#Verkehrswende: Autobrutalität abmahnen?

Mal der Versuch einer Ableitung, ob man notorische Verkehrsrowdys abmahnen kann. Wichtig ist auf jeden Fall ein Nachweis. Also Zeugen, Fotografieren oder sonstige gerichtsfeste Belege.

Was rechtlich sicher ist, dass wegen des vorsätzlichen Fehlverhaltens eine Schadensersatzpflicht besteht: BGB § 823 Schadensersatzpflicht

Was definitiv abmahnbar ist, wenn jemand auf einem privaten Parkplatz regelmäßig steht bzw. diesen widerrechtlich nutzt. Dies könnte man auf Unterlassung abmahnen. Genauso beim blockieren von Einfahrten. Wobei hier nicht nur Garageneinfahrten zählen, sondern auch Feuerwehreinfahrten.

Nach meiner Auffassung liegt eine Besitzstörung vor, wenn etwa PKW widerrechtlich auf einem Radweg steht und einen dabei an der Besitzausübung durch Radfahren hindern. Das heißt Falschparkende können, die ständig Rad- oder Gehwege blockieren und einen dadurch an der Ausübung des Besitzrechtes behindern können abgemahnt werden. Der Besitz wird durch die Benutzung ausgeübt und gilt in dem Bereich, den man gerade benutzt.

Dies leitet sich in meinen Augen aus BGB § 862 Anspruch wegen Besitzstörung ab:
„(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.“

Dies in Kombination mit BGB § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
„(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.“

Meines Wissens hat bisher noch niemand auf Unterlassung wegen auf Rad- oder Gehwegen Falschparkenden geklagt. Man müsste also daran denken, dass es riskant sein könnte, aber natürlich muss man auch daran denken, dass es ziemlich teuer für Falschparkende werden könnte, wenn die ständig auf Gehwegen oder Radwegen parken und auf Unterlassung abgemahnt werden.

Fest steht rechtlich, dass es gegen die StVO verstößt.

Ob man hier auch Unterschreitungen des Sicherheitsabstandes abmahnen könnte wäre dann noch eine völlig andere Frage. Man wird selbstverständlich gefährdet, allerdings weiß ich nicht, ob man hier den Zusammenhang zur Besitzstandsstörung herleiten kann. Zudem müssen die Abstände und Wiederholungen wohl belegbar sein.

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Eine Antwort zu #Verkehrswende: Autobrutalität abmahnen?

  1. Pingback: Petition: Abmahnung von Falschparkenden usw. – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Gehweg | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

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