In der Drucksache 20-1312 behauptet die Stadt Duisburg:
„Für den Begegnungsfall ist das einhüftige Parken nicht notwendig, da bei ordnungsgemäß am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeugen eine Restfahrbahnbreite von ca. 4 m gegeben ist.“
PKW können bis ca. 2,5 m breit sein, wie soll das bei der Begegnung von zwei Stadtpanzern funktionieren? Zumal auch zwischen den Fahrzeugen und zu den parkenden Fahrzeugen ein Abstand eingehalten werden muss. Verwunderlich, dass man nicht einfach geschrieben hat, dass Begegnungsverkehr halt nicht möglich ist und einfach gewartet werden muss, bis der Weg frei ist. Aber vielleicht ist man noch in den 80ern, wo Autos schmaler waren.
Eigentlich wieder einmal ein schöner Beleg für die verkehrliche Inkompetenz der Stadt Duisburg. Dies erklärt natürlich vielleicht auch warum nichts wegen des LKW-Verkehrs unternommen wird. Da rechnet man bekanntlich auch mit falschen Größen.
Bezeichnend, dass der Radverkehr gar nicht berücksichtigt wird. Fahrrad zu parkenden Fahrzeugen 1 m + 1 m (Fahrrad) + 1,5 m (Mindestabstand) = mind. 3,5 m.
Und das man Gehwege zu Parkplätzen machen möchte ist Subvention für KFZ und definitiv kein Beitrag zur Verkehrswende! Wenn der Platz nicht reicht, muss man halt Parkgebühren einführen. Ganz simpel.