Gesundheit ist vom Grundgesetz ein besonders geschütztes Gut, während die WHO bereits seit längerem niedrigere Grenzwerte empfahl, gelten in der EU noch immer veraltete Werte für Feinstaub und andere Luftschadstoffe.
Gestern hat die WHO nun neue Werte veröffentlicht. Diese Werte sind natürlich noch niedriger, denn für einige Schadstoff gibt es kein Grenzwert unterhalb dessen keine Schäden entstehen, somit gilt diese möglichst stark zu verringern.
Die WHO Air-Quality-Guideline sieht folgende Grenzwerte vor:
PM2.5: 5 µg/m³ (jährlich) bzw. 15 µg/m³ (24 h)
Deutschland (25 µg/m³ jährlich)
PM10: 15 µg/m³ (jährlich) bzw. 45 µg/m³ (24 h)
Deutschland (40 µg/m³ jährlich/50 µg/m³ in 24 h)
Ozon: 60 µg/m³ (in den Spitzenmonaten) bzw. 100 µg/m³ (24 h)
NO2: 10 µg/m³ (jährlich) bzw. 25 µg/m³ (24 h)
Deutschland (40 µg/m³ jährlich)
SO2: 40 µg/m³ (24 h)
CO: 4 µg/m³ (24 h)
[Bei den angegeben Werten handelt es sich um Mittelwerte]
Ein eigener Grenzwert für Ultrafeinstaub wurde noch nicht eingeführt, die besondere Gefahr durch Ultrafeinstaub wird aber thematisiert. Der Ultrafeinstaub ist somit in PM2,5 enthalten, was die deutlich niedrigeren Grenzwerte erklärt.
Da Deutschland keinen eigenen Grenzwert für Ultrafeinstaub eingeführt hat, muss hilfsweise der Grenzwert der WHO bei allen Entscheidungen als Grundlage herangezogen werden. Etwa auch bei der Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf.
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