erst kurz vor Mitternacht, statt vor 23 Uhr landet, erhöhen sich die Gebühren nur um ca. 65 Cent pro Fluggast“, hat deren Vorsitzender Werner Kindsmüller ausgerechnet. Deshalb werde des den Fluggesellschaften leicht gemacht die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner zu ignorieren. Damit die Lärmentgelte eine Lenkungswirkung entfalten könnten, so der Verein, müssten diese deutlich angehoben werden. Andere Bundesländer wären in den vergangenen Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen. In einem Forderungskatalog, der dem Schreiben an die Ministerin beigefügt ist, wird, orientiert an den Tarifen an den Flughäfen Hamburg, Frankfurt und München eine deutliche Anhebung der Lärmentgelte, insbesondere für die Nachtstunden gefordert.

Zudem sollen auch die Entgelte für klimaschädliche Emissionen von Flugzeugen, die in Düsseldorf starten deutlich angehoben werden, um die Fluggesellschaften zu motivieren, möglichst energieeffiziente Maschinen einzusetzen. Für Kurzstreckenflüge sieht der Forderungskatalog eine „Malus-Regelung“ von 500 € pro Flug vor, um auf diese Weise einen Anreiz für den Umstieg auf die Bahn zu schaffen.

Die Einnahmen aus den Lärmentgelten bleiben heute beim Flughafen. „Dies ist grotesk. Der Ruhestörer darf nicht auch noch finanziell für sein rücksichtsloses Verhalten belohnt werden“, so Kindsmüller. Die Fluglärminitiative fordert deshalb von der Ministerin die Einnahmen aus dem Lärmzuschlägen in einen Fonds einzuzahlen, aus dem die von Fluglärm betroffenen Umlandgemeinden ihren Bürgerinnen Mittel für die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Anlagen:
– Brief an Ministerin Ina Brandes
– Forderungskatalog

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Strafanzeige bei Falschparken: Arbeitsplatz Fahrzeug – #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Fahrrad #Autokorrektur

Ein abgestelltes Fahrzeug, das be- / entladen wird oder in sonstiger Weise anders als zum fahren genutzt wird, ist eine Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung. Dies hat natürlich primär Auswirkungen in Hinblick auf den Arbeitsschutz.

Die sekundäre Auswirkung ist allerdings viel interessanter. Denn eine Arbeitsstätte, welche auf einem Geh- oder Radweg errichtet wird und sei es auch nur temporär, muss nach h. E. als Gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) gewertet werden. Zudem ist hier von Vorsatz auszugehen, da gerade bei Berufskraftfahrenden von entsprechenden Kenntnissen der StVO auszugehen ist.

Wenn also Paketdienste auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen parken und dabei sogar Warnblinker einschalten, weil sie genau wissen, dass sie etwas falsch machen, dann dürfte nach h. E. klar eine Straftat vorliegen. Deswegen sollte man besser direkt Strafanzeige mit der vorhergehenden Argumentationskette erstatten. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Staatsanwaltschaft dies aufgreift. Allein der Ärger könnte abschreckend wirken.

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#Verkehrswende: Autofahrende in Spielstraßen aussteigen und schieben – #Fahrradalltag #Fahrrad #Fahrradbubble

An zwei Stellen zu Fahrradthemen gab es in der letzten Zeit den Kommentar, dass Radfahrende doch absteigen und schieben können. Einmal an der Gefährdungsstelle in Hochfeld, wo Verkehrskriminelle regelmäßig Radfahrende gefährden und mehrfach bei der Thematik Friedrich-Alfred-Straße, welche die Stadt Duisburg zu Unrecht für den Radverkehr sperrte.

Die Argumentation, dass man sein Verkehrsmittel schieben solle finde ich sehr bizarr. Nun heißt es FAHRrad und nicht SCHIEBrad, sollte also schon mal zu denken geben. Weiterhin ist das Fahrrad gleichberechtigt auf der Straße unterwegs. Wenn man also die Forderung erhebt, dass Fahrräder geschoben werden sollen, fordere ich hiermit, dass Autofahrende in Spielstraßen ihre Autos schieben müssen. Dort gilt schließlich Schrittgeschwindigkeit und es besteht eine Gefährdung für die bevorrechtigten Gehenden. Um sicherzustellen, dass die Schrittgeschwindigkeit (bis max. 10 km/h) auch eingehalten wird, müssten Autofahrende zur Sicherheit schieben. Wird in Rheinhausen am Markt sehr interessant.

Also ihre Autofahrenden, wenn man seltsame Forderungen erhebt, sollte man sich nicht wundern, wenn Autofahrenden zugemutet wird in Spielstraßen zukünftig zu schieben. Und da es genügend andere Wege gibt, kann man ja außen rum fahren. Nicht wahr?

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#Klimaschutz: Vorteile Bahn gegen über Fliegen – #Bahnsinn #Verkehrswende #Fluglärm

Im wieder gibt es die Diskussion Fliegen vs. Bahnfahren und da kommen dann mehr oder weniger sinnvolle Argumente. Um mir die Diskussion zu sparen, sammele ich hier jetzt mal alle Argumente für eine Bahnfahrt.

1. Bahnfahren ist flexibler. Gerade auf den Hauptstrecken zwischen den Zentren verkehrt stündlich mind. eine Verbindung. Beim Fliegen ist der Wechsel auf eine andere Verbindung mit Aufwand verbunden.

2. Es gibt keine Gepäckkontrolle, das heißt man kann alles im Handgepäck mitnehmen was man möchte.

3. Man darf Getränke mitnehmen.

4. Man muss nicht x-Minuten vorher am Bahnhof sein, nur rechtzeitig bevor die Türen schließen.

5. Man kann durchgehend Arbeiten und hat keine Unterbrechung durch Boarding oder Wartschlangen.

6. Wenn man von Innenstadt zu Innenstadt will, ist man sofort da.

7. Man muss nicht auf das Gepäck warten, denn man hat alles zur Hand.

8. Man kann zum Bodentarif telefonieren und hat im ICE auch WLAN.

9. Das Smartphone muss man auch nicht in den Flugmodus schalten.

10. Fliegen bringt durch den Gesamtablauf keine Zeitersparnis.

11. Man kann die Landschaft genießen.

12. Bahn stürzen eher selten ab und selbst bei Bahnunglücken ist ein Crash nicht unbedingt tödlich.

13. Bahnfahren ist besser fürs Klima.

14. Man kann Wunschsitzplätze reservieren ohne Aufpreis.

15. Flüge gehen seltener, sodass man längere Wartezeiten hat, als mit der Bahn.

16. Die Unpünktlichkeitsdefinition der Bahn ist ab 6 min, beim Fliegen ist der Zeitraum bevor ein Flug als Unpünktlich gilt deutlich größer.

17. Die 2. Klasse bei der Bahn hat mehr Beinfreiheit, als Economy im Flugzeug.

18. Man erspart sich entwürdigende Sicherheitskontrollen.

19. Auch wenn ich es nicht gut finde, kein 3G.

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Warum stehen SPIN Roller auf den Radweg?

Sieht natürlich toll akkurat aufgestellt, diese E-Scooter auf einem Radweg in Wedau. Stellt aber natürlich ein gefährliches Hindernis da und gehört nicht auf den Radweg.

So wie die aufgestellt waren, gehe ich davon aus, dass diese von jemand nach dem Aufladen abgestellt wurden. Man sollte meinen, dass man dabei die Verkehrsregeln in Hinblick auf Behinderung beachtet, aber die Dinger sind so rüpelhaft, dass es mich nicht wundert, dass einige die Dinger in den Rhein schmeißen. Habe mich schon öfters aufgeregt. Leider ist das Bild nichts geworden, sonst hätte es neben diesem Blogpost noch drei Anzeigen gegeben.

Nützlich für die Verkehrswende sind die E-Scooter jedenfalls nicht. Eher ein gefährliches Dauerärgernis, bei dem niemand genau weiß, was überhaupt erlaubt ist. Vielleicht wäre da mal wirklich eine E-Scooter-Führerschein angebracht.

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#Essen: Sanktionierung von Gehwegparken??? – #Gehdruck #Parkdruck #Verkehrswende

Was man nicht alles Online zu lesen bekommt.

Etwa was die Stadt Essen gegen Gehwegparken tun will?. Statt konsequent gegen Verstöße vorzugehen, will man lieber das Gehwegparken erlauben. Echt absurde Lösung. Das heißt dann wohl, wenn in einem Geschäft zu viel geklaut wird, erlaubt man Klauen? Oder besser noch, wenn alle Schwarzfahren erlaubt man dies dann?

Jörg Stratenwerth vom Ordnungsamt essen behauptet doch sogar, dass die ausnahmslose Sanktionierung des Gehwegparkens rechtswidrig wäre. Die Behauptung von Herrn Stratenwerth ist für mich nicht nachvollziehbar. Alle die auf Gehwegen parken und dabei erwischt werden sind auch zu sanktionieren.

Unverhältnismäßig ist im Übrigen „Parkdruck“, ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff, als Ausrede zu benutzen, um Gehweg mit Blechkisten zu besetzen, die reines Privatvergnügen sind. Wenn es zu wenig Parkplätze gibt ist die Lösung ganz einfach und marktwirtschaftlich, man erhöht die Preise.

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Zivilrechtliche Abmahnungen für sämtliche Verkehrsvergehen – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrrad #Autokorrektur

Bekanntlich parken viele auf Geh- und Radwegen. Manche auch sehr oft oder besonders gefährlich, sodass man hiergegen auch zivilrechtlich vorgehen können sollte.

Deshalb eine Petition beim Bundestag.

Wäre natürlich schön, wenn hier etliche ihre Erlebnis neutral schildern könnten. Mit neutral meine ich ohne Beleidigungen, weil es dann vom Bundestag gelöscht wird.

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