Vor kurzem Stieß ich auf den § 315b StGB, ich denke hier, dass nicht nur einige Falschparkende eine Straftat begehen, sondern auch an anderen Stellen.
Bei Baustellen werden mobile Ampeln und Schilder einfach auf den Gehweg gestellt oder auf den Radweg. Gerade bei den oft engen Wegen ist dies definitiv ein gefährliches Hindernis, weshalb man teilweise sogar auf die Straße ausweichen muss oder eine Straße überqueren müsste. Demnach würden die Schilder bzw. das Aufstellen und Genehmigen selbiger als Straftat qualifizieren. Das heißt in Zukunft mache ich ein Bild von so einer Stelle und an schließend Strafanzeige gegen Baustellenfirma und die Kommune, welche dies schließlich genehmigt hat.
Ich gehe davon aus, wenn dies konsequent angezeigt würde, würde sich das Verhalten ändern. Weiterhin nehme ich an, dass man aus Gründen der Notwehr dazu berechtigt sein dürfte die Schilder oder anderen Hindernisse, soweit möglich, zu beseitigen ohne diese unbrauchbar zu machen.