#Brandschutz am Billigflughafen Düsseldorf – #Fluglärm #Klimaschutz #Flugscham

Der Flughafen Düsseldorf ist gefährlich. Brandgefährlich. Im November letztens Jahres musste ich aus familiären Gründen reisen. Dort ist auch folgendes Foto entstanden.

Abgesehen von den erheblichen Brandlasten links und rechts vom Fluchtweg, ist der Flucht als solcher auch nur schwer zu erkennen, denn vor den Hinweisschildern hing eine Lichterkette, welche die Erkennbarkeit erschwert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies eine ausreichende Erkennbarkeit nach ASR A1.3 hat. Man sollte eigentlich annehmen, dass der Flughafen aus den Fehlern und den Toten gelernt hätte.

Die verwinkelte Struktur trägt auch nicht dazu bei, dass es für panische Ortsunkundige leichter wird. Möglicherweise hat man sich vor dem Anbringen nicht einmal darüber Gedanken gemacht, dass hier eine Gefährdung entstehen könnte.

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#Datenschutz: Was hat RWE zu verbergen? – #allegegenRWE

Auf einer Arbeitschutzmesse entstand dieses Foto:

Zu sehen sind scheinbar Beschäftigte von Klimaschänder RWE. Natürlich werden hier Windräder gezeigt und nicht die Braunkohlelöcher. Aber weshalb ich das Bild poste ist eher der Umstand, dass dort die Beschäftigten alle unkenntlich gemacht wurden. Da fragt man sich, ob es etwas mit Datenschutz zu tun hat. Die Beschäftigten angst haben oder sollte es vielleicht sogar Scham sein?

Wobei, wenn man es ethisch nicht mit sich selbst vereinbaren kann, für einen bestimmten Arbeitgeber tätig zu sein, dann empfehle ich Kündigung.

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#NRW: Willkürlicher Abstand für Windenergie – #Cohleonkel #Windenergiehysterie #NRWE #EnerGIER #Braunkohle #Energiewende #allegegenRWE

Ich versuche noch immer herauszufinden, wie die Landesregierung auf den Abstand von 1,5 km für Windenergie kam. Trotz mehrfacher Nachfragen konnte mir kein Dokument übermittelt werden, welches klar und zweifelsfrei herleitet, warum gerade dieser Abstand notwendig war.

Ich gehe inzwischen davon aus, dass es keine Begründung für den Abstand gibt, sondern danach geschaut wurde, wie man Windkraft möglichst stark in NRW unterbinden kann. Möglicherweise sogar um die klimaschädlichen Braunkohlekraftwerke von RWE weiterhin am Leben zu halten. Über die Subventionen für selbige habe ich bereits berichtet.

Cohleonkel Laschet will uns wohl weitere Märchen erzählen. Zumal bei der Industrie, dem Verkehr usw. keine vergleichbaren Abstände existieren, obwohl dies von der Gefährdung her geboten wäre. Selbst Braunkohlegruben mit einer erheblichen Gefahr von Hangrutschen, die zu Toten führen können haben keinen so großen Abstand.

Das einzige, was für mich an Laschet grün ist, sind die ggf. die Geldscheine.

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#Datenschutz: Clearview.ai aufgefordert zur Auskunft und zum Löschen – #Datenmissbrauch #Gesichtserkennung

Gerade habe ich Clearview.ai (Mailadressen nur mit Javascript) nachfolgende Email für die Selbstauskunft und Löschaufforderung geschickt:

Good morning,

in accordance to European data protection law (DSGVO) I request you to give me information about the data stored about me, who you gave this data to and from where you got the data.

Afterwards I order you to delete all data about me and never collect it again.

Not following this request will result in further legal actions.

May data protection be with you

Ulrich Scharfenort (Duisburg, Germany)

Das LDI habe ich in Kopie beteiligt, denn an selbiges werde ich mich nach einem Monat wenden.

Anders, als viele andere werde ich den Datenmissbrauch nicht akzeptieren und zumindest dem LDI eine Gelegenheit geben dies rechtlich zu verfolgen. Wäre natürlich gut, wenn mir dies viele andere nachtun würden.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Wenn Dummheit wehtun würde, würden viele Milliarden Menschen am Boden liegen und schreien.

Ulrich Scharfenort (24.08.2018)

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#Duisburg: Wettbuden und der Abstand – #Wettbüro #Rheinhausen #Petition #Glücksspiel #Sucht

Eigentlich dachte ich, dass die Sache längst klar wäre, aber scheinbar ist nichts klar. Obwohl die Bezirksregierung bereits klar stellt, dass die Stadt für die Abstandsprüfung von Wettbuden zuständig ist, verweist das Gewerbe- und Ordnungsamt einmal mehr auf die Bezirksregierung.

Ich bin es jetzt leid. Deswegen habe ich eine Petition an den Landtag NRW eingereicht. Vielleicht kann man es ja dort klären.

Titel:
Klarstellung der Zuständigkeit in Hinblick auf die Abstandsregelung zwischen Wettbüros bzw. Wettannahmestellen und Einrichtungen für Minderjährige (Schulen, Jugendzentren, Kindergärten) nach Glücksspielstaatsvertrag

Inhalt:
Vor einiger Zeit eröffnete an der Friedrich-Alfred-Straße 87 in Duisburg-Rheinhausen eine Wettannahmestelle. So jedenfalls die Einstufung der Stadt. Bei den Recherchen dazu stellte ich fest, dass der Abstand zu Einrichtungen für Minderjährige (Schulen, Jugendzentren, Kindergärten usw.) zu prüfen ist. Luftlinie liegt eine Grundschule m.M. weniger als 200 m. Deshalb wollte ich natürlich sehen, wie das Prüfergebnis für den Abstand war und forderte dies nach IFG NRW an. Nach längerem hin und her wurde mir von der Stadt Duisburg die Auskunft erteilt, dass die Bezirksregierung Düsseldorf dafür zuständig wäre. Die Nachfrage dort ergab, dass diese lediglich für Konzessionen zuständig ist, aber nicht für Abstände. Es gab sogar eine Art Weisung der Bezirksregierung an die Stadt Duisburg, dass diese sich darum kümmern müsste, aber dies wird von der Stadt ignoriert und stumpf erneut behauptet, dass die Bezirksregierung zuständig wäre. Derweil wird der Stadtteil Rheinhausen weiter ruiniert.

Zudem hätte auch eine Bedarfsprüfung stattfinden müssen, da in wenigen Metern Umfeld bereits zwei offizielle Wettbüros vorhanden sind. Also ein Angebot deutlich über einem realen Bedarf vorhanden ist. Der Tradingdowneffekt im Umfeld ist spürbar.

Deshalb möchte ich mit dieser Petition erreichen, dass eine klare Zuständigkeit für die Abstandsprüfungen für alle Wettvermittlungsstellen festgelegt wird. Dies scheint derzeit nicht der Fall zu sein.

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Klimabündnis Hamm startet Aktion ‚Datteln 4 – Stoppen wir!‘ – #EnerGIER #Endcoal #Kohleausstieg #Datteln4

Pressemeldung:
Eine landesweite Bürgeranregungen in den Kommunen soll den Betrieb des Kohlekraftwerks verhindern

Obwohl eine schnelle Abschaltung der Kohlekraftwerke für wirksamen Klimaschutz dringend geboten ist, hat die Bundesregierung mit der Industrie einen unzureichenden Abschaltplan ausgehandelt. Darüber hinaus soll mit Datteln 4 ein weiteres Kohlekraftwerk neu ans Netz gehen. Damit zeigen Regierung und Industrie, dass Sie weder Interesse am Schutz des Klimas noch an einer Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft haben.

Datteln 4 steht nicht nur für mehrere Millionen Tonnen CO2, die nun zusätzlich in die Atmosphäre abgegeben werden. Datteln 4 steht auch für eine verantwortungslose Politik, die an den Herausforderungen von Klimaschutz und Energiewende kläglich scheitert.

Insbesondere die Kommunen müssen bei den Auswirkungen des Klimawandels die Last schultern. Extremwetter schädigen kommunale Infrastrukturen, kommunale Haushalte müssen in Klimaanpassung investieren, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist gefährdet. Allein in Berlin gab es im Hitzesommer 2018 rund 480 Hitzetote.

Jede zusätzliche Tonne CO2, die an die Atmosphäre abgegeben wird, erhöht die Risiken für die Kommunen.

Vor diesem Hintergrund ruft das Klimabündnis Hamm die Bürgerinnen und Bürger in NRW auf, sich an der Aktion ‚Datteln 4 – Stoppen wir!‘ zu beteiligen. Über eine Bürgeranregung soll die eigene Kommune aufgefordert werden, sich an die Landesregierung zu wenden, um den Stopp des Kohlekraftwerks einzufordern. Eine entsprechende Vorlage hat das Klimabündnis Hamm auf seinem Portal zum herunterladen bereit gestellt

https://www.klimabuendnis-hamm.de/datteln-4-stoppen-wir/

In den Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird jetzt über die Zukunft von Klimaschutz und Energiewende entschieden, denn das größte Bundesland Deutschlands ist zugleich das Herzstück der Energieversorgung in Europa. Deshalb muss in den kommenden Monaten die Debatte über den Kohleausstieg auf allen gesellschaftlichen Ebenen geführt werden mit dem klaren Ziel, die fossilen Energieträger bis spätestens Mitte der 2030er Jahre vollständig abzulösen durch regenerative Energien.

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#Duisburg: Ordnungsamt verweigert Vorgehen gegen #Glücksspiel – #Rheinhausen #Sucht #Wettbüro #Geldwäsche

Bereits im Oktober fragte ich bei der Stadt Duisburg nach, wann endlich die zahlreichen illegalen Spielhallen dicht gemacht werden. Denn von den Abständen dürften die gar nicht mehr offen sein.

In der Antwort (siehe unten) versucht jemand von der Stadt zu begründen, warum es nicht geht. Allerdings nahezu kenntnisfrei. Denn anderes als von der Stadt Duisburg behauptet ist die Stadt Duisburg ist zuständig, für das Ordnungsrecht von Wettbuden, abgesehen der Konzessionen. Das hatte die Bezirksregierung Düsseldorf bereits vor geraumer Zeit klargestellt.

Dann wird behauptet, dass die Spielhallen Bestandsschutz hätten, obwohl das Urteil, welches ich anführte, gerade diesen aufgehoben hat. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt Duisburg besser zu informiert und endlich rechtskonform handelt. Aber ich nehme an, dass die Stadt Duisburg zu gut an Glücksspiel mitverdient, als das da echter Handlungsdruck wäre. Damit beteiligt sich die Stadt Duisburg auch an Geldwäsche, denn niemand braucht so viele Glücksspieldinger. Und niemand kann mir erzählen, dass die Läden sich bereits um 6 Uhr morgens rentieren. Da sollte man mal das reale Kundenaufkommen prüfen.

Antwort der Stadt

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

ich bitte die verspätete Antwort auf Ihre u. a. Anfrage zu entschuldigen.

In Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.10.2019 teile ich Ihnen mit, dass die von den u. g. Spielhallenbetrieben beantragten glücksspielrechtlichen Erlaubnisse in Bearbeitung sind.

Aufgrund der Vielzahl der in Duisburg zu treffenden Entscheidungen über glücksspielrechtliche Erlaubnisanträge und der sich anschließenden langwierigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist zeitnah nicht mit einer Spielhallenschließung in Duisburg Rheinhausen zu rechnen.

Natürlich wird die aktuelle Rechtsprechung, auch die von Ihnen zitierte Entscheidung des OVG NRW, berücksichtigt.

Die von Ihnen angegebenen Schließungsgründe in Form der Abstände zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe treffen auf die von Ihnen genannten Spielhallen nicht zu, da diese unter die Übergangsregelung des § 18 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages (AG GlüStV NRW) fallen.

In Bezug auf die Wettbüros/Wettannahmestellen verweise ich auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf.

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#Duisburg: SPD und CDU verschwenden Steuergelder für Entscheidung zu Bebauung Wedau und Duisburg Süd – #Duisburgblicktdurch #Baumschutz #SägeParteiDuisburg #Flächenfraß

Da ist was faul im Städtchen Duisburg.

Bereits heute findet eine Sondersitzung der Bezirksvertretung Mitte statt.

Am 30.01.2020 um 13 Uhr findet eine Sondersitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr zusammen mit dem Umweltausschuss statt. Das Ergebnis steht schon fest. SPD und CDU werden, ggf. mit leichten Modifikation zustimmen oder gar nicht abstimmen und das in den Rat schieben. Eine Farce, welche uns Steuerzahlende viel Geld kosten wird.

Woher ich das Ergebnis kenne? Ganz einfach, um 15 Uhr findet eine Sondersitzung des Rates statt. Diese wäre wohl obsolet, wenn die Ausschüsse die Anträge ablehnen oder vertagen würden, folglich ist das nur eine rein formale Abstimmung. Dies wirft natürlich die Frage auf, wie sich das mit Demokratie und der FDGO verträgt, wenn man so verfährt.

Aber noch absurder wird es, wenn man in den Kalender schaut und feststellt, dass die nächste reguläre Sitzung des Umweltausschuss am 03.02.2020 stattfindet, also vier Tage später. Der für Stadtentwicklung findet am 07.02.2020 statt.

Am 17.02.2020 wäre die nächste reguläre Ratssitzung.

Also warum muss das ganze nun unbedingt noch im Januar abgestimmt werden? Will man hier etwa Bäume fällen und muss der Schutzfrist zuvorkommen?

Allein für die Sitzungen kommen sicherlich einige tausend Euro zusätzlich zusammen und das ohne erkennbaren Grund. Oder wollen SPD und CDU ihren Mitgliedern noch etwas Geld zukommen lassen und denken sich etwas aus? Würde mich wundern, wenn von denen nicht einer die gesamten Dokumente liest und einfach nur rumsitzt und nickt.

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#Duisburg fördert Wildplakatierung – #Venator #Zensur #Duisburgblicktdurch

Vereine haben mitunter das Bedürfnis Botschaften in die Öffentlichkeit zu bringen. Sei es nun Werbung für Veranstaltung oder eine umweltpolitische Botschaft, die nicht einfach entfernt wird. Für die BI Saubere Luft schrieb ich die Stadt Duisburg an, wie es legal möglich wäre als Verein zu plakatieren. Dies war im September 2019. Erst nach mehrfachen Nachfragen bekam ich im Dezember eine Antwort (siehe am Ende des Beitrags), die quasi in den meisten Fällen eine legale Plakatierung verhindert. Parteien werden hier einseitig bevorzugt. Und die Begründung ist der reinste Irrsinn. Um Wildplakatierung zu verhindern, wird legale Plakatierung so weit eingeschränkt, dass es einem Verbot gleich kommt. Was zudem Wildplakatierung sogar noch attraktiver macht. Zudem erscheint die von der Stadt aufgeführte Einschränkung willkürlich. Eine konkrete Rechtsgrundlage dafür fand ich auch nicht. Es wird also eine indirekte Zensur bestimmter öffentlicher Bekanntmachungen durchgeführt.

Damit verstößt die Stadt Duisburg gegen Artikel 5 GG:
„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Mehr noch ist dies ein deutliches Zeichen dafür das Beteiligung in Duisburg nicht geschätzt wird. Allen öffentlichen Beteuerungen zum Trotz. Deswegen habe ich mich an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf gewandt, da ich das so nicht akzeptieren werde.

Die Idee war gewesen Hinweisplakate auf das Venatorbraunkohlekraftwerk aufzuhängen, da Venator die legalen Kreidebotschaften ja einfach entfernt hat. Aber es gibt ja noch andere Möglichkeiten.

Schreiben der Stadt Duisburg:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

einleitend möchte ich mich für die lange Bearbeitungszeit ausdrücklich
entschuldigen. Seit Juli 2019 habe ich zunächst kommissarisch die
Leitung des Fachbereichs Straßenrecht übernommen mit der Folge, dass ich
seither drei Vollzeitstellen auf meine Person vereine. Die Beantwortung
Ihrer Anfrage ist mir dabei im Zuge der Bearbeitung verschiedener Themen
untergegangen. Dies soll nicht als Entschuldigung, sondern als
Erläuterung dienen. Das Versäumnis der zeitigen Antwort habe ich allein
zu verantworten.
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen folgendes Mitteilen:

Das Plakatieren an Laternenmasten, Geländern etc. im öffentlichen
Verkehrsraum ist grundsätzlich eine Sondernutzung. Wir hatten ja bereits
in der Vergangenheit mehrfach Kontakt hinsichtlich verschiedener
Wildplakatierungen wie auch einiger genehmigter Plakatierungen im
Stadtgebiet. Bei den genehmigten Plakaten handelte es sich um einen
Testlauf mit dem – erhofften – Ergebnis, dass sich hierdurch konkret
Verantwortliche benennen und belangen lassen, falls die Plakate zum
einen nicht ordnungsgemäß, an falschen / nicht genehmigten Stellen oder
in zu großer Anzahl aufgehängt werden und zum anderen an Bauzäunen,
Bäumen oder auch Fassaden angebracht werden. Leider hat sich dieses
Vorgehen nicht bewährt, so dass wir zur Aufrechterhaltung eines sauberen
Stadtbildes im Rahmen der Sondernutzung nur noch folgende Plakatierungen
genehmigen:

– anlässlich von Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlen
– anlässlich von besonderen Wahlveranstaltungen, bei denen ein
entsprechendes Interesse zur Information der Öffentlichkeit nachgewiesen
wird
– anlässlich von besonderen, lokal bedeutsamen Veranstaltungen mit
politischem, karitativem oder kirchlichem Hintergrund (z. B. Pfarrfeste,
dann auch jeweils lokal beschränkt)

Die Plakatierung zu anderen Zwecken wird aufgrund der o. g. Erfahrungen
nicht genehmigt, auch nicht für ideelle Plakatierungen zur reinen
Information verschiedener Sachverhalte oder der Bekanntmachung von
Verbänden hinsichtlich ihrer Arbeit oder ihres Schwerpunktes.

Ich bedaure, Ihnen keine positivere Antwort geben zu können.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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Umweltverträglichkeitsprüfung prüft nicht Produktauswirkungen – #Pflanzengift #Tiergift #Menschengift #Glyphosat

Vor einiger Zeit fragte ich bzgl. einer Prüfung der Umweltverträglichkeit nach, warum denn nicht die Auswirkungen der Produktion betrachtet würden. Scheinbar wird dabei nur der Produktionsstandort selber betrachtet, aber nicht, was mit dem Produkt geschieht. In diesem Fall ein Pflanzengift, wie üblich in Schönsprech als Pflanzenschutzmittel tituliert.

Die schädlichen Umweltauswirkungen von Pflanzengiften sind erheblich. Etwa der Artenschwund bei Insekten durch Nahrungsentzug und Verringerung der Biodiversität. Scheinbar ein Umstand der nicht berücksichtigt werden muss. Dabei sind das die Umweltauswirkungen, welche sich unvermeidlich aus der Herstellung des Giftes ergeben.

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#Duisburg: Geschäftsbericht der DVG – #Verkehrswende #DuisburgBlicktDurch

Vor einigen Monaten stand im Amtsblatt 32/2019 der Stadt Duisburg folgendes:
„Für das Geschäftsjahr ergibt sich ein Ergebnis/Bilanzgewinn in Höhe von 348.122,00 Euro. Die Gesellschafterversammlung beschließt den Bilanzgewinn in voller Höhe im Rahmen des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an die Muttergesellschaft DVV abzuführen.“

Ich stehe weiterhin auf dem Standpunkt: ‚Daseinsvorsorge darf keinen Gewinn machen.‘

Wie üblich hat der VRR teurere Fahrkarten angekündigt, weil die Kosten steigen.

Für mich passt das nicht zusammen, weshalb ich mir den Geschäftsbericht 2018 mal genauer ansehen wollte. Wie das geht, habe ich hier veröffentlicht.

Der Geschäftsbericht datiert auf Mai 2019 wurde aber erst im Dezember 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus dem Geschäftsbericht 2018 ist der Bilanzgewinn nicht erkennbar. Der Betrag steht nicht einmal dort drin. Dies ist ziemlich suspekt, zumal eine Aktiengesellschaft doch eigentlich klar machen müsste, welche Dividende gezahlt wird. Und für 2018 steht da nichts. Mehr noch wird am Ende sogar ein Verlust erwähnt: „Der Verlust von 47.139 T€ (i. Vj. 39.963 T€) wird aufgrund des bestehenden Beherrschungsvertrages mit Ergebnisabführungsvereinbarung von der DVV übernommen.“
Mir kommt diese alles ziemlich suspekt vor.

Noch seltsamer wird es beim Aufsichtsrat, für drei Vorstandsmitglieder, wovon zwei von der DVV gestellt werden, brauch es einen Aufsichtsrat mit …
1. Herbert Mettler, Vorsitzender, Ratsherr Duisburg, 10.400 €
2. Dieter Lieske, Stellv. Vorsitzender, Ratsherr Duisburg, 7.900 €
3. Karl-Heinz Staniewski, 7.500 €
4. Heiko Blumenthal Persönlicher Referent des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg, 6.650 €
5.Jürgen Edel, Ratsherr Duisburg, 6.650 €
6. Mirze Edis, Ratsherr Duisburg, 6.650 €
7. Frank Heidenreich, Ratsherr Duisburg, 6.650 €
8. Michael Hickmann bis 31.10.2018, 6.650 €
9. Sait Keles, Ratsherr Duisburg, 6.650 €
10. Thomas Keuer, 5.000 €
11. Elmar Klein, Ratsherr Duisburg, 6.650 €
12. Klaus-Dieter Povsic, 6.650 €
13. Volker Rayen, 6.250 €
14. Kerstin Schütte, 6.650 €
15. Michael Wischnewski, 6.650 €

Nach § 95 Aktiengesetz richtet sich die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder. Drei sind notwendig, die DVG leistet sich 15, weil dies erlaubt ist. Notwendig ist ein so großer Aufsichtsrat nicht. Es wäre sogar sinnvoller hier erheblich zu reduzieren, weil ein Parteibuch nicht für Aufsichtsrattätigkeit qualifiziert. Mehr noch wäre hier ein Verkehrsexperte aus der Verwaltung sinnvoll.

Auch ist nicht erkennbar wer aus Vorstand und Aufsichtsrat die eigene Produkte nutzt.

Wodurch die Unterschiede in der Bezahlung zustand kommen ist nicht erkennbar. Aber die Höhe ist für einen qualifizierten Aufsichtsrat zu wenig und für unqualifizierte zu wenig.

Richtig verwunderlich wird es, wenn es zu den geschäftlichen Verbindungen geht. Da wechseln Millionenbeträge für unerläuterte Dienstleistungen oder Produktverrechnungen innerhalb des Konzernverbundes Stadt Duisburg die Tasche. Und rein zufällig wurde der Strom von der DVV bezogen. Seltsam, denn an anderer Stelle sind die Stadtwerke explizit aufgeführt. Da frage ich mich natürlich schon, warum so oft andere Teile des kommunalen Konzernes dies Ausschreibungen gewinnen. Kennen die vorher bereits das niedrigste Gebot? Oder werden die Kriterien gar so gewählt, dass nur jemand aus Duisburg bleibt? Wird überhaupt ausgeschrieben?

Wenn ich das Vergaberecht richtig verstehe, müsste ausgeschrieben werden. Wenn also nicht ausgeschrieben wird, könnte es natürlich sein, dass dies auch in anderen Städten des VRR so gehandhabt wird und wir dadurch höhere Kosten für den ÖPNV haben. Das heißt wird würden zuviel bezahlen, obwohl dies gar nicht notwendig ist. Ich habe deshalb mal die Landeskartellbehörde angeschrieben, ob dies wirklich alles so richtig ist.

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#RWE beantragt für #Kohlekraftwerk #Ibbenbüren weitere Weiche – #allegegenRWE #RWE #Bahnstau #Bahnsinn

Aus dem Amtsblatt der Bezirksregierung Münster:
„Die Firma RWE Generation SE hat einen Antrag zur wesentlichen Änderung des Kohlekraftwerks Ibbenbüren […] vorgelegt. Gegenstand des Antrages ist die Änderung und der Betrieb des Bahnentladebunkers durch Errichtung einer zusätzlichen Weiche zwischen den genehmigten Gleisen 72 und 73.“

In der UVP wurden natürlich nicht die Auswirkungen auf den Bahnverkehr geprüft. Aber ohnehin sollte man Kohletransporte auf der Schiene und auch überall sonst verbieten bzw. erheblich erschweren.

Die Weiche ermöglicht RWE mehr Zugverkehr, damit hat dies Auswirkungen auf das Bahnnetz, wodurch der Transport von klimaschädlicher Kohle den Personenverkehr ausbremst und die Verlagerung sinnvollerer Transporte auf die Schiene verhindert.

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Erörterung 23.03.: Einleitung von Abwasser aus dem Steinkohlekraftwerk der Trianel Kohlekraftwerk Lünen – #Kohleausstieg #endcoal

Wer noch nichts vor hat.

Antrag des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL), Borker Straße 56/58, 44534 Lünen auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von Abwasser aus dem Steinkohlekraftwerk der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG über vorhandene Einleitungsbauwerke in die Lippe

Termin für die Erörterung der Einwendungen:
23.03.2020, 10.00 Uhr, im Hansesaal des Ringhotels Am Stadtpark, Kurt-SchumacherStraße 43, 44532 Lünen

Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Für die Durchführung zahlt Trianel, je länger es dauert, desto teurer wird es.

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Leider kein Waffenschein für #Feuerwerk – #Petition

Der in einer Petition geforderte Waffenschein für Feuerwerk wurde vom Bundestag abgelehnt.

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Nebenwirkung vom Fliegen: Hämorrhoiden – #Flugscham #Gesundheit #Fluglärmnews

Fliegen schadet der Gesundheit. Gerade längere Flugreisen fesseln einen lange an einen Sitz. Thrombose kann man zwar mit Strümpfen entgegenwirken, aber der verringerte Luftdruck und das Sitzen begünstigen Hämorrhoiden.

Ich frage mich gerade warum Fluggesellschaften über die gesundheitlichen Risiken vom Fliegen nicht aufklären müssen. Bei Zigaretten muss darauf hingewiesen werden. Beim Fliegen nicht.

Fliegen sorgt auch für mehr Hitzschläge, da der Flugverkehr zur Klimaerwärmung beträgt und damit statistisch einen Beitrag zu den Hitzetoten liefert.

Auf die Strahlenbelastung, also Krebsrisikoerhöhung durch Fliegen, will ich hier nicht weiter eingehen. Trotzdem noch die Frage, ob Vielflieger wohl eine Dosimeter bekommen?

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Religion #Glaube

Nicht der Glaube, sondern die Hand versetzt Berge.

Ulrich Scharfenort (03.10.2018)

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Duisburger Autorin: Sabine Thomas – #Duisburg #Literatur #Kunst

Thomas, Sabine; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Ein alter Schmerz
* Und konnten es einfach nicht fassen
* Hell wie der Mond und stark wie Eisen

Eine komplette Übersicht der Duisburger Schreibenden gibt es hier.

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#Braunkohle: Wirtschaftsministerium belügt Landtag – #allegegenRWE #RWE #Braunkohlenews #Kohleausstieg #NRWE

Ich hatte folgende Petition an den Landtag NRW eingereicht. Primär damit RWE für Wasser zahlen muss, was abgepumpt wird. Dazu gibt es eine Stellungnahmen vom Landeswirtschaftsministerium in der kackendreist behauptet wird, dass alle Kohlekraftwerke auf Stand der Technik wären. Das komplette Schreiben ist unten angehängt.

Es mag sein, dass dies ein Irrtum war, aber auch eine bewusste Täuschung des Landtages ist denkbar. Zumindest von den Braunkohlekraftwerken ist bei keinem mir bekannten die Abgasreinigung auf dem realen Stand der Technik. Da wird weiterhin munter Quecksilber, krebserregende Metalle und viele weitere schädliche Stoffe freigesetzt. Für die Entstehungen von Krebszellen reicht bereits eine Exposition. Die Anzahl der Expositionen steigert lediglich die Wahrscheinlichkeit eines erkennbaren Tumors.

Nach EU-Recht sind die Kraftwerke so nicht legal, allerdings hat die Bundesregierung aus unverständlichen Gründen, menschenrechtswidrigerweise, dieses noch nicht in deutsches Recht umgesetzt. Denn ansonsten müssten wahrscheinlich alle Kohlekraftwerke massiv nachrüsten oder ABSCHALTEN und in den EU-Vorgaben wird noch nicht einmal der Stand der Technik gefordert. Vielleicht ist ja gerade das Abschalten, was verhindert werden soll. Ob man hier die Bundesregierung wohl verklagen kann?

Die Kohlekraftwerke genießen leider lediglich Bestandsschutz für einen völlig veralteten Abgasreinigungsstatus.

In dem Text wird allerdings der Rechtsbegriff ‚Stand der Technik‘ mit gesetzlichen Vorgaben vermengt. Man könnte nun meinen, dass dies dadurch relativiert wird, aber das Gegenteil ist der Fall. Stand der Technik ist halt wirklich immer das, was man nutzen müsste, würde das Kraftwerk neu gebaut. Selbst dann, wenn Gesetze vielleicht noch nicht soweit sind.

Scheiben Landtag NRW:


Ihre Eingabe vom 03.08.2019, eingegangen am 03.08.2019

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 07.01.2020 beraten. Ich gebe Ihnen hiermit aus dem Sitzungsprotokoll den gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Der Petitionsausschuss hat sich über den der Petition zugrunde liegenden Sachverhalt und die Rechtslage unterrichtet.
Für die Entnahme von Wasser wird bereits ein Entgelt erhoben. Auch wird durch die bestehende bundesrechtliche Regelung sichergestellt, dass die bergbautreibenden Unternehmen nach dem Verursacherprinzip für Schäden, die infolge bergbaulicher Tätigkeiten entstanden sind, herangezogen werden können. Der Betrieb von Kraftwagen für die öffentliche Stromversorgung unterfällt nicht den Regelungen des Bergschadensrechts. Mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen sowie den bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen wird dem Begehren des Petenten weitgehend entsprochen.

Zur weiteren Information erhält der Petent eine Kopie der Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 13.11.2019, die mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz abgestimmt ist.

Sollte die Bearbeitung Ihrer Petition länger gedauert haben, bitte ich um Verständnis. Bei der großen Zahl von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.

Scheiben Landeswirtschaftsministerium NRW (Rechtschreibfehler wurden teilweise korregiert):


In Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen übersende ich folgende Stellungnahme mit Beschlussvorschlag:

I.

Der Petent begehrt mit seiner am 03.08.2019 eingelegten Online-Petition, dass der Landtag von NRW einen sogenannten Sümpfungscent im Bereich des Braunkohlebergbaus beschließe.

Die Kohleverstromung führe zu vermeidbaren Krankheitskosten, für welche der Bergbautreibende nach dem Verursacherprinzip heranzuziehen sei. Den Landesbehörden lägen weitere Gutachten vor, die eine klare Korrelation zwischen Todes- und Krankheitsfällen zu Kohlekraftwerken und offenen Tagebauen herstellen.

Da die Sümpfung Voraussetzung für den Tagebaubetrieb sei, müsse dieser Aspekt zwangsläufig mitbetrachtet werden. Eine weitere Sümpfungserlaubnis sei nicht zu erteilen oder an Kompensationen zu knüpfen. Der Gesetzgeber solle Kompensationskosten von 0,011 G/Liter Sümpfungs
wasser ansetzen und beschließen.

Das Geld solle für die Sümpfungen über das Jahr 2020 hinaus pfändungssicher in einen Ewigkeitsfond eingezahlt werden. um sowohl die Energiewende und weitere Schäden durch Braunkohlentagebaue zu kompensieren.

II.

Der Petent führt aus. dass es durch die Kohleverstromung zu gesteigerten Krankheitskosten komme. für welche der Bergbautreibende nach dem Verursacherprinzip heranzuziehen sei.

Die gesundheitsschädlichen Wirkungen von Luftverunreinigungen sind hinreichend belegt. Es besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Belastung mit Luftschadstoffen wie z.B. Feinstaub und Stickstoffdioxid und einem Anstieg an Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen. Es existieren verschiedene Rechenmodelle zur Abschätzung der Auswirkungen auf die Gesundheit.

Die Verstromung von Braunkohle verursacht Emissionen. Der Landesregierung sind verschiedene Studien von der EU, der Weltgesundheitsorganisation und von Nichtregierungsorganisationen bekannt, die die wirtschaftlichen Kosten der von den emittierten Luftschadstoffen verursachten gesundheitlichen Schäden dazu abschätzen. In diesen Studien werden die Emissionen mit den resultierenden Auswirkungen auf die Gesundheit unter Einbeziehung des betroffenen Bevölkerungsanteils miteinander verknüpft. Die von dem Petenten aufgeführten Studien (EEB und HEAL) beschreiben und berechnen Gesundheitskosten, die durch Emissionen aus Kohlekraftwerken verursacht werden. Die Aussagen der Studien lassen sich aber nicht auf einzelne Anlagen übertragen. da sich die Emissionen der Anlagen überregional verteilen.

Aufgrund der bekannten Wirkungen wurden zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen Emissionsgrenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen festgelegt. Diese Grenzwerte sind im Bundes-lmmissionsschutzgesetz sowie den damit verbundenen Rechtsverordnungen geregelt. Alle Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen werden nach dem derzeitigen Stand der Technik, gemäß den einschlägigen, derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen, betrieben und halten die derzeit gesetzlich vorgegebenen Emissionsgrenzwerte sicher ein.

Die Haftung der bergbautreibenden Unternehmen für bergbaubedingte Personenschäden ergibt sich aus den §§ 114 ff. Bundesberggesetz (BBergG). Es handelt sich hierbei um eine Gefährdungshaftung bereits aufgrund der bergbaulichen Tätigkeit. Dies entspricht dem vom Petenten benannten Verursacherprinzip. Der Bergschaden muss jedoch infolge bergbaulicherTätigkeiteingetreten sein, d. h. es muss ein adäquater Kausalzusammenhang bestehen. Ob die bergbauliche Tätigkeit ursächlich für einzelne Krankheitsbilder ist und ob daher ein Schadenersatzanspruch besteht, bedarf einer Einzelfallprüfung. Der Betrieb von Braunkohlekraftwerken für die öffentliche Stromversorgung unterfällt jedenfalls nicht den Vorschriften des Bergschadensrechts gemäß BBergG, selbst wenn sie wie im Falle von RWE im Eigentum desselben Unternehmens stehen, das auch Betreiber der Tagebaue ist.

III.

Der Petent fordert, dass die Wasserentnahme bezahlt werden müsse. Diese Forderung ist in Nordrhein-Westfalen bereits mit dem Gesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – WasEG) umgesetzt. Bis zum 29.7.2011 bestand eine Ausnahme für die Entnahmen von Grundwasser bei der Gewinnung von Bodenschätzen, sofern das entnommene Wasser unmittelbar in ein Gewässer eingeleitet
und nicht anderweitig genutzt wird. Seit dem 30.7.2011 besteht die Pflicht des Bergbautreibenden zur Entrichtung des Wasserentnahmeentgeltes uneingeschränkt. Das bergbautreibende Unternehmen, die RWE Power AG zahlt auf der Grundlage dieses Gesetzes für die Entnahmen von Sümpfungswasser seit Mitte 2011 ein Wasserentnahmeentgelt. Der Entgeltsatz beträgt gem. § 2 Abs. 2 S. 2 WasEG 0,05 €/ms. Im Jahr 2012 belief sich diese Summe noch ca. 16 Mio. €, im Jahr 2018 zahlte das
Unternehmen ca. 13 Mio. €. Die Einnahmen aus dem WasEG werden für die Verbesserung des Wasserhaushalts verwendet, gem. §9 Abs. 2 WasEG werden Mittel für die Aufgaben der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung zur Verfügung gestellt. Das verbleibende Aufkommen
steht dem Land zur Verfügung.

Eine darüberhinausgehende Kompensation der Sümpfung ist daher nicht erforderlich. Zwar werden mit dem Wasserentnahmeentgelt nicht die Umweltkosten der Tätigkeiten abgegolten, für die die Wasserentnahmen erfolgen wie zum Beispiel der Braunkohlegewinnung. Für die Internalisierung dieser Umweltkosten, die nicht an die Wasserentnahme anknüpfen, sondern an Luftemissionen, über eine Abgabe ist allerdings die Entnahme auch nicht der richtige Ansatzpunkt.

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#Duisburg: Sören liegt falsch – #SägeParteiDuisburg #Venator

Zum Zeitungsinteview von Sören Link in der NRZ:
Was erzählt Sören Link uns da nur wieder für Märchen bzgl. Frischluftschneisen, welche die Stadt fröhlich vernichtet und dem angeblichen Stand der Technik. Die Abgasreinigung des Braunkohlekraftwerks von Venator ist auf Stand der 80er Jahre und stößt massig Schadstoffe aus und auch Walsum dürfte nicht auf dem Stand der Technik sein.

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Kunst vs. Gesundheit – Löst Lehmbruck Museum Epilepsie aus? – #UVP #Duisburg #Kunst #Gesundheit

Vor einer Woche fuhr ich Abends am Lehmbruckmuseum vorbei. Dabei fiel mir einmal mehr die Lichtinstallation im Foyer mit einer Lampe und einer darum rotierenden Walze auf. Dies führt zu einem stroboskopartigen Flackern.

Bekanntlich können derartige Lichtblitze Epilepsie auslösen. Natürlich weiß ich nicht, ob die Lichtinstallation die richtige Geschwindigkeit hat, aber möglich ist es. So gesehen hätte eigentlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden müssen bzw. man hätte sich Gedanken machen müssen, ob eine gesundheitliche Gefahr besteht. Zudem ist, wie bereits erwähnt die Wirkung nicht auf das Museum beschränkt, sondern auch außerhalb eine Wirkung möglich.

Da ich auf meine Frage dazu bisher keine Antwort bekam, gehe ich davon aus, dass man sich dazu keine Gedanken gemacht hat.

Die Kunstfreiheit endet für mich dort, wo die Gesundheit anderer beginnt!

Update 22.01.2020:

Unseres Wissens nach sind die Lichtstrahlen des Kunstwerks „rota“ von Carsten Nicolai gesundheitlich unbedenklich, vor allem, wenn sich die Intensität der Strahlung aufgrund der weitläufigen Umgebung, auf die sie trifft, verringert.
Laut Aussage des Studios Nicolai ist es bei einer Ausstellung des Werks nie zu einem Vorfall in Bezug auf Epilepsien gekommen.

Manchmal ist es einfach Glück das bisher nichts passiert ist. Somit kann aber niemand sagen, dass es keine Hinweise im Vorfeld gab, falls doch etwas passieren sollte. Ich hoffe zwar nicht, aber ich bin kein Fachmann für Epilepsie und die Antwort klingt mir nicht so, als hätte man jemanden mit Expertise gefragt.

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Grundlos Milliarden für RWE – #allegegenRWE #Kohleausstieg #Cohlemafia #Cohleonkel #Cohlunion

RWE wäre auch mit den gesamten 40 Milliarden unzufrieden, obwohl die nicht einen Cent verdient haben. Schließlich bekommt RWE dank Herrn Pinkwart weiterhin die Braunkohle geschenkt. Dafür jetzt noch Steuergelder zu zahlen ist absurd. Zugleich den Windenergieausstieg durch wissenschaftlich unfundierte Windenergieabstände voranzutreiben scheint wohl auch eine Subvention für RWE zu sein. Das dadurch deutlich massiver Arbeitsplätze vernichtet werden, scheint die Landesregierung nicht zu interessieren.

Ich Frage mich welchen Judaslohn Pinkwart und Laschet wohl dafür bekommen, dass sie weitere 2,6 Milliarden Euro Steuergelder RWE schenken. Und natürlich auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen.

Das einzige dem ich zustimmen kann ist die Aussage von Laschet, dass dies ein wichtiges Signal wäre. Ein wirklich wichtiges Signal noch stärker gegen Klimaschänder zu kämpfen. Und das werde ich auch.

Was hätte man mit 2,6 Milliarden Euro alles an Photovoltaikanlagen auf die Dächer bekommen können.

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Kohleausstieg kein stetiger Pfad, sondern IrRWEg – #RWE #Braunkohle #Kohleausstieg

Pressemitteilung der Klima-Allianz Deutschland

KOHLEAUSSTIEG KEIN STETIGER PFAD, SONDERN IRRWEG

Zur Bekanntgabe der Einigung zur Stilllegung von Braunkohlekraftwerken erklärt Stefanie Langkamp, Expertin für Kohlepolitik der Klima-Allianz Deutschland:

„Für den Klimaschutz ist der heute bekannt gewordene Abschaltpfad für die klimaschädliche Braunkohle eine Katastrophe. Statt Braunkohlekraftwerke stetig vom Netz zu nehmen, fährt die Bundesregierung den Kohlekompromiss vor die Wand. In vielen Jahren werden Kraftwerke erst zum spätest möglichen Zeitpunkt vom Netz genommen. Fast die Hälfte der Kraftwerkskapazitäten sollen erst 2035 oder später stillgelegt werden. Nach 2022 und Anfang der 30er-Jahre passiert erst mal lange nichts, viele der dreckigsten Kraftwerke gehen besonders spät vom Netz. Das ist kein stetiger Abschaltpfad, sondern ein Irrweg. Viel zu lange verursachen die Braunkohlekraftwerke weiteren Klimaschaden.

Katastrophal ist der Kohleausstieg auch mit Blick auf die Tagebaubetroffenen. Zwar erkennt die Bundesregierung endlich an, dass der Hambacher Wald erhalten werden soll, trotzdem will sie weiter Dörfer für den Kohleausstieg zerstören. Ein solcher Kohleausstieg wird die Situation nicht befrieden die Bundesregierung kann sich auf weitere Proteste einstellen.”

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#Petition für Verbraucherschutz bei Fahrgastentschädigung – #BMJV #Verbrauchendenschutz #Bahn #Verspätung

Nach den zahlreichen Erfahrungen mit der Bahn habe ich mal einen Ansatz versucht:

Guten Tag,

Wenn die Bahn einigermaßen pünktlich fährt, ist es okay. Das Problem fängt bei Verspätungen und ausfällen an. Besonders mit einer Bahncard 100. Denn da gibt es nur eine marginale Entschädigung. Das heißt der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Entschädigung von 10 Euro. Einem Betrag der seit mind. einem Jahrzehnt unverändert ist, während die Kosten weiter stiegen.

Die offiziell als „Servicecenter Fahrgastrechte“ betitelte Stelle ist dabei eher eine Stelle die selbiges verhindern soll. Das fängt mit dem Formular der Bahn an. Wenn man es im Zug ausgehändigt bekommt, dann gibt es das mit Rückumschlag. Wenn man es sich selber ausdruckt, dann fehlen die Kosten für Drucker, Papier, Tinte, Porto. Erstattet wird einem davon anscheinend nichts. Oder alternativ kommt es zu einem Zeitaufwand. Das heißt ich muss zum Schalter und es dort abgeben, was mit Umwegen und Verzögerungen verbunden ist. Online kann man den Antrag nicht einreichen. Das wäre ja einfach und kundenfreundlich. Dazu wäre es noch Umweltschutz.

Dann kommen manchmal seltsame Antworten vom „Servicecenter Fahrgastrechte“. Etwa das dieses und jenes noch fehlen würde. Manchmal gibt es auch gar keine Antwort. Auf den Schreiben ist eine postalische Anschrift zu finden und eine überteuerte Telefonnummer. Eine kostenfreie Kontaktmöglichkeit gibt es nicht. Hier stellt sich natürlich die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist. Darf man den geschädigten auch noch die Kontaktaufnahme in Rechnung stellen? Darf man moderne Wege ausschließen um Hürden zu errichten?

Man darf mich jetzt aber nicht falsch verstehen, mir geht es weniger um die Entschädigung als vielmehr um den Druck, dass die Bahn sich mehr um Pünktlichkeit bemüht. Von den paar Euro habe ich nichts. Derzeit bemüht sich die Bahn aber darum sich vor Kosten und Entschädigung zu drücken, wo es nur geht. Und da die Entschädigungen so niedrig sind, ist auch mit Klagen schwierig. Beispiel, wo ich derzeit versuche den Klageweg zu beschreiten ist der Ausfall mehrerer Züge hintereinander, wo die Bahn auch nur für einen ausgefallenen Zug entschädigen will, obwohl ich drei Stunden Verspätung hatte und etwas anderes in den AGB steht.

Ich reiche dies als Petition ans Verbrauchschutzministerium mit Kopie an die EU ein, denn ich bezweifle, dass dies im Sinne der Fahrgastrechte ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

Die Antwort vom BMJV war mehr als peinlich:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. Dezember 2019.

Ich kann Ihnen in dieser Angelegenheit leider nicht behilflich sein. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Dagegen kann das BMJV keine Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen leisten. Dies ist den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten.

Ich möchte Ihnen jedoch Folgendes mitteilen:

Die Rechte von Bahnreisenden im Verspätungsfall bestimmen sich im Wesentlichen nach der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und ergänzend nach der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO). Die Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 und den anderen Fahrgast-Verordnungen sind für die Unternehmen bindende Vorgaben der Europäischen Union. Sie sind vor Gericht durchsetzbar, zuvor besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Schlichtung, die beispielsweise die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) anbietet (siehe http://www.soep-online.de). Insbesondere können dabei auch Ansprüche auf Erstattung von weiteren Kosten der Ersatzbeförderung bestehen, namentlich von Taxikosten.
Inwiefern im Einzelnen in Ihrem konkreten Einzelfall ein Anspruch besteht, darf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht beurteilen, insofern verweise ich auf die obigen Ausführungen. Wie ausgeführt, wäre diese Frage einer gerichtlichen Klärung zugänglich.

Sofern Sie das Verhalten einzelner Bahnmitarbeiter bemängeln, muss ich Sie darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz keinen Einfluss auf Arbeitnehmer der Deutsche Bahn AG hat.
Ich kann Ihnen nur empfehlen sich an an das zuständige Eisenbahn-Bundesamt oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden.
Die Kontaktadressen lauten:
[…]

Sofern Sie eine Petition einreichen möchte kann ich Ihnen nur den Hinweis geben, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Ihr Bürgerservice

Meine Antwort fiel entsprechend aus:

Guten Tag,

ich habe mich mit einer Petition explizit an das Verbrauchendenschutz zuständige Ministerium gewandt. Schauen Sie mal ins Grundgesetz, was da zu Petitionen steht. Hat etwas mit Rechtsstaatlichkeit und so zu tun. Die Thematik ist Verbrauchendenschutz und alles was Sie antworten ist etwas bzgl. Rechtsberatung, welche ich nie eingefordert habe und mit Verweise auf andere Stellen, die nicht für Verbrauchendenschutzgesetzgebung zuständig sind.

Das EBA ist für Verbrauchendenfreundlichkeit nicht zuständig und fühlt sich bei vielen weiteren Dingen ebenfalls nicht zuständig. SÖP ist nicht für Verbrauchendenschutz zuständig, sondern für Schlichtung im bestehenden Rahmen.

Die Fahrgastrechteverordnung gibt in der Tat den Rahmen vor, der aber durch die einzelnen Länder aber durchaus noch im Sinne von Verbrauchenden verbessert werden kann. Etwa, dass diese nicht durch verbraucherfeindliche Hürde von der Wahrnehmung ihrer Rechte abgeschreckt werden, was ja auch der Kern meiner bisher nicht behandelten Petition ist.

Ein echtes Trauerspiel.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Mehr Straßen verschlechtern den Zustand – #Verkehrswende #Anliegerbeiträge #Duisburg

In Deutschland wächst jedes Jahr das Straßennetz. Allein durch Neubaugebiete kommen ständig neue Straßen hinzu. Mir stellt sich die Frage, ob das Budget für Straßen Instandhaltung im gleichen Verhältnis wächst. Wenn dies nicht der Fall ist, wäre das ein Indiz für eine systematische Vernachlässigung des Straßennetzes. Zugleich lässt sich das auf die einfach Formel reduzieren: Mehr Straßen = Schlechterer Zustand.

An Duisburg erkennt man die Flickschusterei, welche unsere Straßen darstellen. Zugleich besteht die Landesregierung noch immer darauf, dass die Anlieger kosten tragen sollen, obwohl die vorhergehende Überlegung das eigentliche Problem zeigt. Immer mehr Straßen müssen mit einem begrenzten Budget erhalten werden, was bereits ohne Detailbetrachtung nicht machbar ist. Die Folge sind häufigere und teurere Gründe für Anliegerbeiträge.

Das Nachweis, dass die Städte ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, weil sie es faktisch gar nicht können, ist also gar nicht so schwierig. Damit müsste eigentlich leicht sein die Anliegerbeiträge auf dem Klageweg zu Fall zu bringen.

Besser wäre es natürlich weniger Straßen zu bauen.

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#Duisburg: DVV Aufsichtsrat bekommt 129 000 Euro – #DuisburgBlicktDurch

Geschäftsberichten kann man viele interessante Dinge entnehmen.

Als Vergütung bekam der aufgeblähte Aufsichtsrat in 2018 insgesamt 129 000 €. Bei 20 Personen ist das im Schnitt 6 450 €. Also eine Menge Geld.
In etlichen Fällen stellt sich die Frage, was über die Parteizugehörigkeit hinaus zum Aufsichtsrat qualifiziert. Möglicherweise nichts, wenn man daran denkt, wie die wirtschaftliche Entwicklung der DVV schief ging. Die Zusammensetzung erweckt bei mir jedenfalls nicht den Eindruck einer Auswahl nach Befähigung.

Die Personen im Aufsichtsrat
1. Sören Link, Vorsitzender Oberbürgermeister der Stadt Duisburg
2. Karl-Heinz Staniewski, stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Vorsitzender des Betriebsrates der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG, Freigestelltes Betriebsratsmitglied
3. Zeynep Bicici Abteilungsleiterin Bundesvorstand IG Bauen-Agrar-Umwelt
4. Wilhelm Bies Kaufmännischer Angestellter, Ratsherr der Stadt Duisburg
5. Joachim Block Mitglied des Konzernbetriebsrates der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates der Stadtwerke Duisburg AG, Freigestelltes Betriebsratsmitglied
6. Thomas Brauers Dipl.-Kaufmann, Leitender Angestellter und Prokurist der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, der Stadtwerke Duisburg AG und der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
7. Andrea Demming-Rosenberg Angestellte, Ratsfrau der Stadt Duisburg
8. Uwe Ernst Bereichsleiter, Betriebsratsmitglied der Stadtwerke Duisburg AG
9. Andreas Fieber Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Vorsitzender des Betriebsrates der octeo MULTISERVICES GmbH
10. Ilonka Frese Angestellte, Ratsfrau der Stadt Duisburg
11. Oliver Hallscheidt (bis 31.03.2018) Geschäftsführer der octeo MULTISERVICES GmbH
11. Bruno Sagurna (ab 01.04.2018) Controller, Ratsherr der Stadt Duisburg
12. Martina Hüskes Gewerkschaftssekretärin ver.di
13. Peter Ibe Angestellter, Ratsherr der Stadt Duisburg
14. Thomas Keuer Gewerksschaftssekretär ver.di
15. Claudia Leiße Lehrerin i. R., Ratsfrau der Stadt Duisburg
16. Thomas Mahlberg Kaufmännischer Angestellter, CDU
17. Mario Malonn, [entfällt aus ethischen Gründen], Ratsherr der Stadt Duisburg
18. Volker Rayen Mitglied des Konzernbetriebsrates der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
19. Holger Roth Stellvertretender Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Vorsitzender des Betriebsrates der Stadtwerke Duisburg AG
20.Angelika Wagner Geschäftsführerin der DGB Region Niederrhein, Ratsfrau der Stadt Duisburg

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Das Umweltausunser – #allegegenRWE #Umweltsau

Kohle unser in der Erde.
Gefördert werdest du lange.
Mein Reichtum komme.
Mein Wille geschehe,
wie im Loch, so auf Erden.
Unser tägliches Öl gib uns heute.
Und steigere unsere Umweltschuld,
wie auch wir vergiften unsere Welt.
Und genieße den Konsum,
statt zu verzichten.
Denn mein ist der Reichtum
und die Macht und die Unehrlichkeit
in Ewigkeit.

Kohle.

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Bewässerung von Bäumen in #Singapur – #Baumschutz #Starkregen #Klimaschutz #Duisburg #SägeParteiDuisburg

In Duisburg heißt es immer, dass etwas nicht möglich wäre oder zu teuer oder irgendwelche anderen Ausreden. Im Endeffekt ist es wahrscheinlich einfach nur nicht von der SägeParteiDuisburg (SPD) nicht gewünscht. Was diese aber niemals zugeben würde. Diese will uns ja immer noch mit der Anzahl von Bäumen verarschen, die nichts über die Blattfläche aussagt und auch nichts über die Standorte, denn wenige kleine Bäume an einem Hitzehotspot, wie der Bahnhofsbetonplatte ersetzen keine alten wertvollen Bäume.

Singapur dagegen ist eine grüne Stadt. Also nicht nur mit reichlich Grünanlagen auf ebener Erde, sondern teilweise sogar ganze Gebäude. Das liegt aber auch daran, dass dort Gebäude eine bestimmten Anteil an Grünfläche haben müssen. Das heißt ohne die Grünfläche darf nicht gebaut werden.

Aber auch bei einfachen Dingen, wie Baumscheiben gibt es einige kreative Lösungen. So sind die Baumscheiben dort nicht, wie hier in Duisburg oberirdisch, sondern es gibt nur ein kleines Loch, für den Stamm. Der Rest ist unterirdisch. Das heißt es entsteht ein Hohlraum, der Wasser speichern kann und bei Starkregen zugleich einen Rückhalteraum bildet. Die nachfolgenden Bilder zeigen unterschiedliche Varianten von denen sich einige auch für Duisburg eignen würden, wenn man denn wollen würde.

So ein System hätte sogar etliche Vorteile.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Wir leben alle in Käfigen aus Verpflichtungen.

Ulrich Scharfenort (06.10.2018)

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#Duisburg: Tunnelblick für die A59 – #SPD #CDU #Klimaschutz #Verkehrswende

da meint doch jemand allen ernstes, als Leserbrief in der heutigen NRZ, dass ein man bei Tunneln die Abgase filtern könne. Eventuell wäre das sogar möglich, aber gemacht wird dies nicht.

Tunnel sind extrem teuer und schlecht für die Gesundheit noch dazu. Denn der Dreck in Tunneln sammelt sich im Fahrzeuginneren, dass heißt man vergiftet sich selbst.

Davon abgesehen sind Tunnel extrem klimaschädlich, denn im Gegensatz zu einer Brücke wird deutlich mehr Beton benötigt und der Energieverbrauch im Betrieb ist höher.

Ich bin der Meinung, dass man viel Wohnraum gewinnen könnte, wenn man die A59 komplett zurückbaut und einfach den allgemein den Verkehr reduziert. Etwa durch eine Bahnstrecke und einen Radschnellweg.

Leider herrscht auch bei CDU und SPD noch immer Autodenke vor. Dies merkt man auch, wie wenig innovativ die populistischen Forderungen sind. Kann man jetzt im Kommunalwahlkampf behaupten, dass man es versucht habe, obwohl die gleichen Parteien in Berlin etwas anderes beschließen. Dass so viele immer noch darauf hereinfallen.

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#Duisburg: Weitere Allee geschützt – #Rheinhausen #Baumschutz #Alleenschutz #SägeParteiDuisburg

Vom LANUV bekam ich folgende Nachricht:

[…]
die Birnbaumallee entlang des Gehwegs auf dem Berthaplatz in Rheinhausen habe ich dank Ihrer Nachricht in das Infosystem der geschützten Alleen aufgenommen. (mit der Länge von etwas über 100 Metern hat sie knapp die Kriterien erfüllt)
[…]

Es gibt sicherlich noch mehr Alleen die Schutz vor gefräßigen Kettensägen brauchen.

Wie es geht? HIER

Bäume sind Klimaschutz und brauchen unsere Unterstützung, da verantwortungslose Stellen diese sonst abholzen. Der Alleenschutz hilft dabei zumindest Straßenbäume besser zu schützen, damit diese nicht für Parkplätze oder anderen Unsinn gefällt werden.

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ALDI behauptet klimaneutral zu sein – #ALDI #PfeiferundLangen #Braunkohle

ALDI behauptet auf seinen Prospekten: „Erster klimaneutraler Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland seit 2017“

Ich frage mich, wie ALDI zu dieser Behauptung gelangt ist. Wenn man die Lieferkette einzelner ALDI Produkte zurückverfolgt sind die mitnichten klimaneutral. Egal ob nun die Kerze aus Palmöl, für welches Regenwald gerodet wurde oder das exotische Obst, welches per Flugzeug kommt. Sogar heimische Produkte wurden klimaschädlich produziert. Etwa der bei ALDI verkaufte Zucker von Pfeifer & Langen, der mit klimaschädlicher Braunkohle produziert wird.

Selbst das Antauen von TK-Ware, wie jüngst in Rheinhausen, ist nicht klimaneutral, denn so wird mehr Energie verbraucht. Auch immer kleinere Verpackungen und Mogelpackungen sind nicht klimaneutral. Das verschlingt unnötig Rohstoffe und ist damit extrem klimaschädlich. Zumal Mogelpackungen problemlos vermieden werden könnten, wenn man wollte und ehrlich zu den Kunden wäre.

Ein wenig Photovoltaik oder Zertifikate, welche den Strom grün machen, ist noch lange nicht klimaneutral. Ich nehme durchaus zur Kenntnis, dass ALDI sich bemüht, aber solche Behauptungen, kann ich nicht unkommentiert stehen lassen.

Als Kunde erwarte ich mehr als Blendwerk.

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Traumschiff – Dauerwerbesendung gegen Klimaschutz – #ZDF #GEZ #Werbung #Kreuzfahrt

Warum produziert das ZDF eigentlich noch immer eine Dauerwerbesendung gegen den Klimaschutz? Und das mit der Fernsehsteuer (früher GEZ).

Ich finde das ziemlich verantwortungslos eine Sendung fortzusetzen, welche der Kreuzfahrindustrie viele Euro an Einnahmen bescherte dabei aber die Konsequenzen ausklammert. Sei es nun Krebs durch die Abgase aus den Müllverbrennungsanlagen oder klimaschädliche Treibhausgase. Wobei dass natürlich zusammenhängt. Denn die Schiffe verbrennen auch heute noch meist Schweröl, also das was nach Raffiniere von Erdöl übrig bleibt. Also der Abfall.

Eingeblendet wird es auch nicht, dass es eine Dauerwerbesendung ist. Ich meine dieses Produktplacement müsste doch eigentlich gekennzeichnet sein oder ist das etwa erlaubt?

Hat das öffentlich rechtliche Fernsehen nicht sogar eine gesellschaftliche Verantwortung? Also gerecht wird man dieser so bestimmt nicht.

Auf meine Frage Antwortete das ZDF wie folgt:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF.

Ihre Kritik haben wir in unsere tagesaktuelle Auswertung der Zuschauerreaktionen aufgenommen. Diese wird der verantwortlichen Redaktion von „Das Traumschiff“ und einem weiten Empfängerkreis in unserem Haus, inklusive Geschäftsleitung, übermittelt und dort in der internen Auseinandersetzung mit dem Programmangebot berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zuschauerservice

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Die Umweltschulden von NRW – #NRWE #hambibleibt #allegegenRWE #Umweltschulden

Für einigen aus der Politik ist die „schwarze Null“ etwas vergöttertes. Manchmal gewinne ich den Eindruck von Anbetung.

So auch bei Armin Laschet, der dreist behauptet die „Schwarze Null“ wäre wichtig und man ansonsten dafür Zinsen zahlen müsste. Was er allerdings völlig außer acht lässt ist der Umstand, dass NRW massive Umweltschulden hat und diese immer größer werden.

Relativ bekannt sind die Umweltschulden durch Braunkohle, auch wenn einige Firmen sich hier im Hintergrund halten. Dann gibt es Umweltschulden durch anderen Flächenfraß, als Tagebaue. Große Umweltschulden macht NRW wegen einer völlig sinnfreien Windenergiepolitik. Bei dieser werden scheinbar unfundiert Abstände festgelegt.

Also nicht für dumm verkaufen lassen.

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Freispruch für den Umweltschutz – #Endcoal #Venator #hambibleibt #AlleGegenRWE #EndeGelände

Auf einen Prozess im Zusammenhang mit Venator und Braunkohle habe ich hier hingewiesen. Ich war gestern bei dem öffentlichen Prozess als Zuschauer.

Die Anklage stand im Zusammenhang mit der Sprühkreideaktion. So wie ich das verstanden habe, haben Umweltaktivisten mit Sprühkreide hinterfragt, wie sicher die Arbeitsplätze bei Venator sind. Dies wurde scheinbar als echtes Graffiti mit permanenter Farbe fehlinterpretiert. Obwohl man auf Bildern vom Sprühmuster her eigentlich erkennen konnte, dass es sich um Sprühkreide und nicht Farbe handelt. Da würde ich so manche Handwerkerarbeit, bei dem der Gehweg dauerhaft verschmutzt wird, eher als Sachbeschädigung ansehen.

Ebenfalls war ein Argument, dass die Farbe von der Werksfeuerwehr von Venator sehr schnell entfernt werden konnte. Es gibt zwar speziellere Lösungsmittel als Wasser, aber diese dürften wohl kaum im öffentlichen Raum ohne Genehmigung eingesetzt werden. Verwunderlich ist ohnehin, dass sich die Werksfeuerwehr darum gekümmert hat.

Das es sich um Sprühkreide handelte, konnte mit der Quittung und einer der verwendeten Spraydosen belegt werden. Zudem wurde noch angeführt, dass der Angeklagte sich vorher Gedanken gemacht hatte, wie er die Botschaft rüberbringen konnte, ohne sich strafbar zu machen. Weshalb ja auch Sprühkreide gewählt wurde.

Ebenfalls bekannt wurde im Rahmen der Verhandlung, dass eine Beschäftigter von Venator als Zeuge geladen war, aber nicht erschien. Wenn also die Strafanzeige von Venator kam und wenige Tage nach der Sprühkreideaktion bekannt wird, dass die Arbeitsplätze bei Venator nicht sicher sind [Paywall], dann stellen sich Fragen. Gab es bei der Zerstörung der Botschaften wirklich keinen Zusammenhang? Wusste zu dem Zeitpunkt bereits jemand von den anstehenden Entlassung und wollte vermeiden, dass die Stimmung hochkocht?

Der Prozess endete mit Freispruch und bei den zahlreichen Zuschauenden mit Verwunderung, dass es überhaupt zum Prozess kam.

Im Anschluss an den Prozess wurde über weitere Aktionen beraten. Es gab zahlreichen Vorschläge, die nun nach und nach umgesetzt werden. Auch wurde erwähnt, dass die Nutzung von Braunkohle über das Jahr 2020 hinaus unwahrscheinlich ist, da der Braunkohlestaub für Venator nicht dem Allgemeinwohl dient. Die Fortsetzung der Sümpfung Hambachloch und damit die Schädigung bzw. Verschlechterung von Gewässern ist allerdings allenfalls für das Allgemeinwohl zulässig. Das heißt es ist nicht unwahrscheinlich, dass ab Ende 2020 kein Braunkohlestaub mehr kommt und die Firma ziemlich dumm da steht.

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Hat RWE Petrolkoks von Shell verbrannt? – #Endcoal #Duisburg #Shell #RWE #allegegenRWE #hambibleibt

Eigentlich wollte ich nur mal kurz nachforschen, wegen einem Bericht in der heutigen Tageszeitung. Dort wurde einige Städte erwähnt in welche der Petrolkoks ebenfalls verbrannt. Darunter auch Duisburg. Hatte gehofft die Drucksache 17-8301 würde da etwas erhellendes enthalten. Leider ist dies nicht der Fall.

Erwähnt werden folgende Städte, aber nicht genau wo der Petrolkoks verbrannt wurde.

Herne, Lünen, Köln-Niehl, Castrop-Rauxel, Rheinberg-Orsoy, Eschweiler-Weisweiler, Bottrop, Rietberg, Moers, Marl, Dülmen, Petershagen, Duisburg, Troisdorf, Gelsenkirchen, Duisburg, Krefeld, Ratingen, Essen und Dinslaken.

Angeblich unterlägen die Firmennamen dem Betriebsgeheimnis. Habe trotzdem mal für Duisburg nachgefragt, da ich der Ansicht bin, dass das Betriebsgeheimnis hier nicht relevant ist.

Als ich die Namen der Städt durchging fiel mir einer besonders auf: Eschweiler-Weisweiler. Da denkt man bei Kraftwerk natürlich sofort an jenes von RWE.

Das Grenzwerte eingehalten wurden ist nicht sicher, da viel zu selten gemessen wird, wie die Drucksache auch darlegt. Schließlich wird nicht kontinuierlich gemessen. Außerdem wenn man etwas Petrolkoks in ein Großkraftwerk schmeißt werden die Schadstoffe natürlich auf die Gesamtmenge weniger. Klassischer Verdünnungseffekt.

Bleibt nur die Frage, warum die Industrie und nicht die Bevölkerung geschützt wird.

Update:
Vom WDR veröffentlichte Informationen im Zusammenhang mit „Petrolkoks“ erwähnen explizit das RWE-Kraftwerk Weisweiler.

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#Duisburg: Baumquälerei durch Steinigung – #Steingarten #Umweltschutz #Klimaschutz

Manchmal glauben Menschen etwas Gutes zu tun. Vielleicht war es bei den auf den Bildern gezeigten Bäumen auch so. Aber vermutlich ging es nur um Bequemlichkeit. Wenn es sich bei dem gezeigten um das Werk von Baumpaten handelt, so sollten diese dafür entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden.

Ich hatte hier bereits etwas zum Thema „Steingärten“ geschrieben, was auch weiterhin gilt.

Im eigenen Garten kann die Öffentlichkeit bisher nichts dagegen machen, aber einen öffentlichen Baum so zu quälen, dass darf nicht sein. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dies zulässig ist. Dennoch habe ich mal den Wirtschaftsbetrieben und der Stadt Duisburg geschrieben, denn akzeptieren werde ich das nicht. Besonders, wenn unten drunter noch eine Matte ist, welche dem Baum das Wasser entzieht. Als würden die Bäumen nicht schon genug unter der Klimaerwärmung durch die idiotische Menschheit leiden.

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#Duisburg: Wäldchen zwischen Hanielstraße und Baumstraße in Homberg – #SägeParteiDuisburg #Baumschutz

Wie ich der Tageszeitung entnahm, fällte die Stadt mal wieder völlig unnötig Bäume. Angeblich weil Baumkontrolleure festgestellt hätten, dass diese abgestorben wären. Die Stadt Duisburg äußerte über Pressesprecher Jörn Esser, dass es der Verkehrssicherheit dienen würde. Vielleicht sollte man mal Herrn Jörn Esser mitteilen, dass es nicht Verkehrssicherheit, sondern Verkehrssicherungspflicht heißt. Aber selbst diese gebietet keinen totalen Kahlschlag.

Wenn die Fläche an der Baumstraße 100 x 100 ist und die Bäume z.B. 10 m hoch, dann reicht ein Streifen von 10 m in dem im 45°-Winkelschnitt das Grün beschnitten wird, da so nichts mehr auf die Wege fallen kann.

Folglich ist die Verkehrssicherungspflicht eine schlecht Ausrede, denn diese gilt in Wäldern bekanntlich nur für Wege. Es wurde also unnötig ein Lebensraum für Tiere zerstört, aber vielleicht war genau dies das wirklich Motiv. Es sollte die dauerhafte Ansiedlung geschützter Arten verhindert werden. Schließlich verhindern geschützte Arten teilweise klimaschädliche Entscheidungen.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Wer mit Braunen läuft wird selber Braun, denn Hass färbt ab.

Ulrich Scharfenort (17.09.2018)

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Armin Laschet: Märchen vom #Cohleonkel – #hambibleibt #Münchhausen #allegegenRWE #Cohleunion #Umweltsau #endcoal #Windenergie

Armin Laschet (Cohleunion) hat in seiner Neujahrsansprache zweifelsfrei die Unwahrheit gesagt, wie ich nachfolgend darlegen werde. Dies zeigt einmal mehr, wie cohleorientiert er und seine Partei denken. Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz sind da natürlich nur lästig.

Zitat aus der Neujahrsansprache 2020:

Wenn man in der Millionenstadt Köln lebt, kann man ohne weiteres den drastischen Ausbau der Windenergie fordern. In der Großstadt steht kein Windrad. Aber wenn man im Paderborner Land im Schattenwurf eines Windrads lebt, sieht man die Sache vielleicht etwas anders.

Ist schon mehr als peinlich, dass er als Beispiel gerade Köln wählt, denn da steht etwa 1 km vom Dom bzw. Hauptbahnhof entfernt zumindest ein Windrad, ich meine sogar zwei auf dem Dach eines Gebäudes. Also mitten in einer Großstadt.

Ich kann mich nicht erinnern, dass sich da bereits schon einmal jemand über Lärm oder Schattenwurf beschwert hat. Es eignen sich sogar noch deutlich mehr Dächer von Hochhäusern für die Gewinnung von Windenergie. Was tut die Landesregierung zur Förderung der Windenergie auf Hochhäusern? Vermutlich nichts, aber dafür wird weiterhin Braunkohle an RWE zulasten der Gesellschaft verschenkt (siehe Brief). Will sich jemand als Umweltsau qualifizieren oder was sollen solche skurrilen Ansprachen? Und wer weiß, was sonst noch alles gelogen ist, wenn er etwas sagt. Ich habe jedenfalls jegliches Vertrauen zu Laschet verloren.

Nur mal so als Rückblick für die Cohleorientierung der Cohleunion.
Neujahrsansprache 2018

Beleg Gratiskohle für RWE:
Gratiskohle für RWE

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#Duisburg: SPD will Bevölkerung verarschen – #Wahlkampfverarsche #Homberg #EDEKA #Paschmann

In einem Zeitungsartikel von Ende 2019 fleht Mahmut Özdemir von der SPD EDEKA an den Standort „In den Haesen“ freizugeben. Dies soll wohl zeigen, wie sich ein Bundestagsabgeordneter und Ortsvorsitzender für den Wahlkampf einsetzt. Pardon, vorgibt sich für die Bevölkerung einzusetzen. Denn schließlich hat sich auch die SPD für das sogenannte Fachmarktcenter eingesetzt.

Jetzt will man uns, genauso wie bei den mehr Bonsaibäumen verarschen.

Der Bezirksbürgermeister Paschmann scheint sogar der Namensgeber des EDEKA im Fachmarktcenter zu sein. Oder geört dieses jemand aus der Familie Paschmann? Filz? Dieses EDEKA liegt jedenfalls Fußweg 1,3 km von dem EDEKA, welches nun geschlossen werden soll entfernt.

Es ist nicht verwunderlich, dass zwei EDEKA so dicht beieinander nicht funktionieren können. Das war natürlich bei genauer Betrachtung auch vorher absehbar. Auch für Kaufland dürfte der Standort „In den Haesen“ nicht attraktiv sein. REWE würde sicherlich auch nicht so dicht bei der Konkurrenz einen Laden neu bauen.

Da stellt sich doch die Frage, warum hat man das vorher nicht betrachtet? Warum tut die SPD nun so, als würde diese sich für die Bevölkerung einsetzen, obwohl dieser sicherlich die Konsequenzen aus dem Neubau ersichtlich waren? Ist es hier reiner Zufall, dass der Bezirksbürgermeister Paschmann heißt und auch das EDEKA diesen Namen trägt?

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„Steingärten“ machen viel Arbeit – #Zeitersparnis #Steingarten #Naturverlust

Trotz entsprechenden Auftrages des Umweltausschusses hat Duisburg noch immer keine Satzung für echte Gärten und zur Verhinderung von „Steingärten“.

Es gibt immer noch Menschen, die darüber nachdenken einen schönen Garten durch Steinigung der Natur zu ersetzen. Angeblich wäre das pflegeleichter. Ich habe deshalb mal ein paar Bilder gesammelt, die das Gegenteil belegen. Am Anfang sehen „Steingärten“ noch schön aus, aber dies ist nur vorübergehend. Je nach Lage kommt relativ schnell Moos, dass heißt man hat Aufwand mit der Entfernung von Moos.

Spätestens im Herbst kommt das nächste Problem. Laub von Bäumen und Sträuchern. Die unebene Steinoberfläche ist perfekt geeignet, dass sich Laub dort verfängt und dann mühsam entfernt werden muss.

Dann kommt nach einiger Zeit das nächste Problem. Wildwuchs von Gras und anderen Pionierpflanzen. Diese kommen auf jeden Fall und es dauert gar nicht so lange. Das heißt man muss diese ebenso entfernen, wie es bei Erde der Fall ist. Da ist es doch einfacher und kostengünstiger einen Bodendecker zu pflanzen und man muss nur ab und an die Ränder etwas schneiden.

Dazu kommt natürlich, dass Steine zu einer stärkeren Aufheizung führen und dadurch das Mikroklima höhere Temperaturen erzeugt, was im Sommer schlecht ist. zumal die Steine dann der Bauindustrie fehlen.

Das heißt im Endeffekt gibt es viel Kosten und nur Nachteile durch „Steingärten“.

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Windenergie ist lukrativ – #PNE #Nordex #Börse

Sowohl für PNE, wie auch für Nordex gibt es derzeit Übernahmeangebote.

PNE hat sich sogar selber an die Aktienbesitzenden gewandt und behauptet, dass das Angebot attraktiv wäre, obwohl dieses unter dem Börsenkurs liegt. Bei Nordex ist das Gebot sogar viel zu wenig.

Eins belegen die Übernahmeversuche jedenfalls, dass in ökologischer Energie erhebliches Wachstum und ein gutes Investment gesehen wird. Auch wenn ein gewisser Ministerpräsident mit seinen Leute versucht Windkraft auszubremsen.

Ich werde mich jedenfalls nicht einfach so mit einem Billigangebot abspeisen lassen.

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#Duisburg: Prozess wegen #Braunkohle? – #endcoal #Venator #hambibleibt #allegegenRWE

Bekanntlich verbrennt Venator in Duisburg-Homberg Braunkohlestaub aus dem Hambachloch, denn nur daher kommt dieses „Veredelungsprodukt“. Im Sommer 2019 gab es deswegen eine Sprühkreideaktion.

Gegen einer der lokalen Umweltakteure läuft derzeit ein Strafverfahren, scheinbar wegen der oben verlinkten Umweltaktion. Um was es konkret geht, kann man sich vermutlich am Besten vor Ort anhören.

Gerichtstermin:
Montag, den 6. Januar 2020, 09:30 Uhr, im
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, Amtsgerichtsstraße 36, 47119 Duisburg
1. Etage, Sitzungssaal 108

Die Verhandlung ist öffentlich.

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#Duisburg: Geschäftsberichte kommunaler Unternehmen – #DuisburgBlicktDurch #Transparenz #Filz

Duisburg hat extrem viele Tochtergesellschaften. Nicht etwa weil dies in allen Fällen unbedingt notwendig ist, sondern um Pöstchen zu schaffen, mit denen man verdiente Parteileute belohnen kann. Das erklärt dann auch häufig warum es nicht so gut läuft, wenn man die Posten nicht nach Qualifikation besetzt. Zugleich wird natürlich so auch viel Geld verbrannt, was man ansonsten durch klarere und einfachere Strukturen einsparen könnte. Aber das ist nicht gewollt. Stattdessen werden immer neue Versorgungspöstchen geschaffen, die Gelder verbrennen.

Um so wichtiger ist es die Geschäftsberichte der Tochtergesellschaften anzuschauen. Sei es nun die Stadiongesellschaft oder die DVG. Die soll jüngst sogar Gewinne gemacht haben.

Nun aber zur Anleitung, wie man an Geschäftsberichte/Jahrsabschlüsse kommt:
1. Die Seite Bundesanzeiger aufrufen
2. Unter Suchen den Firmennamen eingeben (z.B. Duisburg)
3. Auswählen des gewünschten Berichtes: Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft, Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018, vom 23.12.2019
4. Eingabe Captcha
5. Ausdrucken und anschauen

Da ich mir nicht sicher bin, ob eine Verlinkung zu dem Dokument funktioniert, lasse ich diese weg. Zu beachten ist allerdings das es mitunter recht lange dauern kann, bis die Unterlagen Online sind, wie man bei dem Beispiel sehen kann. Dass es bis zur Veröffentlichung des Jahresabschluss fast ein Jahr dauert, finde ich seltsam. Dies trägt zur Intransparenz bei.

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#Feuerwerk und besoffen? – #Kindersicherung

Wenn man am Steuer eines Fahrzeugs sitzt gibt es klare Einschränkungen, der Nutzung.

An Silvester wird viel gesoffen.

Wie kann es da eigentlich erlaubt sein, dass Besoffene Feuerwerk anzünden können?

Müsste es nicht eine Art Kindersicherung für Feuerwerk geben?

Eine Kindersicherung wäre bei Schnapsflaschen usw. sicherlich auch nicht das Schlechteste.

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Sachbeschädigung durch #Feuerwerk

Wie dieser Artikel deutlich zeigt:
WAZ Duisburger Jugendliche zerstören Briefkasten mit Böllern
Ist Sprengstoff gefährlich. Besonders in der Hand von minderjährigen und natürlich Besoffenen.

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#Umweltsaupolitik – #Eigenwohl #Umweltschulden #Shitsturmtruppe #Feuerwerk #Parteibestechung

Es ist auffällig, wie viele conservative alte weiße Männer sich in der Diskussion zu Wort melden. Dabei wird mir immer klarer, dass anscheinend jene sich am meisten über das Lied aufregen, welche die größten Umweltschulden haben.

– Diejenigen, welche den Kohleausstieg verzöger und verschleppen.
– Diejenigen, welche Tempolimit verbieten wollen.
– Diejenigen, welche Klimaerwärmung leugnen oder auf andere Ursachen schieben.
– Diejenigen, welche Parteibestechung einstreichen.
– Diejenigen, welche Polizei in einem Wald verheizen, statt gegen Kriminelle vorzugehen.
– Diejenigen, welche lieber im Gestern leben, als steten Wandel zu akzeptieren.
– Diejenigen, welche bei Feuerwerk einer abgeht.
– Diejenigen, denen das Eigenwohl vor dem Allgemeinwohl geht.
– Diejenigen, welche nach Profis rufen, aber nicht auf Profis hören.
– Diejenigen, die sich nun selbst darstellen indem sie einen Verbalfurz von sich geben.
– Diejenigen, welche Satire nur toll finden, wenn sie gegen jungen Frauen mit Zöpfen geht.
– Diejenigen, welche Sexarbeit kriminalisieren wollen.

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Tradition Feuerwerk – #Umweltschutz #Feinstaub #Feuerwerk

Wenn Böllermenschen wird ja immer gerne behauptet, dass es eine Tradition gäbe. Stimmt allerdings wurde Feuerwerk traditionell in Schlossparks durchgeführt und erst viel später wurde es dann an die Bevölkerung verkauft.

Wenn dann also müsste man sich auf die Tradition besinnen und nur noch in Schlossgärten böllern.

Niemand glaubt heute an Geister die es zu vertreiben gilt. Was wohl eher den Bach runtergeht sind die guten Vorsätze fürs neue Jahr. Aber so sind die Menschen nun einmal.

Ich stehe jedenfalls weiterhin zu meiner Petition.

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Interview zur Feuerwerkspetition – #Umwelthilfe #Feuerwerk #Krebsstaub

Mein Interview zur Feuerwerkspetition beim Studio 47 wurde inzwischen veröffentlicht.

Youtube-Link

Leider konnte man in so kurzer Zeit nicht so weit ausholen, wie man bei dem Thema könnte.

Über den Tierschutz habe ich ja bereits gebloggt.

Aber auch das Thema Krebs ist eng verknüpft mit Feuerwerk. Feinstaub ist laut WHO krebserregend und es gibt keine Konzentration unterhalb Feinstaub harmlos ist. Das heißt Feinstaub, der nicht notwendig ist, muss verhindert werden. Autoverkehr kann man noch halbwegs als Notwendigkeit akzeptieren, aber Feuerwerk ist reines Vergnügen von Menschen die zu viel Geld haben und dieses gerne sinnlos verprassen will.

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