Es ist ziemlich skurril, dass man auf der einen Seite hört, dass es auf der Osloerstraße für Radfahrende gefährlich wäre, aber die Stadt Duisburg an anderen Stellen reale Gefährdungen durch LKW-Verkehr verharmlost.
Hier nun die skurrile Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf:
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
Sie setzen sich für die Aufhebung des angeordneten VZ 254 auf der Osloer Str. in Duisburg ein.
Bezüglich Ihres Anliegens hat die Stadt Duisburg als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde in Ihrem bisherigen Schriftverkehr bereits Stellung genommen. Grundlegend für eine Beschränkung auf der Osloer Str. für den Radverkehr ist an dieser Stelle § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“
Die Verkehrsverhältnisse auf der Osloer Str. ermöglichen, wie bereits von der Stadt Duisburg ausgeführt wurde, keine sichere Radverkehrsführung im Mischverkehr. Aus verkehrstechnischer Sicht steht die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. So wird die Osloer Str. mit freigegebenem Radverkehr (Mischverkehrsführung) als zu unsicher eingestuft, sodass eine Beschränkung nötig ist. Von einer Veränderung der Anordnungen auf der Osloer Str. ist demnach abzusehen. Dazu kommt, dass der in Rede stehende Streckenabschnitt als reine Kraftstraße planfestgestellt wurde.
Bezüglich alternativer Routen für den Radverkehr wurde ebenfalls Rücksprache mit der Stadt Duisburg gehalten. Den Radverkehrsteilnehmenden stehen ausreichende Alternativrouten wie z.B. die Werthauser Straße, die Hochfelder Straße, die Friedrich-Alfred-Straße, die Europallee, oder die Grünwegeverbindung (parallel zur Osloer Straße) im Nahbereich zur Verfügung.
Die Ausführungen der Stadt Duisburg, mit Verweis auf Ihren bisherigen Schriftverkehr, sind nach meiner Prüfung aus verkehrstechnischer und –rechtlicher Sicht aufsichtlich nicht zu beanstanden.
Eine fehlerhafte Anwendung der Straßenverkehrsordnung, auf deren Überprüfung sich meine Aufsicht beschränkt, ist nicht erkennbar. Die von Ihnen angeregte Änderung der Verkehrsabwicklung kann daher aufgrund der vorgenannten Gründe im Rahmen meiner aufsichtlichen Prüfung nicht verwirklicht werden.
…
Meine Antwort darauf:
Sehr geehrte***,
bei der Planfestellung wurden aber angeblich vorhandene Ausweichrouten für Radverkehr erwähnt, die nicht vorhanden sind bzw. nie realisiert wurden. Was Sie da aufzählen:
„Den Radverkehrsteilnehmenden stehen ausreichende Alternativrouten wie z.B. die Werthauser Straße, die Hochfelder Straße, die Friedrich-Alfred-Straße, die Europallee, oder die Grünwegeverbindung (parallel zur Osloer Straße) im Nahbereich zur Verfügung.“
sind erhebliche Umwege, die noch dazu deutlich gefährlicher sind. Angefangen bei der Magarethenstraßen mit einem schmalen Radweg und ohne Sicherheitsabstand zum Verkehr auf der Straße, obwohl die 2 m Mindestabstand auch dort gelten, denn der Bereich befindet sich außerorts.
Für die Abwägung, ob eine Gefährdung besteht, müsste es entsprechende Unterlagen geben, welche die Gefährdungen beschreiben und gegeneinander abwägen. Hier liegt ganz klar ein Abwägungsfehler vor, weil weder die Umwege, noch die Radwege bzw. die Gefährdungen auf den angeblichen Ausweichrouten abgewogen werden. Die Werthauser Straße ist beidseitig zugeparkt mit Gegenverkehr und einen hohem Anteil an Menschen, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, weder an Abstand noch an Wartepflicht.Worin besteht die Gefährdung? Ich sehe keine Gefährdung. Man wird auf der Straße nicht übersehen und wenn sich alle an die Verkehrsregeln halt besteht keine Gefährdung. Das Stück ist auch nicht so lang, dass es den Verkehr großartig behindern würde. Die Stadt Duisburg kann hier keine Analyse der angeblichen Gefährdung vorlegen, während an anderer Stelle (siehe Anhang), wo es wirklich gefährlich ist, genau das Gegenteil behauptet wird und man den LKW keine Umwege zumuten will, während das hier für die Radfahrende zulässig ist? Höchst zweifelhafte Entscheidung. Wobei es an der anderen Stelle zumindest eine begründende Unterlage gibt, auf der Osloer Straße allerdings nicht.
Bleiben Sie gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
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