Mal wieder ein Schreiben an die Stadt bzgl. LKW-Verkehr und Flutweg. Ich denke die Chancen einer Klage, die man Stück für Stück durchsetzt wäre gar nicht so schlecht, um zumindest den Flutweg für LKW-Verkehr dicht zu machen. Löst zwar erst einmal nicht das Problem der Jägerstraße, erhöht aber den Druck auf die SPD-Kommunalregierung.
Guten Tag,
als ich letztens auf dem Flutweg unterwegs war, machte ich Fotos von der Beschilderung. Es fiel auf, dass ein PKW-Überholverbot ausgeschildert wurde, obwohl dieses gar nicht notwendig ist. Überholen ist auf dem Flutweg für PKW und LKW so oder so unzulässig in den betreffenden Bereichen. Durch die schmale Fahrbahn und die Schutzstreifen, welche nur bei Begegnungsverkehr überfahren werden darf. Steht gar nicht ausreichend Platz für ein Überholmanöver zur Verfügung. Das heißt ein Überholen ist so oder so unzulässig.
Ferner stellt sich die Frage, warum man die 30er-Zone aufhebt, wenn auf dem Flutweg auch 30-Zone ist und man diese damals bei Einführung des Vorbehalts- und Rettungswegenetzes nur von der 30er-Zone wegen der Busse ausgenommen hat (vgl. 9.19 in der verlinkten Drucksache https://fragdenstaat.de/anfrage/verbehaltsnetz-drucksache-517-aus-dem-jahr-1990/#nachricht-588871 ). Da jetzt aber ohnehin 30 km/h auf dem Flutweg gilt, gibt es keinen Grund diesen nicht offiziell zum Teil einer Tempo-30-Zone machen. Dies kann eindeutig aus der verlinkten Drucksache entnommen werden.
Würde ich in dem Bereich wohnen, hätte ich guten Grund hier einen Antrag nach § 45 StVO an die Stadt zu stellen, dass die 30er-Zone auf den Flutweg ausgeweitet wird. Damit gäbe es dann auch keine Ausrede mehr, diese Strecke nicht für Logistikdurchgangsverkehr zu sperren.
Dies ist zugleich als Ergänzung für den GO-§-24-Antrag: „Überholverbot für Autofahrende wegen schmaler Fahrbahn auf Flutweg“, vom 12.09.2021 zu verstehen und ergänzt diesen um den Aspekt 30er Zone Flutweg.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)