#NRW: Statt Abstandskontrolle nur Ausreden von der Polizei – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Autokorrektur

Vor einigen Wochen schrieb ich dem Innenminister Reul, weil die Polizei in Hinblick auf eine Kontrolle des seitlichen Abstandes nicht bzw. sehr wenig tut. Die Antwort, lässt für mich den Schluss zu, dass eigentlich sogar noch weniger tut.

So heißt es in dem Schreiben:
Sofern die Polizei im Rahmen der Verkehrsüberwachung aufgeführte Verstöße gegenüber der zu schützenden Gruppe der Rad Fahrenden erkennt, erfolgt ein konsequentes Einschreiten der feststellenden Beamtinnen und Beamten gegenüber den Delinquenten. […] In diesem Rahmen wird mit den Verkehrsteilnehmenden ein verkehrsdidaktisches Gespräch durchgeführt, auf eine Rücksichtnahme beim Überholen eines „schwachen“ Verkehrsteilnehmenden hingewiesen und als letzte Konsequenz ein dem Sachverhalt entsprechendes Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben.

Letzte Konsequenz heißt nach meinem Verständnis, dass nicht immer Verwarnungs- bzw. Bußgeld erhoben wird. Aber diese Verkehrsüberwachung wird auch alleine in Hinblick auf seitlichen Abstand durchgeführt, sondern als „multifaktorielle Kontrollen“.

Vermutlich hat man beim Satz:
„Die sichere Teilnahme von Radfahrenden im Straßenverkehr hat in der Verkehrssicherheitsarbeit einen besonderen Stellenwert.“
das Wort ’niedrigen‘ vor besonderen gestrichen. So oder so ist der „einen besonderen Stellenwert“ eine inhaltsleere Worthülse. Quasi das was von der Politik kommt.

Ebenfalls heißt es in dem Schreiben, dass:
„Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei NRW ist schon seit Jahren schwerpunktmäßig auf die Zielgruppe der Rad- und Pedelec-Fahrenden ausgerichtet.“
wäre. Wenn man allerdings bei einer Thematik einen Schwerpunkt setzt, müsste sich dies auch in entsprechenden Schwerpunktkontrollen widerspiegeln. Aber genau das wird, wie bereits geschrieben, nicht gemacht.

Aber bekanntlich hat die Polizei ja ohnehin ein seltsames Verständnis von Verkehrssicherheitsarbeit. Statt die Taten durch konsequentes Durchgreifen zu verhindern, wodurch sich das rumspricht. Klärt man lieber potentielle Opfer (Radfahrende) darüber auf, wie gefährlich der Straßenverkehr ist. Ich weiß selbst wie gefährlich es ist, sonst würde ich nicht mehr oder überhaupt mal Kontrollen fordern.

Stattdessen kommt an vielen Stellen, wenn es um Verkehrssicherheit geht, von der Polizei lediglich der Hinweis, dass dort nichts passiert wäre oder hier keine Schwerpunkt wäre. Das ist keine Verkehrssicherheitsarbeit, das ist lachhaft.

Weiterhin heißt es:
„Für die Verfolgung von Verstößen gegen die Seitenabstandsregel gegenüber Radfahrerinnen und Radfahrern müssen insbesondere technische Verfahren gefunden und erprobt werden, die den Beweisansprüchen vor Gericht Rechnung tragen können.“
Das heißt also die oben erwähnten Kontrollen finden gar nicht statt, weil es am Nachweis scheitert, denn genau dies bedeutet die Ausrede mit „multifaktorielle Kontrollen“, die wohl nur verschleiern soll, dass man weitestgehend nicht kontrolliert, mit Ausnahme der ebenfalls im Schreiben erwähnten Polizei Köln, die eine Straße vorher vermisst und gezielt seitliche Abstände kontrollierte. Aber das ist wohl nur eine Ausnahme.

Angeblich würde die Polizei NRW regelmäßige Marktschau nach entsprechenden Überwachungsgeräten betreiben. Wobei man sagen muss, dass regelmäßig auch alle 10 Jahre bedeuten kann. Ebenfalls so eine weiche Worthülse, die kaum Aussagekraft hat.

Bezüglich der existierenden Geräte heißt es:
„So existieren auf dem Markt Geräte (siehe OpenBikeSensor), die eine Messung des Seitenabstandes vom Radfahrenden zum passierenden Fahrzeug möglich machen. Jedoch reichen die technischen Voraussetzungen nicht für eine gerichtsverwertbare Messung bisher aus und sind daher für die Verkehrsüberwachungsarbeit der Polizei ungeeignet.“
Seltsam, wo doch bereits eine einfache Kamera ausreichende Beweise liefern und es auch genügend Technik für Entfernungsmessung gibt, die sich auch eichen lässt innerhalb gewisser Toleranzen. Es muss ja am Anfang gar nicht für alle Fahrzeuge bzw. alle Wetterbedingungen funktionieren. Überhaupt mal zu messen wäre ein Fortschritt. Aber die Erläuterung, die dann kommt, lässt tief blicken:
„Nach unserem Kenntnisstand gibt es für diesen hier betroffenen Bereich bisher kein Gerät, das eine PTB-Zulassung erhalten hat.“
Klingt zwar erst einmal so, als würde die Polizei sich bemühen. Aber wenn man nur passiv auf den Markt schaut und feststellt, dass angeblich nichts Gerichtsfestes verfügbar wäre und es keine zugelassenen Geräte gäbe, dann kommt mir jedenfalls sofort die Frage in den Sinn: ‚Warum hat die Polizei dann nicht selbst was in Auftrag gegeben?‘
Mehr noch wird die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sicherlich nicht einfach so aktiv, aber ganz sicher kann man diese beauftragen Messmethoden zu validieren. Und wenn die Fehlertoleranz halt 50 cm ist, dann sind die Unterschreitenden halt ab 1 m dran. Wäre schon mal ein Anfang. Von selbst kommt da jedenfalls nichts auf den Markt.

Richtig lächerlich wird es dann, als man auf meinen Vorschlag, mittels normierter Referenzgrößen den Abstand zu bestimmen, kommt. Da heißt es doch allen ernstes:
„Diese Messmethode wurde im Jahr 2020 hinsichtlich der Gerichtsverwertbarkeit geprüft. Dabei wurde unter Datenschutzgesichtspunkten in Gesprächen mit Sachverständigen und der örtlichen Bußgeldstelle das Thema diskutiert. Das Ergebnis führte dazu, dass die Methode in der Praxis nicht heran zu ziehen ist.“

Zu deutsch heißt das, dass es angeblich wegen Datenschutz nicht geht eine Bild vom Nummernschild zu machen und daraus den Abstand zu ermitteln. Dabei geht so etwas heute längst elektronisch und ohne Verstöße gegen den Datenschutz. Der Datenschutz käme hier bei einer Speicherung ins Spiel, wenn man aber nur verdächtige Fahrzeuge fotografiert und diese dann durch eine Auswertung jagt, wäre das kein Problem. Zumal bekanntlich der Datenschutz bei Geschwindigkeitskontrollen auch keine Problem ist. Hier wird ziemlich deutlich, wie niedrig der ‚besondere Stellenwert‘ angesetzt wird. Man sucht lieber nach Ausreden, warum etwas nicht geht oder hat Angst vorm Datenschutz, dabei hat der Datenschutz ausreichende Möglichkeiten, wenn man intelligent damit umgeht und diesen Verstanden hat.

Statt also etwas Wirksames zu tun, will die Polizei lieber Westen mit Abstandshinweis beschaffen.

Fazit für mich ist, bei so viel Ausreden, dass wohl nichts anderes übrig bleibt, als selber für die Einhaltung der Abstände zu sorgen, damit man nicht gefährdet wird. Wie ich genau das machen werde, weiß ich noch nicht, aber solange die Polizei nichts gegen diese rechtsfreien Räume im Straßenverkehr durch Kontrollen tut, muss man ja irgendwie für die Sicherheit sorgen.

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