#Duisburg: Osttangente für Radverkehr gesperrt? III – #Duisport #Logport #Fahrradalltag #SchwarzbuchRad

Folgende Antwort bekam ich nun von der Stadt Duisburg zu meinem Antrag, das Radverkehrsverbot auf der vorhandenen Osttangente zu erlauben, weil kein ausreichender Grund besteht.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

um den Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Beantwortung Ihrer Mail (s. u.) gering zu halten, werde ich mich auf das Wesentliche konzentrieren. Es kann mitgeteilt werden:

Der betreffende Straßenabschnitt der Osloer Straße ist ca. 600 m lang und anbaufrei. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit (außerorts) liegt hier aktuell bei 50 km/h. Die durchgängige Fahrbahn ist 6,50 m breit. Nebenanlagen sind nicht vorhanden. Das Verkehrsaufkommen (Verkehrszählung vom 05.11.2019) liegt bei 876 Kfz/h im Querschnitt. Die Anteil des Schwerverkehrs beträgt 46,63 v. H.
Aufgrund der v. g. Rahmenbedingungen ist die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr (also auf der Fahrbahn) in mehreren Punkten problematisch. In der Addition ist der Radverkehr auszuschließen. Das Umfeld (Straßen und Wege im Nahbereich) stellt ferner ein adäquates Angebot bei der Zielfindung dar.
Aus polizeilicher Sicht wird eine Änderung der Verkehrsregelung nicht empfohlen.
Die Beschilderung (Verbot für den Radverkehr) ist weiterhin zwingend erforderlich. Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Darauf antwortete ich dann:
Sehr geehrte***,

wenn ich das richtig sehe behaupten Sie, weil zu viel Verkehr wäre, müsste es eine Sperrung für den Radverkehr geben, dies ist allerdings keine zulässige Begründung nach StVO, man kann nicht Verkehrsteilnehmende vom Verkehr ausschließen, weil ein Gefährdung besteht, vielmehr müsste man dann die Geschwindigkeit absenken.

Auch LKW können langsamer fahren.

Völlig lächerlich ist die Behauptung
„Das Umfeld (Straßen und Wege im Nahbereich) stellt ferner ein adäquates Angebot bei der Zielfindung dar.“

Es gibt im Nahbereich keine Straßen, die man alternativ nutzen könnte. Die viel zu enge Werthauserstraße wäre deutlich gefährlicher, weil PKW sich nicht an Abstände und Verkehrsregeln für den Gegenverkehr halten. Radverkehrsabstände prüft die Polizei Duisburg bekanntlich nicht. Zudem wäre die Werthauserstraße ein erheblicher Umweg. Sie wollen doch nicht allen Ernstes behaupten, dass Umwege für Radfahrende Okay wären, aber nicht für ein paar LKW auf Flutweg und Jägerstraße, oder? Zumal die ja die L473n zur Verfügung haben. Da werden ja, obwohl zwingend erforderlich, Fahrverbote für LKW verweigert. Finde ich ziemlich bizarre Rechtsauffassung. Zumal es nur um 600 m geht, wo LKW dann halt mal langsamer fahren müssen. Dafür gibt es notfalls sogar das Schild „Überholverbot für Radfahrende“.

An Wegen gibt es ausschließlich einen von Spaziergehenden und Gassigehenden stark frequentierten Weg, der noch dazu nicht als Radweg gekennzeichnet ist und auch nicht die baulichen Anforderungen an einen Radweg erfüllt, diesen hatte ich aber bereits Eingangs erwähnt. Welches adäquates Angebot das sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Oder sind Ihnen da etwa andere Wege bekannt?

Und auch die polizeiliche Sicht finde ich seltsam, an der einen Stellen spricht sich die Polizei gegen Fahrverbote für
gefährliche LKW aus, obwohl dort sogar extrem viel Schulradverkehr ist, aber an der anderen Stelle findet diese es zu gefährlich Radverkehr zu erlauben?

Das ist jetzt keine schlüssige Argumentation. Es sei denn man geht von einer sehr einseitigen und damit rechtswidrigen
Auffassung zugunsten von LKW-Verkehr aus.

Ich bitte darum mir Ihre Rechtsauffassung postalisch zukommen zulassen, damit ich diese dann im geeigneten Kontext juristisch aufgreifen kann.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Radverkehr ausgesperrt

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