Bekanntlich ordnet die Stadt Duisburg gerne Fahrverbote für Radfahrende an. Oft sieht man diese bei Baustellen, aber auch die vorhandene Osttangente wurde derartig für Radverkehr gesperrt.
Nun bekam ich einen Hinweis auf ein dazu passendes Urteil, denn die Stadt Duisburg behauptet natürlich, dass es Alternativen gäbe. Eine echte Alternative zu einer Straße muss allerdings durchgehende benutzbar sein.
Dies trifft auf den Parkweg nicht zu, da dieser nicht in den Winterdienst einbezogen ist (VG Hannover, Urteil v. 3. Mai 2012, 7 A 3749/11). Damit ist dieser Weg keine zulässige Alternative. Zumal der Weg Nachts unbeleuchtet ist, was ebenfalls für einige keine Option ist.
Die Kraftfahrstraße ist für den Radverkehr freizugeben und wenn das wegen des Tempos zu gefährlich sein sollte ist halt die Geschwindigkeit zu reduzieren.