Mit Amtsblatt 48 gab die Stadt Duisburg erweiterte Maskenpflichtzonen bekannt.
Einerseits sehe ich natürlich eine Notwendigkeit für Maßnahmen, anderseits komme ich nicht umhin das beschlagen meiner Brille festzustellen, als ich probeweise eine Maske im Freien trug. Dies wird mit sinkenden Temperaturen sicherlich noch zunehmen. Dies war der Fall trotz Nasenbügel und lässt sich nicht verhindern. Beim Test war ich zu Fuß unterwegs und ich konnte einigermaßen alles erkennen. Bei Verkehrsmitteln ist das nicht möglich. Und wenn ich darüber nachdenke, dürfte das auch in Schulen schwierig sein.
Im Auto am Steuer ist das Tragen unzulässig, weil es die Sicht behindern könnte. Gleiches gilt in meinen Augen auch für Radfahrende. Zu diesen Punkten steht allerdings nichts im Amtsblatt. Hier besteht ein erheblicher Widerspruch zur StVO. Zumindest für Radfahrende und den motorisierten Verkehr ist Allgemeinverfügung nicht gültig, weil eine Verkehrsgefährdung entsteht. Und Radfahrende zum Absteigen zu zwingen wäre ebenfalls unzulässig.
Ferner fehlt eine Beschilderung. Warum ist Duisburg hier so lahmarschig?
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