Parkgebühren zur Finanzierung des ÖPNV – #Duisburg #Klimaschutz

Aus meiner Sicht ist eine Neuregelung der KFZ-Lagerung (umgangssprachlich Parken) in Duisburg unumgänglich und auch rechtlich problemlos möglich.

Die Rahmenbedingungen kann man hier einsehen:
Hinweise zum Bewohnerparken gemäß der VwV-StVO, Technische Regelwerke FGSV-Nr.: 175

Zwei aus meiner Sicht wesentliche Punkte habe ich aus dem Dokument kopiert:
„Bewohnerparkvorrechte können nun auch zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt oder zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung angeordnet werden, wenn ein entsprechendes Parkraumkonzept (eigentlich „städtebaulich-verkehrsplanerisches Konzept“ nach StVO und VwV-StVO) vorliegt.“

KFZ-Verkehr ist klimaschädlich, da Klimaschutz immer auch Umweltschutz ist, könnte man mit einem entsprechenden Konzept begründen warum das Parken im öffentlichen Raum eingeschränkt und kostenpflichtig wird. Zum Umweltschutz gehört auch der Schutz vor Starkregen, weshalb Entsiegelung wichtig ist. Somit wäre es zulässig zu weniger und kleineren KFZ zu motivieren. In dem Dokument der FGSV wird sogar explizit darauf hingewiesen, dass Zweitwagen teurer seinen sollten. Auch der Flächenbedarf und ob es sich um ein Eauto handelt könnte eine Rolle spielen. Somit hätte die Stadt Duisburg es hier in der Hand durch ein entsprechendes Konzept Klimaschutz voranzubringen. Wenn zugleich auch die Gelder zu einem gewissen Anteil oder sogar vollständig in die Verbesserung des ÖPNV fließen würden, würde man auch die Gründe für ein eigenes KFZ reduzieren. Ebenfalls wäre ein Ausbau von Radverkehr denkbar. Etwa durch einen Radschnellwege von Dinslaken bis Düsseldorf, der sicherlich einiges an KFZ-Verkehr reduzieren könnte. Da KFZ-Verkehr immer klima- und umweltschädlich sein wird, kann man es problemlos begründen warum dieser reduziert werden soll durch Verbesserungen. Eine Finanzierung über Parkgebühren ist gerecht, denn wer öffentlichen Raum zu Lagerung von Privateigentum nutzen will soll gefälligst auch dafür zahlen. Privatflächen werden ja über Grundsteuer und Steuern beim Erwerb bereits bezahlt.

Durch Parkgebühren und besserer Alternativen wäre es auch möglich Stau zu reduzieren und die Kosten für Infrastruktur zu verringern.

Und der Parkplatz muss auch nicht unbedingt vor der Haustür sein:
„Die Benennung einer zumutbaren fußläufigen Entfernung entfällt mit der neuen VwV-StVO 2025. Als Orientierung für zumutbare Entfernungen können die Einzugsradien des Nahverkehrs herangezogen werden. Damit wird deutlich, dass auch ein längerer Fußweg (> 100 m) vom abgestellten Fahrzeug zur Wohnung durchaus zumutbar ist.“

Dass die Stadt Duisburg stattdessen beim Klimaschutz sparen will, obwohl Duisburg zu heiß ist und KFZ belegbar zur Aufheizung beitragen, finde ich fatal. Man hört zwar, dass an einem Parkkonzept gearbeitet würde aber wann das kommt und ob die Autoparteien da zustimmen ist fraglich. Linke und Grüne haben ja leider zu viel Angst sich mal klar für Klimaschutz und Verkehrswende zu positionieren, dabei können klare Positionen für eine Verkehrswende zum Wahlerfolg werden, wie man in Paris sieht.

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