Strafanzeige bei Falschparken: Arbeitsplatz Fahrzeug – #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Fahrrad #Autokorrektur

Ein abgestelltes Fahrzeug, das be- / entladen wird oder in sonstiger Weise anders als zum fahren genutzt wird, ist eine Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung. Dies hat natürlich primär Auswirkungen in Hinblick auf den Arbeitsschutz.

Die sekundäre Auswirkung ist allerdings viel interessanter. Denn eine Arbeitsstätte, welche auf einem Geh- oder Radweg errichtet wird und sei es auch nur temporär, muss nach h. E. als Gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) gewertet werden. Zudem ist hier von Vorsatz auszugehen, da gerade bei Berufskraftfahrenden von entsprechenden Kenntnissen der StVO auszugehen ist.

Wenn also Paketdienste auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen parken und dabei sogar Warnblinker einschalten, weil sie genau wissen, dass sie etwas falsch machen, dann dürfte nach h. E. klar eine Straftat vorliegen. Deswegen sollte man besser direkt Strafanzeige mit der vorhergehenden Argumentationskette erstatten. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Staatsanwaltschaft dies aufgreift. Allein der Ärger könnte abschreckend wirken.

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