Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Durch Lügen gewinnt man kein Vertrauen.

(Ulrich Scharfenort, 01.04.2019)

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#Autismus und Blinkebanner – #Werbung

Bei Autismus ist Reizüberflutung ein Problem. Dies kann unterschiedliche Formen haben und ich möchte hier nicht so sehr auf alle Ausprägungen eingehen, sondern das Thema Blinkebanner bzw. Blinkewerbung. Viele Seite nutzen derartige Werbung. Das Ziel des Blinkens ist natürlich Aufmerksamkeit zu erwecken. Für Autisten kann dies allerdings sehr ablenkend sein. Etwa auf einer Zeitungsseite.

Natürlich leben diese Seiten heute von Werbung. Das heißt neben den Artikeln gibt es auch Bilder die sich in irgendeiner Form bewegen. Wenn man also einen Artikel liest ist das schon recht störend, wenn dann am Rand ständig etwas Aufmerksamkeit wecken will. Manche können das ignorieren, aber gerade bei Reizüberflutung ist das u.U. schwierig. Das heißt hier werden Menschen mit einer Behinderung teilweise diskriminiert. Die Seite ist also nicht barrierefrei durch Blinkewerbung. Es gibt Abhilfe in Form von Werbeblockern, allerdings verweigern immer mehr Seiten die Nutzbarkeit. Eine Differenzierung zwischen Blinkewerbung und statischer Werbung ist dabei nicht möglich.

Nach meiner Bewertung werden hier die Rechte von Menschen mit Behinderung verletzt.

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Frecher Baum stellt sich einfach Auto in den Weg – #Verkehrswende #Querlenker

Wenn es um Verkehr geht wird häufig starke Unlogik angewandt, so ist natürlich nicht die überhöhte Geschwindigkeit schuld an dem Strafzettel, sondern der Blitzer.

Auch in Presseberichten zu Unfällen liest man häufig eine bizarre Sicht auf die Welt. So rasen Radfahrende oft in die Türen von Autos. Dass hier zu 100 % die Autofahrenden schuld daran sind, dass die Tür sich überhaupt öffnet lässt man da schon mal gerne weg.

Deshalb, ganz im Sinne dieser Unlogik, mal eine humoristische Unfallmeldung mit Hang zum schwarzen Humor.
Ein unschuldige und harmlose Autofahrende, fuhr friedlich und völlig umweltschonend über eine Landstraße. Die Sonne schien und das Wetter war gut. Ganz sicher hatte sie auch nichts auf der Party getrunken. Sie war zu 100 % überzeugt, dass sie noch super fahren könnte. Und diese Schilder mit roten Rand und Ziffer waren doch auch nur Empfehlungen, die man nicht so genau nehmen musste, wenn sie zu sehr in der Freiheit einschränkten.

Und bekanntlich geht Multitasking auch am Steuer immer gut. Schließlich kann die Whatsapp nicht warten, bis man am Ziel ist und muss sofort beantwortet werden. Als die Autofahrende vom tippen aufblickte sah sie einen Baum auf sich zukommen. Die alte massive Eiche musste plötzlich auf die Straße gesprungen sein. Immer diese frechen Bäume, war ihr letzter Gedanke.

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Fünf Jahre nach Paris: #Bundesregierung muss sich für Führungsrolle der EU beim #Klimaschutz einsetzen

Nachfolgende eine Pressemitteilung der Klima-Allianz Deutschland

FÜNF JAHRE NACH PARIS: BUNDESREGIERUNG MUSS SICH FÜR FÜHRUNGSROLLE DER EU BEIM KLIMASCHUTZ EINSETZEN

Am 10. und 11. Dezember entscheidet der Europäische Rat über die Anpassung der europäischen Klimaziele für 2030. Um die vor genau fünf Jahren im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Beschlüsse einzuhalten, fordert die Klima-Allianz Deutschland, dass sich die Bundesregierung für einen fairen Beitrag der Europäischen Union einsetzt, die globale Erhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Für 2030 bedeutet dies, dass die EU die Verantwortung für eine Emissionsreduzierung um mindestens 65 Prozent weniger CO2 gegenüber 1990 übernimmt.

Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens hat sich die Europäische Union vor fünf Jahren dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. „Die aktuelle Klimapolitik der EU reicht für die Einhaltung dieses 1,5 Grad-Limits noch nicht aus. Wir brauchen endlich klimapolitische Zielvorgaben und klare sozialverträgliche Maßnahmen, die mit den Pariser Beschlüssen vereinbar sind“, kritisiert Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland, die über 140 zivilgesellschaftliche Organisationen vertritt. „Wir fordern die EU-Staaten auf, die Verantwortung für mindestens 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 zu übernehmen. Ein reines Minderungsziel in der EU von mindestens 55
Prozent bis 2030 wäre ein erster Schritt und dringend geboten. Maßnahmen wie Waldbewirtschaftung und Landnutzungsänderungen sowie internationale Anstrengungen für ernstgemeinte Klimapartnerschaften müssen dabei zusätzlich erbracht werden, um der Verantwortung der EU gerecht zu werden”, fügt Averbeck hinzu.

Ein wasserdichtes europäisches Klimaziel, das sich an klimawissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, um die schwersten Folgen der Klimakrise noch wirksam eindämmen zu können, ist ein wichtiger Gradmesser für den Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. „Die Bundesregierung steht jetzt besonders in der Pflicht, dass die EU beim Klimaschutz endlich Handlungswillen und Handlungsfähigkeit beweist und die internationale Klimaschutzdynamik vorantreibt. Wir müssen jetzt die Weichen für eine echte pariskompatible Umsetzung stellen”, betont Averbeck.

Mit der jüngsten Verschärfung des britischen Klimaziels auf 68 Prozent Emissionsminderung bis 2030, den Ankündigungen etwa von China und Japan sowie dem Ausgang der US-Wahl zeichnet sich eine internationale Dynamik ab. „Die Europäische Union darf diese Dynamik nicht bremsen, sondern muss sie durch ambitionierte Beschlüsse stärken“, fordert Averbeck.

Averbeck verweist auf die Dringlichkeit der Klimakrise: „Wir können uns keine weiteren Verzögerungen beim Klimaschutz leisten. Eine ambitionierte Klimapolitik ist längst nicht mehr nur ein Versprechen an zukünftige Generationen, sondern mit Blick auf die bereits sichtbaren ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen eine realpolitische Notwendigkeit. Die Zivilgesellschaft hat dies längst erkannt und die Ergebnisse der Europawahl und der letzten Kommunalwahlen in Deutschland zeigen, dass die Bevölkerung eine ambitionierte Klimapolitik will. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und der Europäische Rat nun liefern.“

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Landtag NRW verweigert Auskunft bei Wettbüros

Vor einiger Zeit reichte ich eine Petition zu Wettbüros und der Prüfung des Abstands ein. Dies findet in Duisburg bekanntlich nicht statt.

Als Antwort auf die Petition bekam ich ein Schreiben, dass bereits alles geregelt wäre. Normalerweise fügt der Landtag dann auch die Stellungnahme der zuständigen Stelle bei, sodass man sich entsprechend informieren kann. Denn meine Petition zielte natürlich genau auf diesen Punkt ab. Denn es gibt entweder keine klare Regelung oder ein Vollzugsdefizit. Ein Schreiben der zuständigen Stelle fehlte, also fragte ich erst so nach und dann mit Hinweis auf IFG.

Der Landtag meinte dann, dass keine Auskunft nach IFG zustünde, weil der Landtag in Hinblick auf Petitionen nicht dem IFG unterliegt.

Ich finde dies ziemlich verwunderlich, weil man doch eigentlich annehmen sollte, dass wenn alles so wunderbar geregelt ist, dass man keine Probleme haben sollte dies auch schriftlich zu verteilen. Also warum hält man die Antwort des zuständigen Ministeriums geheim? Was hat man zu verbergen? Und warum ist der Landtag nicht auskunftspflichtig? Das ist alles sehr suspekt.

Na ja dann probiere ich es mal bei Bauministerium und frage mich dann ggf. weiter durch.

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Auswirkung von #Feuerwerk auf die Fauna – #Tierschutz #Silvesterlärm

Seltsam, dass Behörden so tun, als gäbe es kaum Unterlagen. Vor kurzem las ich nun:
Stickroth, H. (2015): Auswirkungen von Feuerwerken auf Vögel – einÜberblick. – Ber. Vogelschutz 52: 115–149.

Es handelt sich hier primär um Auswirkungen aus Vögel. Eine Zusammenstellung von verschiedenen Quellen, die plausibel argumentiert und scheinbar entsprechende Expertise auf dem Gebiet zu haben scheint,

So gibt es für Haus- und Zootiere bereits seit langem Belege für die Auswirkung. Gerade Haustiere leiden Qualen, wobei ich auch schon Auswirkungen von Fluglärm auf Haustiere beobachten konnte.

Sogar der bayrische Jagdverband soll Rücksichtnahme gefordert haben. Der Beitrag ist leider nicht mehr erreichbar.

Die Geräusche und Lichteffekte ähneln in gewisser Hinsicht einem Gewitter, treten aber sehr überraschend auf, wodurch erhöhter Stress für Tiere entsteht, zumal gerade das Silvesterfeuerwerk sehr lange dauert. Allerdings scheinen manche Tiere das auch mit den Schüssen einer Jagd zu assoziieren, wie stärker sichtbare Effekte im Herbst suggerieren.

Wie die Vögel die Druckwellen wahrnehmen bleibt unklar. Es wird aber spekuliert, ob diese als unangenehm oder schmerzhaft empfunden werden. Ganz sicher dürfte schmerzhaft sein, wenn ein Tier absichtlich beschossen wird, aber auch ein Zufallstreffer in der Luft hat den gleichen Effekt bis hin zum Tod. Gerade die Panik, welche das Silvesterfeuerwerk auslöst dürfte Tier direkt oder indirekt töten. Reaktionen müssen nicht unbedingt sichtbar sein, bereits die höhere Aktivität kann im Winter dringend notwendige Reserven kosten. Etwa das Tier anfälliger machen. Eine Vertreibung kann zum Teil auch dauerhaft sein.

Wenn der Lärm Panik verursacht kann es auch zu Kollisionen kommen. Diese können sich unmittelbar tödlich auswirken oder auch verletzen, sodass ein Kadaver nicht sichtbar wird. Feuerwerk kann bei Hunden und Wildtieren zu eine Kollision mit Autos führen. Ursache ist hier die Panikreaktion.

Aber auch ein Brutverlust durch Sommerfeuerwerke ist möglich, weil die Brut dauerhaft oder zu lange verlassen wird.

Feuerwerk steht dem Artenschutz entgegen und müsste allein schon deshalb verboten werden.

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#dontfeedthetroll=blockiert – #Meinungsfreiheit #Whataboutism

Bei Facebook und Twitter hat man häufig mit frustrierenden Menschen zu tun, die bei einer Diskussion ins unsachliche abrutschen oder gar beleidigend werden.

Bisher habe ich insbesondere bei Twitter immer mühsam eingegeben: #dontfeedthetroll=blockiert
dafür erstelle ich jetzt den Blockbeitrag.

Meinungsfreiheit heißt für mich auch, dass ich mir toxische Meinungen nicht antun muss. Mit toxisch meine ich z.B. von Hass und Hetze durchsetzt.

Zeit ist kostbar. Man sollte diese nicht mit Menschen verschwenden, die eh nichts brauchbares beitragen können. Neben dem vorgenannten zählt dazu für mich auch, wenn man auf völlig andere Themen ausweicht oder Fakten ignoriert.

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#Duisburg: 1. Entwurf Einwendung Deponie #Lohmannsheide – #DAH1 #Mündelheim #Moers

Wie bereits angekündigt veröffentliche ich nun einen ersten Entwurf meiner Einwendung (Achtung: DOC-Datei) gegen die Baumülldeponie Lohmannsheide.

Und hier (Achtung: DOC-Datei) auch in Kurzform eine änderbare Unterschriftenliste und als PDF.

Für Ergänzungen der umfangreichen Einwendung bin ich offen. Ziel ist hier eine Endversion kurz vor Ende der Frist einzureichen. Eigentlich sollten aber alle wichtigen Punkte drin sein und einige, an die man vermutlich noch nicht gedacht hat.

Nachdem ich nun alle Dokumente durch bin, gehe ich davon aus, dass zumindest eine erneute Offenlage geben muss, weil die Unterlagen viel zu dürftig sind. Keine Ahnung, wie DAH1 auf die Idee kommt mit so einem Antrag eine Genehmigung bekommen zu wollen.

Und auch wenn man in Mündelheim Kiesabbau verhindern will, sollte man gegen die Deponie einwenden, denn Kiesabbau und das Nichtrecycling von Bauschutt bedingen sich gegenseitig.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Zwang zerstört Liebe.

(Ulrich Scharfenort, 14.02.2019)

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#Duisburg ist echt … deppert – keine Parkgebühren wegen #Corona

Duisburg ist echt … deppert, wie dieses Beispiel sehr schön zeigt.

Hintergrund ist folgender Antrag: Aussetzung der [Auto]Parkgebühren im Zeitraum 08.12.2020 bis 31.12.2020

Der Beschluss soll lauten:
„Der Rat der Stadt Duisburg beschließt, die [Auto]Parkgebühren im gesamten Duisburger Stadtgebiet in der Zeit vom 08.12.2020 bis zum 31.12.2020 auszusetzen.“

In der Begründung wird behauptet, dass man damit das Konsumverhalten fördern wolle. Man will also mehr Menschen in die Geschäft bringen. Dabei werden in der Begründung hohen Infektionszahlen angeführt. Wie bescheuert muss man da eigentlich sein, dann noch dafür sorgen zu wollen, dass mehr Menschen in die Geschäfte gehen?

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Duisburg so ziemlich die höchste Inzidenz in NRW hat, stellt ich mir die Frage wie man auf die Idee kommen kann für mehr Kontakte sorgen zu wollen. Man will wohl mehr Tote in Duisburg. Bin mal gespannt welche Parteien so einer Vorlage zustimmen.

Ich minimiere Shopping deshalb, um mich und andere vor einer Infektion zu schützen.

Mal abgesehen davon, dass Autoparkgebühren für mehr Kundschaft sorgen, weil man nicht den ganzen Tag die Parkplätze blockieren kann, ist es in einer Pandemie eine selten dumme Idee für mehr Kontakte sorgen zu wollen.

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Die #LAUTobahn – #Verkehrswende

Derzeit befinden sich einige Autobahnen im Bau, in der Planung oder im Ausbau. Dafür wird natürlich viel Natur vernichtet. Wenn neue Trassen durch Wälder gelegt werden, werden Habitate zerschnitten und noch mehr Arten gefährdet. Rücksicht wird dabei wenig genommen.

Scheinbar geht man noch immer davon aus, dass mehr Spuren und neue Straßen die bestehenden Verkehrsprobleme lösen könnten. Dabei ist selbst Laien klar, dass es sich um einen Pull-Effekt handelt. Denn mehr Spuren und mehr Straßen führen auch zu mehr Verkehr. Im Endeffekt ist damit nichts gewonnen. Zumal die Straßen je nach Uhrzeit kaum genutzt werden. Besser wäre hier eine PKW-Maut, welche in Abhängigkeit der Uhrzeit unterschiedliche Gebühren erhebt und so Nutzung optimiert. Und natürlich sind Anreize weniger PKW-Verkehr notwendig.

LAUTobahn fasst eines der Verkehrsprobleme sehr gut zusammen, denn mehr Straßen machen auch mehr Lärm. Rückständige Politik verschärft das Problem nur.

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#RWE will Luchenberger See vernichten – #Inden #Tagebau #Braunkohle

In Amtsblatt 48 der Bezirksregierung Arnsberg, wird Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Lucherberger Sees in der Gemeinde Inden bekannt gemacht.

Wieso man hier von einem Gewässerausbauverfahren spricht hat sich mir nicht erschlossen. Habe deshalb mal recherchiert und fand diese Erläuterung.

Der Lucherberger See soll im Zuge der Fortführung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Inden durch die RWE Power AG beseitigt werden. Dazu soll dieser zuerst entleert werden. Der Lucherberger See entstand dem Amtsblatt zufolge aus dem ehemaligen Tagebau Lucherberg III., der von 1917 bis 1929 Braunkohle betrieben wurde. Scheinbar wird der See derzeit als Zwischen- und Ausgleichsspeichers für die Wasserversorgung des Braunkohlenkraftwerk Weisweiler genutzt. Man bezieht sich bei der Entscheidung auf dem am 08.03.1990 genehmigten Braunkohlenplans Inden.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hat man nicht durchgeführt. Angeblich würde die im Braunkohlenplanänderungsverfahren für den Tagebau Inden „Restsee statt Verfüllung“ durchgeführte UVP ausreichen. Angeblich freiwillig habe man eine Umweltstudie durchgeführt, die für RWE natürlich billiger ist. Scheinbar gibt es hier bereits erhebliche negative Auswirkungen, denn es wurden Auflagen gemacht.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 07.-21.12.2020 (einschließlich) im hier eingestellt. Ist zwar leicht zugänglich, allerdings spart dies auch RWE viel Geld.

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#Duisburg: Rat soll sich selbständig für rechtmäßig gewählt erklären – #Piratenpartei #Trump #ekelhAfD #Datenschutz

Am kommenden Montag ist die nächste Sitzung des Rates der Stadt Duisburg.

Ein Punkt auf der Agenda ist:
Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt, der Wahl der Bezirksvertretungen und der Integrationsratswahl am 13.09.2020.

Der Beschlussentwurf sieht vor sämtliche Einsprüche gegen die Kommunalwahl zurück zu weisen. Dies wird dann im Anschluss noch ausführlicher begründet, wobei die Fehler natürlich als nicht relevant behauptet werden. Eine fundierte Analyse fehlt allerdings. Also eine statistische Auswertung, wie viel Auswirkungen die ganzen Fehler haben, fehlt. Das heißt es wird gar nicht geschaut, wie sich das Wahlergebnis verändert hätte, wenn richtig gewählt worden wäre. Allein der Umstand, dass wegen Corona und ausbleibender Briefwahlunterlagen viele nicht gewählt haben dürften, macht mich bei dieser Analyse sehr skeptisch. Aber natürlich wollen insbesondere SPD und CDU eine Neuwahl vermeiden.

Wenn man allerdings mal genau darüber nachdenkt, bescheinigt sich der Rat hier selbst, dass er rechtmäßig gewählt wurde. Erinnert mich doch schon stark an Donald Trump, der sich ja auch selbst bescheinigt eigentlich gewählt worden zu sein. Dass hier keine unabhängige Stelle die Wahl überprüft finde ich jedenfalls sehr fragwürdig und nicht förderlich für die Demokratie.

Beschämend finde ich das Schreiben der Piratenpartei. Diese hat etliche demokratische Parteien in Kopie beteiligt, allerdings auch einen rechten Prüffall des Verfassungsschutzes.

Die Stadt Duisburg veröffentlicht zudem die Unterschriften ungeschwärzt. Dies ist aus meiner Sicht vom Datenschutz her zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar unzulässig. Auf jeden Fall ist es aber nicht nötig, dass nun Dritte die veröffentlichten Daten und Unterschrift missbrauchen können. Also zumindest ist das unsensibel.

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Ermordet im Namen der Wirtschaft – #Laschet #Stickoxide #Feinstaub

Jedes Jahr werden Millionen von Menschen für Profit getötet.

Greenpeace titelte etwa: 3100 Todesfälle durch Deutschlands schädlichste Kohlekraftwerke.

Dies ist natürlich nur ein Beispiel. Es handelt sich hier natürlich um legalisierte Morde. Diese werden also vom Staat erlaubt. Und es gibt auch keine direkten Leichen. Beim einem Mord mit einer Waffe findet man eine Kugel. Bei einem Wirtschaftsmord ist die Tatwaffe nicht erkennbar. Als Todesursache werden zum Beispiel Kreislaufkrankheiten oder Krebs eingetragen. Dass die Krankheiten durch Lärm oder Schadstoffen verursacht wurden, findet sich erst bei einer statistischen Auswertung. Daraus ergeben sich dann Zahlen, wie die von Greenpeace.

Für Schadstoffe und Lärm gibt es zwar sogenannte Grenzwerte, die aber teilweise nach den Messmöglichkeiten bei Einführung festgelegt wurden, aber nichts darüber aussagen, wo die Schädlichkeitsschwelle liegt und wie eine Kombination wirkt. Bei Chemikalien etwa gibt es keine umfassenden Analysen zu Wechselwirkungen. Also ob Giftstoff A und B zusammen schädlicher sind, als einzeln. Teilweise wäre eine gegenseitige Verstärkung möglich.

Laschet meinte mal, das Fahrverbote unverhältnismäßig wären. Dies stand damals im Zusammenhang mit der Autoschadstoffdiskussion. Vor kurzem meinte er auch mal, er wolle die Wirtschaft entfesseln. Also der Wirtschaft ermöglichen mehr Menschen zu töten. Ich finde ein vorzeitiges Ableben unverhältnismäßig. Denn auch die Stadtstoffe aus dem Straßenverkehr töten Menschen. Und nur weil Grenzwerte eingehalten werden ist nicht automatisch alles gut, sondern die Anzahl der Toten verringert sich lediglich. Wobei hier sicherlich auch mehrere Faktoren zusammenwirken.

Von Industrie und Wirtschaft wird immer wieder betont, dass man sich an Gesetze halte, allerdings frage ich mich, ob Gesetze, welche eine Tötung von Menschen zulassen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn schließlich betont das Grundgesetz die Würde und die körperliche Unversehrtheit. Natürlich müssen Grundrechte gegeneinander abgewogen werden, ich sehe aber nicht, welches Grundrecht die Befriedigung von Gier erlaubt und dabei Tote bewusst in Kauf nimmt.

Wie viele Menschenleben ist ein Arbeitsplatz wert?

Keines ist meine Antwort.

Ist Ermordung eine zu drastische Wortwahl? Aus Geldgier einen Menschen zu töten oder dessen Ableben in Kauf zu nehmen ist für mich zumindest moralisch gesehen Mord. Natürlich ist der Nachweis deutlich schwieriger, als bei Mordenden mit einem blutigen Messer in der Hand.

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#Duisburg: Gehwegsperrung am Marientor – #fahrradfeindlich #Verkehrswende

Hier mal zwei ältere Bilder von Bauarbeiten am Marientor.

Deutlich erkennbar ist, dass der Gehweg vollständig blockiert wird. Zu dem Zeitpunkt war also die Nutzung des Radwegs notwendig, um zur Coronateststelle der Stadt zu kommen. Soweit ist das erkennen konnte wurden weder für den Radverkehr noch den Fußverkehr eine Regelung getroffen. Scheinbar also ein verkehrsrechtsfreier Raum.

Ob man sich bei der Stadt etwas zu Baustellenplanung gedacht hat? Schließlich ist bekannt, dass die Stadt bei allen Baustellen genehmigt bzw. beteiligt wird. Stellt sich also die Frage, ob hier „nur“ nicht sauber geprüft wird oder man eine Gefährdung und Konflikte billigend in Kauf nimmt.

Duisburg ist echt … fahrradfeindlich!

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Müssen Flughäfen nach UIG antworten? – #Fluglärm

Flughäfen schaden der Umwelt. Das ist Fakt.
Flugverkehr wäre selbst dann klimaschädlich, wenn der Treibstoff zu 100 % mit erneuerbaren Energien hergestellt würde.
Fluglärm schadet der Gesundheit.

Nach Umweltinformationsgesetz kann man öffentliche Stellen um Informationen bitten, welche diese dann auch liefern müssen. Ob dies auch für Flughäfen gilt?

Genau dies habe ich das LDI gefragt und nachfolgende Antwort bekommen.

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten möchte: Meines Wissens sind die meisten Flughäfen in NRW als juristische Personen des Privatrechts organisiert. In diesem Fall ist der Anwendungsbereich des IFG NRW nur unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 IFG NRW eröffnet. Dieser hat zur Voraussetzung, dass die juristische Person öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Das Verständnis des Begriffs der „öffentlich-rechtlichen Aufgabe“ ist nicht einheitlich. Den Meinungsstand finden Sie in einem Urteil des VG Köln vom 23.1.2014, 13 K 1582/13, https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2014/13_K_1582_13_Urteil_20140123.html
, gut widergegeben:

„Als juristische Person des Privatrechts unterliegt der Beklagte dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 4 IFG NRW nur, sofern er öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnimmt. Die Auskunftsanträge des Klägers beziehen sich jedoch nicht auf eine mögliche Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben. Eine juristische Person des Privatrechts nimmt einer Ansicht zufolge nur dann eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahr, wenn sie als Beliehene selbständig hoheitlich tätig wird, also ihr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Befugnis verliehen worden ist, Verwaltungsaufgaben in eigenem Namen und mit den Mitteln des öffentlichen Rechts wahrzunehmen. Demnach erweitert § 2 Abs. 4 IFG NRW nicht etwa den Anwendungsbereich des Gesetzes auf private Stellen, sondern stellt lediglich klar, dass auch Beliehene als Anspruchsverpflichtete anzusehen sind, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Februar 2006 – 26 K 1585/04 -, juris, Rn. 13; Stollmann, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2002, 216; siehe auch VG Cottbus, Beschluss vom 19. September 2013 – 1 L 219/13 -, juris, Rn. 29. Daneben wird teilweise vertreten, dass § 2 Abs. 4 IFG NRW auch solche juristischen Personen des Privatrechts erfasst, die von einem Verwaltungsträger gegründet wurden, um die ihm obliegenden Aufgaben mit den Mitteln des Privatrechts wahrzunehmen. Solange die juristische Person des Privatrechts von der öffentlichen Stelle beherrscht werde und die Tätigkeit der Privatrechtsperson daher der mittelbaren Staatsverwaltung zuzurechnen sei, sei es nicht entscheidend, ob sie die Befugnis zum Gebrauch öffentlich-rechtlicher Handlungsformen besitze, vgl. Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, Rn. 305 ff.; Bischopink, NWVBl. 2003, 245, 247 f.“

Für den Fall des Flughafens hängt die Eröffnung des Anwendungsbereichs von einer Entscheidung zwischen den unterschiedlichen Ansichten sowie der Frage ab, welche Aufgaben übertragen wurden. Losgelöst vom Einzelfall lässt sich dazu pauschal also keine Aussage treffen. Soweit Sie sich auf das UIG NRW beziehen, finden Sie in § 1 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW eine dem § 2 Abs. 4 IFG NRW vergleichbare Regelung.

Es kommt hier also auf den Versuch an.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag

Auch ein blindes Korn trifft mal einen Wurm.

(Ulrich Scharfenort, 16.02.2019)

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#ALDI: Die große Programmverschlechterung – #Palmöl

Derzeit legen ALDI Nord und Süd ihre Programme zusammen. Dies wird einem als Verbesserung verkauft, aber stellt oft eine Verschlechterung dar. Etwa von der Qualität her oder der Sinnhaftigkeit.

Ob dies auch zur Angleichung gehört, weiß ich jetzt nicht genau, allerdings halt Aldi Süd nicht mehr urwaldfreundliche Erdnussbutter im Programm, sondern welche mit Palmöl. Da hier die ökologischen Kosten nicht eingepreist werden, wird man wohl weiterhin Regenwald in Indonesien abholzen.

Was definitiv aus dem Programm von Aldi Nord stammt ist das Sortiment mit 1 Kg Joghurteimern. Bzw. früher mal Joghurteimern. Jetzt sind da überwiegen Grießbrei und Pudding, also deutlich billigere Produkte, als ein Joghurt mit Früchten. In mehr als einer Filiale werden dann auch nur die wenigen Eimer mit Früchtejoghurt gekauft, während die anderen liegen bleiben.

Aldi meinte zu meinem Schreiben:


Über Hinweise und Anregungen unserer engagierten Kunden freuen wir uns immer sehr, da sie auch zur Verbesserung unseres Sortiments und Services beisteuern. Alle Hinweise unserer Kunden werden von uns sehr ernst genommen.

Als Discounter stimmen wir die Sortierungen unserer Produkte so ab, dass sie den Bedürfnissen möglichst vieler Kunden entsprechen. Dabei orientieren wir uns an der Nachfrage in allen ALDI SÜD Filialen. In einzelnen Filialen kann es dennoch vorkommen, dass bestimmte Sorten beliebter sind als andere.

Natürlich hat Aldi dies auch intern weitergegeben, wobei ich davon ausgehe, dass dies ohnehin erfasst werden dürfte. Vor allen Dingen wie viele Puddingeimer weggeschmissen werden. Denke, dass die Nachfrage nach Pudding geringer ist. Bleibt einem da wohl nur Naturjoghurt zu nehmen.

So oder so ist dies Produktaufzwingung, dass heißt es wird nur bedingt angeboten, was gewünscht ist, sondern an der Kundschaft vorbei. Würde annehmen, dass dies in vielen Filialen der Fall ist, aber wegen Corona werde ich das jetzt nicht näher untersuchen.

Auf den Punkt Programmumstellung scheint man nicht eingehen zu wollen.

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Warnung vor #Toom #Luftreiniger – #Blackfriday #Luftfilter #Corona #Covid19

In der Zeitung von Donnerstag war eine ganzseitige Anzeige von Toom mit diversen angeblich günstigeren Objekten. Teilweise wurde die Preisreduzierung Prozentual angegeben und teilweise in Euro. Vermutlich das was gerade größer ist, damit es nach mehr aussieht. Aber das ist ja noch halbwegs okay, auch wenn eine einheitliche Schreibweise besser gewesen wäre. Nicht okay ist dagegen einen Luftreiniger mit „HEPA-Filtern“ aufzuführen.

HEPA-Filter heißt einfach nur, dass Schwebstoffe gefiltert werden, allerdings sagt diese Angabe nichts darüber aus, in welchem Größenbereich die Filter arbeiten und wie gut diese sind.

Natürlich wurden in den Nachrichten „HEPA-Filter“ häufiger erwähnt. Deshalb auch diese Warnung. Nur weil es ein HEPA-Filter ist, filtert der noch lange nicht Corona-Aersole. Mal abgesehen davon, dass der Durchsatz stimmen muss, muss auch die Filterklasse (High Efficiency Particulate Air (HEPA)-Filter der Klasse H13 oder H14) stimmen. Die wurde in der Anzeige aber gar nicht angegeben und auch im Geschäft wird man nur bedingt brauchbare Auskünfte dazu bekommen.

Man darf also keinesfalls den Fehler begehen sich so ein Ding zu kaufen und dann zu denken, jetzt wäre alles gut für Weihnachten. Ohne den richtigen Filter im Luftreiniger, kann man den auch genauso gut auslassen, weil quasi keine Wirksamkeit gegeben ist. Damit erhöht man also durch falsche Sicherheit sogar noch die Gefahr.

Frage mich natürlich auch, wie das rechtlich zu werten ist, wenn man jemanden durch solche m.M. nach irreführenden Informationen dazu bringt, dass es zu vermeidbaren Infektionen käme. Und ja es ist davon auszugehen, dass nicht alle so informiert sind, dass sie das Angebot richtig bewerten können.

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#Duisburg: DAH1 hat den Umweltausschuss belogen – #Lohmannsheide #Moers #Baerl

Und der nächste Blogbeitrag zur geplanten Sondermülldeponie Lohmannsheide. Nach sehr suspekten Gutachten, habe ich mich nun mal den wenig anschaulichen Abfallschlüsseln zugewandt. Die DAH1 hat hier ein umfangreiche Wunschliste mit Abfällen vorgelegt. Darunter auch einige Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen. Darunter auch:
19 08 05 – Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser

Im Vortrag der DAH1 aus der Sondersitzung des Umweltausschusses der Stadt Duisburg und der Bezirksregierung Homberg/Ruhrort/Baerl am 04.10.2018 findet sich auf einer Folie der Punkt:

Freiwilliger Verzicht auf
– Abfälle, die Asbest und künstliche Mineralfasern enthalten
– sogenannte „freigemessene“ Abfälle gemäß § 29 StrSchV (Rückbau von KKW)
– Klärschlamm

Asbest hat einen eigenen Abfallschlüssel und kann somit weitestgehend ausgeschlossen werden. Wobei in den ganzen Unterlagen nichts dazu steht, wie man kontrollieren will, ob wirklich nur das angeliefert wird, was zugesagt wird. Unter die oben aufgeführten Schlämme dürften auch Klärschlämme fallen. In den gesamten Unterlagen steht nichts zu diesem angeblichen freiwilligen Verzicht. Ich denke jetzt nicht, dass ein Vortrag hier eine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet, allerdings bin ich der Ansicht, dass man hier nicht die Wahrheit gesagt hat, denn der Antrag belegt das Gegenteil.

Es ist anzunehmen, dass auch „freigemessene“ Abfälle, also etwa der Beton aus einem Atomkraftwerk eingelagert werden könnte.

An welchen Stelle in den Unterlagen noch gelogen wurde analysiere ich gerade noch. Auf jeden Fall steht fest, dass man die Tatsachen an vielen Stellen sehr günstig für DAH1 dargestellt hat.

Ich habe vor kurzem an einer Erörterung für die Schrottinsel teilgenommen. Die haben für die Separierung von Anlieferungen Flächen mit eingeplant. Bei DAH1 wird nicht einmal erwähnt, was die machen wollen, falls etwas angeliefert wird, was nicht auf die Deponie gehört.

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#Duisburg: GO-§-24-Antrag: Keine Toleranz für Gehwegparken mehr

Nachfolgende Antrag reichte ich ein.
Der Beschluss aus DS 02-3956 möge aufgehoben werden.

Begründung:
Mit DS 02-3956 wurde beschlossen, solange noch 1,5 m Platz sind, dass Parken auf Gehwegen zu tolerieren.

Allerdings konkretisiert der Antrag nicht, welche Straßen(-Abschnitte) genau gemeint sind. Das heißt der Beschluss ist zu unkonkret.

Ferner gibt es kein Recht anderen Verkehrsteilnehmenden den ohnehin spärlichen Platz noch entziehen zu dürfen. Zumal das Gehwegparken nicht nur Platz vereinnahmt, sondern auch zu Schäden für Gehwege führt, die höhere Kosten für Instandhaltung nach sich ziehen. Gehwege sind nicht zum Parken ausgelegt. Ferner werden Bäume, wenn noch vorhanden, beschädigt. Der Platz könnte sogar besser für die Neuanpflanzung von Bäumen genutzt werden.

Die Verkehrswende kann nur dann gelingen, wenn dem Autoverkehr Raum entzogen wird. Insbesondere Raum der gar nicht dem Autoverkehr zusteht. Die Lagerung von anderen Blechkisten auf Gehwegen würde ja schließlich auch nicht toleriert.

Wenn „Parkdruck“ besteht ist das auch kein Grund Gehwegparken zu erlauben, sondern führt zwangsläufig dazu, dass Parkraumbewirtschaftung notwendig wird. Etwa großflächige Parkgebühren.

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#Duisburg: Vorrangschaltungen für #ÖPNV – #Verkehrswende

Nachdem ich mitbekam, dass in Rheinhausen eine Ampel für ÖPNV umgerüstet wurde, was teilweise zu erheblichen Rotphasen für Gehende führt, wollte ich mal wissen, wie viele Ampeln schon umgestellt sind, damit der ÖPNV schneller voran kommt.

Länger an der Ampel stehen und den Bus verpassen ist schlecht, aber ein Bus der schneller durch die Stadt kommt, hat natürlich wiederum Vorteile. Ich bin da etwas zwiegespalten, aber vielleicht sind auch nur Details in der konkreten Regelung.

Hat zwar etwas länger gedauert, aber ist vielleicht gar nicht so schlecht, wenn die DVG hier mal selbst einen Sachstand erhebt. Im Stadtgebiet scheint es insgesamt 544 Ampel geregelte Kreuzungen zu geben. Hätte nicht gedacht, dass dies nur so wenig sind.

Es gibt 137 Vorrangschaltungen für Straßenbahn und 161 Vorrangschaltungen für Busse. Wobei hier auch Kreuzungen für Straßenbahn und Busse gemeinsam ausgerüstet sein können.

Diese Zahl wird steigen, da neue Ampeln, auf Linien, sofort mit der entsprechenden Technik ausgerüstet werden. Dadurch dürfte der ÖPNV zumindest Verspätungen besser reinholen können und leicht beschleunigt werden. Dies gilt auch bei der Umrüstung auf LED. So gesehen also ein doppelter Gewinn für Klima und Umwelt.

Leider bekommt man dies kaum mit und die WBD bzw. DVG informieren dazu auch kaum. Vielleicht fürchtet man hier auch Autofahrende, die meckern, aber wer bequem im Auto sitzt kann ruhig auch warten.

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#Stadtnatur mit Feuerwanzen – #Hochfeld

Wenn man die Augen offen hält sieht man manchmal sogar in der Stadt etwas Natur. Unten zwei Bilder, die ich in Hochfeld machte. Auf den ausgeblühten Pflanzen sitzen auf den Fruchtständen/Samen Feuerwanzen.

So wie die dort sitzen, müssen die Pflanzen etwas anziehendes Haben. Entweder bieten die Schutz, wobei die Wanzen eigentlich zu gut sichtbar sind, oder es gibt hier etwas zu Fressen.

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#Duisburg: Stellungnahme zum Lärmaktionsplan – #Fluglärm #Logistiklärm #Logport #Duisport

Nachfolgend die Punkte meiner Stellungnahme zum Lärmaktionsplan der Stadt Duisburg. Die Punkt dürfen gerne kopiert werden oder als Anreiz dienen für eigene Stellungnahmen.

Spannweite der Hauptverkehrsstraßen

Wenn unterschiedliche Bereiche einer Straße unterschiedlich Befahren werden, dann sollte man nicht die gesamte Straße angeben, sondern die Abschnitte mit den Verkehrszahlen.

Grenzwerte

Lärm wirkt auch unterhalb der Grenzwerte schädlich auf die Gesundheit. Die Grenzwerte wurden so festgelegt, dass möglichst wenig Menschen geschädigt werden, eine Schädigung auch unterhalb der Grenzwerte ist weniger wahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Demnach sind auch hier Maßnahmen zu treffen.

Reallärmabgleich

Es ist nicht erkennbar, an welchen Stellen die Lärmbelastung durch Messungen verifiziert wird. Denn Berechnungen sind nur Modelle, die vereinfachen und der realen Situation nicht gerecht werden.

Ersatz durch Radfahrten

Da die Stadt Duisburg beständig Radfahren sabotiert, ist eine Verlagerung schwierig. So gibt es an einigen Stellen Parkplätze direkt rechts neben den Radweg. Etwa in Ruhrort oder Homberg. Hier besteht Lebensgefahr durch Dooring! Ampelschaltungen und Führung mit Fußverkehr bremsen Radverkehr aus. Abstandsregeln werden im Stadtgebiet nicht durchgesetzt und sogar die Polizei parkt auf Radwegen. Bei Baustellen endet der Radweg plötzlich oder es wird gar nichts ausschildert. Die Baustellenplanung fokussiert nur auf Autoverkehr, lässt aber Radverkehr außer acht oder sieht diesen als nebensächlich an.

Beispiele:
https://ulrics.blog/2020/11/13/duisburg-dummplanung-an-ampeln-fahrradfeindlich-verkehrswende/
https://ulrics.blog/2020/10/25/duisburg-dooringparkplaetze-in-ruhrort-fahrradfeindlich/
https://ulrics.blog/2020/08/29/duisburg-radwegpflege-durch-die-wirtschaftsbetriebe-mangelhaft-verkehrswende-verkehrsdiskriminierung-fahrradfeindlich/
https://ulrics.blog/2020/08/21/duisburg-noch-ein-beispiel-fuer-dummplanung-verkehrswende-fahrradfeindlich/

Lärmblitzer

Lärmblitzer können der Stadt Duisburg nicht nur mehr Ruhe verschaffen, sondern deren Kosten auch vollständig einspielen

Natürlich müsste hier vom Land der notwendige rechtliche Rahmen eingefordert. Dies ist aber die fairste Methode nur jene zu treffen, die wirklich Lärm erzeugen und nicht, wie man dies mit Motorradfahrenden tut, dies vollständig verbieten zu wollen.

Lärmblitzer werden bereits an verschiedenen Stellen erprobt bzw. diskutiert. Es gibt zudem bereits heute die Möglichkeit mit Lärmmessgeräten zu arbeiten.

LKW-Fahrverbote

Auf die Thematik Logistiklärm wurde unzureichend eingegangen.
Es sollten großzügige LKW-Verbotszonen aus den Lärmbelastungsschwerpunkte im Stadtgebiet abgeleitet werden. Zumal diese Bereich zugleich auch die Bereiche mit hohen Schadstoffkonzentrationen sind. Denkbar wäre auch hier sowohl über Lärmschutz, wie auch Luftreinhaltung großflächige Verbotszonen auszuweisen. Ziel sollte es sein die Durchfahrt von LKW durch Wohnbereich vollständig zu unterbinden. Nur der notwendige Lieferverkehr zu Geschäften und Vergleichbares sollte noch zulässig sein.

Bei LKW wird zudem nur statistischer Lärm ermittelt, aber nicht der wirkliche Lärm, der auch dadurch entsteht, dass unzulässigerweise Ketten und andere Packmittel nicht richtig gesichert sind und die Fahrzeuge bereits bei leichten Unebenheiten sehr viel Lärm erzeugen. Zudem ist zu beachten, dass Schlaglöcher oft durch unsachgemäße Baustellen entstehen, dass heißt nach einer Baustelle reicht es nicht die Oberfläche dürftig zu reparieren, hier muss ein vollständige Wiederherstellung einer makellosen Oberfläche sichergestellt werden. Auf Kosten der Stelle, welche die Straße öffnet. An der Stünningkreuzung in Rheinhausen sind auf der Moerserstraße sehr tiefe Spurrillen, die erheblichen Logistiklärm erzeugen.

Die sogenannten LKW-Vorrangrouten nützen nichts, da dies nur an Naviherstellende übermittelt werden. Das heißt weder die Nutzung von LKW-Navis ist vorgeschrieben noch die Übernahme der Daten in den Bestand von Naviherstellenden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung gibt es nicht. Eine Umsetzung ist nicht erkennbar und gerade die Billig-LKW-Firmen haben gar kein Geld für LKW-Navis. Also sind die Maßnahmen völlig unwirksam. Würde man dagegen Verbotszonen für LKW schaffen und diese sowohl mit Luftreinhaltung (vgl. Krefeld), wie auch Lärmschutz begründen, gäbe es rechtsverbindliche Routen, die auch durchgesetzt werden könnten. Wobei die Durchsetzung ja bereits in vorhandenen Verbotszonen sehr suboptimal läuft. Meist wird für zu kurze Zeiträume geblitzt. Die LKW-Vorrang-Routen sind also nur Augenwischerei, um keine wirklichen Maßnahmen zu formulieren und durchzusetzen. Für Logport I und III sollte ausschließlich die Logistikgdiagonale zulässig sein.

Verkehrsleitsystem für Lkw (Numerische Wegweisung)

Was nützt ein Verkehrsleitsystem, wenn die Firmen davon nichts wissen bzw. dieses nicht nutzen? Hier müsste dafür gesorgt werden, dass diese Nummern Teil der Adresse werden.

Osttangentenverlängerung

Die Osttangente würde nicht nur zu Konflikten, sondern auch zu erheblicher Lärmzunahme in einem Erholungsbereich führen. Es ist gut, dass hier bereits klargestellt wird, dass erhebliche Konflikte drohen. Zumal es bei der Osttangente an jeglicher Grundlage mangelt, ob diese überhaupt eine Wirksamkeit erzielen könnte. Dies trifft allerdings auch teilweise auf die anderen Maßnahmen zu. Es braucht hier unbedingt eine gründliche Analyse warum LKW auf bestimmten Strecken fahren und wie man das verhindern kann. Dabei könnten es oft bereits kleine Maßnahmen mit wenig Kosten sein, die viel mehr bewirken, als zum Scheitern verurteilte Planungen für eine neue Straße. Einige der Maßnahmen klingen zwar gut, aber erst eine Ursachenanalyse ermöglicht einen konkreten Abgleich zwischen Ursache, Wirkung und Maßnahme. Wenn man dies nicht versteht, kann man zwar schöne Maßnahmen aufnehmen, die allerdings viel Kosten und wenig bewirken. Im Falle der Osttangentenverlängerung könnte es sogar dazu kommen, dass Bereiche, wie die Moerserstraße stärker belastet werden, weil man teilweise auch Umwege in Kauf nimmt. Mal ganz abgesehen davon, dass der Ruhebereich Rheinvorland durch LKW-Verkehr deutlich lauter wird und der Erholungsraum nachhaltig geschädigt wird.

Bei „Kleinere, innerstädtische Erholungsräume“ fehlt das Rheinvorland zwischen Solidaritätsbrücke und A40 inkl. Werthauser Wardt. Auch dieses Gebiet muss als ruhiges Gebiet festgelegt und bewahrt werden.

Grüne Welle

Die Kreuzung Brückenstraße/Rheinhauser Straße in Hochfeld ist ein Grüne-Welle-Brecher. Die Ampel der kleinen Kreuzung spring regelmäßig um, da diese auf eine Geschwindigkeit von 50 km/h ausgelegt ist und nicht die real vorhandenen 30 km/h. Dadurch wird wegen einer Ampel, die primär für Seitenstraßenverkehr da ist, der Verkehr beständig unnötig ausgebremst.

Laubbläser

Laubbläser stellen eine Lärmquelle dar. Bei Beschwerden werden Gebiete von der Stadt fälschlich als Mischgebiete eingestuft, damit man nicht handeln muss. Selbst die Elektrobläser der Wirtschaftsbetriebe nerven mit ihrem fiependen Geräuschen.

Parkraumbewirtschaftung

Die Stadt Duisburg toleriert noch immer Gehwegparken (Ratsbeschluss), obwohl eine derartige Toleranz die Fortbewegung für Gehende unattraktiv macht. Es wird zu selten abgeschleppt. Es braucht endlich eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung, welche die Bevorzugung des PKW drastisch verringert und die konsequente Durchsetzung von Verkehrsverstößen.

Parken ist kein Grundrecht und Parken frisst viel Fläche, die so nicht für die Nutzung als Wohnraum zur Verfügung steht. Generell wird aber trotzdem immer noch zu autozentriert geplant.

Gesamtlärm

Es fehlt eine kumulierte Übersicht des Gesamtlärms. Diese mag zwar rechtliche nicht vorgeschrieben sein, zeigt aber deutlich, wo die wirklichen Belastungsschwerpunkte liegen. Hierzu zählt auch der Fluglärm, der durch Verweise auf angeblich fehlende Zuständigkeit ausgeblendet wird.

Schottergärten

Ein Aspekt beim Thema Lärm wurde nicht betrachtet. Vorgärten die zu Parkflächen oder Schottergärten werden, sind reflektiver und führen dadurch zu mehr Lärm, demnach müsste derartige Gärten auch zur Lärmreduktion untersagt werden.

Menschen mit Behinderung

Auf den Aspekt Lärm und Menschen mit Behinderung wurde nicht eingegangen, obwohl es auch hier Maßnahmen braucht. Lärm als Stressor trifft Menschen mit Erkrankungen besonders stark. Stress wirkt sich negativ auf das Immunsystem aus und verstärkt z.B. Krebs.

Menschen aus dem Autismusspektrum dürften auch sensibler auf Lärm reagieren. Auch dies wäre zu berücksichtigen. Ebenso bei Sehbehinderungen kann Lärm dazu führen, dass Verkehrsklänge überhört werden. Etwa die Ampelgeräusche. Auch diese Aspekte müssen, wenn schon nicht in der Analyse zumindest bei den Maßnahmen berücksichtigt werden.

Fluglärm

Der Fluglärmkorridor, der dank Corona dieses Jahr erheblich entlastet wurde, fehlt in den Unterlagen. Die Daten können vom Lanuv sicherlich angefordert werden, um eine vollständige Belastungsanalyse zu erhalten. Der Duisburg Westen wird dabei meist gar nicht betrachtet, obwohl eine Flugroute genau darüber führt.

Die Berechnungen des Lanuvs in Form einer Lärmkarte auch unterhalb der Schwellen wäre möglich. Die Stadt Duisburg sollte hier nachdrücklich die Zuarbeit des Lanuvs einfordern und diese dann auch gründlich überprüfen.

Bei „2.2.5 Flugverkehr von sonstigen lärmrelevanten Flugplätzen
In der Stadt Duisburg gibt es keine Lärmeinwirkungen durch sonstige lärmrelevante Flugplätze.“ ist zu ergänzen, dass es durchaus Lärmeinwirkung zahlreicher Flugplätze gibt. So sind Frachtflüge aus Köln/Bonn häufig sehr niedrig über Duisburg auch andere Flughäfen wirken hier ein, besonders in der Nacht und am frühen Morgen. Nach Lärmschutzrecht für Fluglärm wäre hier eine Gesamtlärmbetrachtung durchzuführen, die dann über die Schwellen kommen würde. Dies wird allerdings nicht gemacht.

Unwahr ist die Behauptung:
„Der südlich der Stadt gelegene internationale Flughafen Düsseldorf Airport kann vom Duisburger Hauptbahnhof in nur wenigen Minuten erreicht werden.“
Vom HBF Duisburg braucht es mind. 7 Minuten bis Bahnhof Flughafen, von da braucht man mind. 5 min mit Umsteigen und Skytrain, bis man am eigentlich Flughafen ist. Mit dem Auto braucht man mind. 20 Minuten.

Tierschutz

Tier, wie z.B. Hunde reagieren empfindlich auf Lärm. So ist mir ein Hund bekannt, der Flugzeuge anbellt. Der Aspekt Tierschutz wurde nicht betrachtet. Er ist zwar nicht zwingend notwendig, allerdings sollte einer Stadt alle Lebenswesen im Stadtgebiet am Herzen liegen. Zudem kann so die Fürsorge für die Bevölkerung gezeigt werden, indem man über das zwingend notwendige hinaus geht.

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Duisburger Schreibende: Tina Halberschmidt und Martin Wedau – #Duisburg #Literatur #Kunst

Halberschmidt, Tina; Deutsche Nationalbibliothek; Artikel 1, 2,
* Duisburg für Klugscheißer

Wedau, Martin; Deutsche Nationalbibliothek; Artikel 1, 2, 3,
* Duisburg für Klugscheißer

Eine komplette Übersicht der Duisburger Schreibenden gibt es hier.

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#Corona in Schulen: Luftreiniger allein reichen nicht – Lüften weiter zentral – #Luftfilter

Im Prinzip bestätigt das UBA, was ich bereits vor einigen Wochen schrieb.

Pressemitteilung des UBA:

Kurz
Der Einsatz von mobilen Luftreinigern allein ist kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Es gibt aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA). Die Kommission empfiehlt Luftreiniger in Schulen dort einzusetzen, wo die Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme in Frage kommen. Die Geräte sollten aber vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden, damit sie zum entsprechenden Raum passen. So muss der Luftdurchsatz groß genug sein, das Gerät darf nicht zu laut sein und es darf keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen.

Ausführlich
Um das Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2-Virus so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die IRK weiterhin als erste und wichtigste Säule das Lüften über weit geöffnete Fenster gemäß der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15. Oktober 2020. Demnach sollte alle 20 Minuten für etwa 3-5 Minuten gelüftet werden sowie in den Unterrichtspausen durchgehend. Sollten sich die Fenster nicht weit genug öffnen lassen, ist die zweite Option, einfache Zu- und Abluftanlagen in die Fenster einzubauen. Solche Anlagen können auch über die Pandemiesituation hinaus vor Ort verbleiben und bei eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit dauerhaft die Raumluftqualität verbessern.

Erst wenn diese beiden Optionen nicht realisierbar sind, hält die IRK Luftreiniger als flankierende Maßnahme zur Minderung eines Infektionsrisikos für geeignet. Deren Fähigkeit zur zuverlässigen Entfernung virushaltiger Partikel in Realräumen sollte vor dem Einsatz experimentell nachgewiesen sein. Die IRK betont dabei erneut, dass durch den Einsatz dieser Geräte nicht alle Verunreinigungen aus der Raumluft entfernt werden. Mobile Luftreiniger wälzen die Raumluft lediglich um und ersetzen nicht die notwendige Zufuhr von Außenluft. Deshalb sollte jede Lüftungsmöglichkeit auch beim Einsatz von Luftreinigern weiter genutzt werden.

Räume, in denen überhaupt keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind laut IRK für den Unterricht nicht geeignet.

Alle hier genannten Maßnahmen, Lüftungskonzepte und -techniken sowie ggf. der Einsatz von mobilen Luftreinigern, so die IRK, ersetzen nicht die weiteren Schutzmaßnahmen gegen SARS-CoV-2. Sie bieten insbesondere keinen wirksamen Schutz gegenüber einer Exposition durch direkten Kontakt bzw. Tröpfcheninfektion auf kurzer Distanz. Die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene/Händewaschen, Alltagsmasken) ist daher unabhängig von den obigen Maßnahmen weiterhin zu beachten (AHA+L).

Links (PDF-Dokumente):
Stellungnahme Kommission Innenraumlufthygiene zu Luftreinigern
Stellungnahme Kommission Innenraumlufthygiene zu Lüften und SARS-CoV-2
Handreichung Lüften für KMK
Empfehlung mobile Luftreiniger in Schulen

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Klimaschutz

Arbeitsplätze kann man weder atmen noch essen und schon gar nicht senken diese die Temperatur.

(Ulrich Scharfenort, 27.02.2019)

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#Duisburg: Lärmaktionsplan enthält auch Osttangente – #Lärmlogistik #Duisport #Logport

Noch bis zum 30. November liegt der Lärmaktionsplan der Stadt Duisburg zur Beteiligung offen.

Natürlich ist hier auch umfangreich die Thematik Lärmlogistik enthalten, die schließlich das Wohlbefinden der Bevölkerung erheblich beeinträchtigt. Natürlich könnte man mit einer Ursachenanalyse bessere und einfachere Lösungen finden. Wobei die Logistikdiagonale bereits alles notwendige enthält und durch Festlegung auf selbige und LKW-Fahrverbote für alle anderen Bereich sämtliche Konflikte in Rheinhausen gelöst würden, die durch Logport I und III entstehen.

Zur Osttangenverlängerung bzw. -verlagerung steht u.a. folgendes
„… In der Vergangenheit hatte man bereits aufgrund der zu erwartenden, zahlreichen Konflikte
Abstand von der Überlegung genommen. …“
Und genau hier gibt es dann auch direkt die Möglichkeit das Konfliktpotential durch Stellungnahme zu verdeutlichen. Ich werde hier auf jeden Fall etwas verfassen und alle anderen die unter LKW-Lärm leiden sollten dies auch tun.

Ich werde, wenn ich es zeitlich schaffe, meine Stellungnahme morgen veröffentlichen. Dort wird auch etwas zum Radverkehr stehen, der nach meiner Erfahrung viel Spielraum nach oben hat.

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#Duisburg: Unlogische Fahrradmaskenpflicht – #Verkehrsdiskriminierung #Verkehrswende #fahrradfeindlich

Egal welches Fahrzeug man führt man darf sich nicht die Sicht nehmen. Für Kraftfahrzeuge gilt eigentlich sogar ein Maskenverbot, mit Ausnahme bei Helmpflicht.

In Duisburg gibt es Bereiche der Stadt in denen eine allgemeine Maskenpflicht verfügt wurde, die nach Behauptung der Stadt auch für Radfahrende gelten würde.

Dies ist allerdings absurd, der einzige Grund warum die auch für Radfahrende gelten könnte, wäre der Umstand, dass Radfahrende nicht in einem Blechkasten sitzen. Allerdings gibt es derartige Blechkästen auch als Cabrio und bei fast allen lassen sich die Fenster öffnen. Demnach müsste dann allerdings folgerichtig auch im Auto Maske getragen werden, wenn das Fenster offenen ist.

Davon abgesehen dürfte das Ordnungsamt auch gar nicht Verstöße durch Radverkehr ahnden, weil diese nicht in den fließenden Verkehr eingreifen dürfen. Dies darf nur die Polizei. Betont das Ordnungsamt schließlich sogar regelmäßig selbst.

Und der größte Schwachsinn ist natürlich, die Forderung, dass man dann halt absteigen und schieben solle. Kann man beim Kraftfahrzeuge auch fordern.

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Offener Brief an Karl Lauterbach zu Luftreinigern – #Corona #Covid19

Sehr geehrter Herr Lauterbach,

Im NRZ-Interview sagen Sie sinngemäß, dass Luftreiniger besser wären als lüften. Ich frage mich, wie Sie darauf kommen. Sagen Sie bloß, dass Sie auch auf die statistischen Taschenspielertricks reingefallen sind. Leider scheint diese ja sowohl für Journalisten, wie auch die Öffentlichkeit zu gelten.

Kling natürlich auch erst einmal beeindruckend, dass ein Luftreiniger 99 % aller Aerosole entfernen würde. Allerdings gilt das nur für den Luftstrom, welcher wirklich durch den Luftreiniger geht. Für Laien erweckt das den Eindruck, als wäre die Luft im Raum gemeint, dies ist allerdings natürlich nicht der Fall.

Eine weitere Größe ist die Anzahl der Luftumwälzungen auf einen Raum bezogen, die man manchmal liest. Hier wird allerdings nur das Raumvolumen mit der Luftmenge verrechnet, welche pro Stunde durch das Gerät geht. Auch dies ist eine rein statische Größe.

Bei Totzonen, welche gemäß der Studie von der Universität der Bundeswehr bereits durch Lampen entstehen, findet u.U. gar keine Reinigung statt. Strömungshindernisse, wie Menschen und Möbel, beeinflussen ebenfalls die Effektivität erheblich. Das heißt, die Anzahl der Geräte müsste für einen Klassenraum genau berechnet werden, um überhaupt eine brauchbare Wirksamkeit entfalten zu können.

Im Vergleich zu Fenstern haben Luftreiniger eine kleine Öffnung, brauchen also deutlich größere Luftströmung, als ein Fenster. Die Aussage, dass Luftreiniger besser wären, ist also wissenschaftlich nicht haltbar.

Wenn man nur einen kleinen Luftfilter in einen Raum stellt könnte man auch genauso gut Zuckerpillen verteilen. Wobei Homöopathie zumindest noch einen Placeboeffekt hätte.

Ich würde mir mehr wissenschaftlichen Sachverstand bei der Diskussion um Luftfilter wünschen, statt diese teuren Dinger zu hypen und von den wirklichen Problem abzulenken.

Luftfilter können Lüftung nicht ersetzen.
Abstand ist sehr viel wichtiger, als Lüftung.
Masken verringern den Abstand nicht, senken das Risiko etwas.

Bleiben Sie gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Zeit für ein Krankenhausentlastungstempolimit – #Corona #Covid19 #Vierradwaffen #Tempolimit

Wegen der Coronapandemie verbieten die Niederlande das Silvester-Feuerwerk. Man hat die Sorge, dass sich mal wieder zu viele Idioten verletzen und dadurch Krankenhäuser unnötig belasten. Ein Tempolimit gibt es ja bei den Niederländern bereits.

Ich denke, dass ein Tempolimit in Deutschland viel zur Entlastung der Krankenhäuser beitragen würde. 30/80/120 für Stadt/Landstraße/Autobahn wäre sicherlich eine gute Maßnahme. Dadurch würde nicht nur etwas für die Umwelt getan, sondern auch die Krankenhäuser entlastet.

Aber egal, ob Schusswaffen oder Vierradwaffen rückständige Beharrungskräfte, die sich selbst als konservativ bezeichnen, wollen Veränderungen verhindern. Nachvollziehbar ist dies nicht, vielleicht ist es ja auch bereits der einsetzende Altersstarrsinn, der hier Veränderungen verhindert.

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#Duisburg: Abschleppen in 2019 – #Verkehrswende

Um mal einen Überblick zu gewinnen, warum in Duisburg abgeschleppt wird und wie häufig, fragte ich die Zahlen bei der Stadt an. Die Beantwortung hat wegen Corona etwas länger gedauert.

Insgesamt 3.837 wurden Kraftfahrzeuge von der Verkehrsüberwachung abgeschleppt.

Diese Gesamtzahl setzt sich wie folgt zusammen:                               

Parken im absoluten Halteverbot

2.120 Kfz

Parken auf Marktplätzen während der Marktzeiten

440 Kfz

Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz ohne Berechtigung

294 Kfz

Parken vor Grundstückseinfahrten

193 Kfz

Parken im eingeschränkten Halteverbot

138 Kfz

Parken auf dem Gehweg

99 Kfz

Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb von Markierungen

60 Kfz

Parken auf dem Radweg

40 Kfz

Parken vor oder in Feuerwehreinfahrten

36 Kfz

Parken in der Fußgängerzone

26 Kfz

Sonstiges unerlaubtes Parken

391 Kfz

Natürlich ist klar, dass nicht immer sofort abgeschleppt wird, manchmal sind die Parkzeiten dafür zu kurz. Wenn man davon ausgeht, dass nur zu einem kleinen Teil abgeschleppt wird, kann man sich vorstellen, wie häufig unzulässig geparkt wird.

Was ich sehr positiv sehe ist der Umstand, dass auch von Rad- und Gehwegen abgeschleppt wird. Von mir aus dürfte dies ruhig häufiger sein.

Eigentlich sollte das Ordnungsamt viel häufiger solche Zahlen von sich aus veröffentlichen, denn natürlich schreckt die Gefahr abgeschleppt zu werden die Menschen eher ab, als ein Knöllchen, was bezahlt wird, aber keinen Aufwand macht. Wenn abgeschleppt wird, wird es nicht nur teurer, sondern man muss das Fahrzeug erst einmal finden. Und gerade der Aufwand dürfte für viele abschreckend wirken. Vielleicht wäre es gut, ein oder zwei Dienstpost für angestellte Abschleppende zu schaffen und irgendwo schön abgelegen ein Platz, wo die Fahrzeuge hin kommen.

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#Duisburg sieht #Klimaschutz als gleichrangig mit Denkmalschutz – #Umweltschutz #Energiewende

Im August 2019 reichte ich eine Kommunalpetition ein bzgl. Photovoltaik und Denkmalschutz. Denn einige Dächer bleiben leer, obwohl die für die Stromgewinnung geeignet werden. Wo hoch man Klima- und Umweltschutz bei der Stadt Duisburg einschätzt kann man bereits daran erkennen, dass Photovoltaik als Baustein der Energiewende und damit des Klimaschutz, gar nicht im Umweltausschuss behandelt wurde, sondern im Kulturausschuss und Stadtentwicklungsausschuss.

Alle Parteien stimmten im Stadtentwicklungsausschuss zu.

Und „nur“ etwas mehr als ein Jahr später hatte ich „schon“ die Antwort.

Die Antwort lautet wie folgt:

[…]
Denkmalschutz zur Bewahrung des kulturellen Erbes und Umweltschutz als Schutz
natürlicher Lebensgrundlagen sind zwei gleichrangige Staatsziele.
Im denkmalrechtlichen
Erlaubnisverfahren geht es allerdings nicht um die Abwägung beider Belange gegeneinander, sondern um die Abwägung des Belanges Denkmalschutz gegenüber den privaten Interessen des Eigentümers bzw. der wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Denkmals. So kann die Gewinnung regenerativer Energie auf dem Dach eines Hauses denkmalschädlich sein, die Energiegewinnung durch Sonnenenergie auf andere Art und Weise oder an anderer Stelle durchaus denkmalverträglich.
Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) schreibt kein generelles Verbot für die Errichtung von Photovoltaik vor. So mag es durchaus vorkommen, dass der Belang Denkmalschutz die Installation von Photovoltaik an bestimmten Stellen verhindert, ihn aber nicht grundsätzlich ausschließt.
[…]

Der erste Satz ist schon mal ziemlich dreist, denn Kultur steht nicht einmal in den Grundrechten erwähnt, während Umwelt- bzw. Klimaschutz in Artikeln 20a und 2 steckt. Wer sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach macht, macht dies nur bedingt aus wirtschaftlicher Nutzbarkeit, primär geht es ums Allgemeinwohl. Allerdings wenn man sich anschaut, dass der Antwortentwurf aus dem Bereich Denkmalschutz der Stadt Duisburg kommt, ist natürlich klar warum die Antwort so ausfällt. Für jemanden der Denkmalschutz beruflich macht ist Klimaschutz nicht wichtig. Denkmalschutz ist nur ein vorübergehender optischer Eindruck. Die Klimaerwärmung dagegen bedroht sogar alle Denkmäler, denn wenn Duisburg auf dem Grund der Nordsee liegt nützt Denkmalschutz wenig. Aber Weitblick scheint beim Denkmalschutz nicht vorhanden zu sein.

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#Duisburg: Dresscode bei #Edeka – #Nasehoch #Boykott #Diskriminierung #Ehdreckda

Vor kurzem wurde in der Zeitung vermeldet, dass ein Edeka Menschen im Schlafanzug den Zutritt verbietet. Angeblich gäbe es wegen Corona hygienische Gründe hierfür. Was an einem Schlafanzug unhygienisch sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Eine Jacke die man länger trägt ist unhygienischer als ein Schlafanzug. Und was das mit der Pandemie zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht. Wichtig ist ein Stückstoff im Gesicht.

Und wenn man Edeka und Hygiene spricht, würde ich gerne wissen, was für Hygienemängel dieses Edeka wohl zu verstecken hat. Wer möchte kann dies ja Mal per Topf Secret erfragen. Es soll sich meinen Hinweisen und auch den Bewertungen bei Google Maps zufolge um das Edeka Schneider in Ruhrort handeln.

Was kommt als Nächstes. Darf man nicht mehr mit kurzen Röcken oder im T-Shirt einkaufen? Und wann kommt ein Türsteher? Darf man bei Edeka bald nur noch in Anzug und Krawatte einkaufen?

Wie kann ein Geschäft nur so oberflächlich sein. Deckt sich aber auch mit meinen Erfahrung mit dieser Kette, wenn man mal Arbeitsklamotten an hat, wird man schon für jemanden gehalten, der klaut.

Gut, dass ich die Kette nun schon seit Jahren boykottiere, sonst wäre es spätestens jetzt der Fall.

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Duisburger Autor: Hans-Peter Stermann – #Duisburg #Literatur

Stermann, Hans-Peter; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Alt-Baerler Haus- und Familienchronik

Eine komplette Übersicht der Duisburger Schreibenden gibt es hier.

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Lohmannsheide

Man rettet die Welt nicht, indem man diese vermüllt.

(Ulrich Scharfenort, 17.02.2019)

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Deponie #Lohmannsheide: Stimmte der #Datenschutz beim Verkehrsgutachten? – #Duisburg #Moers #Videoüberwachung

Ich hatte ja bereits über das grottenschlechte Verkehrsgutachten berichtet. Teil dieses Verkehrsgutachten war die Erfassung des Ist-Zustands. Dazu würden sowohl in Moers, als auch Duisburg an einigen Kreuzungen vorübergehende eine Videoüberwachung angebracht. Die Firma Aviso (Am Hasselholz 15, Aachen, es gibt zwei Unternehmen) beauftragte hier die Firma Neurosoft.

Diese brachte laut Verkehrsgutachten Videokameras an Ampeln oder Laternen an, mit dem die Straße beobachtet wurde. Später wurden dann diese Videos von Menschen bzw. einer Software ausgewertet, um die Fahrzeugzahlen zu erfassen.

Eigentlich ist Datenschutz nur ein Randaspekt, allerdings sagt er auch einiges über das Verkehrsgutachten. In dem Gutachten wird der Eindruck erweckt, dass es seitens der Städte Duisburg und Moers eine Zustimmung zur Videoüberwachung gegeben hätte. Aber zumindest der Antwort der Stadt Moers nach, scheint man nicht nachgefragt zu haben:

Hierzu teile ich Ihnen mit, dass seitens des Fachbereiches 8 – Vermessung,
Straßen und Verkehr weder die Beauftragung noch die Genehmigung einer
Vekehrsvideoüberwachung auf Moerser Stadtgebiet veranlasst wurde.

Stellt sich mir die Frage, ob die Datenerfassung überhaupt zulässig war. Zum Thema Datenschutz steht nichts in dem offengelegten Verkehrsgutachten. Dabei ist Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht ohne Probleme und es ist vieles zu beachten.

Zumal die Aufzeichnungsgeräte direkt bei der Kamera hingen und ein Fremdzugriff nicht ausgeschlossen war. Auf den Fotos im Gutachten sind keine Hinweisschilder auf Videoüberwachung zu erkennen. Habe die Frage jetzt auch mal ans LDI geschickt.

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#Duisburg: #Dummplanung an Ampeln – #fahrradfeindlich #Verkehrswende

Ich sammle immer wieder Beispiele für Dummplanung in Duisburg. Ein Beispiel befindet sich an der Düsseldorfer Straße nahe der Innenstadt. Dort steht eine sogenannte Bettelampel, weil man bekommt nicht automatisch grün, sondern muss es erst beantragen.

So weit so schlecht. Wenn man sich die Situation allerdings anschaut geht die Dummplanung noch viel weiter und zeigt einmal mehr, wie wenig Gedanken man sich bei der Stadt macht. Die Details sind völlig absurd. Vor dem Fahrrad sieht man eine weiße Linie an der man halten muss. Allerdings kommt man von dort nicht an den Taster der Bettelampel. Und erst recht nicht an den Handgriff, der vermutlich Radfahrenden helfen soll.

Da fragt man sich schon, ob die Planenden hier nicht nachgedacht haben oder was der Grund für eine derartige Dummplanung war.

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Kontakt zu BI Saubere Luft – #Duisburg #Rheinhausen

Die BI Saubere Luft engagiert sich in Duisburg, primär in Rheinhausen für Thematiken im Zusammenhang mit sauberer Luft. Also alle Themen, wie Feinstaub, Stickoxide, Bäume, aber auch Luftleitbahnen oder unsaubere Kraftwerke stehen auf der Agenda. Ein Thema ist auch der LKW-Verkehr. Die BI betreibt keine eigene Seite, weshalb ich hier mal eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme zur Verfügung stelle.

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Vielen Dank für deine Antwort. ✨

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Mein Beitrag zur #Leidentscheidung – #hambibleibt #endcoal #NRWE #RWE #allegegenRWE #AlleDörferbleiben #Braunkohle

Meine Gedanken zur Leidentscheidung, welche ich so auch abschickte.

Der Titel ist irreführend, es geht nicht um „Neue Perspektiven“, sondern um ein klimaschädliches Weiterso.

In Anbetracht, welches Leid diese Entscheidung für die Menschheit verursacht wäre Leidentscheidung zutreffender.

Das vielfältige Interessen berücksichtigt wurden ist nachweislich unwahr, primär ist es ein RWE-Wunschkonzert und nicht das in der vorliegenden Krisensituation (Klimakrise) gebotene. Der gesellschaftliche Konsens wurde bereits mit der Inbetriebnahme Datteln IV gebrochen und entfaltet somit keinerlei Bindungswirkung. Sich darauf zu berufen wirkt mehr wie ein verzweifelter Versuch, die anstehenden und notwendigen Veränderungen solange wie möglich zu verzögern auf Kosten des Allgemeinwohls.

Die Interessenberücksichtigung ist einseitig bei Klimaschädling RWE. Die Umsiedlungen in Erkelenz sind für Stromversorgung nachweislich nicht notwendig. Es ist vielmehr so, dass Minister Pinkwart bzw. die Landesregierung die Energiewende unnötig verschleppt hat, um weiterhin sehr teuren Braunkohlestrom zu subventionieren. Noch immer behindert Denkmalschutz die Installation von Photovoltaik. Noch immer behindern fiktive Abstände den Zubau von Windenergie. Die Landesregierung hat die Windabstände ohne wissenschaftlich fundierte Grundlage einfach erfunden. Auch auf explizite Nachfrage konnte hierfür keine naturwissenschaftlich plausible Grundlage belegt werden. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Für erfundene Abstände gibt es keine Begründung.

Der Wunsch die Situation zu befrieden ist verständlich, allerdings wird dies nicht mit Heimatraub gelingen. Es ist mir unverständlich wie sich eine Landesregierung zu Handlangern eines Konzerns machen kann, der allgemeinwohlschädlich handelt.

Das Jahr 2038 als Enddatum ist unwahr, es ist korrekt das späteste Datum, zudem die Kohlenutzung beendet werden soll. Dieses Datum muss aber nicht ausgereizt werden und könnte bei den richtigen Rahmenbedingungen auch bereits mehr als ein Jahrzehnt früher beendet werden.

Jede Umsiedlung ist eine soziale Härte, besonders wenn dies nicht einmal für das Allgemeinwohl erfolgt. Denn der Abbau von Braunkohle für Veredelung dient definitiv nicht dem Allgemeinwohl. Folglich ist Veredelung vollständig zu untersagen und dann der wirkliche Bedarf zu untersuchen. Zumal RWE bereits heute immer größere Müllanteile (u.a. Altholz, Klärschlamm) in den „Kraftwerken“ verbrennt. Heimliche Müllverbrennungsanlagen passt wohl besser.

Die Landtagswahl in NRW war 2017, seitdem gab es von Pinkwart keinerlei Impulse für eine Energiewende. Selbst bei Photovoltaik und den Dachflächen gab es weder eine Förderung noch brauchbare Unterstützung. Und bei Kohlepolitik verweist Laschet immer auf die Vergangenheit. Drei Jahre im Amt und nichts bewegt aus zu Lächeln und Unsinn zu erzählen?

2030 ist zu spät und außerdem wird auch hier der Veredelungsanteil völlig ausgeblendet. Die Behauptung „Der Betrieb der Rheinischen Braunkohlekraftwerke mit Braunkohle in den Tagebauen des Rheinischen Reviers bleibt zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung der Bundesrepublik aber weiterhin erforderlich“ ist unfundiert und entspricht nicht den Tatsachen. Zudem ist Veredelung für die Energieversorgung nicht notwendig. Es gibt Alternativen zu den Veredelungsprodukten wie Braunkohlekaminbriketts oder Herdofenkoks (Aktivkohle) aus nachhaltigen Quellen.

Auch die Stilllegungsdaten sind Maximaldaten, die nicht ausgereizt werden müssen.

Im Rahmen der Leidentscheidung fehlt der Plan für den Ausbau der erneuerbaren Energien inkl. Speicherkapazitäten. Dies ließe sich zudem deutlich beschleunigen, wenn man den Denkmalschutz außer Kraft setzen würde, der Solarzubau behindert. Die Photovoltaik würde so massiv gefördert.

Das Inden mangels Infrastruktur nicht angebunden werden könne, ist eine Ausrede, bisher wurde, wenn nötig eine Anbindung erstellt und wenn man hier gut plant ist die Bahnlinie später auch für Personenverkehr nutzbar. Hier wäre die Landesregierung eigentlich in der Pflicht, allerdings gewinne ich einmal mehr den Eindruck, einer käuflichen Landesregierung.

Für die Tagebaue existiert keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach heutigem Standard.

Wie bereits gesagt dient Produktion von „Veredelungsprodukten“ nicht der Stromversorgung und nicht dem Allgemeinwohl und ist damit unzulässig.

Es ist unverständlich, warum dass Datum 2038 immer ohne den Zusatz spätestens genannt wird. Es ist doch wohl klar, dass sich endlich was tun muss und Minister Pinkwart endlich mal den Arsch hochbekommen muss, damit die Energiewende vorangeht. Oder ist er im Energiewendestreik seit 2017 und tut deshalb nichts? Man gewinnt immer wieder den Eindruck, dass er viel redet aber nichts zustande bringt. Die Außenwirkung ist die eines Energiewendebremsklotzes.

Der Entwurf lässt unberücksichtigt, dass die Folgekosten nicht verlässlich beziffert werden können, weil RWE allenfalls eine sehr grobe Idee hat, aber dabei die mitverursachte Klimaerwärmung völlig unberücksichtigt lässt. Genauso wenig werden die Ewigkeitskosten berücksichtigt, welche aus den erheblichen teilw. irreversiblen Bodensenkungen resultieren.

Und was ist bei Insolvenz der RWE AG? Wer kommt dann für die Verbindlichkeiten auf? Bei einem derartig wenig nachhaltigen Geschäftsmodell, Gelder von der Allgemeinheit nehmen und jammern, ist die Zukunftsperspektive eher mager. Oder bremst man deshalb den günstigen Strom für die Bevölkerung, damit RWE mehr verdienen kann?

Der Braunkohleausschuss ist eine undemokratische Institution, die nicht die Auswirkungen auf die von Tagebau betroffenen in dem notwendigen Umfang widerspiegelt. Die Anzahl ist zu gering, um sich in kommunalen Gremien widerspiegeln zu können.

Ohne genaue Planung für die Restseen unter Berücksichtigung der Klimaerwärmung dürfen die Tagebauten nicht mehr fortgesetzt werden, da dadurch das Füllvolumen beständig vergrößert wird.

Es unverständlich warum RWE überhaupt Geld geschenkt bekommt, wenn die schon die Braunkohle geschenkt bekommen und uns sogar noch mit Schwermetallen vergiften dürfen, weil man nicht die EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzt.

Wie viele Arbeitsplätze sind ein Menschenleben wert? Für FDP und CDU in ihrem Entfesslungsirrsinn, sind Menschenleben jedenfalls nicht viel Wert. Aber man kann die einzelnen Leichen natürlich nicht den Mördern zuordnen, weil es meist eine Summe von Ursachen ist. Hitzetote gehen aber auf jeden Fall auf das Konto von CDU, FDP und RWE. So gesehen ist jeder Tag mehr, grob fahrlässig!

Die Darstellung der Zukunft der Tagebaue ist bar jeglicher Realität und wird kein Mensch von heute mehr erleben. Und wenn man überlegt wie lange BER brauchte dürften die Restlöcher vielleicht in 500 Jahren gefüllt sein, aber da RWE ja nichts genaues plant, könnte es auch ein ganzes Jahrtausend dauern, denn die von RWE mitverursachte Klimaerwärmung wird in den Plänen gar nicht berücksichtigt, sondern nur ein Mittelwert eingesetzt, als ginge so weiter, wie bisher. Die Planungen für Garzweiler I zeigen doch, dass vieles deutlich länger dauert als geplant.

Was ist konkret mit nachhaltiger Mobilität gemeint? Autos können hier nicht gemeint sein, denn Autos sind vor allen Dingen Platzfresser, die anderen Verkehrsteilnehmenden das Leben schwer machen. Wer also in diese Richtung plant, ist Rückständig, wie die CDU.

Urbarer Boden ist nicht angemessen zu berücksichtigen, sondern ausschließlich für Landwirtschaft oder als Kohlenstoffsenke (Wald/Moor) zu verwenden. Andere Nutzungen sind Flächenfraß und damit allgemeinwohlschädlich. Aber darauf wird die klimaschädliche Leidentscheidung wohl kaum Rücksicht nehmen.

Es sind zu viele Weichmacher in den Sätzen, die alles, was für Mensch und Umwelt wichtig ist, sehr schwammig machen.

Warum faselt die Leidentscheidung etwas von Photovoltaik auf Freiflächen? Photovoltaik gehört primär dorthin, wo der Strom gebraucht wird, also in die Städte auf die Dächer. Hier braucht es eine Photovoltaikpflicht für Neubauten und ein Programm für Altbauten. Stattdessen wird hier völlig deppert Freifläche verschwendet, nach welcher die Industrie ständig jammert. Nachhaltig ist anders.

Warum will man auf dem platten Land Mobilitätslösungen der Zukunft entwickeln, wenn die zuerst primär in den Städten gebraucht werden und eigentlich auch schon gestern?

Die Leidentscheidung lässt die Weiterentwicklung des Rechts unberücksichtigt und geht davon aus, dass es zu weiteren Enteignungen kommt. Oder vielleicht nicht? Drehen hier FDP und CDU ihr Fähnchen in den Wind von RWE und missbrauchen die Gerichte, um die schmutzige Arbeit zu machen, damit dann noch mehr Entschädigungen gezahlt werden können? Denn rechtlich ist es sehr zweifelhaft, dass weitere Enteignungen zulässig sind. Es gibt ausreichend Alternativen, auch um deutlich schneller auszusteigen.

Die 400-500 m Abstand zum Braunkohleloch sind löblich, allerdings gibt es nicht einmal überall ausreichende Messungen der Emissionen, um abschätzen zu können, ob dieser Abstand ausreichend ist. Insbesondere zum Schutz vor Ultrafeinstaub wird nichts getan, denn dieser fliegt sehr weit und geht bis ins Blut.

Die Richtlinien schützen nicht vor der erheblichen Lichtverschmutzung durch die Flächenfressbagger. Und da EU-Recht nicht umgesetzt, sondern verhindert wird, ist ein realistischer Schutz nicht absehbar. Man wird diesen wohl erstreiten müssen.

Es ist nicht plausibel, warum die Sophienhöhe nicht genutzt werden kann. Ist zwar umständlich für RWE, aber das ist egal. Die Kunstlandschaft ist besser geeignet, als den Hambacher Forst zu einer Insel zu machen, wie RWE das plant. Wobei, bis das Wasser so hoch steht, sind die Bäume längst verdorrt. Flächenfraß ist also vertretbar? Für das Allgemeinwohl ist dies nicht vertretbar. Es ist noch nicht einmal klar, ob RWE dabei wirklich etwas einspart. Ein Frechheit ist auf jeden Fall, so zu tun, als wäre der Boden nötig, aber gleichzeitig Kiesabbau zu planen. Unklar ist auch, warum nicht einfach Bauschutt aus ganz NRW herankarrt statt überall Deponien zu errichten.

Die Abpumpung kann nicht nur, sie tut es sogar. Sie gefährdet langfristig die Wasserversorgung in NRW. Zumal es in NRW gar keinen vollständigen Überblick über die Wassernutzung gibt. Die Bezeichnung, von mit Schwermetallen und anderen Verunreinigungen belastetes Wasser, als ‚Ökowasser‘ ist irreführend.

Die Behauptung, dass es nur Jahrzehnte dauern würde ist eine Lüge. Denn um dies realistisch bewerten zu können, müsste der Ist-Zustand, die Klimaerwärmung uvm. berücksichtigt werden. RWE hat bisher aber nur eine vage Absicht, die ungefähr so viel Wert ist, wie ein Wahlversprechen. Also völlig wertlos.

Durch Befüllung der Restlöcher mit Wasser werden sämtliche Grundwasserleiter miteinander verbunden, dadurch entstehen Schadstoffeinträge, welche gegen die WRRL verstoßen.

Wasserqualität und mit Mikroplastik und Schadstoffen belastetes Rheinwasser passen nicht zusammen.

Wie will man denn bei zunehmenden Dürren die Befüllung sicherstellen? Das ist völlig absurd, dass man dem Rhein Wasser entnehmen kann und dadurch die Schifffahrt sabotiert. Zudem sorgen stabile Warmwetterlagen für eine höhere Verdunstung.

Die Erfahrung aus anderen Tagebauten zeigt, wie schnell diese Umkippen, weil die oxidierten Bodenbestandteile sich im Wasser verteilen.

Die Umsiedlung wird nicht freiwillig abgeschlossen werden. Aufgrund dieser Leidentscheidung, werde ich die Gegner finanziell unterstützen und wünschen denen viel Erfolg vor Gericht, gegen die Klimafeinde RWE, CDU, FDP.

Die angeblich sichere Energieversorgung ist nicht nur klimaschädlich und unsozial, sondern auch verdammt teuer. Schließlich wird die Kohleförderung mit Milliarden bezuschusst. Nicht nur direkte Subventionen, sondern auch die indirekten. Mich wundert hier, dass die FDP dies mit trägt. Denn eigentlich labern die immer etwas von Marktwirtschaft. Aber die soll wohl nur an anderen Stellen frei sein und nicht wenn es um Kohle geht. Wenn man endlich mal die ganzen Subventionen entfesseln würde, wäre es schon seltsam, wie schnell plötzlich Braunkohle verzichtbar würde. Aber CDU und FDP setzen wohl lieber ihre Subventionsplanwirtschaft fort, als die grundrechtliche soziale Marktwirtschaft zu verteidigen und durchzusetzen. Ganz zu schweigen von den realen Umweltkosten, die gar nicht berücksichtigt werden.

Nur weil Dörfer teilweise unter Anwendung von psychologischem Druck entvölkert wurden, heißt das nicht, dass nicht wieder ein soziales Gefüge entstehen kann. Vielmehr noch wird auch Kultur vernichtet.

Böse Zungen sprechen von einer NRWE-Landesregierung. Die Leidentscheidung scheint in diese Richtung zu gehen. Umweltschutz ist sozial, Bergbau ist antisozial, denn es schädigt Umwelt und Menschen. Und klimaschädliche Arbeitsplätze sind verzichtbar, um Wohl der Allgemeinheit.

Eine Umsiedlung für klima- und gesundheitsschädliche Braunkohle ist nicht notwendig. Grundsätzlich kann hier auch auf Steinkohle ausgewichen werden. Dies mag für die Firma etwas aufwändiger sein, belegt aber dass Enteignungen nicht notwendig sind. RWE selber belegt, dass alternative Brennstoffe, wie Klärschlamm, Altholz oder anderer Müll genutzt werden. Zudem ist der Wirkungsgrad von Steinkohle höher. Diese Alternativprüfung kommt gar nicht vor, obwohl dies durchaus möglich ist.

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#Krankenversicherung: Unterschiedliche Bewertung von physischen und psychischen Behandlungen

Wenn sich mit der Thematik beschäftigt stellt man fest, dass die geistige Unversehrtheit umständlicher ist, als die körperliche Unversehrtheit. Ich hatte hier mal nachgefragt beim Bundesinnenministerium, und nachfolgend Antwort bekommen:

Ihre Frage, weshalb physische und psychische Behandlungen unterschiedlich behandelt werden und warum insbesondere nach § 18a Abs. 3 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) vor Beginn einer Psychotherapie ein Gutachterverfahren vorgeschaltet ist, lässt sich wie folgt beantworten:

Es ist kein Spezifikum der Beihilfe, dass physische und psychische Behandlungen partiell unterschiedlich behandelt werden, sondern auch im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen ist dies der Fall.

Physische Behandlungen umfassen z.B. ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, von Ärzten oder Zahnärzten verordnete Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel oder auch Leistungen von Heilpraktikern. Diese Aufwendungen sind grundsätzlich beihilfefähig, wenn sie notwendig und angemessen sind und sich innerhalb des in der einschlägigen Gebührenordnung vorgesehenen Gebührenrahmens bewegen. Die auf Grund von physischen Symptomen am häufigsten diagnostizierten Krankheiten bei Erwachsenen sind: Bluthochdruck, Rückenschmerzen, Koronare Herzkrankheiten, Typ 2-Diabetes, Vergrößerung der Schilddrüse, Fettleibigkeit, Krankheiten der Leber, Schleimhautentzündung von Magen und Darm etc. Zur Behandlung dieser Erkrankungen bedarf es neben der Diagnostik keines Gutachterverfahrens.

Im Gegensatz zu den die „Physis“ betreffenden Belangen stehen die „psychischen“ oder auch „geistigen“ Belange in der Medizin, sie sind in der BBhV in den §§ 18 ff geregelt. In dem von Ihnen kritisierten Gutachterverfahren Psychotherapie wird im Hinblick auf die Beihilfefähigkeit die Notwendigkeit sowie Art und Umfang einer psychotherapeutischen Behandlung beurteilt (§ 18a BBhV). Die Einschätzung des Gutachters über die Krankheitswertigkeit einer Störung, die Notwendigkeit ihrer Behandlung und die Indikation beruht auf einer Synopsis der Angaben des antragstellenden ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten hinsichtlich relevanter Vorerkrankungen und sozialmedizinischer Aspekte. Sie schafft die Grundlage für die Entscheidung differenzialdiagnostischer Fragestellungen und daraus abgeleiteter Therapien. Nur im Gutachterverfahren kann die Entscheidung getroffen werden, ob die Symptomatik des Patienten einer anderen Behandlung als einer psychotherapeutischen bedarf oder ob weitere, ergänzende Maßnahmen notwendig sind. Das Gutachterverfahren ist insofern ein Qualitätssicherungsinstrument, das auch für Patienten die Gewähr bietet, die bestmögliche Behandlung zu erhalten. Letztlich stellt das Gutachterverfahren angesichts des finanziellen Aufwands für eine Psychotherapie und des relativ langen Behandlungszeitraums auch sicher, dass nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen seitens der Beihilfe erstattet werden.

Kein Gutachterverfahren erfolgt in Fällen einer psychotherapeutischen Akutbehandlung (§ 18 Abs. 2 BBhV), da es sich hierbei um einen akuten, sofortigen Behandlungsbedarf handelt.

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Öffentliche Bekanntmachung zu #Drohnen und #Lufttaxi von mir – #Fluglärm

Hiermit gebe ich öffentlich bekannt, dass ich Drohnen und Lufttaxi keinen Überflug über meine Person, wie auch über mein Grundbesitz gestatte.

Zuwiderhandlung, kann rechtliche und physikalische Konsequenzen haben. Zu den physikalischen Maßnahmen zählen insbesondere Methoden, welche keine Schäden von Personen verursachen. Wie etwa abfangen mit Netzen oder Sperrballone.

Selbstverständlich ist die visuelle Erfassung von mir ebenfalls untersagt. Etwa durch Spydrohnen.

Für Schäden an zu Unrecht in meinen persönlichen Luftraum eindringende Flugobjekte wird keine Haftung übernommen.

Sollte eine Drohne etwas fallen lassen und mich gefährden, auch nur potentiell, so gehört mir automatisch das Fallengelassene, es sei denn es handelt sich um Müll. Für dessen Entsorgung ist die flugverantwortliche Stelle haftbar.

(Nur um auf Nummer sicher zu gehen, falls die niedrig fliegende Drohnen mit Paketen durch die Gegend fliegen lassen.)

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Deponie Lohmannsheide – Verkehrsgutachten für die Tonne – #Duisburg

Noch immer bin ich an meiner Einwendung zur Baumülldeponie Lohmannsheide. Knapp 30 Seiten in Rohfassung. eigentlich wollte ich das erst einmal fertigstellen und dann veröffentlichen, aber den Klopper, muss ich einfach schon jetzt veröffentlichen. Derzeit bin ich gerade beim Verkehrsgutachten der Gutachterfirma Aviso aus Aachen* durch. Ich muss sagen, dass dieses mir sehr stümperhaft vorkommt. Einige Sachen klingen sogar eigentlich ganz gut, so eine Analyse wäre schon etwas für Logport, aber natürlich stimmiger.

Typisch ist natürlich, dass die Firma gar nicht den Worst-Case betrachtet, sondern ein harmloses Szenario als Worst-Case darstellt. Das wird regelmäßig bei Auftragsgutachten gemacht, um die Belastung kleiner darzustellen, als sie wirklich ist.

So wurde kein Ausfall der A42-Brück betrachtet, obwohl durchaus möglich. Dann müsste man natürlich schauen, dass der Gesamt Verkehr nur über eine Abfahrt kommt. Aviso setzt hier aber nur eine Art Mittelbelastung an. Dabei kommt gemäß Antrag der LKW-Verkehr primär aus dem Ruhrgebiet, Regierungsbezirk Düsseldorf, denn genau für den dortigen Bedarf wird die Deponie betragt. Dass hier LKW vom Niederrhein kommen, ist zwar möglich, aber nicht die Absicht. Also müsste 100 % über die Abfahrt Baerl aus östlicher Richtung angesetzt werden. Zudem wurde nur mit 88 Fahrten pro Tag gerechnet (16 000 LKW / 365 d ~ 44, Hin-/Rückfahrt => 44 * 2 = 88). Die Betriebszeiten sind laut Antrag eindeutig auf Montag bis Freitag begrenzt und nicht auch Samstag und Sonntag, somit wären zumindest die 123 Fahrten anzusetzen. Allerdings ist selbst nur ein Mittelwert, welche nicht wiedergibt, wie sich Ferienzeiten auf das Aufkommen auswirken. In den Ferien dürfte es weniger sein, dafür außerhalb der Ferien mehr.

Eine weitere fragwürdige Aussage ist die Behauptung, dass Die Schwerverkehrsbelastung in der Voßbuschstraße von 271 Lkw/24h auf 333 Lkw/24h steigen würde. Wie kann man hier einen auf 24 Stunden bezogenen Wert angeben, wenn die Erfassung der Verkehrsdaten gar nicht für den ganzen Tag erfolgte? Aviso hat explizit ausgeführt, dass nur ein begrenzter Zeitraum des Tages betrachtet wurde. Wenn man aber von vorher 271 LKW pro Tag ausgeht und den 100 % des Tagesmittelwerts von 123 LKW drauf schlägt ist man bei 394 LKW. Also eher eine Steigerung von fast 50 %.

Update:
* Aviso (Am Hasselholz 15, Aachen, es gibt zwei Unternehmen)

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Spruch zum Sonntag – #spruchzumsonntag #Duisport #Logistik #Logport

Wer hunderte Hektar für Logistik verschwendet, dem geht es nicht um Arbeitsplätze.

(Ulrich Scharfenort, 04.02.2019)

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#RWE will Chemikalien in Salzkaverne pumpen – #Klimaschänder #AllegegenRWE #Fracking #greenwashing

Man wacht morgens auf liest etwas bei Twitter und findet dann heraus, dass RWE an Großstromspeicher in Salzkavernen forscht. An Stromspeicher zu forschen ist eigentlich eine gute Idee, auch wenn es von RWE kommt, allerdings verteilt RWE hier auch bewusst Desinformationen bzw. lässt wesentliche Informationen weg. In dem Tweet ist auch ein Youtubevideo verlinkt. Dort wird die Idee etwas erklärt allerdings auch Unsinn in der Art erzählt: „Weil organische Materialien eingesetzt werden gilt die Technologie als sicher und umweltfreundlich.“

Kunststoffe sind oft organisch. Etwa PVC, auch Dioxin oder PCB sind organisch. Eine organische Chemikalie ist nicht harmloser, als eine anorganische. So eine Behauptung ist ziemlich seltsam. Also solange man nicht genau weiß, welche Substanz als Elektrolyt eingesetzt wird, kann man auch nichts dazu sagen, ob diese harmlos ist oder nicht. Aber gerade, wenn eine Firma so einen Unsinn behauptet, erweckt dies den Eindruck, dass hier bekannte Gefahren verharmlost werden. Zumal RWE für Greenwashing bekannt ist.

In den Salzkavernen, soll bisher Gas gespeichert worden sein. Was aber nichts darüber aussagt, wie dicht dies für eine organische Flüssigkeit ist und mit welchen Altlasten gerechnet werden muss, falls man die Anlage abbaut. Auch, ob und wie sich dies auf das Grundwasser auswirken könnte, muss betrachtet werden. Somit wäre vor der Errichtung einer derartigen Anlage eigentlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend notwendig. Auf den Standort wird gar nicht erst eingegangen. Vermutlich will man einer vorzeitigen Information der Öffentlichkeit vorbeugen. Nicht unverständlich, wenn man bedenkt, wie viele Proteste es beim Thema Fracking gibt. Auch beim Fracking werden Chemikalien in den Boden gepumpt.

Interessant auch, dass RWE offensichtlich nicht an Kommentaren zum Youtubevideo interessiert ist, denn diese sind deaktiviert.

Update:
Folgende Antwort bekam ich von der Fa. Cmblu:


Die Arbeiten, die RWE Gas Storage West GmbH und CMBlu Energy AG gemeinsam in der Pressemeldung kommuniziert haben, sind derzeit noch im Forschungsstadium, so dass noch keine Entscheidungen über die Realisierung oder etwaige Standorte möglich sind. Im Fall einer Realisierung werden selbstverständlich alle notwendigen Untersuchungen und Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

RWE Gas Storage unterliegt dem Bergrecht und geht auch aus diesem Grund sorgsam mit dem Thema Umwelt um. Eine Befüllung von Kavernen mit gefährlichen Chemikalien ist ausgeschlossen.

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#Thunderbird verändert Design zum Schlechteren – #Modesoftware #Zeitdieb #Softwareergonomie #Firefox

Nach Firefox hat auch das Design von Thunderbird eine Veränderung erfahren.

Aus meiner Sicht nicht zum Besseren. Wie üblich wurde ein Modedesign ausgewählt, was aber die Übersichtlichkeit verringert. So wurde bisher durch farbige Abstufungen von Text und Ordnersymbolen eine Unterscheidung erleichtert, jetzt sind Ordnersymbole und Text Schwarz-Weiß. Auch die Abstände zwischen den Zeilen wurde in der Mailübersicht erhöht. Alles in allem mal wieder viel Aufwand, damit man wieder eine halbwegs brauchbare Version hat. Mit anderen Worten, die vermeintliche Verbesserung für einige ist ein Zeitdieb für andere. Eine Wahlmöglichkeit fand ich bisher nicht.

Zur Veränderung des Designs ist die Nutzung einer Userchrome möglich.

Das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung ist hier beschrieben. Etwas besser und in Deutsch hier. Dort finden sich auch Beispiele für Anpassungen.

Wichtig ist das in der Konfiguration toolkit.legacyUserProfileCustomizations.stylesheets auf true geschaltet wird, weil sonst die Userchrome nicht funktioniert.

Zur Ordnerfarbe findet sich hier ein Code. Damit werden wieder Ordnersymbole eingefügt.

Um die Höhe der Zeilen in der Nachrichtenübersicht zu verändern:
/* Zeileabstand Nachrichten verringern */
#threadTree > treechildren::-moz-tree-row {margin-bottom: -4px !important;}

Mehr dazu hier.

Da mich bei neuen Mails gestört hat, dass der vorgesehene Text breiter ist als das Fenster, und ich dadurch beim Schreiben immer zwischen Links und Rechts hin und her springe, wollte ich dies wegbekommen.
Dies geht einfach in der Konfiguration über mailnews.wraplength. Standardwert ist hier 72, diesen Wert habe ich etwas reduziert und schon klappt es.

Wie man den bleiben Balken abschalten kann wird hier beschrieben.

Und das dauerhafte Einblenden von BCC und CC hier.

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Warum fahren LKW nicht gerne durch #Logport I? – #Duisport

Beobachtung:

LKW fahren von Logport I, statt den kurzen Weg zur Brücke der Solidarität über die Osloerstraße zu nehmen, Umwege durch Rheinhausen. Dabei nehmen sie auch illegale Routen billigend in Kauf.

Bewertung:

Wahrscheinlichste Ursache ist die Vermeidung der Engstellen bei parkenden LKW von Logport I.

Tiefenanalyse:

Die Straßen von Logport I sind 6,5 m breit, direkt daneben sind Parkbuchten von 2,5 m. Die Parkbuchten haben ein Gefälle von 3 % und die Straße hat von der Mitte ausgehend ein Gefälle von 2,5 %. Das Gefälle ist jeweils zum Randstein hin.

LKW dürfen maximal 2,55 m breit (Ausnahme Kühlaufbauten 2,60 m) und 4 m hoch sein. Spiegel und einige weitere Vorsprünge werden laut StVZO nicht berücksichtigt.

Die seitlichen Spiegel selber sind ca. 0,2 m breit, die Breite variiert etwas. Dazu kommt allerdings noch die Aufnahmestange bzw. Spiegelarm. Die Spiegel müssen ein Vorbeisehen am Auflieger ermöglichen, also breiter als 2,55 sein. Geht man von geringen Abmessungen aus wären das zusätzliche 0,25 m auf beiden Seiten. Das Fahrzeug mit Spiegeln wäre also 3,05 m breit.

Ohne Parkende LKW am Rand

Wenn zwei LKW sich mit der vorgenannten Konfiguration begegnen, bleiben auf der Straße weniger als 0,4 m. Da die Straße allerdings geneigt ist und die Parkplätze auch, wird es noch enger. Der Einfachheit wird mit einer Spiegelhöhe von 3 m gerechnet. Bei einem Gefälle von 2,5 % wären das 0,075 m Neigung zum Rinnstein. Dies lässt in der Mitte zwar etwas Platz, aber die LKW müssen dann entweder bremsen oder es besteht die Gefahr eine Spiegelkollision. Ein beschädigter Spiegel kostet allerdings viel Zeit und Geld.

Mit parkenden LKW am Rand

Der Spielraum bei einer nur 6,5 m breiten Straße ist für zwei LKW mit 50 km/h schon eng. Stehen nun am Rand noch LKW. Reduziert sich der Platz weiter. Bei Kühlcontainern, bliebe ein Gesamtspielraum von gerade einmal 0,20 m, bei 2,55 m noch 0,30m. Also ein sehr stressige Situation und auch riskant. Ums Abbremsen kommt man nicht herum. Die 0,20/0,30 m würden aber nur dann gelten, wenn alles Eben wäre. Durch das Gefälle reduziert sich der Platz noch. Für die LKW auf der Straße ohne parkende Hindernisse, würde dies den Spielraum sogar ein bisschen erhöhen, weil so zusätzliche 0,15 m im Mittelbereich gewonnen würden. Allerdings würden die parkenden Fahrzeuge aufgrund der Neigung von 3 % in 3 m Höhe zu einer Verengung von 0,18 m beitragen. Durch die Neigung der Parkplätze wird also zusätzlicher Platz beansprucht. Und da sich die Fahrzeuge leicht nach außen neigen, sind auch die Spiegel dichter dran. Die Neigung kostet als 0,32 m. Das heißt rechnerisch können LKW einander nicht passieren.

Es ist davon auszugehen, dass es schon häufiger Spiegelkollisionen beim Logport I gab. Aus diesem Grund dürften Fahrer die Engstellen eher meiden und dafür auch Umwege durch Wohnbereiche in Kauf nehmen.

Schlussfolgerung:

Das Parken von LKW an den Schmalstraßen von Logport ist dauerhaft zu unterbinden. Dadurch werden die Wohnbereich kurzfristig von fahrenden LKW entlastet. Zudem ist parken in diesen Bereichen nicht zulässig, denn die Straße wird eingeengt. Die Fahrzeuge sind größer als die Parkbuchten.

Um das Parken zu verhindern sind andere Verkehrungen zu treffen, die kein Teil dieser Analyse sind.

Visualisierung

Quellen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nutzfahrzeug/Ma%C3%9Fe_und_Gewichte

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html

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Was ist #Jobwashing? #greenwashing

Ein sehr häufig gebrachtes Argument ist, dass es um Arbeitsplätze gehen würde. Besonders bei klima-, umwelt- und allgemeinwohlschädlichen Projekten. Ich denke analog zum Greenwashing, bei dem Firmen so tun, als wären sie umweltfreundlich, aber die ganze Verschmutzung verschweigen, gibt es auch Jobwashing, bei dem so getan wird, als würde etwas Arbeitsplätze bringen.

Denke der Begriff Jobwashing passt dafür recht gut. Denn man tut ja so als würde man etwas für die Allgemeinheit tun. Dass natürlich auch andere Arbeitsplätze entstehen könnten, wenn man das Projekt nicht durchführt blendet man aus. Auch werden immer nur die Anzahl der Arbeitsplätze gebracht, aber nicht die Güte. Also was das für Arbeitsplätze sind. Etwa Lohnsklaven bei einem großen Tierabschlachtungsbetrieb ist etwas anderes als gut bezahlte Arbeitsplätze, die etwas für die Allgemeinheit tun.

Eine wichtige Frage, die ich gerne stelle ist: „Wie viele Arbeitsplätze ist ein Menschenleben wert?“ Diese wird bei Projekten aber nie gestellt. Denn dann müssten die Behörden darüber entscheiden, wie viele Tote zulässig sind. Eine Entscheidung die rechtlich nicht zulässig ist, weil es eigentlich keine Todesstrafe gibt.

Allerdings werden mit vielen behördlichen Entscheidungen zum Tode verurteilt. Etwa bei Lärm oder Umweltverschmutzung gibt es vorzeitiges Ableben. Das heißt hier werden Menschen zum statistischen Tode verurteilt. Natürlich kann man die Leichen nicht unmittelbar etwa dem Dieselbetrug zuordnen oder dem Fluglärm. Häufig sind es auch viele Einwirkungen zusammen. Manchmal kann man es aber schon. Etwa bei Asbesterkrankungen.

Dazu kommt, was an der einen Stellen Arbeitsplätze zu bringen scheint, bedeutet zugleich an der anderen Stelle Arbeitsplatzverluste. Es gibt hier immer nur eine Verlagerung und wenn die Rahmenbedingungen schlecht gesetzt sind, werden veraltete Arbeitsplätze, die eh aussterben erhalten, während Arbeitsplätze mit Perspektive krampfhaft am Leben erhalten werden. Zu Lasten der Allgemeinheit. Bestes Beispiel ist hier Klimaschänder RWE, die Milliarden für ein paar tausend Arbeitsplätze bekommen, während das Geld richtig investiert viel mehr bringen würde.

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Bekanntmachung zu #RWE Kraftwerksabfalldeponie Inden II

Mit Amtsblatt 43 gab die Bezirksregierung Köln bekannt (hier auch Online), dass die Firma RWE Power AG in Köln bei ihrer Kraftwerksabfalldeponie Inden II in Eschweiler-­Neu­-Lohn ein Anpassung von Abfallzuordnungswerten und -untersuchungsparametern vornehmen darf ohne, dass eine UVP notwendig ist.

Scheinbar werden durch die Änderungen die bisherigen Regelun­gen an die aktuellen Vorgaben der Deponieverordnung angepasst. Ob sich daraus auch Vorteile für RWE ergeben war dem Amtsblatt nicht zu entnehmen.

Eine Anschrift konnte nicht gefunden werden.

Wer mehr wissen möchte kann dies sicherlich bei der Bezirksregierung Köln nachfragen.

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#Duisburg: Bauklo auf dem Gehweg ist scheiße – #Verkehrdiskriminierung

Rücksichtnahme im öffentlichen Raum fängt im Kopf an. Mal wieder ein Beispiel aus Duisburg. Hier wird durch eine Baustelle unnötig Verkehr blockiert. Man hätte das Bauklo auch problemlos dahin stellen können wo das Fahrzeug steht, dass würde Fußverkehr nicht eingeschränkt. Aber stattdessen stellt man das Bauklo so hin, dass Rohlstuhlfahrende und andere Mobilitätseingeschränkte es hier sehr schwer haben.

In dem Bild parkt das Auto noch vergleichsweise rücksichtsvoll, habe aber auch schon deutlich enger Parkende gesehen. Da darf man sich dann nicht über Kratzer wundern. Wobei rechtlich müssen Autofahrende sogar auf die vorgesehende Art parken. Abweichungen könnten sogar geahndet werden, würde ich hier aber nicht machen.

Habe das Bauklo natürlich dem Ordnungsamt gemeldet. Ich kommt da zwar noch durch, aber für viele andere ist das schwieirg.

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