Bei meinem letzten Besuch in Hannover fiel mir auf, wie gut der Radverkehr dort läuft. Man hat sogar extra bevorrechtigte Straßenquerungen für den Radverkehr eingeführt. Sogenannte Radfurten. Ich habe deshalb mal nachgefragt, wie das geht. Die Antwort überrascht wie leicht das ist. Wundert mich da ziemlich, dass so wenige Städte dies machen.
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Sehr geehrter Herr Scharfenort,
wir freuen uns, dass Sie die von uns umgesetzten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs so positiv bewerten.
Die Anordnung der Radfurten – soweit es die weißen Randmarkierungen betrifft – erfolgt auf der Grundlage des § 45 StVO in Verbindung mit der Richtlinie für die Markierung von Stadtstraßen (RMS) und unter Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)
Die rote Einfärbung der Furten erfolgt nicht auf der Grundlage einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach der StVO, da es sich hierbei formal nicht um ein/e Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung handelt. Hier hat die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Gestaltungshoheit entschieden, dass zukünftig alle Radfurten an Einmündungen / Kreuzungen im Stadtgebiet rot eingefärbt werden, um dadurch u.a. den Vorrang des Radverkehrs an diesen Örtlichkeiten zu verdeutlichen und damit verbunden die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Diese Aufgabe wird im Rahmen der personellen und materiellen Ressourcen umgesetzt.
Ein Rechtsanspruch auf eine solche Rotmarkierung besteht jedoch nicht. Hier kann jede Stadt/Gemeinde im Rahmen Ihres Ermessens tätig werden.
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