Vor einiger Zeit reichte ich eine Petition zu Wettbüros und der Prüfung des Abstands ein. Dies findet in Duisburg bekanntlich nicht statt.
Als Antwort auf die Petition bekam ich ein Schreiben, dass bereits alles geregelt wäre. Normalerweise fügt der Landtag dann auch die Stellungnahme der zuständigen Stelle bei, sodass man sich entsprechend informieren kann. Denn meine Petition zielte natürlich genau auf diesen Punkt ab. Denn es gibt entweder keine klare Regelung oder ein Vollzugsdefizit. Ein Schreiben der zuständigen Stelle fehlte, also fragte ich erst so nach und dann mit Hinweis auf IFG.
Der Landtag meinte dann, dass keine Auskunft nach IFG zustünde, weil der Landtag in Hinblick auf Petitionen nicht dem IFG unterliegt.
Ich finde dies ziemlich verwunderlich, weil man doch eigentlich annehmen sollte, dass wenn alles so wunderbar geregelt ist, dass man keine Probleme haben sollte dies auch schriftlich zu verteilen. Also warum hält man die Antwort des zuständigen Ministeriums geheim? Was hat man zu verbergen? Und warum ist der Landtag nicht auskunftspflichtig? Das ist alles sehr suspekt.
Na ja dann probiere ich es mal bei Bauministerium und frage mich dann ggf. weiter durch.
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