Eine Tochter von Duisport will bekanntlich das Gateway Terminal in Ruhrort errichten. Im Rahmen der Beteiligung wurde eingewandt, dass das Gateway Terminal nicht klimaneutral wäre.
Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte daraufhin in ihrem teilweise fragwürdigen Planfeststellungsbeschluss fest, dass das Vorhaben angeblich so klein wäre, dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Globalklima zu erwarten wären.
Meine Frage auf einen Grenzwert für klimaschädliche Emissionen wurde, nur sehr dürftig beantwortet. Eine Schwelle bzw. einen Grenzwert gibt es nicht. Die Argumentation des Planfeststellungsbeschluss ist damit auf dem Niveau von Klimawandelleugnenden.
Im Prinzip müsste bei einem Vorhaben erstens genau beziffert werden, welche Klimawirkung zu erwarten ist und dann wie man diese verhindert oder kompensiert. Nun man könnte natürlich jetzt wegen diesen Punkt klagen, allerdings dürfte eine derartige Klage etwa beim klimaschädlichen Flughafen Düsseldorf viel interessanter sein, denn dort wurde trotz der nun wirklich erheblichen Klimaauswirkung des Vorhabens keine Analyse durchgeführt und zudem noch behauptet, dass der Klimaschutz kaum Auswirkungen auf den Flugverkehr haben würde, was sehr gewagt ist, wenn man bedenkt, dass mit der heutigen Antriebstechnik kein klimaneutraler Flugverkehr möglich ist.