So, jetzt kenne ich endlich die Rechtslage. Der Landtag hatte mir ja zuerst die Antwort der zuständigen Stelle verweigert. Deshalb habe ich mich direkt an eines der Ministerien gewandt und eine Antwort bekommen.
Irgendwie kann ich noch immer nicht so recht differenzieren, was die Lizenz mit einer Prüfung der Abstände zu tun haben soll. Nach meinem Verständnis wäre hier die Stadt zuständig. Aber scheinbar sieht das Innenministerium dies anders.
Bedauerlich ist nur, dass es leider noch länger dauern wird, bis hier endlich geprüft wird.