#Duisburg: Osttangente für Radverkehr gesperrt? II – #Duisport #Logport #SchwarzbuchRad

Da die Sperrung für den Radverkehr nicht zulässig ist, habe ich die Stadt Duisburg jetzt mal aufgefordert diese zu beseitigen.

Guten Tag,

auf der Osloer Straße zwischen Pseudokreisel und Eisenbahnbrücke sind an der Osloer Straße ohne Radweg mehrere Verkehrszeichen 254 (Fahrverbot für Radfahrende) aufgestellt.

Eine verkehrsrechtliche Begründung hierfür gibt es nach Auskunft der Stadt Duisburg nicht. Es gibt lediglich ein Dokument wo am Rande erwähnt wird, dass es dort Radwege gäbe.

Einmal wird dort auf den angeblichen Radweg im Rheinvorland verwiesen. Der allerdings ein Feldweg in extrem schlechten Zustand ist und noch dazu nicht für den Radverkehr zugänglich. Im Bereich der Brücke der Solidarität gibt es keinen für Radverkehr nutzbaren Zugang, weshalb diese Strecke aus mehreren Gründen nicht genutzt werden kann.

Als weitere angebliche Möglichkeit wird ein Spazierweg auf der Schlackehalde aufgeführt, der allerdings von Spazierenden mit und ohne Hunden genutzt wird. Zudem handelt es sich um eine wassergebundende Decke, welche die Kleidung bei Regen extrem verschmutzt. Der plötzlich endende Radweg, der nur in Richtung Brücke weitergeführt wird hat zudem keinen Zugang zu diesem angeblichen Radweg.

Es gibt also keine Analyse, ob ein Fahrverbot für Radfahrende überhaupt zulässig ist, während gleichzeitig an anderer Stelle behauptet wird, dass Fahrverbote für „einige wenige“ LKW nicht zulässig wären, obwohl es dort adäquate Alternativen gibt. Man erkennt hier ein einseitiges Handeln zugunsten von LKW-Verkehr und zu Lasten des Radverkehrs. Möglicherweise würden eh die Radfahrenden auf den angeblichen Radwegen (keine Kennzeichnung) ausweichen, so dass nur Einzelfälle die Straße nutzen, gerade dies rechtfertigt erst recht keine Einschränkung.

Die geltende StVO macht ausreichend Vorgaben, dass in dem Bereich nicht mit Problemen zu rechnen ist und zudem gilt StVO § 45 (9):
„Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Dies gilt auch für Radverkehr.

Zudem ist ein Schutz des potentiellen Opfers durch Einschränkung des potentiellen Opfers von Verkehrsgewalt durch Auto und LKW mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar.

Deshalb widerspreche ich den unzulässig aufgestellten Zeichen 254 und fordere die unverzügliche Beseitigung.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Eine Antwort zu #Duisburg: Osttangente für Radverkehr gesperrt? II – #Duisport #Logport #SchwarzbuchRad

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