Wenn Behörden schnell reagieren, ist es meist keine so gute Antwort. So auch die Antwort der EU-Kommission zum Ansinnen, dass es ein Wettbewerbsverstoß ist, dass Kohle an RWE verschenkt wird.
Meine Antwort auf dieses Schreiben:
Sehr geehrte***,
für die Ausführungen danke ich Ihnen und ***, die Begründung kann allerdings nicht nachvollziehen.
Da ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach habe und auch ins Netz einspeise bin ich rechtlich und faktisch ein Mitbewerber. Dadurch habe ich durchaus das Recht.
Ich bin leider kein Rechtsexperte im EU-Recht, weshalb Ihre Forderung schlichtweg unverschämt ist, dass ich Ihre Aufgabe machen soll. Trotzdem werde ich es versuchen:
– Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
– Richtlinie 2003/96/EG (Energiesteuerrichtlinie) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003L0096 oder https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2003/96/EG_(Energiesteuerrichtlinie) )
– Richtlinie 2012/27/EU (Energieeffizienz-Richtlinie) ( https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2012/27/EU_(Energieeffizienz-Richtlinie) )
und natürlich insbesondere:
– Artikel 107 AEUV ( https://dejure.org/gesetze/AEUV/107.html )Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
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