Erst 2023 CO2-Steuer für Braunkohle? – #RWE #Kohlemafia #Klimaschutz

Im Februar 2021 fragte ich beim BMU mal nach, wie das eigentlich mit der CO2-Steuer für Braunkohlebriketts wäre. Schließlich waren die CO2-Steuern für Kraftstoffe und Erdgas da bereits in aller Munde.

Im April bekam ich dann die Antwort, dass man die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), um Beantwortung bietet.

Erst auf weitere Nachfrage bekam ich diese Woche folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und bedanken uns für Ihr Interesse.

In den ersten zwei Jahren ab dem Start des nationalen Emissionshandelssystems am 01.01.2021 (Kalenderjahre 2021 und 2022) unterliegen zunächst nur die in Anlage 2 des BEHG aufgeführten Hauptbrennstoffe der Berichts- und Abgabepflicht. Erst ab dem Jahr 2023 werden sämtliche in Anlage 1 des BEHG aufgeführten Brennstoffe (insbesondere auch Mischbrennstoffe und Kohlen) erfasst.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem folgenden Link: https://www.dehst.de/DE/Nationaler-Emissionshandel/nEHS-teilnehmen/Anwendungsbereich-Emissionsermittlung-2021-2022/anwendungsbereich-emissionsermittlung-2021-2022_node.html

Freundliche GrÜße …

Ich habe mir natürlich erst einmal das BEHG angeschaut. In Anhang 2 stehen:
– Benzin
– Gasöle
– Heizöle
– Erdgas und gasförmige Energieerzeugnisse, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, ohne gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe;
– Flüssiggase

Sehr kryptisch steht dort zudem noch etwas von Positionen der „Kombinierten Nomenklatur“, was in der Auflistung für die bessere Lesbarkeit weggelassen habe. In Anhang 1, wo vermutlich auch Braunkohle steht, stehen gar keine Begriffe, die Rückschlüsse zulassen was gemeint ist. Eingeweihte wissen vielleicht, was mit „kombinierter Nomenklatur“ gemeint ist. Ich nicht und selbst im Wiki fand ich jetzt keinen Link zu einer Liste. Aber möglicherweise hat man es extra kryptisch formuliert, damit nicht sofort klar wird, dass viele klimaschädliche Energieträger noch zwei Jahre ausgenommen sind.

Soviel zum Markt, der alles Regeln soll. Oder anders gesagt mal wieder ein Beispiel für klimaschädliche Subventionsplanwirtschaft.

Zusammengefasst heißt das also für Braunkohle und andere besonders klimaschädliche Brennstoffe muss noch nichts gezahlt werden, während Erdgas bereits jetzt voll beaufschlagt wird und gerade jene belastet, die es nicht so dicke haben.

Dies ist eine einseitige Bevorteilung von bestimmten fossilen Energieträgern und eine ungerechte Schweinerei.

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2 Antworten zu Erst 2023 CO2-Steuer für Braunkohle? – #RWE #Kohlemafia #Klimaschutz

  1. Benno Mirtschink schreibt:

    Hallo Ulrich,
    ich habe die „Kombinierte Nomenklatur“ im EU-Amtsblatt 2022 gefunden.
    Hier der Link:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:385:FULL&from=DE
    Auf den Seiten 219 und 220 findest Du Steinkohle und Braunkohle etc.
    Ich hofffe, es hilft weiter.
    Mit freundlichem Gruß
    Benno

    • ulrics schreibt:

      Danke!
      Jetzt kann man zumindest die Ziffern in Anhang 1 entschlüsseln.
      Schon heftig, dass so viel für die Industrie mal wieder ausgenommen wurde, aber wir Verbrauchenden schon jetzt zahlen müssen. Sehr unfair.

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