Um die Verkehrswende in Duisburg ein wenig voranzubringen reiche ich einen Antrag für eine Radfurt ein. Da die Einstellung der rückständigen SPD-Kommunalregierung zu Radverkehr teilweise recht offensichtlich ist, habe ich dies natürlich in klaren Worten adressiert, um meine Erwartungen zu adressieren. Der Antrag darf natürlich gerne für andere Stellen übernommen werden.
An der Kreuzung Radwanderweg (EV15) und Fährstraße in Duisburg Rheinhausen wird hiermit eine Radfurt beantragt. Das heißt eine rote Fläche, welche die Radwege miteinander verbindet und durch Beschilderung zur Vorfahrt berechtigt.
Begründung
Gemäß StVO § 8 gilt:
„An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt“
Demnach hat an der Kreuzung der beidseitige Radverkehr Vorfahrt, weil es aus einer Richtung immer Rechts vor Links gilt und die Autos so oder so anhalten müssen. Um dies klar zu verdeutlichen bedarf es einer Radfurt mit entsprechender Beschilderung.
Die Stadt Duisburg hat bereits festgestellt, dass an der Kreuzung eine Gefährdung besteht, weshalb Schild mit Hinweis auf Radverkehr aufgestellt wurden (Abb. 1 + 2), dieser Hinweis ist natürlich nur eine unzureichende Regelung, welche einmal mehr belegt, wie fahrradfeindlich die Stadt Duisburg agiert. Sei es nun aus Unkenntnis der Verkehrsregeln oder mit Vorsatz. Verkehrswende geht nur dann, wenn man die Verkehrsregeln kennt und konsequent anwendet, dabei ist immer von den Schwächsten aus zu planen.
In Hannover wird Radverkehr bereits über Radfurten geleitet (siehe Abbildung 3-5). Es ist also rechtlich einfach und möglich Radfurten einzurichten und Radverkehr zu fördern statt, wie in Duisburg üblich den Radverkehr zu gefährden. Etwa indem man Radwege vernichten will für LKW-Verkehr, statt diese Fahrzeuge aus Wohnbereichen zu verbannen, was an vielen Stellen möglich wäre aber durch die SPD-Kommunalregierung nicht gewollt wird. Dies gebietet sich bereits aus der permanenten Gefährdung durch rechts abbiegende LKW.
Der Radweg ist durch ein Verkehrszeichen klar als solcher Ausgewiesen (Abbildung 6) und es gibt keinerlei Verkehrszeichen an der Stelle, welche eine andere Verkehrsregelung als Rechts vor Links ergeben. Da Radverkehr aus beiden Richtungen kommen kann müssen KFZ ohnehin mit erhöhter Vorsicht fahren bzw. anhalten, weil der Bereich nicht einsehbar ist und teilweise sogar parkende Fahrzeuge ein zusätzliche Gefährdung darstellen. Zudem ist die deutlich höhere Vulnerabilität des Radverkehrs zu berücksichtigen.
Auch die übliche Ausrede, dass dies rechtlich nicht ginge, konnte bereits im Rahmen dieses Antrags widerlegt werden, denn sowohl das Beispiel aus Hannover, wie auch der Wissenschaftliche Dienst der Deutschen Bundestages (WD 7 – 3000 – 155/11) belegen klar, dass Radfurten möglich sind. Es gibt sicherlich noch viele weitere Stellen, an denen diese sinnvoll und möglich sind.
Und auch die Ausrede, dass man dort eine LKW-Straße will, zählt nicht, da dieses Vorhaben spätestens vor Gericht scheitern wird.
Ein weitere Prüfung ist nicht notwendig, da die Rechtslage klar ist und auch die Kosten sind moderat (ein paar Schilder und etwas Farbe).
Die Antwort auf den Antrag wird also klar zeigen, wie die Stadt Duisburg respektive die Parteien zu Radverkehr stehen.
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
Abbildung 4
Abbildung 5
Abbildung 6