Eine PM der Kaarster gegen Fluglärm
Zum 1. Januar 2022 steht eine Anpassung der Entgeltordnung für den Flughafen Düsseldorf an, eine Entscheidung, die die eben ernannte Verkehrsministerin Ina Brandes in den nächsten Wochen zu treffen hat. Sie entscheidet damit auch über die Lärmzuschläge für die den Flughafen anfliegenden Maschinen. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ hat sich aus diesem Anlass an die Ministerin gewandt und gefordert, dass die Lärmzuschläge, insbesondere in den Nachtstunden deutlich angehoben werden müssen. „Für die Fluggesellschaften gibt es heute keine Anreize, den Flugplan einzuhalten, weil nächtliche Verspätungen finanziell kaum sanktioniert werden. Wenn eine Boing 738 erst kurz vor Mitternacht, statt vor 23 Uhr landet, erhöhen sich die Gebühren nur um ca. 65 Cent pro Fluggast“, hat deren Vorsitzender Werner Kindsmüller ausgerechnet. Deshalb werde des den Fluggesellschaften leicht gemacht die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner zu ignorieren. Damit die Lärmentgelte eine Lenkungswirkung entfalten könnten, so der Verein, müssten diese deutlich angehoben werden. Andere Bundesländer wären in den vergangenen Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen. In einem Forderungskatalog, der dem Schreiben an die Ministerin beigefügt ist, wird, orientiert an den Tarifen an den Flughäfen Hamburg, Frankfurt und München eine deutliche Anhebung der Lärmentgelte, insbesondere für die Nachtstunden gefordert.
Zudem sollen auch die Entgelte für klimaschädliche Emissionen von Flugzeugen, die in Düsseldorf starten deutlich angehoben werden, um die Fluggesellschaften zu motivieren, möglichst energieeffiziente Maschinen einzusetzen. Für Kurzstreckenflüge sieht der Forderungskatalog eine „Malus-Regelung“ von 500 € pro Flug vor, um auf diese Weise einen Anreiz für den Umstieg auf die Bahn zu schaffen.
Die Einnahmen aus den Lärmentgelten bleiben heute beim Flughafen. „Dies ist grotesk. Der Ruhestörer darf nicht auch noch finanziell für sein rücksichtsloses Verhalten belohnt werden“, so Kindsmüller. Die Fluglärminitiative fordert deshalb von der Ministerin die Einnahmen aus dem Lärmzuschlägen in einen Fonds einzuzahlen, aus dem die von Fluglärm betroffenen Umlandgemeinden ihren Bürgerinnen Mittel für die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.
Anlagen:
– Brief an Ministerin Ina Brandes
– Forderungskatalog