Der Mindestabstand zu Radfahrenden wird regelmäßig thematisiert, weniger bekannt ist, dass die gleichen Abstände auch zu Gehenden gelten. Dies ist besonders relevant in schmalen Seitenstraßen oder auf Landstraßen.
Die Abstände wurde aufgrund der potentiellen Gefährdung gewählt. Viele Autofahrende wissen dies aber entweder nicht oder ignorieren es absichtlich. Was zutrifft ist letztendlich egal. Während auf dem Fahrrad die Beweissicherung eher schwierig ist, können Gehende dies relativ leicht durch führen. Wenn ein PKW meint mit wenigen Zentimetern Abstand an einem vorbeifahren zu müssen kann man einfach das Handy in der Hand halten und beim Gehen Fotos machen. Es sind mehrere Fotos notwendig, um die Bewegung des Fahrzeuges zu dokumentieren. Das Nummernschild muss natürlich erkennbar sein. Gut ist natürlich auch, wenn die Person am Steuer erkennbar ist.
Mit Nummernschild und Ort bringt man dies dann zur Anzeige (Onlineanzeige NRW) kostet zwar derzeit leider nur 30 Euro, aber durch die Anzeigen werden Problemstellen dokumentiert, womit man eine Basis hat die Abstellung dieser Problemstelle zu verlangen. Wenn es zu einer Gefährdung kommt, diese müsste man erläutern, dann kann es aber auch deutlich teurer werden und noch dazu Punkte bringen.