#Duisburg vertröstet statt Maßnahmen zum Schutz von Radverkehr – #Fahrradalltag #Duisport #Logport #Osttangente #Verkehrswende

Fahrradfahren in Duisburg ist extrem schlecht und an einigen Stellen hochgefährlich. Um so seltsamer ist es, dass die Stadt Duisburg nur vertröstet, deshalb schrieb ich als Erwiderung auf meinen GO § 24 Antrag nun nachfolgende Mail an die Stadt. Falls jemand einen guten Radverkehrsrechtler kennt, bin da für Vorschläge offen.
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Sehr geehrter Herr Trappmann,

die Beantwortung meines GO-§-24-Antrages (siehe Anlage), hat mich vergangene Woche erreicht.

Ich will nun erst einmal ein Erlebnis vom Wochenende beschreiben. Am Sonntag fuhr ich auf besagter Straße. Wie üblich fuhr ich mit Dooringabstand, der sich rechtlich aus dem Eigenschutz ergibt, damit blockierte ich dann folgerichtig beide Fahrbahnen. Von hinten war deutlich ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit zu hören, dass dann sehr dicht auffuhr. Der Fahrer nötigte mich zudem mit Hupe. Ich habe zwar das Nummernschild und kann dem Fahrer ein anderes Fehlverhalten (Aussteigen an der Ampel, zwecks rummotzen/drohen) nachweisen, aber nicht das eigentliche Vergehen und das ändert nichts am Problembereich.

Der Bereich ist extrem gefährlich, wenn Stadt und Polizei brauchbare Prävention betreiben würde, läge längst der selbe Schluss vor. Die einzige Lösung ist relativ einfach und günstig. Man richtet ein temporäres Halteverbot ein, malt einen Radfahrstreifen auf die Straße und alle Probleme sind gelöst. Keine Gefährdung von Radfahrenden, keine „Hindernisse“ für Verkehrsrüppel auf vier Rädern, die offensichtlich die StVO nicht kennen, denn selbst wenn man sich an den parkenden Fahrzeugen entlangdrücken würde, würde der Mindestabstand unterschritten. Aus meiner Sicht besteht hier eine akute Gefahr, die unverzüglich beseitigt werden muss und nicht wie Polizei und Stadt das gerne machen und immer wieder schriftlich betonen, erst dann wenn es Tote oder Verletzte gibt.

Ich überlege derzeit, ob ich mir einen Verkehrsrechtler suche und hier eine Verpflichtungsklage einreiche, analog zu der Klage hier:
https://fuss-ev.de/?view=article&id=776:gemeinde-muss-gefahr-beheben&catid=55
Wobei die Klage sicherlich auch an vielen Stellen in Hinblick auf die Gefährdung durch LKW-Verkehr interessant sein dürfte.

Warten bis die Stadt Duisburg von sich aus handelt kann bekanntlich sehr lange dauern. Scheinbar gibt es von Rheinhausen wirklich keine stressfreie und sichere Strecke für Radfahrende in die Innenstadt. Entweder die gefährliche Heerstraße oder das Folterpflaster der Musfeldstraße oder einen riesigen Umweg. Auf der Düsseldorfer Straße (beim Lehmbruck Museum) müsste man dann auch wieder auf der Straße fahren, weil der Gehweg nur freigegeben ist und man damit dort nur schleichen dürfte. Die Karl-Jarres-Straße hat wegen dem Imbiss und fauler Menschen regelmäßig gefährliche Hindernisse nach § 315b StGB, aber unternommen wird von der Stadt oder der Polizei nichts.

Das Problem Heerstraße entsteht jedenfalls ausschließlich durch die parkenden Fahrzeuge, wobei man diese eigentlich schon als eine Straftat nach § 315b durch die Stadt Duisburg betrachten muss, weil hier unzulässige Hindernisse erlaubt werden an einer Hauptverkehrsstraße, während an anderen Stellen Radverkehr verboten ist

Es gibt kein Grundrecht auf Parken, schon aber eins auf körperliche Unversehrtheit. Sollen die sich halt woanders einen legalen Parkplatz suchen.

Vor dem Hintergrund des Stresses mit KFZ, werde ich mir keinesfalls die stressarme Route am Rhein für eine Osttangente nehmen lassen. Falls die Stadt das versucht, wird solange geklagt bis die Stadt aufgibt oder feststeht, dass das Vorhaben unzulässig ist! Aber erst einmal werde ich jetzt schauen, ob man nicht auch aus der Bevölkerung Verkehrsmaßnahmen durchsetzen kann.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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