#Duisburg: Ohne Klage wird das nichts! – #Rheinhausen

Das sich bei der Cölve-Brücke nichts oder nur wenig tut ist doch logisch. Der Abriss ging so schnell durch juristischen Druck und auch sonst tut sich in Duisburg nur wenig ohne juristischen Druck. Da Verwaltung und Politik teilweise von den gleichen Personen kommt, „die Politik“ etwas fordert und dann die gleichen Personen nach Gründen suchen, warum etwas nicht geht sagt mir, dass entweder welche sind, die nichts tun wollen, oder irgendwelche anderen Motive haben.

Deswegen ist klar, dass man die Stadt auffordern muss eine neue Brücke anzugehen und wenn sich nichts tut, muss man halt zu juristischen Mitteln greifen. Wobei man dann eine guten Anwalt braucht und vielleicht keinen aus Duisburg, denn Anwälte hier könnten Vorbehalte haben die Stadt zu verklagen.

Es geht also und nicht nur an dieser Stelle, sondern auch beim LKW-Verkehr reicht beschweren und warten auf die Politik nicht. Man muss hier zu juristischen Mitteln greifen. Erst dann wird sich etwas tun.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Erfassung von Abstandsverstößen zu Radfahrenden – #Fahrradalltag #Verkehrswende #Fahrradbubble

Ordnungsbehörden verweigern regelmäßig die Rechtsdurchsetzung, weil es angeblich nicht ginge. Damit meinen diese den Mindestabstand zu Radfahrenden (und Gehenden), dabei gibt es einfache Möglichkeiten dies zu tun.

= Ausmessung =

Die einfachste Möglichkeit ist sicherlich eine Straße zu wählen, die eh so eng ist, dass kein legales Überholen möglich ist. Dazu braucht man nicht mehr als eine Dokumentation der Gegebenheiten, ein Maßband und eine Kamera mit Polarisationsfilter. Die Kamera mit Polarisationsfilter steht der Polizei in Form der Kameras für Geschwindigkeitsmessung bereits zur Verfügung. Auch der Rest steht zur Verfügung, es wäre also nur eine Organisationsfrage.

= Sprühkreide =

Wenn die Straße breiter wird, ist es natürlich schwieriger die Abstände genau zu bestimmen. Aber es muss ja gar nicht genau sein. Es reicht ja schon mal jene die mit deutlich zu geringen Abstand fahren vom Rest abzugrenzen. Dazu reicht es mit Sprühkreide Linien auf die Straße aufzubringen und die Abstände zu messen. Dies wäre etwa bei Hauptstraßen im Umfeld von Schulen sinnvoll.

= Abstandsmessgeräte =

Ob die Polizei überall über Radfahrende Beamte verfügt weiß ich nicht, aber für Fahrräder gibt es den https://www.openbikesensor.org/ der natürlich auch von der Polizei genutzt werden könnte. Ggf. müsste dieser noch geeicht werden, aber technisch machbar ist es die radfahrende Polizei mit solchen Sensoren und Kameras auszurüsten. Mag zwar ein paar Monate dauern, wäre aber sinnvoll die Rechtsdurchsetzung endlich auch auf die Straße zu bringen.

= Bilderkennung und Auswertung =

Ein rein technischer Ansatz wäre es normierte Größen heranzuziehen, um den Abstand zu extrapolieren. Dies setzt natürlich einiges an Programmierarbeit voraus. Die Abmessungen eines Fahrzeugtyps sind bekannt. Eine Mustererkennung kann diese verarbeiten und daraus die Abstände von Lenkerende bis Fahrzeugspiegel berechnen. In Einzelfällen mag dies nicht klappen, ist aber möglich.
Noch einfacher wäre es aber eine normierte Größe an Fahrzeugen heranzuziehen, das Nummernschild. Die Schriftzeichen haben eine normierte Größe und können damit als Größenmaßstab dienen. Damit lässt sich innerhalb von Toleranzen der Abstand mit einer Kamera ermitteln.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Verkehrswende | Hinterlasse einen Kommentar

1G oder 2G? – #Corona #Covid19

Zwar betonen hier immer wieder einige, wie viel sicherer Getestete wäre, womit diese aber nur belegen, sich nicht intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben.

Bei Geimpften schlagen Schnell bzw- Selbsttests wenn überhaupt nur in einem kleinen Fenster an. Die Sicherheit wird also nicht wesentlich erhöht, wenn man diese Tests durchführt. Es müsste schon PCR oder Bluttest sein. 1G bringt also nichts und verursacht nur Kosten.

Die wenigen Impfdurchbrüche zeigen, dass 2G der richtige Weg ist. Getestete sind wesentlich gefährlicher, weil es immer nur eine Momentaufnahme ist. 1 Stunde später kann die Person bereits infektiös sein und andere Getestete anstecken.

Die Ansteckungswahrscheinlichkeit von Geimpften zu Geimpften ist gering.

Rein Wissenschaftlich ist die Sache klar. 2G für alle und wer nicht will, der schließt sich halt vom Leben aus. Wer keinen Eintritt zahlt kann auch nicht ins Kino. So ist das Leben.

Solange nicht konsequent kontrolliert wird spielt es eh keine Rolle, was für ein *G gilt. Und genau deshalb spare ich mir Theater und andere Orte ohne Abstand und brauchbarer Kontrolle.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines, Körperliche Unversehrtheit | Hinterlasse einen Kommentar

#Hannover Radfurt – Wie man das macht – #Howto #DIY #Verkehrswende #Fahrradalltag

Bei meinem letzten Besuch in Hannover fiel mir auf, wie gut der Radverkehr dort läuft. Man hat sogar extra bevorrechtigte Straßenquerungen für den Radverkehr eingeführt. Sogenannte Radfurten. Ich habe deshalb mal nachgefragt, wie das geht. Die Antwort überrascht wie leicht das ist. Wundert mich da ziemlich, dass so wenige Städte dies machen.
==================================
Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir freuen uns, dass Sie die von uns umgesetzten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs so positiv bewerten.

Die Anordnung der Radfurten – soweit es die weißen Randmarkierungen betrifft – erfolgt auf der Grundlage des § 45 StVO in Verbindung mit der Richtlinie für die Markierung von Stadtstraßen (RMS) und unter Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)

Die rote Einfärbung der Furten erfolgt nicht auf der Grundlage einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach der StVO, da es sich hierbei formal nicht um ein/e Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung handelt. Hier hat die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Gestaltungshoheit entschieden, dass zukünftig alle Radfurten an Einmündungen / Kreuzungen im Stadtgebiet rot eingefärbt werden, um dadurch u.a. den Vorrang des Radverkehrs an diesen Örtlichkeiten zu verdeutlichen und damit verbunden die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Diese Aufgabe wird im Rahmen der personellen und materiellen Ressourcen umgesetzt.

Ein Rechtsanspruch auf eine solche Rotmarkierung besteht jedoch nicht. Hier kann jede Stadt/Gemeinde im Rahmen Ihres Ermessens tätig werden.
…

Radfurt Hannover

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Corona: Freiheit und Spaltung? – #Tyranneiderungeimpften #Duisburg

Natürlich ist eine allgemeine Impfpflicht notwendig und zulässig. Tausende Tote und täglich werden es mehr. Die Gefahr weiterer Mutationen nimmt zu. Und natürlich kann man die Krankheit durch weltweite vollständig Impfung besiegen, weil die Weitergabe so gering wird, dass die Krankheit ausgerottet wird. Zugleich würde die Spaltung, welche von der Politik befördert wird verschwinden, wenn alle geimpft sind und man endlich die Einschränkungen aufheben kann. Die Einschränkungen gibt es ja deswegen weil zu viele sich nicht impfen lassen wollen.

Und dann gibt es Egoistische, die etwas von Freiheit und Spaltung dummschwätzen. Deutschland ist längst zerrissen, weil welche aus der Politik auf eine Minderheit mehr Eingehen, als auf die Vernünftigen. Die Medien werten Randmeinungen zum Mainstream auf. Nicht ohne Grund sprechen manche hier von einer Tyrannei der Ungeimpften.

Was viele der Querdeppen als Freiheit bezeichnen ist keine Freiheit, sondern ausleben von Egoismus. „Mein Spaß ist wichtiger als das Leben anderer Menschen“. Das ist der gleiche menschenverachtende Egoismus, welcher bei Rennen mit der Mordwaffe Auto vorherrscht oder bei Profit durch Ausbeutung.

Und „2G“-Weihnachtsmarkt in Duisburg ist einfach eine traurige Lachnummer. Ein nach alle Seiten offener Weihnachtsmark, wo man Passanten nicht von Marktbesuchenden unterscheiden kann. Gedränge, keine Masken und keine erkennbaren Kontrollen. Den einzigen Unterschied zu vor Corona war, dass alibihaft ein paar mehr vom Ordnungsamt rumstanden. Genau wie in vielen Restaurants wird nicht ordentlich kontrolliert. Es gab bisher nur zwei Stellen, wo wirklich gründlich kontrolliert, einmal in einer Sauna und dann bei einem Seminar. Allen anderen reichte ein ungeprüfter QR-Code, teilweise mit Ausweis. Die Vernünftigen bleiben bei solchen Veranstaltungen weg, die Unvernünftigen geben den Virus weiter, weil deren Verhalten eh risikobereiter ist.

Wobei insgesamt muss man sagen, dass im Verhältnis zu anderen Gesundheitsgefahren, die Maßnahmen bei Corona härter sind. Vielleicht sollte man mit gleicher Konsequenz mal gegen Lärm und Feinstaub vorgehen.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Allgemeines | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Wie viele Ampelspiegel gibt es? – #Duisport #Logport #Fahrradalltag

Um die Stadt Duisburg mal ein wenig zu fordern, mal eine kleine Frage zum Thema Ampelspiegel. Würde mich nicht wundern, wenn hier zweimal die Zahl 0 käme.

Frage:
==========================================
1. Wie viele Ampelspiegel gibt es insgesamt in Duisburg?
2. Wie viele davon wurden nach Unfällen mit Radfahrenden (tot/verletzt) angebracht?

Mir reichen die reinen Zahlen ohne viele Worte.

Erläuterung:
Ampelspiegel sind Spiegel, die in immer mehr Städten zur besseren Sicherheit für den Radverkehr angebracht werden.
z. B.:
https://www.weser-kurier.de/stadt-delmenhorst/ampelspiegel-sollen-rad-und-autofahrern-das-leben-erleichtern-doc7e3dk0gyujnqpk11c8n
Dabei helfen derartige Spiegel den Ausredewinkel (sogenannter „toter Winkel“) vollständig erkennbar zu machen. Damit fällt bei Unfällen aufgrund von schlecht eingestellter fehlender Spiegel weg und die Sicherheit für Radfahrende wird erhöht.
==========================================

Bekanntlich liest man ständig von derartigen Unfällen in Duisburg, bei denen Radfahrende beim Abbiegen verletzt oder getötet wurden. Insbesondere sind die vielen LKW hier ein Problem. Bei konsequenter Unfallanalyse wäre die Konsequenz aus einem Unfall derartige Maßnahmen zu treffen.

Update:
Inzwischen liegt eine Antwort der Stadt Duisburg vor: 11 Spiegel sind installiert, 4 davon nach Unfällen.

Veröffentlicht unter Duisburg, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#BMVI: Mindestabstand gilt auch für Geh- und Radwege – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrradbubble

Schon seit längerem frage ich mich, wie das eigentlich mit dem Mindestabstand für Geh- und Radwege ist. Es gibt da zwar eine bauliche Trennung durch einen Bordstein, allerdings bleiben gewisse Risiken natürlich bestehen. Demnach müsste der Abstand auch für Geh- und Radwege gelten.

Genau danach hatte ich beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt und bekam zuerst folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Seitenabstand beim Überholen von zu Fuß Gehenden bzw. zu Rad Fahrenden.

Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung muss beim Überholen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fuß Gehenden und zu Rad Fahrenden eingehalten werden (§ 5 Absatz 4 Satz 2 StVO). Es gibt damit jedoch keinen allgemein gültigen Wert für den Seitenabstand beim Überholen. Die Formulierung „ausreichender Sicherheitsabstand“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der eine möglichst große Anzahl an Einzelfällen abdecken soll. Der Gebrauch von unbestimmten Rechtsbegriffen in Rechtsnormen ist üblich und notwendig, da nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine eigene konkrete Vorschrift erlassen bzw. ein eigenes Verkehrszeichen aufgestellt werden kann. Ob der Seitenabstand ausreichend im Sinne von § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO ist, hängt damit immer von den konkreten Umständen ab, insbesondere spielen die Geschwindigkeit und die jeweilige Fahrzeugart (Lkw, Pkw, Fahrrad) eine entscheidende Rolle.

So hat die Rechtsprechung, die letztlich entscheiden muss, ob der Seitenabstand ausreichend war, bestimmte Kriterien aufgestellt, die bei der Einhaltung dieses Abstands zu beachten sind. So muss z.B. bei höherem Tempo der Abstand größer sein, dies gilt vor allem für überholende Lkw. Bei der Bemessung des
Seitenabstands von Radfahrern sind auch deren mögliche Seitwärtsbewegungen zu beachten. Beispielsweise ist der Seitenabstand zu einem Rad fahrenden Kind auf ansteigender Strecke größer zu bemessen als zu einem Erwachsenen auf flacher Strecke. Als Grundregel kann man sich merken, dass der
Kraftfahrzeugführer, der einen Radfahrer überholt, je nach dessen Fahrweise und seiner eigenen Fahrgeschwindigkeit einen Seitenabstand von mindestens 1,5 bis 2 Meter einhalten muss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Weil man nicht auf das Thema Geh- und Radwege explizit einging fragte ich noch einmal nach, wie das damit sei und bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

unsere Ausführungen bezogen sich auch auf zu Fuß Gehende bzw. Rad Fahrende auf Geh- bzw. Radwegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Damit sagt das Bundesverkehrsministerium, dass die Abstände auch bei Geh- und Radwegen gelten. Dies würde aber bedeuten, dass etliche Planungen und etlicher Bestand gar nichts rechtskonform genutzt werden kann, weil kein ausreichender Abstand möglich ist.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz, Verkehrswende | 4 Kommentare

Petition: Abmahnung von Falschparkenden usw. – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Gehweg

Schon länger beschäftigt mich das Thema Abmahnung von Verkehrsverstößen.

Nun habe ich mal eine nette Petition beim Bundestag eingereicht.

Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das sämtliche Verkehrsvergehen auch zivilrechtlich abgemahnt werden können bzw. das eine Unterlassungsklage zulässig ist.

Begründung
Behörden gehen oft nur zögerlich bzw. sehr zaghaft gegen Fehlverhalten vor. Insbesondere Falschparkende behindern andere nicht nur, sondern gefährden diese auch. Hier gibt es derzeit allerdings allgemein keine Möglichkeit zivilrechtlich gegen vorzugehen.

In einigen wenigen Ausnahmen ist es möglich, aber nicht etwa, wenn jemand ständig auf dem Radweg parkt, den man benutzt oder wenn jemand partout den seitlichen Mindestabstand nicht einhalten will.

Nicht wenige leiden darunter. Regelmäßig werden Strafprozesse eingestellt, weil etwa angeblich kein Interesse daran bestünde oder man die Person am Steuer nicht identifizieren könne. Oder halt irgendwelche anderen Ausreden, warum man nichts gegen Autofahrende tun will, die anderen gefährden aus niederen Beweggründen, wie Bequemlichkeit oder Ungeduld.

In diesem Rahmen müsste dann u. U. auch eine Halterhaftung eingeführt werden. Aber dies ist ohnehin opportun, da der Halter entscheidet wer das Fahrzeug fährt und wenn nicht ist der Halter selbst schuld.

Auch an Schulen gibt es überall Beschwerden, wegen „Elterntaxis“ auch hier könnte man auf diesem Weg gegen besonders eklatante Verstöße vorgehen ohne auf teilweise unwillige Behörden angewiesen zu sein.

Diskussion
Regelmäßig beschweren sich Falschparkende bzw. je nach Situation Verkehrskriminelle darüber, dass andere Bilder von ihren Fahrzeugen machen und diese an Ordnungsbehörden melden würden. Teilweise wird dies sogar als Denunziation beschimpft. Dies wäre natürlich nicht nötig, wenn man zivilrechtlich gegen Verkehrsvergehen vorgehen könnte.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Parkverbot für Heerstraße erneut eingefordert – #Verkehrswende

Folgendes Schreiben ging an die Stadt Duisburg:
Guten Tag,

auf mein Schreiben vom 20.09.2021 erhielt ich bisher keine Antwort, da ich nicht sicher bin, ob Sie dieses Schreiben oder sogar den GO-§-24-Antrag auch als Antrag im Sinne des § 45 StVO betrachten, reiche ich diesen hiermit ein, es sei denn Sie bestätigen mir, dass ein früherer Antrag bereits die Voraussetzungen erfüllt hat, wodurch sich laut meines Rechtsanwalt die Frist für eine Klage deutlich verkürzen würde.

Hiermit wird beantragt, dass die Stadt Duisburg, die Gefahrenstelle (StVO § 45) Heerstraße (zwischen Bungertstraße und Zirkelstraße) unverzüglich beseitigt.

Der Fahrradweg endet an der Ampel Bungertstraße. Radfahrende müssen sich somit nicht nur auf die Hauptverkehrsstraße begeben, sondern zudem auch noch auf die einzige befahrbare Spur wechseln. Dies käme auf einer Autobahn dem sofortigen Wechsel von der rechten Spur auf die dritte Spur gleich. Noch dazu ist die Spur an der Ampel für das Abbiegen vorgesehen. Neben PKW biegen hier auch LKW in Richtung Stadtwerke ab. Bekanntlich übersehen LKW aufgrund schlecht eingestellter Spiegel Radfahrende häufig ( https://www.youtube.com/watch?v=Jsie5klOyLQ ). Dieser Umstand erhöht die Gefährdung für Radfahrende an der Ecke Heerstraße/Bungertstraße zusätzlich. Zumal auch noch der Verkehr von Hinten kommt.

In einer Reaktion auf meinen GO-§-24-Antrag teilte die Polizei Duisburg, nach dem Motte: „Wir warten bis es Tote und Verletzt gibt“, dass sinngemäß dort keine Vorkommnisse bekannt wären. Dies könnte natürlich daran liegen, dass etliche Radfahrende in dem Bereich über den Gehweg fahren, um sich nicht selbst zu gefährden bzw. Stress mit PKW/LKW-Fahrenden auszusetzen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten. Für diesen Umstand gibt es Zeugen, die wenn notwendig in einem Prozess dabei wären.

Vermutlich hat die Polizei in diesem Bereich noch nie eine Seitenabstandskontrolle zu Radfahrenden durchgeführt. Denn die wenigen Radfahrenden, die sich auf die Straße trauen quetschen sich an den parkenden Fahrzeugen vorbei unter Lebensgefahr durch Dooring auf der einen Seiten und unterschrittenem Mindestabstand auf der anderen Seite. Oder man macht sich rechtskonform richtig breit uns riskiert Prügel.

Ich fordere hiermit unmissverständlich die Stadt Duisburg auf die Parkplätze unverzüglich zu beseitigen!

Das hier Anwohnendenparken ausgeschildert ist, ist irrelevant. Zumal zwei kaum bis gar nicht genutzte Parkplätze der Stadtwerke Duisburg an der Zirkel- bzw. Hagelstraße für die PKW zur Verfügung stünden.

Die parkenden Fahrzeuge blockieren zwar nicht die ganze Spur, allerdings muss natürlich Abstand zu den parkenden Fahrzeugen gehalten werden. Abstand wegen der Gefährdung durch sich öffnende Fahrendentüren (Dooring) von ca. 1 m ab Lenkeraußenende. Da PKW bis zu ca. 2,5 m breit sein können, würde selbst eine Spur von 3,5 m zu schmal sein. Man gerät also unweigerlich in eine Konfliktsituation, die Nötigung provoziert. Oder man gefährdet sich selbst durch wenig Abstand. Wobei hier natürlich die PKW den seitlichen Mindestabstand unterschreiten und gegen die StVO verstoßen. Eine konfliktfreie Verkehrführungs ohne erhebliche Gefährdungen ist nur durch ein absolutes Halteverbot oder einen Radstreifen zu erreichen.

Aus eigener Erfahrung habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach Nötigungssituationen erlebt, aber mangels Beweise nicht zur Anzeige bringen können, weil die eh nur eingestellt werden.

Die Situation widerspricht auch StrWG NRW § 49. Die Lücke im Radwegenetz muss gerade an dieser besonders gefährlichen Stelle umgehend geschlossen werden, dies ist einfach und schnell möglich.

In Analogieschluss können hier auch die Urteile zum Brandschutz herangezogen werden. Grundtenor ist hier, dass bei Gefahr für Leib und Leben kein Bestandsschutz greift (z.B. VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2017 – 15 CS 17.1055). Da aufgrund der Konstellation und der selbst für durchschnittliche Menschen erkennbaren Verstöße bzw. Gefährdung ist eine Gefährdung für Leib und Leben gegeben und unverzüglich zu handeln.

Ein weiterer Ansatz wäre die Hagelstraße und Zirkelstraße zur Einbahnstraße zu machen und dadurch parken zu ermöglichen. Dadurch fiele auch die Abbiegespur an der Zirkelstraße weg, die allerdings auch durch ein „Radfahrende frei“-Schild geregelt werden kann.

Wie man sieht gibt es keinen Grund hier weiter eine lebensgefährliche Situation zu bestehen lassen, die man bei einer gründlichen Straßenverkehrsgefährdungsbeurteilung sofort erkennen würde.

Was das Thema „Parkdruck“ angeht, so gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber kein Recht auf einen Parkplatz und schon gar kein Recht auf einen vor der Haustür. Außerdem sagt die Marktwirtschaft klar, wenn zu viele parken wollen, muss das Parken halt teurer werden.

Hinweis:
In CC und BCC sind Zeugen für dieses Schreiben beteiligt.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | 1 Kommentar

#Duisburg: GO-§-24-Antrag: Abschleppen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Durchsetzung – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Autokorrektur #Gehweg

Und mal wieder ein kleiner netter Antrag zur Verkehrswende an die Stadt Duisburg. Bin schon gespannt, welche Ausreden sich SPD und CDU diesmal ausdenken.

Die Stadt Duisburg möge endlich den verkehrsrechtlichen Ordnungsrahmen im vollen Umfang ausschöpfen um die Sicherheit und Gesundheit von insbesondere Radfahrenden und Gehenden zu gewährleisten.

Alle Mobilitätsformen müssen gleichberechtigt behandelt werden!

Begründung/Erläuterung:
Es gibt viele Fälle, wo sofortiges Abschleppen nicht nur möglich, sondern sogar geboten ist. Die folgende Seite listet diese auf:

Abschleppmaßnahmen

Die Stadt Duisburg könnte also hier entweder häufiger sofort ein Abschleppfahrzeug anfordern, was den Erziehungseffekt hat, dass Falschparkende/Verkehrskriminelle von Nachahmung und Wiederholung abgeschreckt werden. Dabei spielen nicht nur die Kosten eine Rollen, sondern auch der Aufwand, welcher dadurch entsteht, dass man erst das Fahrzeug finden muss.

Die einseitige Bevorzugung, die man in Duisburg bei KFZ an vielen Stellen erlebt, ist einem Rechtsstaat unwürdig. Rechtsstaat heißt, dass man Fehlverhalten mit der gesamten Bandbreite des Spektrums ahndet und nicht an einigen wenigen Stelle guckt.

Zudem wäre es denkbar, dass man speziell beauftragte Abschleppunternehmen auch direkt von der Bevölkerung kontaktieren könnte. Diese müssen natürlich geschult sein, die unterschiedlichen Situationen zu beurteilen und können dann sofort abschleppen. Dies würde auch die Ordnungsdienste entlasten und insbesondere am Wochenende zu einer besseren Rechtsdurchsetzung führen.

Im übrigen bin ich der Ansicht, dass Parkdruck keine Begründung für mehr Parkplätze ist, sondern für höhere und umfangreichere Parkgebühren. Angebot und Nachfrage regelt den Preis!

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Gefährdung durch Firma Karwat am Bahnhof Rheinhausen Ost – #Bahnsinn #Duisport #Logport #Duisburg #Verkehrswende #Autokorrektur #Fahrradalltag

Es verwundert mich sehr, dass trotz meiner Anzeige vom 12.10.2021 weder Polizei noch Ordnungsamt für eine dauerhafte Beseitigung des nach h. E. gefährlichen Hindernisses nach § 315b StGB gesorgt wurde. Die Firma Karwat blockiert hier unzulässig den Gehweg durch ihre Arbeitsstätte (gemäß ArbStättV), obwohl direkt daneben eine Schwerlaststraße verläuft. Die Blockade geht nun bereits mind. zwei Monate.

Auf dem Bild erkennt man das Fahrzeug, welches einen Teil der Arbeitsstätte darstellt und dadurch den Gehweg vollständig blockiert und den Radweg teilweise. Eine Absicherung an der Straße findet nicht statt. Damit verstößt die Baustelle zumindest gegen RSA95, die Mindestvorgaben für die Restbreiten von Gehwegen und Radwegen macht.

Auf der einen Seite donnern LKW vorbei, auf der anderen blockiert die Baustelle, dazwischen die zahlreichen Menschen, die zum Bahnhof (Gleis 2) gehen und sich dadurch zugleich auch für Klimaschutz einsetzen. Der Abstand beim Bild war groß im Vergleich zu anderen Situationen, wo der LKW nur wenige Zentimeter Abstand hatte, also noch gegen den Mindestabstand nach StVO verstieß. Der Mindestabstand gilt nach BMVI auch für Rad- und Gehwege.

Und alles nur weil die Bahn eine erkennbar unprofessionelle Firma beauftragt, welche nicht in der Lage ist eine rechtskonforme Baustelle einzurichten. Wenn es nicht anders geht muss halt die Straße gesperrt werden, denn die Sicherheit für die gefährdeten Verkehrsteilnehmenden geht immer vor. Wobei auf der anderen Straßenseite ein Parkplatz ist, aber die Firma Karwat ist wohl zu bequem am Morgen abzuladen und am Abend aufzuladen und integriert das Fahrzeug lieber als gefährliches Hindernis in die Baustelle.

Gehwege sind weder Parkplätze, noch Abstellplätze für Teile von Baustellen!

Der vorhergehende Text ging in ähnlicher Form, sowohl ans Ordnungsamt, die Polizei, die Bahn, den VRR und natürlich die Firma selber. Reaktion der Firma mir eine Link zu einem Artikel über Denunziation schicken, vermutlich ohne diesen gelesen zu haben, denn dort wird Denunziation klar von der Anzeige gefährlicher Stellen abgrenzt. Auf gemeingefährliches Fehlverhalten hinzuweisen ist keine Denunziation. Zu der Schlussfolgerung kommen höchstens Ertappte, die für ihr Fehlverhalten nicht geradestehen wollen. Die Bahn sollte hinterfragen, ob man mit solchen Unternehmen zusammenarbeitet. Wer weiß gegen welche anderen Regeln und Auflagen noch verstoßen wird, denn bei so einer Firmenkultur würde ich auch an anderen Stellen Verstöße erwarten. Also nicht dreist als Opfer aufspielen, wenn man Täter ist und es dafür klare eindeutige Belege gibt.

Update:
Inzwischen, hat man den Container versetzt, sodass scheinbar das Fahrzeug auf der Grünfläche parken kann. Nicht optimal, aber deutlich besser als vorher. Stellt sich die Frage warum nicht gleich so.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Erörterung Lohmannsheide – #Baerl #Moers

Taschenkontrolle bei einer Erörterung zu einer Vorhaben, wo es bisher keinerlei gewaltsamen Protest gab? Was hat sich die Bezirksregierung dabei denn gedacht? Außerdem Laptop und Handy sind sogar noch bessere Wurfgeschosse.

Ist fast schon so absurd, wie die Lügen und Argumente von DAH1. Die Behauptung, dass 80 % recycelt würden ist nachweislich gelogen. Der Bauschutt und anderes wird als Füllmaterial verwendet, dies ist aber kein Recycling, sonder Downcycling. Recycling wäre es das Material wieder für Gebäude aufzubereiten. Und auch der Rest kann vollständig wiederverwendet werden bzw. muss gar nicht erst entstehen.

Deponien werden nur deshalb eingerichtet, weil es billiger ist als zu recyceln.

Was sich aber von selbst ausschließt ist eine Deponie auf einer unsanierten Altlast zu errichten. Wer so etwas vor hat, verstößt gegen EU-Recht, da sich die Freisetzung der Stoffe auch in den Niederlanden auswirken wird, aber niemand die Städte und Länder den Rhein runter beteiligt hat.

Bemerkenswert fand ich auch, wie eine Firma etwas behauptet, dies dann aber nicht verbindlich machen will. Ist dann wohl auch nur ein Wahlversprechen, also wertlos.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Erst 2023 CO2-Steuer für Braunkohle? – #RWE #Kohlemafia #Klimaschutz

Im Februar 2021 fragte ich beim BMU mal nach, wie das eigentlich mit der CO2-Steuer für Braunkohlebriketts wäre. Schließlich waren die CO2-Steuern für Kraftstoffe und Erdgas da bereits in aller Munde.

Im April bekam ich dann die Antwort, dass man die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), um Beantwortung bietet.

Erst auf weitere Nachfrage bekam ich diese Woche folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und bedanken uns für Ihr Interesse.

In den ersten zwei Jahren ab dem Start des nationalen Emissionshandelssystems am 01.01.2021 (Kalenderjahre 2021 und 2022) unterliegen zunächst nur die in Anlage 2 des BEHG aufgeführten Hauptbrennstoffe der Berichts- und Abgabepflicht. Erst ab dem Jahr 2023 werden sämtliche in Anlage 1 des BEHG aufgeführten Brennstoffe (insbesondere auch Mischbrennstoffe und Kohlen) erfasst.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem folgenden Link: https://www.dehst.de/DE/Nationaler-Emissionshandel/nEHS-teilnehmen/Anwendungsbereich-Emissionsermittlung-2021-2022/anwendungsbereich-emissionsermittlung-2021-2022_node.html

Freundliche GrÜße …

Ich habe mir natürlich erst einmal das BEHG angeschaut. In Anhang 2 stehen:
– Benzin
– Gasöle
– Heizöle
– Erdgas und gasförmige Energieerzeugnisse, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, ohne gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe;
– Flüssiggase

Sehr kryptisch steht dort zudem noch etwas von Positionen der „Kombinierten Nomenklatur“, was in der Auflistung für die bessere Lesbarkeit weggelassen habe. In Anhang 1, wo vermutlich auch Braunkohle steht, stehen gar keine Begriffe, die Rückschlüsse zulassen was gemeint ist. Eingeweihte wissen vielleicht, was mit „kombinierter Nomenklatur“ gemeint ist. Ich nicht und selbst im Wiki fand ich jetzt keinen Link zu einer Liste. Aber möglicherweise hat man es extra kryptisch formuliert, damit nicht sofort klar wird, dass viele klimaschädliche Energieträger noch zwei Jahre ausgenommen sind.

Soviel zum Markt, der alles Regeln soll. Oder anders gesagt mal wieder ein Beispiel für klimaschädliche Subventionsplanwirtschaft.

Zusammengefasst heißt das also für Braunkohle und andere besonders klimaschädliche Brennstoffe muss noch nichts gezahlt werden, während Erdgas bereits jetzt voll beaufschlagt wird und gerade jene belastet, die es nicht so dicke haben.

Dies ist eine einseitige Bevorteilung von bestimmten fossilen Energieträgern und eine ungerechte Schweinerei.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare

Mogelpackung Superkleber von Knauf – #Nachhaltigkeit #Klimaschutz #Mikroplastik #Greenwashing

Die Firma Knauf bietet einen sogenannten Superkleber an. Über die Produktqualität will ich nichts schreiben, wohl allerdings über die Produktmenge. Wenn man einen ca. 1 L Eimer nur etwa zur Hälfte füllt, ist das nicht nur eine Mogelpackung, welche mehr Inhalt vortäuscht als in Wirklichkeit enthalten ist, nein zugleich ist dies auch noch eine erhebliche Ressourcenverschwendung.

Und auch bei anderen Behältnissen von Knauf habe ich das bereits erlebt.

Wenn man dann noch auf der Homepage behauptet, dass man nachhaltig wäre ist dies lediglich Greenwashing.

Nachhaltigkeit fängt bei Behältnissen an. Entweder muss da mehr rein oder man muss kleinere Behälter nehmen. Derzeit wird Kunststoff verschwendet, weil mehr Verpackung produziert wird, als notwendig. Da die Dosen etwa zur Hälfte mit Luft gefüllt sind, braucht man ca. 2 LKW statt einem zum Transport. Dies heißt wiederum, dass Kraftstoff, Straßenverschleiß usw. verschwendet wird, plus Schädigung der Klimas und auch der Abrieb der Reifen, welcher als Mikroplastik in der Umwelt landet. Eigentlich verwunderlich, dass sich ein Unternehmen so eine Verschwendung von Ressourcen leisten kann.

Abgesehen davon trocknen angebrochene Packungen auch schneller aus, wenn viel Luftvolumen gegeben ist.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: OSC-LKW-Parkplatz – #Rheinhausen #Duisport #Logport

Ist der OSC-Parkplatz „In den Peschen“, jetzt eigentlich zum LKW-Parkplatz mutiert?

Ist doch eigentlich verwunderlich, dass sich niemand daran stört, aber eigentlich war das natürlich klar, dass die LKW irgendwohin ausweichen, wenn man inkonsequent nur an einigen wenigen Stellen das Parken einschränkt. Oder hat es die Politik noch gar nicht mitbekommen? Man gewinnt ja oft den Eindruck, dass die nicht so viel rum kommen und die Augen dabei offen halten.

Aber eine Regelung für ganz Duisburg scheint man seitens der Stadt ja nicht zu wollen. Dabei sind Parkplätze kein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sondern ausschließlich Privatvergnügen.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Überholverbot Flutweg? – #Duisport #Logport #Rheinhausen

Mal wieder ein Schreiben an die Stadt bzgl. LKW-Verkehr und Flutweg. Ich denke die Chancen einer Klage, die man Stück für Stück durchsetzt wäre gar nicht so schlecht, um zumindest den Flutweg für LKW-Verkehr dicht zu machen. Löst zwar erst einmal nicht das Problem der Jägerstraße, erhöht aber den Druck auf die SPD-Kommunalregierung.
Guten Tag,

als ich letztens auf dem Flutweg unterwegs war, machte ich Fotos von der Beschilderung. Es fiel auf, dass ein PKW-Überholverbot ausgeschildert wurde, obwohl dieses gar nicht notwendig ist. Überholen ist auf dem Flutweg für PKW und LKW so oder so unzulässig in den betreffenden Bereichen. Durch die schmale Fahrbahn und die Schutzstreifen, welche nur bei Begegnungsverkehr überfahren werden darf. Steht gar nicht ausreichend Platz für ein Überholmanöver zur Verfügung. Das heißt ein Überholen ist so oder so unzulässig.

Ferner stellt sich die Frage, warum man die 30er-Zone aufhebt, wenn auf dem Flutweg auch 30-Zone ist und man diese damals bei Einführung des Vorbehalts- und Rettungswegenetzes nur von der 30er-Zone wegen der Busse ausgenommen hat (vgl. 9.19 in der verlinkten Drucksache https://fragdenstaat.de/anfrage/verbehaltsnetz-drucksache-517-aus-dem-jahr-1990/#nachricht-588871 ). Da jetzt aber ohnehin 30 km/h auf dem Flutweg gilt, gibt es keinen Grund diesen nicht offiziell zum Teil einer Tempo-30-Zone machen. Dies kann eindeutig aus der verlinkten Drucksache entnommen werden.

Würde ich in dem Bereich wohnen, hätte ich guten Grund hier einen Antrag nach § 45 StVO an die Stadt zu stellen, dass die 30er-Zone auf den Flutweg ausgeweitet wird. Damit gäbe es dann auch keine Ausrede mehr, diese Strecke nicht für Logistikdurchgangsverkehr zu sperren.

Dies ist zugleich als Ergänzung für den GO-§-24-Antrag: „Überholverbot für Autofahrende wegen schmaler Fahrbahn auf Flutweg“, vom 12.09.2021 zu verstehen und ergänzt diesen um den Aspekt 30er Zone Flutweg.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Noch mehr Parkplätze durch Parkplatzsatzung – #Verkehrswende

In der Sitzung des Verkehrsausschuss am 04.11.2021 soll als TOP 15 „Stellplatzsatzung der Stadt Duisburg“ die Parkplatzsatzung (DS 21-0673) beraten werden.

Parkplatzsatzung deshalb, weil man quasi allen Stellen vorschreibt Parkplätze zu bauen. Damit wird Wohnraum verteuert, denn natürlich kosten Flächen und Herstellung und Erhaltung von Parkplätzen Geld. Und auch das Einkaufen wird durch Parkplätze verteuert. Auch für alle ohne PKW, weil die ja dafür mitzahlen müssen.

Man könnte dies doch einfach den Markt regeln lassen. Aber so sind ja keine Konzepte möglich, die völlig autofrei sind. Damit zementiert man ein Verkehrsmittel fest und als Alibi hat man noch Fahrräder aufgenommen und eine leichte Reduzierung mit Mehraufwand vorgesehen.

Allein vor dem Hintergrund Klimaschutz müssen nicht weniger Parkplätze begründet werden, sondern jeder Parkplatz ist zu begründen. Mit so einer Satzung schafft man das aber nicht. Und die Verkehrswende wird in Duisburg auch weiter verschoben.

Und nicht mit Parkdruck als Ausrede ankommen. Es gibt keinen Parkdruck, sondern nur mehr Nachfrage, als Angebot. Das heißt Preise erhöhen und wie Wien in den ÖPNV stecken.

Vergessen wurden übrigens, wenn man diese Parkplatzsatzung verabschieden will, LKW-Parkplätze für Logistikfirmen. Oder dürfen die im Stadtgebiet anderen die Parkplätze wegnehmen?

Veröffentlicht unter Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , | 2 Kommentare

Deichverbandsgebühren für erweiterten Deichverband Duisburg-Xanten

Aus der PM
Der Deichverband Duisburg-Xanten ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Er liegt linksrheinisch im Kreis Wesel. Sitz des Verbandes ist Hagelkreuzweg 55, 46487 Wesel (Büderich) im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Verband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser des Rheins zu schützen. Dies gewährleistet er durch den Bau, die Unterhaltung und Verteidigung von Deichen.

Alle Eigentümer der im potentiellen Überflutungsgebiet des Deichverbandes Duisburg-Xanten liegenden Grundstücke und Anlagen haben durch den Schutz vor Rheinhochwasser bzw. die Zugänglichkeit des Grundstücks bei Insellagen einen Vorteil aus der Verbandsarbeit. Die durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten sollen auf alle Vorteilhabenden umgelegt werden. Im Rahmen der Beitragserhebung werden die verschiedenen Gegebenheiten der einzelnen Grundstücke in den Veranlagungsgrundregeln als Bestandteil der Satzung des Deichverbandes berücksichtigt.

Gemäß § 23 Abs. 2 WVG können sie auch gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft im Deichverband Duisburg-Xanten herangezogen werden.

Zur Information der künftigen neuen Verbandsmitglieder liegen die Unterlagen (Verzeichnis der neuen Mitglieder, aktuelle Verbandssatzung, Veranlagungsgrundsätze, Haushaltsplan 2021, Muster eines Heranziehungsbescheides und Kartenmaterial) in der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 bei den Städten Wesel, Rheinberg, Moers, Xanten, Duisburg, Kamp-Lintfort und den Gemeinden Alpen und Issum aus.

Die künftigen Verbandsmitglieder haben das Recht, bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung, 10.12.2021, Einwendungen gegen die ausgelegten Unterlagen zu erheben.

Details bitte Amtsblatt 42 entnehmen.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg, Grundrechte | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Antrag Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage von #RWE Power AG in #Hürth

Amtsblatt 43 Bezirksregierung Arnsberg

Offenlage vom 08.11.2021 bis einschließlich 07.12.2021

Einwendungen bis 20.01.2022

Absurd, dass eine Klärschlammverbrennungsanlage nach dem Bergrecht genehmigt wird. Da könnte man ja glatt auch ein Bordell nach dem Bergrecht genehmigen.

Veröffentlicht unter Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | 1 Kommentar

Straftat Baustelle? – #Fahrradbubble #Fahrradalltag #Verkehrswende

Aufgrund eines Tweets im Zusammenhang mit einer Baustelle bei der mal wieder Schilder auf dem Radweg standen wurde ich auf RSA 95 aufmerksam. RSA steht für „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen„, oder umgangssprachlich Baustellen. Auch wenn das Dokument von 1995 stammt gilt es weiterhin, soweit die StVO nicht explizit etwas anderes sagt.

Unter 2.2 (7) findet sich:
„Sind innerorts keine Geh- und/oder Radwege bzw. Seitenstreifen oder Nebenanlagen vorhanden oder werden diese durch die Aufstellung von Verkehrsschildern unter die Mindestbreiten eingeengt, ist im Ausnahmefall die Aufstellung unmittelbar am Rand des rechten Fahrstreifens zulässig. Aus Sicherheitsgründen dürfen dann maximal zwei Fußplatten übereinander verwendet werden und die Fahrstreifen dadurch nur bis zur Mindestbreite eingeengt werden.“

Die Mindestbreiten finden sich unter 2.4.1 (1)
a) Gehwege: 1,0 m
b) Radwege: 0,8 m

Das heißt wenn der Radweg oder Gehweg unter diese Breite sinkt dürfen die Schilder auf der Straße aufgestellt werden. Ein Richtlinie ist zwar nicht auf der rechtlichen Ebene von Gesetz oder Verordnung, allerdings zu beachten, wenn es nichts besseres gibt.

Weiterhin findet sich unter 2.4.0 (1):
„Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden.“

Während 2.2 (7) eine Option ist, sind von 2.4.0 (1) keine Abweichungen zulässig. Das heißt das Aufstellen von Schildern auf Geh- oder Radwegen bei denen weniger als die oben genannten Restbreiten verbleiben ist unzulässig.

Da dies dennoch häufig gemacht wird, ergibt sich für mich daraus klar, dass dieses Einbringen, von gefährlichen Hindernissen eine Straftat nach § 315b StGB darstellen dürfte. Ich werde jedenfalls derartige Hindernisse zukünftig Anzeigen. Nette Hinweise an die Stadt bringen nicht und Berichte in der Presse sind zwar nett, aber scheinen auch nichts an dem Problem zu ändern.

Gefährdliches Hindernis auf Radweg

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | 1 Kommentar

#Petition: Änderung Verwaltungsverfahrensgesetz § 73 für Ankündigung von Erörterungen – #Moers #Baerl #Lohmannsheide

Mal eine kleine Petition wegen des Vorgehens der Bezirksregierung Düsseldorf in Hinblick auf die Deponie Lohmannsheide.

Petition
Es wird beantragt den § 73 des VwVfG (6), wie folgt zu ändern:
Hinter: „Der Erörterungstermin ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.“
soll folgender Satz angefügt werden:
„Dabei sind Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben zum gleichen Zeitpunkt zu benachrichtigen.“

Begründung
Die Bevölkerung in Duisburg und Moers wurden, bzgl. einer Baumülldeponie über einer gefährlichen Altlast, erst mitten in den Herbstferien über die Erörterung, unmittelbar nach den Herbstferien (am 25.10.2021) informiert. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die Firma dies zum gleichen Zeitpunkt erfahren hat. Denn mit Sicherheit hätte auch diese nicht so kurzfristig Personal organisieren können.
Es ist davon auszugehen, dass Arbeitende in den Herbstferien im Urlaub sind, also erst zu dem oben genannten Zeitpunkt davon erfahren, dass eine Erörterung angesetzt wurde. So kurzfristig bekommen die wenigsten Urlaub, denn bekanntlich machen Einwendende dies in ihrer Freizeit und werden auch nicht dafür bezahlt.

Da ist im Verfahren zumindest etwas Augenhöhe wichtig.

Diskussion
Verfahren dauern auch deshalb solange, weil die Argumente nicht ernst genommen werden und das Verfahrensrecht einseitig Antragsstellende begünstigt. Dies führt zwangsläufig zu Klagen gegen ein Vorhaben und verzögern dieses oder wenn es denn überhaupt genehmigungsfähig war. Gerade bei Klagen spielen auch Emotionen mit rein. Die Bereitschaft zur Klage steigt, wenn man Einwende übergeht oder wie im Beispiel überfährt.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Rheinhausen: SPD und CDU behaupten Machbarkeitsstudie wäre bereits fertig – #Duisburg #Osttangente #Duisport #Logport

Mit Drucksache 21-1328 wollen SPD und CDU einen Sachstand zur Machbarkeitsstudie wissen, den sie aber offensichtlich schon kennen.

„Bei der […] DIG ist eine Machbarkeitsstudie [..] erarbeitet worden. Mittlerweile liegen Ergebnisse vor. [..]“

Die gewählte Formulierung suggeriert, dass die Machbarkeitsstudie fertig wäre, was die Frage aufwirft: „Woher wissen SPD/CDU das vor den anderen Parteien?“.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen | Verschlagwortet mit , , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Radfurt für Radwanderweg EV15 in Rheinhausen – #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Verkehrswende

Um die Verkehrswende in Duisburg ein wenig voranzubringen reiche ich einen Antrag für eine Radfurt ein. Da die Einstellung der rückständigen SPD-Kommunalregierung zu Radverkehr teilweise recht offensichtlich ist, habe ich dies natürlich in klaren Worten adressiert, um meine Erwartungen zu adressieren. Der Antrag darf natürlich gerne für andere Stellen übernommen werden.

An der Kreuzung Radwanderweg (EV15) und Fährstraße in Duisburg Rheinhausen wird hiermit eine Radfurt beantragt. Das heißt eine rote Fläche, welche die Radwege miteinander verbindet und durch Beschilderung zur Vorfahrt berechtigt.

Begründung
Gemäß StVO § 8 gilt:
„An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt“
Demnach hat an der Kreuzung der beidseitige Radverkehr Vorfahrt, weil es aus einer Richtung immer Rechts vor Links gilt und die Autos so oder so anhalten müssen. Um dies klar zu verdeutlichen bedarf es einer Radfurt mit entsprechender Beschilderung.

Die Stadt Duisburg hat bereits festgestellt, dass an der Kreuzung eine Gefährdung besteht, weshalb Schild mit Hinweis auf Radverkehr aufgestellt wurden (Abb. 1 + 2), dieser Hinweis ist natürlich nur eine unzureichende Regelung, welche einmal mehr belegt, wie fahrradfeindlich die Stadt Duisburg agiert. Sei es nun aus Unkenntnis der Verkehrsregeln oder mit Vorsatz. Verkehrswende geht nur dann, wenn man die Verkehrsregeln kennt und konsequent anwendet, dabei ist immer von den Schwächsten aus zu planen.

In Hannover wird Radverkehr bereits über Radfurten geleitet (siehe Abbildung 3-5). Es ist also rechtlich einfach und möglich Radfurten einzurichten und Radverkehr zu fördern statt, wie in Duisburg üblich den Radverkehr zu gefährden. Etwa indem man Radwege vernichten will für LKW-Verkehr, statt diese Fahrzeuge aus Wohnbereichen zu verbannen, was an vielen Stellen möglich wäre aber durch die SPD-Kommunalregierung nicht gewollt wird. Dies gebietet sich bereits aus der permanenten Gefährdung durch rechts abbiegende LKW.

Der Radweg ist durch ein Verkehrszeichen klar als solcher Ausgewiesen (Abbildung 6) und es gibt keinerlei Verkehrszeichen an der Stelle, welche eine andere Verkehrsregelung als Rechts vor Links ergeben. Da Radverkehr aus beiden Richtungen kommen kann müssen KFZ ohnehin mit erhöhter Vorsicht fahren bzw. anhalten, weil der Bereich nicht einsehbar ist und teilweise sogar parkende Fahrzeuge ein zusätzliche Gefährdung darstellen. Zudem ist die deutlich höhere Vulnerabilität des Radverkehrs zu berücksichtigen.

Auch die übliche Ausrede, dass dies rechtlich nicht ginge, konnte bereits im Rahmen dieses Antrags widerlegt werden, denn sowohl das Beispiel aus Hannover, wie auch der Wissenschaftliche Dienst der Deutschen Bundestages (WD 7 – 3000 – 155/11) belegen klar, dass Radfurten möglich sind. Es gibt sicherlich noch viele weitere Stellen, an denen diese sinnvoll und möglich sind.

Und auch die Ausrede, dass man dort eine LKW-Straße will, zählt nicht, da dieses Vorhaben spätestens vor Gericht scheitern wird.

Ein weitere Prüfung ist nicht notwendig, da die Rechtslage klar ist und auch die Kosten sind moderat (ein paar Schilder und etwas Farbe).

Die Antwort auf den Antrag wird also klar zeigen, wie die Stadt Duisburg respektive die Parteien zu Radverkehr stehen.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Motorradfahrende nicht mehr von Helmpflicht befreit – #Verkehrswende #Duisburg #Fahrrad

Pressmeldung des VG Düsseldorf
Helmpflicht für Kraftradfahrer – Rechtmäßige Rücknahme einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Duisburg

29. Oktober 2021

Die Stadt Duisburg hat zu Recht eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer zurückgenommen. Dies hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Beschluss entschieden und einen entsprechenden Eilantrag eines Duisburgers abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die dem Antragsteller im Jahr 2013 aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährte Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms sei rechtswidrig gewesen, was die Stadt zu deren Aufhebung berechtige.

Zwar sei bei zwingenden medizinischen Gründen eine entsprechende Befreiung von der Helmpflicht möglich. Voraussetzung sei aber darüber hinaus, dass es dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, zu Gunsten anderer Verkehrsmittel – deren Benutzung keiner Helmpflicht unterliegt – auf das Kraftradfahren zu verzichten. Dies sei seinerzeit bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Der Antragsteller sei vor diesem Hintergrund auch zu Recht verpflichtet worden, die schriftlich erteilte Ausnahmegenehmigung an die Stadt zurückzugeben.

Es handelt sich um eines von vielen derzeit anhängigen Verfahren mit ähnlich gelagerten Sachverhalten. Die Stadt Duisburg hatte im Frühjahr 2021 eine Routineüberprüfung zum Thema „Helmpflichtbefreiung“ durchgeführt, die in einer Vielzahl von Fällen zur Rücknahme der entsprechenden Ausnahmegenehmigungen geführt hat. Hiergegen haben diverse Betroffene ebenfalls Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gesucht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Aktenzeichen 14 L 2046/21

Anmerkung:
Sprich man kann denen auch zumuten aufs Fahrrad umzusteigen oder ÖPNV zu nutzen.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg, Grundrechte | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

Antwort an Autofahrer Horst-Dieter Thiel – #Duisburg #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrrad

Herr Thiel findet es also eine dreiste Forderung von mir, dass ich Verkehrssicherheit und Gleichberechtigung einfordere.

Dann wird die beliebte Lüge von überwiegende KFZ-Steuer für Straßenbau wiederholt. Erst einmal gehen Steuern in einen Globalhaushalt und dann berücksichtigt er natürlich die aus dem Straßenverkehr resultierenden weiteren Kosten, wie etwa im Gesundheitssystem.

Davon abgesehen sprechen die Zahlen für sich:
„Im Jahr 2020 beliefen sich die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland auf rund 9,53 Milliarden Euro.“ (Quelle)
„Der Öffentliche Gesamthaushalt [..] hat [..] für den Straßenbau im Jahr 2020 rund 14,2 Milliarden Euro ausgegeben …“ (Quelle)

Da kommt die typische Jaaber-Agumentation mit Fehlverhalten von Radfahrenden, die rein gar nichts mit einer gefährlichen Stelle zu tun haben. Apropos Verkehrsverstöße, es fahren mehr Autofahrende bei rot über die Ampel, als Radfahrende.

Fahrradfahrende sind gleichberechtigt auf der Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Damit wäre es autofahrenden zuzumuten, halt einfach mal eine Zeit hinter den Fahrradfahrenden zu fahren und nicht zu stressen. Da fällt mir ein, eigentlich könnte man an der Stelle auch die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduzieren und ein Überholverbot für Radfahrenden verhängen. Das ginge sogar unverzüglich.

Absteigen und zu laufen ist dagegen eine bizarre Argumentation.

Wobei ich selbst auch immer weniger geneigt bin, mich an die Verkehrsschilder zu halten, weil diese von einer inkompetenten Verwaltung aufgestellt werden.

Wenn die Stadt nicht fristgerecht handelt wird jedenfalls geklagt. Und es gibt sicherlich noch viele andere Stellen, wo sich eine Klage lohnt.

Übrigens wäre die Stelle kein Problem, wenn es nicht so viele stressende Verkehrskriminelle gäbe.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Klimaschutz: Auch Schiffsverkehr ist nicht gut – #Duisport #Logport

Die Meldung der Tagesschau vom 01. September 2021, dass auch schiffsverkehr nicht gut für den Klimaschutz ist, dürfte Duisport und der Logistikbranche sicherlich nicht so gut gefallen.

Ein Schiff dürfte zwar weniger Kraftstoff verbrauchen, als ein LKW für die gleiche Menge, aber dies tut nichts zur Sache, denn auch weniger ist noch nicht gut. Für Klimaschutz müssen ALLE Branchen klimaneutral werden und da die Bundesregierungen zu wenig getan haben, wird der Aufwand immer größer und teurer. Je später man eine Veränderung einleitet, desto kostenintensiver wird diese, weil sehr viel in kurzer Zeit getan werden muss.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

#NRW: Kommentar zur Maskenpflicht an Schulen – #Kimmich #Parkinson #Krebs

Wenn ich davon Lese, dass Menschen sich angeblich vor den Langzeitfolgen der Impfung fürchten, ist das für mich nur eine billige Ausrede. Oder die sind sehr einfältig bzw. schlecht informiert.

Ganz anders sieht es dagegen mit den Schutz der Kinder in Schulen aus. Corona ist erst seit weniger als zwei Jahren ein Thema. Die Langzeitfolgen können hier noch gar nicht abgesehen werden. Damit meine ich jetzt nicht Longcovid, sondern andere Erkrankungen, welche durch Infektionen ausgelöst werden. Es gibt hier ein ganzes Spektrum an Autoimmunkrankheiten. Viren können auch Krebs auslösen. Etwa HPV Gebärmuttehalskrebs. Vor einiger Zeit las ich auch etwas von Zusammenhängen von der Autoimmunkrankheit Parkinson und Corona. Kinder, die mit 20 an Parkinson erkranken oder bei denen dann mit 30 Jahren ein Tumor gefunden wird.

Lächerlich ist, wenn sich vermeintliche Experten hinstellen und meinen, dass eine OP-Maske nicht so viel bringen würden. Dies ist genau die gleiche lächerliche Argumentation wie im März/April 2020 zu einem Stück Stoff vor dem Gesicht. Die Aerosoltröpfchen werden abgefangen. Gehen beim Sprechen weniger weit und Atmen kann man durch OP-Masken problemlos.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Körperliche Unversehrtheit | Verschlagwortet mit , , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Fast die Hälfte der klimaschädlichen Subventionen für Straßen- und Flugverkehr – #Klimaschutz #Verkehrswende #UBA

Eine PM des UBA

Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“

Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haus halte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.

Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet.

Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner.

Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur
Aufstockung der Förderprogramme für den Klima – und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch.

Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können.

Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO2-Bepreisung oder die Einführung von CO2-Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen.

Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern.

In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll,
weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner.

Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets.

Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird,
formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Wieder mal Verkehrsinkompetenz – #Rheinhausen

Derzeit wird der schlechte Radweg auf der Friedrich-Alfred-Straße zwischen Schwarzenberger Straße und Atroper Straße saniert, was eigentlich zu begrüßen wäre, es stellt sich für mich nur die Frage, warum die Stadt Duisburg deswegen die gesamte Straße für den Radverkehr sperrt.

Aufgestellt wurde das Zeichen 254. Dieses wird derzeit an vielen Baustellen im Stadtgebiet aufgestellt und behindert überall den Radverkehr, weil diese dann ja auch nicht mehr die Straße benutzen dürfen. Denn eine Einschränkung nur auf den Radweg ist nicht erkennbar.

Verstehe nicht was dagegen spricht auf der Straße zu fahren. Oder hat hier mal wieder die Verkehrsinkompetenz der Stadt Duisburg zugeschlagen? Habe den Eindruck, dass das Schild darauf hinweisen soll, dass der Radweg nicht benutzt werden soll, was aber eh nicht geht und das Schild überflüssig macht. Weiß die Person, welche bei der Stadt die Baustelle genehmigt hat dies etwa nicht. Dabei gibt es doch klare Vorgaben für Baustellen und Radverkehr. Überall im Stadtgebiet leiden Radfahrende unter dieser Beschilderung, die zu 100 % falsch und sinnfrei benutzt wird.

Oder ist das gar eine Straftat nach § 315b bzw. § 315c StGB, weil hier eine Gefährdung für den Radverkehr erzeugt wird, die einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bzw. ein gefährliches Hindernis darstellt? Schließlich müssen jetzt Radfahren erhebliche Umwege mit zusätzlichen Gefährdungen fahren.

Fazit für mich jedenfalls ist, dass man die Schilder der Stadt Duisburg nicht ernst nehmen darf, weil diese völlig absurd und rechtswidrig benutzt werden. Und dies an sehr vielen Stellen in Duisburg!

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg, Duisburger Westen, Körperliche Unversehrtheit, Lokalpolitik | Verschlagwortet mit , | 4 Kommentare

#Duisburg: Radfahrverbot Osloerstraße IV – #Duisport #Logport #Osttangente

Nach einem „netten“ Telefonat mit der Stadt Duisburg, habe ich mal das Telefonat aus meiner Sicht zusammengefasst. Nicht verraten habe ich der Stadt den taktischen Fehler, den diese gemacht haben, werde ich hier auch nicht. Man merkt aber, dass die sich mit Verwaltungshandeln nicht so gut auskennen.

Hier das Schreiben:
Sehr geehrte***,

das Telefonat von Montag fasse ich wie folgt zusammen:
– Sie wollen keinen schriftlichen Bescheid schicken.
– Die angebliche Ausweichstrecke in Richtung Eisenbahnbrücke soll die Werthauser Straße sein.
– Die weiteren Hinweise werden nicht beachtet. Angeblich würde die Stadt Duisburg rechtskonform handeln.

Meine Beurteilung des Sachverhalts:
Die Werthauser Straße und der weitere Verlauf ist durch enge zugeparkte Straßen gekennzeichnet. Die Werthauser Straße hat für eine einspurige Straße häufigen Begegnungsverkehr. Dies verursacht nicht nur erhebliche Verzögerungen, sondern gerade für Radfahrende eine deutliche Gefährdung, sowohl von Nötigenden von Hinten, wie auch jenen, die entgegenkommen und die Gleichberechtigung für Radfahrende missachten.
Mal abgesehen davon, dass entgegen der Rechtsprechung zu Radfahrverboten der Umweg nicht ausgeschildert ist, gibt es von der Margarethenstraße an der Kreuzung mit Werthauser Straße auch keine Abbiegespur für Radfahrende. Entweder muss man hochgefährlich den extrem schmalen Radweg verlassen und sich in die Abbiegespur einordnen oder müsste an der Kreuzung mit halblegalen Manövern arbeiten.
Davon abgesehen würde die Strecke für Radfahrende damit mehr als 150 % betragen, der für KFZ-Fahrende gilt.
Dass die Stadt Duisburg an dieser und an vielen anderen Stellen rechtskonform handelt wird bezweifelt. Bei vielen Entscheidungen werden gar nicht alle relevanten Rechtsgrundlagen berücksichtigt. Dies ist auch belegbar. Gerade in Hinblick auf die Beurteilung der Gefährdung von Radverkehr greift die Verwaltung stellenweise sogar zu Lügen und erfindet einfach „Radwege“, die gar nicht vorhanden sind. Die Gefährdungen werden weder sachlich noch fachlich richtig beurteilt. Zumal hier auch keine Abwägung erfolgt. Radfahren auf der Osloerstraße wäre definitiv sicherer, als auf der Werthauser Straße.
Zumal es für die angebliche Gefährdung auf der Osloerstraße nicht einmal einen Beleg gibt. Während auf Jägerstraße und Flutweg mit etwas Aufwand eine sorgfältige Analyse vorgetäuscht wird.

@Bezirksregierung
Deshalb die Bitte an die Bezirksregierung sich der Sache anzunehmen.

Ob und welche weiteren Schritte ich unternehme hängt auch davon ab.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Wetterfühligkeit einfach erklärt

Es gibt Menschen die auf Wetterumschwünge deutlicher reagieren als andere. Neben Änderungen der Temperatur gehen Wetterumschwünge auch mit deutlichen Druckänderungen einher.

Der Druck wirkt von außen auf den Körper des Menschen und natürlich auch über die Lunge. Verringert sich der Druck innerhalb kurzer Zeit recht stark wirkt sich dies insbesondere auch auf den Blutdruck aus. Das heißt gerade wenn Menschen niedrigen Blutdruck haben und sich der äußere Druck ändert kommt es zu besonders starken Schwankungen.

Seltsamerweise gibt es keine Mittel gegen niedrigen Blutdruck, sondern nur gegen hohen Blutdruck, dabei verursacht auch niedriger Blutdruck Probleme. Als Hausmittelchen scheint Brühe zu helfen, denn das Kochsalz darin steigert den Blutdruck. Möglicherweise funktioniert dies auch mit isotonischen Getränken.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Überlegung, Körperliche Unversehrtheit | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg hat eine verkehrsinkompetente Verwaltung – #Duisport #Logport #Verkehrswende

In der Drucksache 20-1312 behauptet die Stadt Duisburg:
„Für den Begegnungsfall ist das einhüftige Parken nicht notwendig, da bei ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen eine Restfahrbahnbreite von ca. 4 m gegeben ist.“

PKW können bis ca. 2,5 m breit sein, wie soll das bei der Begegnung von zwei Stadtpanzern funktionieren? Zumal auch zwischen den Fahrzeugen und zu den parkenden Fahrzeugen ein Abstand eingehalten werden muss. Verwunderlich, dass man nicht einfach geschrieben hat, dass Begegnungsverkehr halt nicht möglich ist und einfach gewartet werden muss, bis der Weg frei ist. Aber vielleicht ist man noch in den 80ern, wo Autos schmaler waren.

Eigentlich wieder einmal ein schöner Beleg für die verkehrliche Inkompetenz der Stadt Duisburg. Dies erklärt natürlich vielleicht auch warum nichts wegen des LKW-Verkehrs unternommen wird. Da rechnet man bekanntlich auch mit falschen Größen.

Bezeichnend, dass der Radverkehr gar nicht berücksichtigt wird. Fahrrad zu parkenden Fahrzeugen 1 m + 1 m (Fahrrad) + 1,5 m (Mindestabstand) = mind. 3,5 m.

Und das man Gehwege zu Parkplätzen machen möchte ist Subvention für KFZ und definitiv kein Beitrag zur Verkehrswende! Wenn der Platz nicht reicht, muss man halt Parkgebühren einführen. Ganz simpel.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Bahn: Angebliche Online-Fahrgastrechte funktionieren nicht – #Bahnsinn #Digitalisierung #Verkehrswende

Als ich letztens deutlich zu späte ankam, wollte ich natürlich direkt mal die Onlineerstattung ausprobieren. Allerdings macht die Bahn es weiterhin möglichst umständlich. Die angebliche Onlineerstattung im Falle von Fahrgastrechten funktionierte nämlich nicht.

Von der Bahn bekam ich auf die Frage warum es nicht klappt erst nach mehrfacher Nachfrage folgende Auskunft:
„Die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihren Anspruch einreichen wollen, muss über Ihr Kundenkonto gekauft worden sein und in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sein. Nur dann kann diese dem Antrag auch hinzugefügt werden.“

Also anders als man den Eindruck erwecken will kann man also keineswegs für alle Online gekauften Fahrkarten eine Erstattung bekommen. Man muss weiterhin umständlich den Antrag ausfüllen und sich mit dieser Serviceverweigerungsstelle rumärgern.

Falls man die Fahrkarte also nicht über das Kundenkonto gekauft hat, also etwa am Schalter oder über Dritte und dann nur in die App eingespeist, kann man keine Erstattung beantragen. Die Hürden bei der Bahn sind also weiterhin auf möglichst umständlich und verbrauchendenfeindlich eingestellt. Wie will man so Geschäftsreisende gewinnen? Oder will man das gar nicht?

Veröffentlicht unter Aktuelles, Grundrechte, Klimaschutz, Verbraucherschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Schilder auf Rad- und Gehwegen eine Straftat? – #Verkehrswende #Fahrradalltag

Vor kurzem Stieß ich auf den § 315b StGB, ich denke hier, dass nicht nur einige Falschparkende eine Straftat begehen, sondern auch an anderen Stellen.

Bei Baustellen werden mobile Ampeln und Schilder einfach auf den Gehweg gestellt oder auf den Radweg. Gerade bei den oft engen Wegen ist dies definitiv ein gefährliches Hindernis, weshalb man teilweise sogar auf die Straße ausweichen muss oder eine Straße überqueren müsste. Demnach würden die Schilder bzw. das Aufstellen und Genehmigen selbiger als Straftat qualifizieren. Das heißt in Zukunft mache ich ein Bild von so einer Stelle und an schließend Strafanzeige gegen Baustellenfirma und die Kommune, welche dies schließlich genehmigt hat.

Ich gehe davon aus, wenn dies konsequent angezeigt würde, würde sich das Verhalten ändern. Weiterhin nehme ich an, dass man aus Gründen der Notwehr dazu berechtigt sein dürfte die Schilder oder anderen Hindernisse, soweit möglich, zu beseitigen ohne diese unbrauchbar zu machen.

Gefährliches Hindernis - Jägerstraße Duisburg

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Zur „Prävention“ bzgl. Radverkehr – #Fahrradalltag

Traurig, dass der Polizei nichts besseres einfällt, als auf Schutzbekleidung zu verweisen. Im Arbeitsschutz, wo es um Prävention geht, ist Schutzbekleidung die schlechteste aller Möglichkeiten. Dort wird Verhinderung einer Gefährdung an erste Stelle gestellt, dann kommen technische Maßnahmen, gefolgt von Organisatorischen und erst zum Schluss kommen Helm und andere Schutzbekleidung.

Helme verhindern keine Unfälle. Die konsequente Durchsetzung der Verkehrsregeln verhindert Unfälle. Prävention verhindert Unfälle, dazu müsste man allerdings anders als die Polizei Duisburg bzw. die Stadt Duisburg nicht sagen, dass da bisher nichts oder wenigst passiert ist und wollen dann nichts tun. Dies ist ein fahrlässige reaktiver Ansatz, der regelmäßig zu Toten und Verletzten führt. Prävention heißt, dass man das gesamte Verkehrsnetz auf Gefahrenstellen prüft und diese entschärft. Nach § 1 StVO muss dies im Zweifelsfall zu Lasten der gefährlichsten Verkehrsteilnehmenden gehen, dass heißt LKW und PKW.

Wenn etwa im Winter die Erkennbarkeit nicht gut genug ist, muss halt die Geschwindigkeit reduziert werden, dann verringert sich das Risiko.

Wenn Radwege durch gefährliche Hindernisse blockiert werden muss man nicht nur sofort abschleppen, sondern auch noch eine Anzeige nach § 315b StVO schreiben. Und PKW, die einen Weg vollständig blockieren sind gefährliche Hindernisse. Zu gefährlichen Hindernissen zähle ich auch Schilder, die einfach auf Radwege gestellt werden.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Klimaschutz vs. Erweiterung Flughafen Düsseldorf – #Verkehrswende

In dem neuen Gutachten zur Erweiterung des Flughafen Düsseldorf steht, dass Klimaschutz kaum Auswirkungen auf die Kapazitätserweiterung haben würde. Dies ist natürlich eine Schutzbehauptung.

Bekanntlich ist eine Raffinerie eine fraktionierende Destillation. Dass heißt die unterschiedlichen Bestandteile des Erdöls werden nach unterschiedlichen Siedetemperaturen abgetrennt. Eine Fraktion ist das bei Kerosin. Wenn allerdings aufgrund der Verkehrswende die Nachfrage nach anderen Kraftstoffen sinkt, ist es logisch, dass der Aufwand zur Herstellung von Kerosin nicht mehr lohnt und folglich die Preise steigen. Dieser Effekt des Klimaschutzes wurde nicht beachtet.

Die stark steigende Anzahl an Elektrofahrzeugen, wird sich in den nächsten Jahren beschleunigen und damit auch auf die Raffinerien und damit indirekt auch auf den Flugverkehr auswirken.

Wenn man eine wirkliche Klimabilanz durchgeführt hätte mit allen Faktoren, dann wäre man auch hier drauf gekommen, der Flughafen hat aber unsauber gearbeitet und es ist ziemlich sicher, dass ein Klagepunkt der Klimaschutz sein wird, wie eine Erweiterung ohne zusätzliche Schädigung fürs Klima gehen soll ist völlig unklar.

So oder so wird Klimaschutz erhebliche Auswirkungen auf den Flugbetrieb haben und damit ist die Erweiterung nicht notwendig und der Antrag abzulehnen.

Veröffentlicht unter Fluglärm, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Verkehrswende: Autobrutalität abmahnen?

Mal der Versuch einer Ableitung, ob man notorische Verkehrsrowdys abmahnen kann. Wichtig ist auf jeden Fall ein Nachweis. Also Zeugen, Fotografieren oder sonstige gerichtsfeste Belege.

Was rechtlich sicher ist, dass wegen des vorsätzlichen Fehlverhaltens eine Schadensersatzpflicht besteht: BGB § 823 Schadensersatzpflicht

Was definitiv abmahnbar ist, wenn jemand auf einem privaten Parkplatz regelmäßig steht bzw. diesen widerrechtlich nutzt. Dies könnte man auf Unterlassung abmahnen. Genauso beim blockieren von Einfahrten. Wobei hier nicht nur Garageneinfahrten zählen, sondern auch Feuerwehreinfahrten.

Nach meiner Auffassung liegt eine Besitzstörung vor, wenn etwa PKW widerrechtlich auf einem Radweg steht und einen dabei an der Besitzausübung durch Radfahren hindern. Das heißt Falschparkende können, die ständig Rad- oder Gehwege blockieren und einen dadurch an der Ausübung des Besitzrechtes behindern können abgemahnt werden. Der Besitz wird durch die Benutzung ausgeübt und gilt in dem Bereich, den man gerade benutzt.

Dies leitet sich in meinen Augen aus BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung ab:
„(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.“

Dies in Kombination mit BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
„(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.“

Meines Wissens hat bisher noch niemand auf Unterlassung wegen auf Rad- oder Gehwegen Falschparkenden geklagt. Man müsste also daran denken, dass es riskant sein könnte, aber natürlich muss man auch daran denken, dass es ziemlich teuer für Falschparkende werden könnte, wenn die ständig auf Gehwegen oder Radwegen parken und auf Unterlassung abgemahnt werden.

Fest steht rechtlich, dass es gegen die StVO verstößt.

Ob man hier auch Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes abmahnen könnte wäre dann noch eine völlig andere Frage. Man wird selbstverständlich gefährdet, allerdings weiß ich nicht, ob man hier den Zusammenhang zur Besitzstandsstörung herleiten kann. Zudem müssen die Abstände und Wiederholungen wohl belegbar sein.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit | 1 Kommentar

#NRW: Zwangsmitgliedschaft für Pflegende – #Datenschutz #Pflegesteuer #Kammerunwesen #CDU #FDP #Grüne

Wozu gibt es eigentlich das gesamte Kammerwesen in Deutschland?

Oder besser gesagt das Kammerunwesen. Da wäre zum Beispiel die Industrie und Handelskammern, zu der man per Zwang zugeordnet wird. Neu in NRW gibt es jetzt eine sogenannte Pflegekammer in NRW nach dem Heilberufsgesetz da MÜSSEN alle in Pflegeberufen Mitglied werden und dann auch noch dafür bezahlen. Sprich CDU und FDP haben hier zusammen mit den Grünen eine Pflegesteuer eingeführt, die nichts an den Zuständen ändert, aber den niedrigen Lohn in Pflegeberufen weiter reduziert.

Gibt man Pflegekammer NRW in eine Suchpage, finden sich schnell Seiten, welche darüber berichten. Auch etwa die Seite von VERDI.

Und mit dem Datenschutz ist es natürlich auch gut gestellt, denn die Arbeitgebenden müssen alle melden. Auch alle die jemals in der Pflege gearbeitet haben.

Mir kommt das Projekt eher so vor, wie die vielen Firmen der Stadt Duisburg, als Pöstchenbeschaffung und zur Meinungsmache, bei Bedarf. Als Demokrat sehe ich das sehr kritisch die Wahlfreiheit einzuschränken.

Im Sinne der Pflegeberufe ist eine politisch kontrolliere Kammer ganz sicher nicht. Und eine Einschränkung von der Wahlfreiheit, wo man Mitglied sein will, sehe ich extrem kritisch.

Es gibt auch eine Petition gegen diese Kammer.

Die Pflegekammer Schleswig-Holstein ist nach Verdi bereits gescheitert.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Privatsphäre | Hinterlasse einen Kommentar

#Verkehrswende: Fahrverbote für Radfahrende nicht so einfach – #Fahrradalltag #Klimaschutz #Duisburg

Bekanntlich ordnet die Stadt Duisburg gerne Fahrverbote für Radfahrende an. Oft sieht man diese bei Baustellen, aber auch die vorhandene Osttangente wurde derartig für Radverkehr gesperrt.

Nun bekam ich einen Hinweis auf ein dazu passendes Urteil, denn die Stadt Duisburg behauptet natürlich, dass es Alternativen gäbe. Eine echte Alternative zu einer Straße muss allerdings durchgehende benutzbar sein.

Dies trifft auf den Parkweg nicht zu, da dieser nicht in den Winterdienst einbezogen ist (VG Hannover, Urteil v. 3. Mai 2012, 7 A 3749/11). Damit ist dieser Weg keine zulässige Alternative. Zumal der Weg Nachts unbeleuchtet ist, was ebenfalls für einige keine Option ist.

Die Kraftfahrstraße ist für den Radverkehr freizugeben und wenn das wegen des Tempos zu gefährlich sein sollte ist halt die Geschwindigkeit zu reduzieren.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Escooter und Probleme in #Düsseldorf – #Verkehrswende #Fahrralltag

Der Düsseldorfer OB Keller hat jüngst die Problematik der Escooter thematisiert, ich habe ihm daraufhin mal folgende Email geschickt:
Sehr geehrter Herr OB Keller,

die Kritik der Escooterverbände kann ich nicht nachvollziehen, die Escooter sind gerade in Düsseldorf eine Seuche. Ich bin derzeit nur Gelegentlich in Düsseldorf, aber es gab im letzten halben Jahr kein einziges Mal, wo nicht so ein Ding irgendwie im Weg stand. Sei es nun auf dem Gehweg oder dem Radweg. Am Freitag habe ich die Gelegenheit für ein paar Fotos genutzt.

Neben den Escooter, fielen aber auch im Bereich S-Bahn Derendorf /Mörsenbroicher Ei Roller und auf dem Gehweg parkende PKW auf. Man sollte hier keinesfalls mit zweierlei Maß messen. Auch PKW sind ein massives Problem.

Sowohl die direkt neben dem Radweg abgestellten nahe der S-Bahnstation, wie auch an anderen Stellen SUV, die in den Gehweg reinragen. Mit den Reifen aber nicht auf dem Gehweg stehen. PKW sollte man genauso entfernen, wie die Escooter und andere Verkehrshindernisse und Gefährdungen bis hin zu den gefährlichen Hindernissen.

Ich habe mir erlaubt mal ein paar Beispielbilder anzuhängen, die Originale, sowie etliche weitere gehen natürlich noch ans Ordnungsamt.

Wie Escooter zur Verkehrswende beitragen sollen, wenn die oft eher gefährliche Stolperfallen/Hindernisse sind, erschließt sich mir übrigens nicht.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Aktuelles, Aus der Region, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Verkehrswende: Anleitung gegen Autogewalt – #Klimaschutz #allegegenRWE

Der Mindestabstand zu Radfahrenden wird regelmäßig thematisiert, weniger bekannt ist, dass die gleichen Abstände auch zu Gehenden gelten. Dies ist besonders relevant in schmalen Seitenstraßen oder auf Landstraßen.

Die Abstände wurde aufgrund der potentiellen Gefährdung gewählt. Viele Autofahrende wissen dies aber entweder nicht oder ignorieren es absichtlich. Was zutrifft ist letztendlich egal. Während auf dem Fahrrad die Beweissicherung eher schwierig ist, können Gehende dies relativ leicht durch führen. Wenn ein PKW meint mit wenigen Zentimetern Abstand an einem vorbeifahren zu müssen kann man einfach das Handy in der Hand halten und beim Gehen Fotos machen. Es sind mehrere Fotos notwendig, um die Bewegung des Fahrzeuges zu dokumentieren. Das Nummernschild muss natürlich erkennbar sein. Gut ist natürlich auch, wenn die Person am Steuer erkennbar ist.

Mit Nummernschild und Ort bringt man dies dann zur Anzeige (Onlineanzeige NRW) kostet zwar derzeit leider nur 30 Euro, aber durch die Anzeigen werden Problemstellen dokumentiert, womit man eine Basis hat die Abstellung dieser Problemstelle zu verlangen. Wenn es zu einer Gefährdung kommt, diese müsste man erläutern, dann kann es aber auch deutlich teurer werden und noch dazu Punkte bringen.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | Hinterlasse einen Kommentar

#Klimaschutz: Geringfügigkeitsschwelle für CO2? – #Duisport

Eine Tochter von Duisport will bekanntlich das Gateway Terminal in Ruhrort errichten. Im Rahmen der Beteiligung wurde eingewandt, dass das Gateway Terminal nicht klimaneutral wäre.

Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte daraufhin in ihrem teilweise fragwürdigen Planfeststellungsbeschluss fest, dass das Vorhaben angeblich so klein wäre, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Globalklima zu erwarten wären.

Meine Frage auf einen Grenzwert für klimaschädliche Emissionen wurde, nur sehr dürftig beantwortet. Eine Schwelle bzw. einen Grenzwert gibt es nicht. Die Argumentation des Planfeststellungsbeschluss ist damit auf dem Niveau von Klimawandelleugnenden.

Im Prinzip müsste bei einem Vorhaben erstens genau beziffert werden, welche Klimawirkung zu erwarten ist und dann wie man diese verhindert oder kompensiert. Nun man könnte natürlich jetzt wegen diesen Punkt klagen, allerdings dürfte eine derartige Klage etwa beim klimaschädlichen Flughafen Düsseldorf viel interessanter sein, denn dort wurde trotz der nun wirklich erheblichen Klimaauswirkung des Vorhabens keine Analyse durchgeführt und zudem noch behauptet, dass der Klimaschutz kaum Auswirkungen auf den Flugverkehr haben würde, was sehr gewagt ist, wenn man bedenkt, dass mit der heutigen Antriebstechnik kein klimaneutraler Flugverkehr möglich ist.

Veröffentlicht unter Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. – #Köln #Braunkohle #Klimaschutz #DEBRIV

So nach einigem hin und her habe ich mir nun die Satzung des Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e.V. ansehen können. Auch wenn der Verein in Berlin sein Büro in Berlin zu haben scheint, ist der Sitz laut Satzung Köln im Vereinsregister der Stadt Köln.

Der Verein ist zwar eingetragen, aber nach der Satzung nicht gemeinnützig, was mich wenig wundert, ist der Vereinszweck doch extrem klimaschädlich und kann damit eigentlich nicht gemeinnützig sein. So heißt es u. a., dass der Zweck sei
„die Wahrung und Förderung der gemeinschaftlichen Interessen der Unternehmen des deutschen Braunkohlenbergbaus einschließlich der auf Weiterverarbeitung und Nutzung von Braunkohle gerichteten Industrie“

In einem Wort als Lobbyverein, der scheinbar bei einer Partei extrem gute Arbeit geleistet hat. Deshalb gibt man wohl auch vor in Berlin zu sitzen, wie auf der Homepage dargestellt. Frage mich natürlich, ob dies überhaupt zulässig ist.

Auf der Homepage waren auch einige wenige ordentliche Mitglieder zu lesen. Entweder sind der sehr viele ausgetreten oder einige Mitglieder wollen nicht genannt werden. In den Unterlagen waren jedenfalls auch andere Unternehmensnamen zu lesen, die sich heute einen grünen Anstrich geben wollen. Wie weit man hier in Details gehen darf weiß ich nicht, weshalb ich keine Namen nenne.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar

Erörterung Lohmannsheide am 25.10.2021 – #Baerl #Duisburg #Moers

In Amtsblatt 46, Seite 83 (datiert auf den 15.10.2021) wird die Erörterung Lohmannsheide bekannt gemacht.

Sehr kurzfristig, wenn man den Erörterungstermin 25.10.2021 bedenkt und das dieses Datum unmittelbar nach den Herbstferien liegt. Soll wohl die Menschen von der Teilnahme abhalten. Dies ist auch ein Verschulden der Stadt Duisburg, denn das Schreiben der Bezirksregierung datiert auf den 04.10.2021, man hätte dies also zumindest 10 Tage früher bekannt manchen können. Wollte man aber wohl nicht, deshalb versteckt man es auch auf der vorletzten Seite. Das man eine Angelegenheit, welche Duisburg betrifft in Moers erörtern will, setzt dem ganzen die Krone auf. Was hätte hier gegen die Glückaufhalle in Homberg gesprochen? Die wäre zumindest gut erreichbar mit ÖPNV im Gegensatz zu einer weit entfernt von den Betroffenen gelegene Halle.

Erörtert wird der Antrag von DAH1 „Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie am Standort der Bergehalde Lohmannsheide in Duisburg-Baerl“

Damit Menschen aus Duisburg, wo das Vorhaben geplant ist, nicht so leicht haben, findet die Veranstaltung in der
ENNI EVENTHALLE
Filder Str. 142
47447 Moers
statt.

Einlass ab 8.30 Uhr.

Wenn es länger dauert wird an den Tagen danach fortgesetzt.

Es dürfen nur Menschen mit 3G rein, welche eine Einwendung erhoben haben bzw. jemanden vertreten. Für die restlichen Details ins Amtsblatt gucken.

Im Fall einer Absage wegen Pandemie wird dies auf der
Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf und in den örtlichen Tageszeitungen angeblich „rechtzeitig“ veröffentlicht.

Wer noch Argumente sucht, wird vielleicht in meiner Einwendung fündig.

Veröffentlicht unter Aktuelles, Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , , | 2 Kommentare

GO-§-24-Antrag: Entfernung von Verkehrshindernis am Kultushafen – #Duisburg #Fahrradalltag #Verkehrswende

In Duisburg Hochfeld nahe dem Pulp und dieser Waschanlage befindet sich ein Eisenbahnübergang. Wenn ich mich recht entsinne heißt der Hafen dort Kultushafen.

Dieser Übergang ist in der typischen konstruktiven Unfähigkeit gestaltet, die Menschen mit Behinderung und Radfahrende benachteiligt. Während letztere notfalls über den Bordstein gehen können, was allerdings weder für Felge noch für Reifen gut ist, müssen die anderen sich vom abgesenkten Bordstein sehr umständlich um die Barriere herum bewegen. Das heißt es wird beantragt, entweder die eine Barriere zu entfernen oder eine weitere Absenkung an sinnvoller Stelle vorzunehmen, denn wie derzeitig ist die Gestaltung einfach unsinnig. Mal davon abgesehen, dass man mit Anhänger oder auf einem Lastenrad auch so schon Probleme bekommen würde.

Es wäre schön, wenn die „Autoverwaltung“ zukünftig auch mal andere Verkehrsteilnehmende denken würde und nicht ständig die gleichen unsinnigen Einscheidungen treffen würde. Nicht ohne Grund gab es für die Stadt Duisburg den Sonderpreis: „Baustellen Pannenflicken 2020/2021“.

Veröffentlicht unter Duisburg, Finanzlage, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Radfahrunfall Neudorfer Straße /Klöcknerstraße – #Fahrradalltag

Wie der Zeitung zu entnehmen war, wurde mal wieder einem Radfahrenden die Vorfahrt genommen. Ist in Duisburg ja Dauerzustand und auf jeden Unfall kommen bekanntlich zig Beinaheunfälle.

Das heißt für mich, dass ich gerne wissen würde, welche Maßnahmen die Stadt Duisburg bzw. die Polizei aus dem Unfall ableiten werden. Bekanntlich warten Stadt und Polizei ja erst ab bis es Tote und Verletzte gibt, bevor man etwas tut. Abwarten und Leichen vom Asphalt kratzen sozusagen.

Oder tut man wieder nichts, weil es angeblich nur ein „Einzelfall“ ist? Sprich man verharrt weiter im grob fahrlässigen Nichtstun bzw. dem Erfinden von Ausreden warum man angeblich nichts tun kann?

Die StVO sagt zwar was anderes, aber Realität ist im Verkehr eine extrem Rücksichtlosigkeit und Nichtbeachtung von selbst simplen Regelungen, wie blinken.

Veröffentlicht unter Duisburg, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

Straßenabnutzung durch Geschwindigkeit? – #Tempolimit #Verkehrswende

Man sagt, dass ein Tempolimit gut fürs Klima wäre, aber es ist auch aus anderen Gründen gut.

1. Je niedriger die Geschwindigkeit, desto geringer der notwendige Abstand, desto mehr Fahrzeuge passen auf eine Spur.
2. Man spart Geld weil der Kraftstoffverbrauch sinkt.
3. Die Kosten für Straßen und Brücken sinken, weil mit sinkender Geschwindigkeit die Belastung geringer wird. Dies erkennt man deutlich dran, dass bei Brücken die Geschwindigkeit herabgesetzt wird, um diese zu entlasten. Und gerade LKW schädigen eine Straße stärker, bei höheren Geschwindigkeiten.

Das heißt ein Tempolimit bedeutet auch mehr Gerechtigkeit für Steuerzahlende, da die Kosten für KFZ-Infrastruktur sinken. Zugleich wird auch die Anzahl der Staus sinken, weil weniger Baustellen notwendig sind. Ein Tempolimit hat so gesehen nur Vorteile, außer natürlich für jene, welche Geschwindigkeit als Droge brauchen.

Veröffentlicht unter Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Verkehrswende | Verschlagwortet mit , | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg vertröstet statt Maßnahmen zum Schutz von Radverkehr – #Fahrradalltag #Duisport #Logport #Osttangente #Verkehrswende

Fahrradfahren in Duisburg ist extrem schlecht und an einigen Stellen hochgefährlich. Um so seltsamer ist es, dass die Stadt Duisburg nur vertröstet, deshalb schrieb ich als Erwiderung auf meinen GO § 24 Antrag nun nachfolgende Mail an die Stadt. Falls jemand einen guten Radverkehrsrechtler kennt, bin da für Vorschläge offen.
===========================
Sehr geehrter Herr Trappmann,

die Beantwortung meines GO-§-24-Antrages (siehe Anlage), hat mich vergangene Woche erreicht.

Ich will nun erst einmal ein Erlebnis vom Wochenende beschreiben. Am Sonntag fuhr ich auf besagter Straße. Wie üblich fuhr ich mit Dooringabstand, der sich rechtlich aus dem Eigenschutz ergibt, damit blockierte ich dann folgerichtig beide Fahrbahnen. Von hinten war deutlich ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit zu hören, dass dann sehr dicht auffuhr. Der Fahrer nötigte mich zudem mit Hupe. Ich habe zwar das Nummernschild und kann dem Fahrer ein anderes Fehlverhalten (Aussteigen an der Ampel, zwecks rummotzen/drohen) nachweisen, aber nicht das eigentliche Vergehen und das ändert nichts am Problembereich.

Der Bereich ist extrem gefährlich, wenn Stadt und Polizei brauchbare Prävention betreiben würde, läge längst der selbe Schluss vor. Die einzige Lösung ist relativ einfach und günstig. Man richtet ein temporäres Halteverbot ein, malt einen Radfahrstreifen auf die Straße und alle Probleme sind gelöst. Keine Gefährdung von Radfahrenden, keine „Hindernisse“ für Verkehrsrüppel auf vier Rädern, die offensichtlich die StVO nicht kennen, denn selbst wenn man sich an den parkenden Fahrzeugen entlangdrücken würde, würde der Mindestabstand unterschritten. Aus meiner Sicht besteht hier eine akute Gefahr, die unverzüglich beseitigt werden muss und nicht wie Polizei und Stadt das gerne machen und immer wieder schriftlich betonen, erst dann wenn es Tote oder Verletzte gibt.

Ich überlege derzeit, ob ich mir einen Verkehrsrechtler suche und hier eine Verpflichtungsklage einreiche, analog zu der Klage hier:
https://fuss-ev.de/?view=article&id=776:gemeinde-muss-gefahr-beheben&catid=55
Wobei die Klage sicherlich auch an vielen Stellen in Hinblick auf die Gefährdung durch LKW-Verkehr interessant sein dürfte.

Warten bis die Stadt Duisburg von sich aus handelt kann bekanntlich sehr lange dauern. Scheinbar gibt es von Rheinhausen wirklich keine stressfreie und sichere Strecke für Radfahrende in die Innenstadt. Entweder die gefährliche Heerstraße oder das Folterpflaster der Musfeldstraße oder einen riesigen Umweg. Auf der Düsseldorfer Straße (beim Lehmbruck Museum) müsste man dann auch wieder auf der Straße fahren, weil der Gehweg nur freigegeben ist und man damit dort nur schleichen dürfte. Die Karl-Jarres-Straße hat wegen dem Imbiss und fauler Menschen regelmäßig gefährliche Hindernisse nach § 315b StGB, aber unternommen wird von der Stadt oder der Polizei nichts.

Das Problem Heerstraße entsteht jedenfalls ausschließlich durch die parkenden Fahrzeuge, wobei man diese eigentlich schon als eine Straftat nach § 315b durch die Stadt Duisburg betrachten muss, weil hier unzulässige Hindernisse erlaubt werden an einer Hauptverkehrsstraße, während an anderen Stellen Radverkehr verboten ist

Es gibt kein Grundrecht auf Parken, schon aber eins auf körperliche Unversehrtheit. Sollen die sich halt woanders einen legalen Parkplatz suchen.

Vor dem Hintergrund des Stresses mit KFZ, werde ich mir keinesfalls die stressarme Route am Rhein für eine Osttangente nehmen lassen. Falls die Stadt das versucht, wird solange geklagt bis die Stadt aufgibt oder feststeht, dass das Vorhaben unzulässig ist! Aber erst einmal werde ich jetzt schauen, ob man nicht auch aus der Bevölkerung Verkehrsmaßnahmen durchsetzen kann.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Klimaschutz, Umweltschutz, Verkehrswende | Hinterlasse einen Kommentar

#Duisburg: Rheinhausen hat keinen Deich! – #Osttangente

Nach einigem hin und her, hat die Stadt Duisburg nun eingestanden, dass die Aufschüttungen mit Schlacke keine Deiche darstellen, womit für Rheinhausen kein Hochwasserschutz besteht!

Antwort auf meine Frage nach den für Deiche notwendigen Statusberichte:
„…
wie Sie bereits festgestellt haben stellen diese Aufschüttungen keine Deiche dar und damit sind auch keine Statusberichte gemäß § 81 LWG NRW zu erstellen.
…“

Dies wird dann sicherlich noch interessant, wenn die Stadt Duisburg auf einen nichtvorhandenen Deich eine Straße bauen will. Denn bevor überhaupt an eine Straße zu denken wäre, die aus diversen Gründen nicht notwendig ist, müsste man erst einmal für Hochwasserschutz sorgen.

Veröffentlicht unter Duisburg, Duisburger Westen, Grundrechte, Klimaschutz, Umweltschutz | Verschlagwortet mit , , | 1 Kommentar

#Duisburg: Wir warten erst bis es Tote und Verletzte gibt – #Polizei #Loveparade #Fahrradalltag

In Drucksache 21-0766 erläutert die Stadt Duisburg aka SPD-Kommunalregierung warum man angeblich nicht überall Tempo 30 einführen könne.

Darin ist ein Passage die erläutern soll, warum es nicht überall Tempo 30 geben könne:
„Eine besondere Gefahrenlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse wird in der Regel durch die polizeilich festgestellte Unfallsituation begründet. Dabei kommt es auf das auffällig häufige Auftreten einer bestimmten Unfallcharakteristik an. Deutet diese auf nicht angepasste Geschwindigkeit hin, kann eine Geschwindigkeitsreduzierung ein probates Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sein. Dies kommt in der Regel bei ungünstigen Sichtverhältnissen, beengten Verhältnissen und bei gleichzeitig hoher Verkehrsbelastung oder unübersichtlichen Verkehrsräumen in Frage.“

Wenn man dies in unbürokratisches Deutsch übersetzt heißt dies, dass Polizei und SPD-Kommunalregierung immer erst abwarten, bis es Tote und Verletzte gibt. Man könnte auch sagen, dass diese sich fahrlässig Verhalten. Wenn es zwei gleichartige Kreuzungen gibt und es an einer Tote gab, müssten auch an der anderen Stelle genau die gleichen Maßnahmen vorgenommen werden. Stattdessen schauen Stadt und Polizei aber nur auf die einzelnen Stellen und ob etwas registriert wurde. Die ganzen Beinaheunfälle werden also ignoriert. Ebenso Hinweise aus der Bevölkerung. Auch wird keine Gefährlichkeitsanalyse durchgeführt, die im Sinne von Prävention aber zwingend notwendig wäre.

Prävention ist, dass man sich vorher die Stellen anguckt und schaut welche Gefährdungen auftreten können, wie wahrscheinlich das ist und wie sich diese auswirken können. Analog zum Arbeitsschutz und der dortigen Gefährdungsbeurteilung (ASR V3). Daraus kann man dann Maßnahmen ableiten und wenn dann doch etwas passiert muss man aktiv werden. So aber warten die SPD-Kommunalregierung und die Polizei auf Tote und Verletzte.

Um so bedenklicher in einer Stadt, welche durch die Loveparade traurige Berühmtheit erlangte. Wo man auch eine Gefährdungsanalyse nicht oder nicht richtig durchführte.

Veröffentlicht unter Allgemeines, Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit | Verschlagwortet mit , , , | Hinterlasse einen Kommentar