#Duisburg: Parkverbot für Heerstraße erneut eingefordert – #Verkehrswende

Folgendes Schreiben ging an die Stadt Duisburg:
Guten Tag,

auf mein Schreiben vom 20.09.2021 erhielt ich bisher keine Antwort, da ich nicht sicher bin, ob Sie dieses Schreiben oder sogar den GO-§-24-Antrag auch als Antrag im Sinne des § 45 StVO betrachten, reiche ich diesen hiermit ein, es sei denn Sie bestätigen mir, dass ein früherer Antrag bereits die Voraussetzungen erfüllt hat, wodurch sich laut meines Rechtsanwalt die Frist für eine Klage deutlich verkürzen würde.

Hiermit wird beantragt, dass die Stadt Duisburg, die Gefahrenstelle (StVO § 45) Heerstraße (zwischen Bungertstraße und Zirkelstraße) unverzüglich beseitigt.

Der Fahrradweg endet an der Ampel Bungertstraße. Radfahrende müssen sich somit nicht nur auf die Hauptverkehrsstraße begeben, sondern zudem auch noch auf die einzige befahrbare Spur wechseln. Dies käme auf einer Autobahn dem sofortigen Wechsel von der rechten Spur auf die dritte Spur gleich. Noch dazu ist die Spur an der Ampel für das Abbiegen vorgesehen. Neben PKW biegen hier auch LKW in Richtung Stadtwerke ab. Bekanntlich übersehen LKW aufgrund schlecht eingestellter Spiegel Radfahrende häufig ( https://www.youtube.com/watch?v=Jsie5klOyLQ ). Dieser Umstand erhöht die Gefährdung für Radfahrende an der Ecke Heerstraße/Bungertstraße zusätzlich. Zumal auch noch der Verkehr von Hinten kommt.

In einer Reaktion auf meinen GO-§-24-Antrag teilte die Polizei Duisburg, nach dem Motte: „Wir warten bis es Tote und Verletzt gibt“, dass sinngemäß dort keine Vorkommnisse bekannt wären. Dies könnte natürlich daran liegen, dass etliche Radfahrende in dem Bereich über den Gehweg fahren, um sich nicht selbst zu gefährden bzw. Stress mit PKW/LKW-Fahrenden auszusetzen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten. Für diesen Umstand gibt es Zeugen, die wenn notwendig in einem Prozess dabei wären.

Vermutlich hat die Polizei in diesem Bereich noch nie eine Seitenabstandskontrolle zu Radfahrenden durchgeführt. Denn die wenigen Radfahrenden, die sich auf die Straße trauen quetschen sich an den parkenden Fahrzeugen vorbei unter Lebensgefahr durch Dooring auf der einen Seiten und unterschrittenem Mindestabstand auf der anderen Seite. Oder man macht sich rechtskonform richtig breit uns riskiert Prügel.

Ich fordere hiermit unmissverständlich die Stadt Duisburg auf die Parkplätze unverzüglich zu beseitigen!

Das hier Anwohnendenparken ausgeschildert ist, ist irrelevant. Zumal zwei kaum bis gar nicht genutzte Parkplätze der Stadtwerke Duisburg an der Zirkel- bzw. Hagelstraße für die PKW zur Verfügung stünden.

Die parkenden Fahrzeuge blockieren zwar nicht die ganze Spur, allerdings muss natürlich Abstand zu den parkenden Fahrzeugen gehalten werden. Abstand wegen der Gefährdung durch sich öffnende Fahrendentüren (Dooring) von ca. 1 m ab Lenkeraußenende. Da PKW bis zu ca. 2,5 m breit sein können, würde selbst eine Spur von 3,5 m zu schmal sein. Man gerät also unweigerlich in eine Konfliktsituation, die Nötigung provoziert. Oder man gefährdet sich selbst durch wenig Abstand. Wobei hier natürlich die PKW den seitlichen Mindestabstand unterschreiten und gegen die StVO verstoßen. Eine konfliktfreie Verkehrführungs ohne erhebliche Gefährdungen ist nur durch ein absolutes Halteverbot oder einen Radstreifen zu erreichen.

Aus eigener Erfahrung habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach Nötigungssituationen erlebt, aber mangels Beweise nicht zur Anzeige bringen können, weil die eh nur eingestellt werden.

Die Situation widerspricht auch StrWG NRW § 49. Die Lücke im Radwegenetz muss gerade an dieser besonders gefährlichen Stelle umgehend geschlossen werden, dies ist einfach und schnell möglich.

In Analogieschluss können hier auch die Urteile zum Brandschutz herangezogen werden. Grundtenor ist hier, dass bei Gefahr für Leib und Leben kein Bestandsschutz greift (z.B. VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2017 – 15 CS 17.1055). Da aufgrund der Konstellation und der selbst für durchschnittliche Menschen erkennbaren Verstöße bzw. Gefährdung ist eine Gefährdung für Leib und Leben gegeben und unverzüglich zu handeln.

Ein weiterer Ansatz wäre die Hagelstraße und Zirkelstraße zur Einbahnstraße zu machen und dadurch parken zu ermöglichen. Dadurch fiele auch die Abbiegespur an der Zirkelstraße weg, die allerdings auch durch ein „Radfahrende frei“-Schild geregelt werden kann.

Wie man sieht gibt es keinen Grund hier weiter eine lebensgefährliche Situation zu bestehen lassen, die man bei einer gründlichen Straßenverkehrsgefährdungsbeurteilung sofort erkennen würde.

Was das Thema „Parkdruck“ angeht, so gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber kein Recht auf einen Parkplatz und schon gar kein Recht auf einen vor der Haustür. Außerdem sagt die Marktwirtschaft klar, wenn zu viele parken wollen, muss das Parken halt teurer werden.

Hinweis:
In CC und BCC sind Zeugen für dieses Schreiben beteiligt.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Grundrechte, Körperliche Unversehrtheit, Umweltschutz abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu #Duisburg: Parkverbot für Heerstraße erneut eingefordert – #Verkehrswende

  1. Pingback: #Duisburg: Klage für sichere Heerstraße – #Hochfeld #Autokorrektur | ulrics, nachdenkliche Stimme aus Duisburg

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s