Als ich letztens deutlich zu späte ankam, wollte ich natürlich direkt mal die Onlineerstattung ausprobieren. Allerdings macht die Bahn es weiterhin möglichst umständlich. Die angebliche Onlineerstattung im Falle von Fahrgastrechten funktionierte nämlich nicht.
Von der Bahn bekam ich auf die Frage warum es nicht klappt erst nach mehrfacher Nachfrage folgende Auskunft:
„Die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihren Anspruch einreichen wollen, muss über Ihr Kundenkonto gekauft worden sein und in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sein. Nur dann kann diese dem Antrag auch hinzugefügt werden.“
Also anders als man den Eindruck erwecken will kann man also keineswegs für alle Online gekauften Fahrkarten eine Erstattung bekommen. Man muss weiterhin umständlich den Antrag ausfüllen und sich mit dieser Serviceverweigerungsstelle rumärgern.
Falls man die Fahrkarte also nicht über das Kundenkonto gekauft hat, also etwa am Schalter oder über Dritte und dann nur in die App eingespeist, kann man keine Erstattung beantragen. Die Hürden bei der Bahn sind also weiterhin auf möglichst umständlich und verbrauchendenfeindlich eingestellt. Wie will man so Geschäftsreisende gewinnen? Oder will man das gar nicht?