Wie ich bereits berichtete, kann man Baustellenbeschilderung u. U. bereits als Straftat werten, was soll man dann erst von der Situation halten:
Die Bilder zeigen zwei abgestellte Container in einem Bereich, wo bereits nach StVO kein Parken von PKW zulässig ist, weil der Abstand von mind. 3 m zur durchgezogenen Linie nicht eingehalten wird.
Container sind keine Fahrzeuge und demnach trifft die Bezeichnung gefährliche Hindernisse sicherlich zu. Auch eine eingerichtete Baustelle rechtfertigt keine Eingriffe in Bereiche, die nicht zur Baustelle gehören.
Und gefährlich ist es auf jeden Fall, weil man quasi in den Gegenverkehr fahren muss. Zum Zeitpunkt des Fotos war zwar noch nicht so viel los, aber das ändert sich ja natürlich im Laufe des Tages.
Ich habe auf jeden Fall Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, wobei ein Zusammenhang mit der Baustelle für mich offensichtlich erscheint. Da man natürlich nichts dazu hört und auch kein Ergebnis mitgeteilt bekommt, weiß man nicht, was Polizei und Ordnungsamt in der Angelegenheit weiter unternehmen. Aufgefordert habe ich die zur unverzüglichen Beseitigung der Gefährdung.
Und jemand der ein Fahrzeug führt um Container zu transportieren müsste in meinen Augen auch die Verkehrsregeln beherrschen und wissen, was erlaubt ist und was nicht.