Was ist gelb, schwarz und strahlt? – #Strahlenschutz #Antiatom #Radioaktiv

Eine Antwort auf diese Frage findet sich in einem Artikel von Quarks.

Aber erst einmal will ich ein wenig ausholen. Wenn man von Strahlung hört oder liest kriegen viele Menschen Panik oder Sorgen sich. Teilweise ist das verständlich. Es gibt viel Radioaktivität im Alltag, die den meisten Menschen nicht bewusst ist. Denn wenn man verlangt, dass etwas strahlenfrei ist, wird man auf jeden Fall enttäuscht werden, denn alles um uns strahlt. Und auch wir strahlen. Denn viele Elemente habe auch radioaktive Isotope, sodass wir u. a. aus der Nahrung Strahlung aufnehmen. Und da kommen wir auch schon zu Beantwortung der Frage, was schwarz, gelb und strahlend ist. Es ist die Banane, denn diese enthält Kalium 40. Ein radioaktives Isotop. Wesentlich mehr Strahlung nimmt man aber auf durch Rauchen, denn bei 20 Zigaretten pro Tag, nimmt man insgesamt 7-8 mSv im Jahr auf. Dies sollte man bedenken, wenn man sich etwa wegen Strahlung aus Fukushima sorgt. Der Grenzwert für die zusätzliche Strahlenbelastung der Normalbevölkerung beträgt 1 mSv. Dazu kommt die Grundbelastung und dann noch künstliche primär aus der Medizin (Röntgen, CT). Ebenfalls eine hohe Belastung gibt es beim Fliegen.

Dies sollte man immer bei der Risikobewertung im Kopf haben.

Atomkraftwerke im Normalbetrieb sind vergleichsweise harmlos, dass große Problem ist allerdings, dass es alle paar Jahre Katastrophen gibt.

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Autobahnparken am Flughafen Düsseldorf – #Fluglärm #Verkehrswende

Mal ein Beispiel wie egal Falschparkenden selbst die eigene Sicherheit ist, wenn es um das Sparen von ein paar ein paar Euro geht, sieht man bei dieser Schilderung von Autobahnparkenden.

Ich kann es jedenfalls nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommt dort zu parken. Aber scheint ist die Geiz-Ist-Geil-Mentalität einiger so stark, dass der Selbsterhaltungstrieb ausgeschaltet ist. Fragt man sich, was die alles für 100 Euro machen würden.

Verwunderlich finde ich allerdings, dass der Polizei dieses Problem bekannt ist, aber scheinbar nichts wirksames unternommen wird. Etwa per Kamera das Nummernschild erfassen und automatisch ein Strafverfahren einleiten. Denn wenn es dort gefährlich ist, dürfte wohl auch hier entweder StGB § 315b oder § 315c greifen. Also gefährliches Hindernis oder gefährlicher Eingriff. Wenn man da dann die Fahrerlaubnis entzieht, spricht sich das rum. Appelle und Wattebäuschen wie Ermahnungen zeigen nur wenig Wirksamkeit. Genau wie bei Clankriminalität nützt auch bei Verkehrskriminalität ein Kuschelkurs nichts.

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#Duisburg: Reinigung und Winterdienst bei Radwegen? – #Fahrradalltag #Fahrrad #Verkehrswende

Für die Verkehrssicherheit ist die regelmäßige Reinigung von Rad- und Gehwegen sehr wichtig. Gerade wenn überall Laub liegt kann es schnell rutschig werden.

Um so interessanter war ein Posting bei Facebook, wo Kerstin Ciesla vom BUND fragte, wo denn eigentlich die Reinigung der Fahrradwege geregelt wäre. Erstes Impuls war natürlich zu sagen in der entsprechenden Satzung für Reinigung und Winterdienst, aber oh Wunder beim näheren Hinsehen scheitert es bereits an unklaren Zuständigkeiten.

Es gibt mehrere Reinigungsklassen, die allerdings nur für Fahrbahn und Gehweg gelten. Wo hier baulich getrennte Radwege bleiben, ist unklar. Der Winterdienst scheint direkt nur für die Fahrbahn zu gelten.

Also einen Blick in die Satzung getan.

Direkt in § 1 Abs 1. steht:
„Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und der Fußgängerstraßen.

Radwege sind gemäß StVO § 2 Abs. 5 allerdings bei baulicher Trennung kein Teil der Fahrbahn:
„Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden“

Ebenfalls in § 1 Abs. 1 der Reinigungssatzung heißt es:
„Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg […] betreibt die Reinigung der […] Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen)“
was noch mit Einschränkungen versehen wird, dort werden auch Radschnellverbindungen erwähnt.

Nun könnte man sagen, dass man Radwege auch zu den oben genannten Wegen zählen könnte.

In § 1 Abs. 3 definiert man dann weiter, dass man gemeinsame Fuß- und Radwege (Zeichen 240, Blaues Schild mit Gehenden oben und Radsymbol unten) als Gehwege definiert. Damit trennt mal die übrige Radinfrastruktur klar von Gehwegen ab.

Erst in § 1 Abs 4 wird man dann fündig.
„(4) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Trennstreifen, befestigten Seitenstreifen, die Bankette, die Bushaltestellenbuchten sowie die Radwege.“

Das heißt die WBD sind für Radweg zuständig, allerdings schränkt man dies in § 1 (2) wieder derartig ein, dass man u. a. keinen Winterdienst für Radwege durchführt. Jedenfalls klingt dies so.

In § 3 Abs. 2 steht dann:
„Die gemäß § 1 Abs. 4 zur Fahrbahn gehörenden Radwege werden unabhängig von der Reinigung der Fahrbahn einmal wöchentlich gereinigt.“
Allerdings fehlt die Angabe durch wen diese Reinigung erfolgen soll.

In § 4 Abs. 3 steht dann bzgl. Winterdienst:
„Liegt zwischen Gehweg und Fahrbahn ein Radweg, so ist für den Zu- und Abgang ein entsprechender Übergang über den Radweg zu schaffen.“
Was im Umkehrschluss heißt Radwege werden nicht geräumt.

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Wohnungsnot durch Parkplätze – #Verkehrswende

Ein wesentlicher Faktor für die Baukosten ist die Grundfläche. Viel Städte geben eine Mindestzahl von Parkplätzen vor. Der Platz steht dann erstens nicht für Wohnraum zur Verfügung und erhöht die Baukosten, was sich wiederum auf die spätere Miete auswirkt. Aber muss das so sein? Wäre es nicht sozialer auf Vorgaben für Parkplätze zu verzichten? So kann es günstigeren Wohnraum für besonders für jene, die eh kein Auto haben.

Gleichzeitig gibt es viel Fläche, die ideal für Wohnbebauung wäre, aber für Autohandel bzw. als Parkplatz verschwendet wird. Auch hier müsste man hinterfragen, ob man es nicht lieber marktwirtschaftlich regelt und die Preise für das Parken im öffentlichen Raum entsprechend anpasst. Dann lassen sich auch Vermietmodelle realisieren, die nicht alle Mietenden für Parkplätze zahlen lassen.

Wie man sieht gehen Verkehrswende und eine Linderung der Wohnungsnot Hand in Hand.

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Seltsame Antwort des #VRR – #Bahnsinn #ÖPNV #Verkehrswende

Der VRR hat auf meiner Frage zu deren komischen Preispolitik wie folgt reagiert:
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Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 07.11.2021 erreicht hat.
Tickets lassen sich bei durchgängigen Fahrten nicht mit Einzeltickets erweitern.

Dies geht nur mit dem Zusatzticket.

Sie müssten eine Fahrt beenden (das Fahrzeug verlassen) und in eine späteres
Verkehrsmittel einsteigen, um Ihre Fahrt mit einem anderen Ticket fortsetzen zu
können. Dies müsste noch in Ihrem Geltungsbereich geschehen. ob es dann möglich
ist, mit einem Ticket Preisstufe A3 (Essen ist immer A3) zu fahren, hängt davon
ab, wo sie in Essen hinfahren wollen. Eventuell greift ein 2-Waben-Tarif.
Tickets gelten nicht bis zu einer Ortsgrenze, sondern bis zum letzten Haltepunkt
innerhalb des Geltungsbereiches.
Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen noch einen schönen Tag.
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Die Antwort ist erstens seltsam und zweitens inhaltlich defintiv falsch. Als ich in Neuss war, war da auf dem Preisaushang für eine Fahrt von dort nach Düsseldorf HBF ein Ticket A3 ausgepreist. Auch die Sache mit A2 und A3 usw. ist eher verwirrend, wie man ja sieht.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es in Essen ähnlich ist. Und wenn eine Fahrt vollständig durch ein Ticket abgedeckt ist, fährt man völlig legal.

Was das Zusatzticket angeht, so gilt dieses ja unabhängig davon wie weit man im VRR fährt. Dies heißt dann aber auch, dass man für kurze Strecken abgezockt wird. Gerade wenn es nur knapp über die Grenze geht.

So eine bizarre Tarifpolitik muss man erst einmal Menschen verständlich machen, die lieber bequem mit dem Auto fahren.

Aber schön zu sehen, dass selbst der VRR die eigene Tarifpolitik nicht versteht.

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Alibiaktion von Ina Brandes mit Speichenreflektoren für Kinder – #Duisport #Rheinhausen #Logport

Was denkt sich Frau Brandes bei einer Alibiaktion, bei der Reflektoren an Kinder verteilt werden? Das kann man sich in Duisburg völlig schenken und das Geld lieber sparen. Aber vermutlich nicht nur in Duisburg.

In Duisburg fahren durch Duisport extreme viele LKW durchs gesamte Stadtgebiet. Teilweise auf den vorgesehenen Strecken, teilweise durch Wohnbereiche und auch vorbei an Schulen.

Beispielhaft führe ich hier mal den Flutweg in Duisburg-Rheinhausen an. Zwei Schulen. Eine schmale Straße (Fahrbahn 4,50 m) mit zwei nicht rechtskonformen Schutzstreifen (je 1,25 m), dazu viel Begegnungsverkehr, aber die Stadt Duisburg verweigert eine Sperrung. Bei deren Analyse wurde aber Radverkehr, der seitliche Mindestabstand oder gar die Schulkinder gar nicht berücksichtigt. Warum man diese Straße nicht unverzüglich für LKW-Verkehr sperrt erschließt sich mir nicht.

Die Polizei Duisburg will scheinbar keine Aktionen zu Mindestabständen durchführen. Von Stadt und Polizei kommt oft auch die Behauptung, dass an einer Stelle noch nie etwas passiert wäre, ohne die konkrete Gefährdung zu analysieren und präventiv Maßnahmen zu ergreifen. Lieber wartet man ab, bis es Tote und Verletzte gibt. Was nützt also eine Verkehrsausbildung für Kinder, wenn diese dann überfahren werden, weil sich zu viele nicht an Verkehrsregeln halten und die aktuellen Regeln auch gar teilweise nicht kennen. Selbst als Erwachsener auf dem Fahrrad hat man hier oft Schwierigkeiten.

Die Sicherheit und Gesundheit beim Radverkehr, nicht nur in diesem Beispiel, scheitert nicht primär an der Sichtbarkeit, sondern bereits an einer brauchbaren Gefährdungsanalyse. Dabei gibt es aus dem Arbeitsschutz bereits Verfahren, wie man Unfälle verhindert, bevor diese passieren. Das Verfahren kann auch ganz einfach auf den Straßenverkehr angewandt wird. Und noch eine Erkenntnis aus dem Arbeitsschutz ist hilfreich. Maßnahmen an der Person bzw. hier am Fahrrad sind nachrangig zu Maßnahmen an der Gefahrenquelle. Das heißt hier am PKW. Wenn Nachts eine Gefährdung durch PKW besteht, was ja offensichtlich ist, ist zuallererst die Geschwindigkeit bei Dunkelheit zu reduzieren.

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#Duisburg: Kann sich die DVG keine Parkplätze leisten?

Am Duisburger Hauptbahnhof viel mir das auf dem Bild zu sehende falschparkende Fahrzeug auf. In der Windschutzscheibe ist zwar etwas in der Art von einem angeblichen Einsatzfahrzeug der DVG erkennbar, allerdings hat das Fahrzeug dadurch keine Sonderrechte.

Wenn das Fahrzeug dort neben Passanten zu behindern bzw. zu gefährden einer Bereitschaft dient, wäre es sicherlich möglich einen offiziellen Parkplatz für die DVG einzurichten. Sich aber einfach so kackdreist dahin zu stellen ist nicht nur ein Fehlverhalten, sondern auch ein extrem schlechtes Vorbild. Und städtische Gesellschaften haben eine besondere Vorbildfunktion, wenn die sich scheiße Verhalten, sinkt die Hemmschwelle, das andere dies auch tun.

Da aber keine offizielle Regelung getroffen wurde, ist davon auszugehen, dass es keinen Grund gibt an dieser Stelle zu parken. Bequemlichkeit ist kein Grund andere zu gefährden oder zu behindern. Und gerade für Passanten in Richtung Bushaltestelle ist dies der Fall. Anzeige wurde jedenfalls erstattet.

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#Duisburg: Beschilderung für Radfahrende völlig sinnfrei – #Rheinhausen #Verkehrswende #Fahrradalltag

Über richtige Verkehrszeichen habe ich schon öfters was geschrieben. Also etwa fehlerhafte Radwegpflicht oder Durchfahrtverbote für Radfahrende. Aber letztens am Bahnhof Rheinhausen Ost (Zugang Gleis 2) fiel mir das unten sichtbare Schild auf.

Das Schild steht weder an einer Stelle, wo Radfahrende von der anderen Seite kommen und dies Schild lesen könnten noch unmittelbar an einer Kreuzung. Die Einmündung der Straße ist etliche Meter entfernt. Das heißt niemand auf dem Fahrrad kann das Schild lesen, ohne anhalten zu müssen und dann noch den Kopf schräg nach oben Rechts zu drehen.

Hinweise sind zwar manchmal ganz hilfreich, aber in diesem Fall definitiv nicht. Dort wo die Hinweise gut wären, also an der Einmündung fehlen diese. Dort, wo sie nichts bringen, hat man diese hingestellt.

Wie üblich stellt sich die Frage, was man sich wohl dabei gedacht hat. Vermutlich nichts, denn selbst für Autofahrende werden die Schilder besser aufgestellt. Nämlich so, dass man diese in Fahrtrichtung auch frühzeitig sieht und lesen kann.

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Dauerfalschparken ist günstiger? – #Verkehrswende

Im Rahmen einer Diskussion bei Twitter erfuhr ich, dass es bei Parkverstößen ziemlich egal ist wie lange diese dauern. Wenn man etwa im Halteverbot steht und dies über Tage zahlt man nicht mehr, als jemand der nur eine Stunde oder wenige Minuten dort steht.

Da fragt man sich natürlich warum nicht auch die Dauer der Beeinträchtigung berücksichtigt wird. Bei Parken auf Radwegen, werden sehr viele gefährdet bzw. behindert und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen steigt mit der Dauer der Beeinträchtigung.

Der Frage ging ich nach und bekam nach einiger Zeit und mehreren Nachfragen dann auch mal folgende Antwort vom BMVI:


Die Bundesregierung ist seit langem erfolgreich bemüht, die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dazu gehört neben präventiven Maßnahmen auch die Schaffung angemessener Sanktionen. Im Laufe der Jahre ist ein abgestuftes Instrumentarium zur Ahndung der Verkehrsverstöße von Kraftfahrzeugführern, Radfahrern und Fußgängern geschaffen worden. Verstöße gegen die Verkehrsregeln stellen in aller Regel Ordnungswidrigkeiten dar. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) benennt die Tatbestände sowie die Schwere des Verstoßes.

Die Dauer einer Beeinträchtigung kann nicht berücksichtigt werden, da es nicht möglich ist, den konkreten Zeitraum zu ermitteln, wann ein Fahrzeug wo abgestellt wurde bzw. darüber hinaus nach Feststellung des Verstoßes durch die Ordnungsbehörden ständige Wiederholungs-Kontrollen gewährleistet werden müssten.

Die Antwort finde ich seltsam, da kann sich über Wochen jemand wo hinstellen und zahlt genauso viel, wie ein drei Minutenverstoß? Kann doch nicht dem Rechtsstaatsprinzip entsprechen.

Wenn man angeblich nicht feststellen kann, ob das Fahrzeug bewegt wurde ergibt sich für mich aber daraus, dass jedes Mal, wenn ein Fahrzeug auffällt, dies eigentlich als neuer Verstoß gewertet werden muss. Es würde dann beim ‚Halter‘ liegen nachzuweisen, dass ein längere Fehlverhalten stattgefunden hat. Aber in diesem Fall bräuchte es dann auch zusätzliche Sanktionen. Etwa ab einer bestimmten Zeit Bewertung als gefährliches Hindernis nach StGB 315b.

Die Behauptung, dass es angemessene Sanktionen gäbe, ist nachweislich unwahr, denn sonst würde nicht ständig gegen die StVO verstoßen.

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#Duisburg verbreitet Fehlinformationen zu Störfall bei #Venator – #Homberg #Umweltschutz #Duisport #Klimaschutz

Gestern um 16:26 twitterte die Stadt Duisburg
„In einem Chemiebetrieb in Homberg ist Schwefel freigesetzt worden. Deswegen wurde Sirenenalarm ausgelöst. Schwefel ist gefährlich für die Atemwege. Geht bitte in Homberg & Umgebung nach drinnen & haltet Fenster & Türen geschlossen.“

Zwei Punkte an dem Tweet sind falsch. Erstens fehlt die Angabe Venator, warum man hier einen gefährlichen Betrieb schützt ist mir unklar. Gerade bei einer Gefährdung ist der genaue Ort wichtig.

Zweitens, und viel schlimmer, verbreitet man die völlig falsche Information, dass Schwefel freigesetzt worden sei. Schwefel ist ein vergleichsweise harmloser Feststoff. Damit dieser in gefährlicher Menge freigesetzt würde, bräuchte es schon eine massive Explosion. Auch eine Reizung der Atemweg durch Schwefelstaub ist kaum zu erwarten. Und da eher überall FFP2-Masken vorhanden sein dürften ist das auch kein Problem sein. Wie spätere Berichte auf der Seite der WAZ klarstellten, handelte es sich um Schwefeldioxid, was freigesetzt wurde. Einem Gas, was u. a. bei der Verbrennung von Schwefel entsteht. Dieses setzt sich mit dem Wasser in dem Atemwegen zu schwefliger Säure um und diese ist halt ätzend, aber nicht so stark wie Schwefelsäure.

Zuerst haben die Nachrichtenseiten (z. B. WDR), diese Fehlinformation der Stadt Duisburg übernommen. Dies deutete auf eine sehr schlecht Krisenkommunikation und fehlende Fachkenntnis bei der Feuerwehr hin. Dies ist aber sehr bedenklich, wenn es mal einen Störfall beim Chemiewerk in Uerdingen gibt, wo sogar chemische Kampfstoffe verarbeitet werden. Denn von dem Stoff hängen auch die notwendigen Maßnahmen ab, die man zum Schutz treffen muss. Bei Schwefelstaub reicht eine FFP2-Maske bei Schwefeldioxid, als einem Gas, dürfte dies höchstens die Menge verringern.

Und dann wäre da noch Duisport mit den zahlreichen Gefahrstoffen, die als Gefahrgut transportiert werden. Auch durch Wohnbereiche.

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VRR komische Preispolitik – Zusatzticket und Preisstufe A – #Verkehrswende

Wenn ich nach Essen fahren habe ich mit meinem Ticket 2000 bis Stadtgrenze Mühlheim freie Fahrt, aber Stadtgrenze Essen brauche ich eine Fahrkarte. Ich habe nun mal überlegt, dass man eigentlich nur ein Ticket Preisstufe A2 für Essen bräuchte, um die restliche Strecke abzudecken, nur kann man dies ja nicht im Zug an der Stadtgrenze entwerten. Das heißt man muss für ein teureres Zusatzticket blechen, während man auf dem Rückweg, dann in Essen stempelt und ein Ticket A2 nutzen kann.

Finde es unlogisch, dass man für die gleiche Strecke unterschiedliche Preise in Abhängigkeit der Fahrtrichtung zahlen muss. Keine Ahnung, wie der VRR das sieht, aber mir kommt dies sehr seltsam vor.

Und bitte jetzt nicht mit irgendwelchen Apps kommen, ich will eine reale Lösung, die von allen auch ohne Apps genutzt werden kann. Zumal ich ein Ticket 2000 (übertragbar) vermutlich gar nicht in die App laden kann. Und ein Ticket ohne Registrierung ist in der App auch nicht möglich, dabei wäre es mit Guthabenkarte doch durchaus sinnvoll völlig ohne Registrierung eine Fahrkarte zu buchen. Da spart man sich diese ganze Bürokratie.

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Autos töten mehr Vögel als Windräder – #Tempolimit

In einer Grafik waren die verschiedenen Ursache für tote Vögel aufgeführt. Auf Platz 1 stand die Katze.

Dann waren dort auch so Dinge, wie Hochspannungsleitungen und Gebäude, aber auch Autos und Fenster.

Von den aufgelisteten Todesgefahren für Vögel stellen Windenergieanlagen die geringste Gefährdung dar. Autos töten also mehr Vögel als Windenergieanlagen. Da fragt man sich natürlich schon, wie jene die immer mit Gefährdung von Vögeln durch Windenergie argumentieren zu Einschränkungen für den Straßenverkehr stehen, denn dieser gefährdet schließlich deutlich stärker Vögel. Sicherlich sind auch Flugzeuge für Vögel gefährlich. Aber bleiben wir mal beim Auto, sicherlich wäre eine Maßnahme zum Vogelschutz ein Tempolimit, denn je höher die Geschwindigkeit desto geringer die Chance der Vögel zu reagieren.

Also wer sich gegen Windenergie wegen Vogelschutz ausspricht spricht sich auch für ein Tempolimit aus.

Quelle

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Unterlassung von gefährdender Beschilderung? – #Verkehrswende #Autokrorrektur

Städte wie Duisburg beschildern an vielen Stellen falsch und teilweise sogar gefährdend. Da stellt sich natürlich die Frage, was man dagegen tun kann. Man könnte natürlich bei jeder Stelle eine Klage anstreben, allerdings würde dies sehr teuer und aufwendig. In Einzelfällen geht das, aber flächendeckend bräuchte es etwas anderes.

Interessant wäre es hier sicherlich die Stadt auf die Unterlassung des Aufstellens derartiger rechtsfehlerhafter Beschilderung zuerst abzumahnen und dann zu verklagen. Damit könnte man dann auch sämtliche anderen fehlerhaften Beschilderungen wegklagen bzw. die Unterlassungserklärung in Anspruch nehmen. Denn gerade das Beispiel Duisburg zeigt, dass hier sehr oft falsch und gefährdende Beschilderung aufgestellt werden.

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#Logistik verursacht Verspätung bei der #Bahn – #Bahnsinn #Duisburg #Duisport

Eigentlich sollte um 14:05 ein RB nach Mönchengladbach von Gleis 1 abfahren aus dem HBF Duisburg. Wie man auf dem folgenden Bild sieht war bereits 14:07 als ein Güterzug andonnerte.

Die Durchfahrt zog sich einige Zeit hin.

Der RB hatte dadurch satte 6 Minuten Verspätung.

Also wenn demnächst mal wieder jemand behauptet mehr Güter auf die Schiene oder das Güterverkehr keine Verspätung verursachen würde, dem sei gesagt, dass dies belegbar unwahr ist. Und dies ist nur einer von vielen Fällen.

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#Klimaschutz: SUV, Flugreisen, FFF und Fakenews

Immer wieder liest man, dass jene die Fridays for Future demonstrieren würden mit dem SUV zur Schule gebracht würde, oder diese in den Urlaub fliegen würden. Mal abgesehen davon, dass dies natürlich Whataboutism ist, weil es ziemlich bizarr ist den totalen Verzicht zu fordern, weil man mehr Klimaschutz einfordert.

Dazu kommt allerdings auch, dass es sich hier um eine Behauptung ohne Belege handelt. Mir fällt jedenfalls nichts ein, wo dies belegt wäre. Vor allen Dingen nicht für die Masse an Demonstrierenden. Es mag hier vielleicht Einzelfälle geben, aber selbst hier fehlt jeglicher Beleg.

Damit ist klar, dass es hier um Volksverhetzung bzw. Verleumdung geht, denn es wird über eine Gruppe etwas behauptet ohne einen Beweis zu haben. Also quasi genau das, was auch Rassisten ständig machen. Vorurteile pflegen, die wie üblich keine Grundlage haben. Wobei die Schnittmenge zwischen Rassisten/Rechten und Klimawandelleugnenden/-relativierenden mir erstaunlich hoch erscheint.

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#Fluglärm-Gegner fordern höhere Lärmgebühren für den #Flughafen #Düsseldorf

Eine PM der Kaarster gegen Fluglärm

Zum 1. Januar 2022 steht eine Anpassung der Entgeltordnung für den Flughafen Düsseldorf an, eine Entscheidung, die die eben ernannte Verkehrsministerin Ina Brandes in den nächsten Wochen zu treffen hat. Sie entscheidet damit auch über die Lärmzuschläge für die den Flughafen anfliegenden Maschinen. Der Verein „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“ hat sich aus diesem Anlass an die Ministerin gewandt und gefordert, dass die Lärmzuschläge, insbesondere in den Nachtstunden deutlich angehoben werden müssen. „Für die Fluggesellschaften gibt es heute keine Anreize, den Flugplan einzuhalten, weil nächtliche Verspätungen finanziell kaum sanktioniert werden. Wenn eine Boing 738 erst kurz vor Mitternacht, statt vor 23 Uhr landet, erhöhen sich die Gebühren nur um ca. 65 Cent pro Fluggast“, hat deren Vorsitzender Werner Kindsmüller ausgerechnet. Deshalb werde des den Fluggesellschaften leicht gemacht die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner zu ignorieren. Damit die Lärmentgelte eine Lenkungswirkung entfalten könnten, so der Verein, müssten diese deutlich angehoben werden. Andere Bundesländer wären in den vergangenen Jahren mit gutem Beispiel vorangegangen. In einem Forderungskatalog, der dem Schreiben an die Ministerin beigefügt ist, wird, orientiert an den Tarifen an den Flughäfen Hamburg, Frankfurt und München eine deutliche Anhebung der Lärmentgelte, insbesondere für die Nachtstunden gefordert.

Zudem sollen auch die Entgelte für klimaschädliche Emissionen von Flugzeugen, die in Düsseldorf starten deutlich angehoben werden, um die Fluggesellschaften zu motivieren, möglichst energieeffiziente Maschinen einzusetzen. Für Kurzstreckenflüge sieht der Forderungskatalog eine „Malus-Regelung“ von 500 € pro Flug vor, um auf diese Weise einen Anreiz für den Umstieg auf die Bahn zu schaffen.

Die Einnahmen aus den Lärmentgelten bleiben heute beim Flughafen. „Dies ist grotesk. Der Ruhestörer darf nicht auch noch finanziell für sein rücksichtsloses Verhalten belohnt werden“, so Kindsmüller. Die Fluglärminitiative fordert deshalb von der Ministerin die Einnahmen aus dem Lärmzuschlägen in einen Fonds einzuzahlen, aus dem die von Fluglärm betroffenen Umlandgemeinden ihren Bürgerinnen Mittel für die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Anlagen:
Brief an Ministerin Ina Brandes
Forderungskatalog

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Strafanzeige bei Falschparken: Arbeitsplatz Fahrzeug – #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Fahrrad #Autokorrektur

Ein abgestelltes Fahrzeug, das be- / entladen wird oder in sonstiger Weise anders als zum fahren genutzt wird, ist eine Arbeitsstätte gemäß Arbeitsstättenverordnung. Dies hat natürlich primär Auswirkungen in Hinblick auf den Arbeitsschutz.

Die sekundäre Auswirkung ist allerdings viel interessanter. Denn eine Arbeitsstätte, welche auf einem Geh- oder Radweg errichtet wird und sei es auch nur temporär, muss nach h. E. als Gefährliches Hindernis (§ 315b StGB) gewertet werden. Zudem ist hier von Vorsatz auszugehen, da gerade bei Berufskraftfahrenden von entsprechenden Kenntnissen der StVO auszugehen ist.

Wenn also Paketdienste auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen parken und dabei sogar Warnblinker einschalten, weil sie genau wissen, dass sie etwas falsch machen, dann dürfte nach h. E. klar eine Straftat vorliegen. Deswegen sollte man besser direkt Strafanzeige mit der vorhergehenden Argumentationskette erstatten. Es besteht die Möglichkeit, dass eine Staatsanwaltschaft dies aufgreift. Allein der Ärger könnte abschreckend wirken.

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#Verkehrswende: Autofahrende in Spielstraßen aussteigen und schieben – #Fahrradalltag #Fahrrad #Fahrradbubble

An zwei Stellen zu Fahrradthemen gab es in der letzten Zeit den Kommentar, dass Radfahrende doch absteigen und schieben können. Einmal an der Gefährdungsstelle in Hochfeld, wo Verkehrskriminelle regelmäßig Radfahrende gefährden und mehrfach bei der Thematik Friedrich-Alfred-Straße, welche die Stadt Duisburg zu Unrecht für den Radverkehr sperrte.

Die Argumentation, dass man sein Verkehrsmittel schieben solle finde ich sehr bizarr. Nun heißt es FAHRrad und nicht SCHIEBrad, sollte also schon mal zu denken geben. Weiterhin ist das Fahrrad gleichberechtigt auf der Straße unterwegs. Wenn man also die Forderung erhebt, dass Fahrräder geschoben werden sollen, fordere ich hiermit, dass Autofahrende in Spielstraßen ihre Autos schieben müssen. Dort gilt schließlich Schrittgeschwindigkeit und es besteht eine Gefährdung für die bevorrechtigten Gehenden. Um sicherzustellen, dass die Schrittgeschwindigkeit (bis max. 10 km/h) auch eingehalten wird, müssten Autofahrende zur Sicherheit schieben. Wird in Rheinhausen am Markt sehr interessant.

Also ihre Autofahrenden, wenn man seltsame Forderungen erhebt, sollte man sich nicht wundern, wenn Autofahrenden zugemutet wird in Spielstraßen zukünftig zu schieben. Und da es genügend andere Wege gibt, kann man ja außen rum fahren. Nicht wahr?

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#Klimaschutz: Vorteile Bahn gegen über Fliegen – #Bahnsinn #Verkehrswende #Fluglärm

Im wieder gibt es die Diskussion Fliegen vs. Bahnfahren und da kommen dann mehr oder weniger sinnvolle Argumente. Um mir die Diskussion zu sparen, sammele ich hier jetzt mal alle Argumente für eine Bahnfahrt.

1. Bahnfahren ist flexibler. Gerade auf den Hauptstrecken zwischen den Zentren verkehrt stündlich mind. eine Verbindung. Beim Fliegen ist der Wechsel auf eine andere Verbindung mit Aufwand verbunden.

2. Es gibt keine Gepäckkontrolle, das heißt man kann alles im Handgepäck mitnehmen was man möchte.

3. Man darf Getränke mitnehmen.

4. Man muss nicht x-Minuten vorher am Bahnhof sein, nur rechtzeitig bevor die Türen schließen.

5. Man kann durchgehend Arbeiten und hat keine Unterbrechung durch Boarding oder Wartschlangen.

6. Wenn man von Innenstadt zu Innenstadt will, ist man sofort da.

7. Man muss nicht auf das Gepäck warten, denn man hat alles zur Hand.

8. Man kann zum Bodentarif telefonieren und hat im ICE auch WLAN.

9. Das Smartphone muss man auch nicht in den Flugmodus schalten.

10. Fliegen bringt durch den Gesamtablauf keine Zeitersparnis.

11. Man kann die Landschaft genießen.

12. Bahn stürzen eher selten ab und selbst bei Bahnunglücken ist ein Crash nicht unbedingt tödlich.

13. Bahnfahren ist besser fürs Klima.

14. Man kann Wunschsitzplätze reservieren ohne Aufpreis.

15. Flüge gehen seltener, sodass man längere Wartezeiten hat, als mit der Bahn.

16. Die Unpünktlichkeitsdefinition der Bahn ist ab 6 min, beim Fliegen ist der Zeitraum bevor ein Flug als Unpünktlich gilt deutlich größer.

17. Die 2. Klasse bei der Bahn hat mehr Beinfreiheit, als Economy im Flugzeug.

18. Man erspart sich entwürdigende Sicherheitskontrollen.

19. Auch wenn ich es nicht gut finde, kein 3G.

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Warum stehen SPIN Roller auf den Radweg?

Sieht natürlich toll akkurat aufgestellt, diese E-Scooter auf einem Radweg in Wedau. Stellt aber natürlich ein gefährliches Hindernis da und gehört nicht auf den Radweg.

So wie die aufgestellt waren, gehe ich davon aus, dass diese von jemand nach dem Aufladen abgestellt wurden. Man sollte meinen, dass man dabei die Verkehrsregeln in Hinblick auf Behinderung beachtet, aber die Dinger sind so rüpelhaft, dass es mich nicht wundert, dass einige die Dinger in den Rhein schmeißen. Habe mich schon öfters aufgeregt. Leider ist das Bild nichts geworden, sonst hätte es neben diesem Blogpost noch drei Anzeigen gegeben.

Nützlich für die Verkehrswende sind die E-Scooter jedenfalls nicht. Eher ein gefährliches Dauerärgernis, bei dem niemand genau weiß, was überhaupt erlaubt ist. Vielleicht wäre da mal wirklich eine E-Scooter-Führerschein angebracht.

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#Essen: Sanktionierung von Gehwegparken??? – #Gehdruck #Parkdruck #Verkehrswende

Was man nicht alles Online zu lesen bekommt.

Etwa was die Stadt Essen gegen Gehwegparken tun will?. Statt konsequent gegen Verstöße vorzugehen, will man lieber das Gehwegparken erlauben. Echt absurde Lösung. Das heißt dann wohl, wenn in einem Geschäft zu viel geklaut wird, erlaubt man Klauen? Oder besser noch, wenn alle Schwarzfahren erlaubt man dies dann?

Jörg Stratenwerth vom Ordnungsamt essen behauptet doch sogar, dass die ausnahmslose Sanktionierung des Gehwegparkens rechtswidrig wäre. Die Behauptung von Herrn Stratenwerth ist für mich nicht nachvollziehbar. Alle die auf Gehwegen parken und dabei erwischt werden sind auch zu sanktionieren.

Unverhältnismäßig ist im Übrigen „Parkdruck“, ein völlig unbestimmter Rechtsbegriff, als Ausrede zu benutzen, um Gehweg mit Blechkisten zu besetzen, die reines Privatvergnügen sind. Wenn es zu wenig Parkplätze gibt ist die Lösung ganz einfach und marktwirtschaftlich, man erhöht die Preise.

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Zivilrechtliche Abmahnungen für sämtliche Verkehrsvergehen – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrrad #Autokorrektur

Bekanntlich parken viele auf Geh- und Radwegen. Manche auch sehr oft oder besonders gefährlich, sodass man hiergegen auch zivilrechtlich vorgehen können sollte.

Deshalb eine Petition beim Bundestag.

Wäre natürlich schön, wenn hier etliche ihre Erlebnis neutral schildern könnten. Mit neutral meine ich ohne Beleidigungen, weil es dann vom Bundestag gelöscht wird.

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#Duisburg: Ohne Klage wird das nichts! – #Rheinhausen

Das sich bei der Cölve-Brücke nichts oder nur wenig tut ist doch logisch. Der Abriss ging so schnell durch juristischen Druck und auch sonst tut sich in Duisburg nur wenig ohne juristischen Druck. Da Verwaltung und Politik teilweise von den gleichen Personen kommt, „die Politik“ etwas fordert und dann die gleichen Personen nach Gründen suchen, warum etwas nicht geht sagt mir, dass entweder welche sind, die nichts tun wollen, oder irgendwelche anderen Motive haben.

Deswegen ist klar, dass man die Stadt auffordern muss eine neue Brücke anzugehen und wenn sich nichts tut, muss man halt zu juristischen Mitteln greifen. Wobei man dann eine guten Anwalt braucht und vielleicht keinen aus Duisburg, denn Anwälte hier könnten Vorbehalte haben die Stadt zu verklagen.

Es geht also und nicht nur an dieser Stelle, sondern auch beim LKW-Verkehr reicht beschweren und warten auf die Politik nicht. Man muss hier zu juristischen Mitteln greifen. Erst dann wird sich etwas tun.

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Erfassung von Abstandsverstößen zu Radfahrenden – #Fahrradalltag #Verkehrswende #Fahrradbubble

Ordnungsbehörden verweigern regelmäßig die Rechtsdurchsetzung, weil es angeblich nicht ginge. Damit meinen diese den Mindestabstand zu Radfahrenden (und Gehenden), dabei gibt es einfache Möglichkeiten dies zu tun.

= Ausmessung =

Die einfachste Möglichkeit ist sicherlich eine Straße zu wählen, die eh so eng ist, dass kein legales Überholen möglich ist. Dazu braucht man nicht mehr als eine Dokumentation der Gegebenheiten, ein Maßband und eine Kamera mit Polarisationsfilter. Die Kamera mit Polarisationsfilter steht der Polizei in Form der Kameras für Geschwindigkeitsmessung bereits zur Verfügung. Auch der Rest steht zur Verfügung, es wäre also nur eine Organisationsfrage.

= Sprühkreide =

Wenn die Straße breiter wird, ist es natürlich schwieriger die Abstände genau zu bestimmen. Aber es muss ja gar nicht genau sein. Es reicht ja schon mal jene die mit deutlich zu geringen Abstand fahren vom Rest abzugrenzen. Dazu reicht es mit Sprühkreide Linien auf die Straße aufzubringen und die Abstände zu messen. Dies wäre etwa bei Hauptstraßen im Umfeld von Schulen sinnvoll.

= Abstandsmessgeräte =

Ob die Polizei überall über Radfahrende Beamte verfügt weiß ich nicht, aber für Fahrräder gibt es den https://www.openbikesensor.org/ der natürlich auch von der Polizei genutzt werden könnte. Ggf. müsste dieser noch geeicht werden, aber technisch machbar ist es die radfahrende Polizei mit solchen Sensoren und Kameras auszurüsten. Mag zwar ein paar Monate dauern, wäre aber sinnvoll die Rechtsdurchsetzung endlich auch auf die Straße zu bringen.

= Bilderkennung und Auswertung =

Ein rein technischer Ansatz wäre es normierte Größen heranzuziehen, um den Abstand zu extrapolieren. Dies setzt natürlich einiges an Programmierarbeit voraus. Die Abmessungen eines Fahrzeugtyps sind bekannt. Eine Mustererkennung kann diese verarbeiten und daraus die Abstände von Lenkerende bis Fahrzeugspiegel berechnen. In Einzelfällen mag dies nicht klappen, ist aber möglich.
Noch einfacher wäre es aber eine normierte Größe an Fahrzeugen heranzuziehen, das Nummernschild. Die Schriftzeichen haben eine normierte Größe und können damit als Größenmaßstab dienen. Damit lässt sich innerhalb von Toleranzen der Abstand mit einer Kamera ermitteln.

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1G oder 2G? – #Corona #Covid19

Zwar betonen hier immer wieder einige, wie viel sicherer Getestete wäre, womit diese aber nur belegen, sich nicht intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt zu haben.

Bei Geimpften schlagen Schnell bzw- Selbsttests wenn überhaupt nur in einem kleinen Fenster an. Die Sicherheit wird also nicht wesentlich erhöht, wenn man diese Tests durchführt. Es müsste schon PCR oder Bluttest sein. 1G bringt also nichts und verursacht nur Kosten.

Die wenigen Impfdurchbrüche zeigen, dass 2G der richtige Weg ist. Getestete sind wesentlich gefährlicher, weil es immer nur eine Momentaufnahme ist. 1 Stunde später kann die Person bereits infektiös sein und andere Getestete anstecken.

Die Ansteckungswahrscheinlichkeit von Geimpften zu Geimpften ist gering.

Rein Wissenschaftlich ist die Sache klar. 2G für alle und wer nicht will, der schließt sich halt vom Leben aus. Wer keinen Eintritt zahlt kann auch nicht ins Kino. So ist das Leben.

Solange nicht konsequent kontrolliert wird spielt es eh keine Rolle, was für ein *G gilt. Und genau deshalb spare ich mir Theater und andere Orte ohne Abstand und brauchbarer Kontrolle.

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#Hannover Radfurt – Wie man das macht – #Howto #DIY #Verkehrswende #Fahrradalltag

Bei meinem letzten Besuch in Hannover fiel mir auf, wie gut der Radverkehr dort läuft. Man hat sogar extra bevorrechtigte Straßenquerungen für den Radverkehr eingeführt. Sogenannte Radfurten. Ich habe deshalb mal nachgefragt, wie das geht. Die Antwort überrascht wie leicht das ist. Wundert mich da ziemlich, dass so wenige Städte dies machen.
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Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir freuen uns, dass Sie die von uns umgesetzten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs so positiv bewerten.

Die Anordnung der Radfurten – soweit es die weißen Randmarkierungen betrifft – erfolgt auf der Grundlage des § 45 StVO in Verbindung mit der Richtlinie für die Markierung von Stadtstraßen (RMS) und unter Berücksichtigung der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)

Die rote Einfärbung der Furten erfolgt nicht auf der Grundlage einer verkehrsbehördlichen Anordnung nach der StVO, da es sich hierbei formal nicht um ein/e Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtung handelt. Hier hat die Landeshauptstadt Hannover im Rahmen ihrer Gestaltungshoheit entschieden, dass zukünftig alle Radfurten an Einmündungen / Kreuzungen im Stadtgebiet rot eingefärbt werden, um dadurch u.a. den Vorrang des Radverkehrs an diesen Örtlichkeiten zu verdeutlichen und damit verbunden die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Diese Aufgabe wird im Rahmen der personellen und materiellen Ressourcen umgesetzt.

Ein Rechtsanspruch auf eine solche Rotmarkierung besteht jedoch nicht. Hier kann jede Stadt/Gemeinde im Rahmen Ihres Ermessens tätig werden.

Radfurt Hannover

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#Corona: Freiheit und Spaltung? – #Tyranneiderungeimpften #Duisburg

Natürlich ist eine allgemeine Impfpflicht notwendig und zulässig. Tausende Tote und täglich werden es mehr. Die Gefahr weiterer Mutationen nimmt zu. Und natürlich kann man die Krankheit durch weltweite vollständig Impfung besiegen, weil die Weitergabe so gering wird, dass die Krankheit ausgerottet wird. Zugleich würde die Spaltung, welche von der Politik befördert wird verschwinden, wenn alle geimpft sind und man endlich die Einschränkungen aufheben kann. Die Einschränkungen gibt es ja deswegen weil zu viele sich nicht impfen lassen wollen.

Und dann gibt es Egoistische, die etwas von Freiheit und Spaltung dummschwätzen. Deutschland ist längst zerrissen, weil welche aus der Politik auf eine Minderheit mehr Eingehen, als auf die Vernünftigen. Die Medien werten Randmeinungen zum Mainstream auf. Nicht ohne Grund sprechen manche hier von einer Tyrannei der Ungeimpften.

Was viele der Querdeppen als Freiheit bezeichnen ist keine Freiheit, sondern ausleben von Egoismus. „Mein Spaß ist wichtiger als das Leben anderer Menschen“. Das ist der gleiche menschenverachtende Egoismus, welcher bei Rennen mit der Mordwaffe Auto vorherrscht oder bei Profit durch Ausbeutung.

Und „2G“-Weihnachtsmarkt in Duisburg ist einfach eine traurige Lachnummer. Ein nach alle Seiten offener Weihnachtsmark, wo man Passanten nicht von Marktbesuchenden unterscheiden kann. Gedränge, keine Masken und keine erkennbaren Kontrollen. Den einzigen Unterschied zu vor Corona war, dass alibihaft ein paar mehr vom Ordnungsamt rumstanden. Genau wie in vielen Restaurants wird nicht ordentlich kontrolliert. Es gab bisher nur zwei Stellen, wo wirklich gründlich kontrolliert, einmal in einer Sauna und dann bei einem Seminar. Allen anderen reichte ein ungeprüfter QR-Code, teilweise mit Ausweis. Die Vernünftigen bleiben bei solchen Veranstaltungen weg, die Unvernünftigen geben den Virus weiter, weil deren Verhalten eh risikobereiter ist.

Wobei insgesamt muss man sagen, dass im Verhältnis zu anderen Gesundheitsgefahren, die Maßnahmen bei Corona härter sind. Vielleicht sollte man mit gleicher Konsequenz mal gegen Lärm und Feinstaub vorgehen.

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#Duisburg: Wie viele Ampelspiegel gibt es? – #Duisport #Logport #Fahrradalltag

Um die Stadt Duisburg mal ein wenig zu fordern, mal eine kleine Frage zum Thema Ampelspiegel. Würde mich nicht wundern, wenn hier zweimal die Zahl 0 käme.

Frage:
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1. Wie viele Ampelspiegel gibt es insgesamt in Duisburg?
2. Wie viele davon wurden nach Unfällen mit Radfahrenden (tot/verletzt) angebracht?

Mir reichen die reinen Zahlen ohne viele Worte.

Erläuterung:
Ampelspiegel sind Spiegel, die in immer mehr Städten zur besseren Sicherheit für den Radverkehr angebracht werden.
z. B.:
https://www.weser-kurier.de/stadt-delmenhorst/ampelspiegel-sollen-rad-und-autofahrern-das-leben-erleichtern-doc7e3dk0gyujnqpk11c8n
Dabei helfen derartige Spiegel den Ausredewinkel (sogenannter „toter Winkel“) vollständig erkennbar zu machen. Damit fällt bei Unfällen aufgrund von schlecht eingestellter fehlender Spiegel weg und die Sicherheit für Radfahrende wird erhöht.
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Bekanntlich liest man ständig von derartigen Unfällen in Duisburg, bei denen Radfahrende beim Abbiegen verletzt oder getötet wurden. Insbesondere sind die vielen LKW hier ein Problem. Bei konsequenter Unfallanalyse wäre die Konsequenz aus einem Unfall derartige Maßnahmen zu treffen.

Update:
Inzwischen liegt eine Antwort der Stadt Duisburg vor: 11 Spiegel sind installiert, 4 davon nach Unfällen.

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#BMVI: Mindestabstand gilt auch für Geh- und Radwege – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrradbubble

Schon seit längerem frage ich mich, wie das eigentlich mit dem Mindestabstand für Geh- und Radwege ist. Es gibt da zwar eine bauliche Trennung durch einen Bordstein, allerdings bleiben gewisse Risiken natürlich bestehen. Demnach müsste der Abstand auch für Geh- und Radwege gelten.

Genau danach hatte ich beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt und bekam zuerst folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Seitenabstand beim Überholen von zu Fuß Gehenden bzw. zu Rad Fahrenden.

Entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung muss beim Überholen muss ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fuß Gehenden und zu Rad Fahrenden eingehalten werden (§ 5 Absatz 4 Satz 2 StVO). Es gibt damit jedoch keinen allgemein gültigen Wert für den Seitenabstand beim Überholen. Die Formulierung „ausreichender Sicherheitsabstand“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der eine möglichst große Anzahl an Einzelfällen abdecken soll. Der Gebrauch von unbestimmten Rechtsbegriffen in Rechtsnormen ist üblich und notwendig, da nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine eigene konkrete Vorschrift erlassen bzw. ein eigenes Verkehrszeichen aufgestellt werden kann. Ob der Seitenabstand ausreichend im Sinne von § 5 Absatz 4 Satz 2 StVO ist, hängt damit immer von den konkreten Umständen ab, insbesondere spielen die Geschwindigkeit und die jeweilige Fahrzeugart (Lkw, Pkw, Fahrrad) eine entscheidende Rolle.

So hat die Rechtsprechung, die letztlich entscheiden muss, ob der Seitenabstand ausreichend war, bestimmte Kriterien aufgestellt, die bei der Einhaltung dieses Abstands zu beachten sind. So muss z.B. bei höherem Tempo der Abstand größer sein, dies gilt vor allem für überholende Lkw. Bei der Bemessung des
Seitenabstands von Radfahrern sind auch deren mögliche Seitwärtsbewegungen zu beachten. Beispielsweise ist der Seitenabstand zu einem Rad fahrenden Kind auf ansteigender Strecke größer zu bemessen als zu einem Erwachsenen auf flacher Strecke. Als Grundregel kann man sich merken, dass der
Kraftfahrzeugführer, der einen Radfahrer überholt, je nach dessen Fahrweise und seiner eigenen Fahrgeschwindigkeit einen Seitenabstand von mindestens 1,5 bis 2 Meter einhalten muss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Weil man nicht auf das Thema Geh- und Radwege explizit einging fragte ich noch einmal nach, wie das damit sei und bekam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

unsere Ausführungen bezogen sich auch auf zu Fuß Gehende bzw. Rad Fahrende auf Geh- bzw. Radwegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Damit sagt das Bundesverkehrsministerium, dass die Abstände auch bei Geh- und Radwegen gelten. Dies würde aber bedeuten, dass etliche Planungen und etlicher Bestand gar nichts rechtskonform genutzt werden kann, weil kein ausreichender Abstand möglich ist.

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Petition: Abmahnung von Falschparkenden usw. – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Gehweg

Schon länger beschäftigt mich das Thema Abmahnung von Verkehrsverstößen.

Nun habe ich mal eine nette Petition beim Bundestag eingereicht.

Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das sämtliche Verkehrsvergehen auch zivilrechtlich abgemahnt werden können bzw. das eine Unterlassungsklage zulässig ist.

Begründung
Behörden gehen oft nur zögerlich bzw. sehr zaghaft gegen Fehlverhalten vor. Insbesondere Falschparkende behindern andere nicht nur, sondern gefährden diese auch. Hier gibt es derzeit allerdings allgemein keine Möglichkeit zivilrechtlich gegen vorzugehen.

In einigen wenigen Ausnahmen ist es möglich, aber nicht etwa, wenn jemand ständig auf dem Radweg parkt, den man benutzt oder wenn jemand partout den seitlichen Mindestabstand nicht einhalten will.

Nicht wenige leiden darunter. Regelmäßig werden Strafprozesse eingestellt, weil etwa angeblich kein Interesse daran bestünde oder man die Person am Steuer nicht identifizieren könne. Oder halt irgendwelche anderen Ausreden, warum man nichts gegen Autofahrende tun will, die anderen gefährden aus niederen Beweggründen, wie Bequemlichkeit oder Ungeduld.

In diesem Rahmen müsste dann u. U. auch eine Halterhaftung eingeführt werden. Aber dies ist ohnehin opportun, da der Halter entscheidet wer das Fahrzeug fährt und wenn nicht ist der Halter selbst schuld.

Auch an Schulen gibt es überall Beschwerden, wegen „Elterntaxis“ auch hier könnte man auf diesem Weg gegen besonders eklatante Verstöße vorgehen ohne auf teilweise unwillige Behörden angewiesen zu sein.

Diskussion
Regelmäßig beschweren sich Falschparkende bzw. je nach Situation Verkehrskriminelle darüber, dass andere Bilder von ihren Fahrzeugen machen und diese an Ordnungsbehörden melden würden. Teilweise wird dies sogar als Denunziation beschimpft. Dies wäre natürlich nicht nötig, wenn man zivilrechtlich gegen Verkehrsvergehen vorgehen könnte.

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#Duisburg: Parkverbot für Heerstraße erneut eingefordert – #Verkehrswende

Folgendes Schreiben ging an die Stadt Duisburg:
Guten Tag,

auf mein Schreiben vom 20.09.2021 erhielt ich bisher keine Antwort, da ich nicht sicher bin, ob Sie dieses Schreiben oder sogar den GO-§-24-Antrag auch als Antrag im Sinne des § 45 StVO betrachten, reiche ich diesen hiermit ein, es sei denn Sie bestätigen mir, dass ein früherer Antrag bereits die Voraussetzungen erfüllt hat, wodurch sich laut meines Rechtsanwalt die Frist für eine Klage deutlich verkürzen würde.

Hiermit wird beantragt, dass die Stadt Duisburg, die Gefahrenstelle (StVO § 45) Heerstraße (zwischen Bungertstraße und Zirkelstraße) unverzüglich beseitigt.

Der Fahrradweg endet an der Ampel Bungertstraße. Radfahrende müssen sich somit nicht nur auf die Hauptverkehrsstraße begeben, sondern zudem auch noch auf die einzige befahrbare Spur wechseln. Dies käme auf einer Autobahn dem sofortigen Wechsel von der rechten Spur auf die dritte Spur gleich. Noch dazu ist die Spur an der Ampel für das Abbiegen vorgesehen. Neben PKW biegen hier auch LKW in Richtung Stadtwerke ab. Bekanntlich übersehen LKW aufgrund schlecht eingestellter Spiegel Radfahrende häufig ( https://www.youtube.com/watch?v=Jsie5klOyLQ ). Dieser Umstand erhöht die Gefährdung für Radfahrende an der Ecke Heerstraße/Bungertstraße zusätzlich. Zumal auch noch der Verkehr von Hinten kommt.

In einer Reaktion auf meinen GO-§-24-Antrag teilte die Polizei Duisburg, nach dem Motte: „Wir warten bis es Tote und Verletzt gibt“, dass sinngemäß dort keine Vorkommnisse bekannt wären. Dies könnte natürlich daran liegen, dass etliche Radfahrende in dem Bereich über den Gehweg fahren, um sich nicht selbst zu gefährden bzw. Stress mit PKW/LKW-Fahrenden auszusetzen, welche die Abstandsregeln nicht einhalten. Für diesen Umstand gibt es Zeugen, die wenn notwendig in einem Prozess dabei wären.

Vermutlich hat die Polizei in diesem Bereich noch nie eine Seitenabstandskontrolle zu Radfahrenden durchgeführt. Denn die wenigen Radfahrenden, die sich auf die Straße trauen quetschen sich an den parkenden Fahrzeugen vorbei unter Lebensgefahr durch Dooring auf der einen Seiten und unterschrittenem Mindestabstand auf der anderen Seite. Oder man macht sich rechtskonform richtig breit uns riskiert Prügel.

Ich fordere hiermit unmissverständlich die Stadt Duisburg auf die Parkplätze unverzüglich zu beseitigen!

Das hier Anwohnendenparken ausgeschildert ist, ist irrelevant. Zumal zwei kaum bis gar nicht genutzte Parkplätze der Stadtwerke Duisburg an der Zirkel- bzw. Hagelstraße für die PKW zur Verfügung stünden.

Die parkenden Fahrzeuge blockieren zwar nicht die ganze Spur, allerdings muss natürlich Abstand zu den parkenden Fahrzeugen gehalten werden. Abstand wegen der Gefährdung durch sich öffnende Fahrendentüren (Dooring) von ca. 1 m ab Lenkeraußenende. Da PKW bis zu ca. 2,5 m breit sein können, würde selbst eine Spur von 3,5 m zu schmal sein. Man gerät also unweigerlich in eine Konfliktsituation, die Nötigung provoziert. Oder man gefährdet sich selbst durch wenig Abstand. Wobei hier natürlich die PKW den seitlichen Mindestabstand unterschreiten und gegen die StVO verstoßen. Eine konfliktfreie Verkehrführungs ohne erhebliche Gefährdungen ist nur durch ein absolutes Halteverbot oder einen Radstreifen zu erreichen.

Aus eigener Erfahrung habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach Nötigungssituationen erlebt, aber mangels Beweise nicht zur Anzeige bringen können, weil die eh nur eingestellt werden.

Die Situation widerspricht auch StrWG NRW § 49. Die Lücke im Radwegenetz muss gerade an dieser besonders gefährlichen Stelle umgehend geschlossen werden, dies ist einfach und schnell möglich.

In Analogieschluss können hier auch die Urteile zum Brandschutz herangezogen werden. Grundtenor ist hier, dass bei Gefahr für Leib und Leben kein Bestandsschutz greift (z.B. VGH Bayern, Entscheidung vom 11.10.2017 – 15 CS 17.1055). Da aufgrund der Konstellation und der selbst für durchschnittliche Menschen erkennbaren Verstöße bzw. Gefährdung ist eine Gefährdung für Leib und Leben gegeben und unverzüglich zu handeln.

Ein weiterer Ansatz wäre die Hagelstraße und Zirkelstraße zur Einbahnstraße zu machen und dadurch parken zu ermöglichen. Dadurch fiele auch die Abbiegespur an der Zirkelstraße weg, die allerdings auch durch ein „Radfahrende frei“-Schild geregelt werden kann.

Wie man sieht gibt es keinen Grund hier weiter eine lebensgefährliche Situation zu bestehen lassen, die man bei einer gründlichen Straßenverkehrsgefährdungsbeurteilung sofort erkennen würde.

Was das Thema „Parkdruck“ angeht, so gibt es ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber kein Recht auf einen Parkplatz und schon gar kein Recht auf einen vor der Haustür. Außerdem sagt die Marktwirtschaft klar, wenn zu viele parken wollen, muss das Parken halt teurer werden.

Hinweis:
In CC und BCC sind Zeugen für dieses Schreiben beteiligt.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Duisburg: GO-§-24-Antrag: Abschleppen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Durchsetzung – #Verkehrswende #Fahrradalltag #Autokorrektur #Gehweg

Und mal wieder ein kleiner netter Antrag zur Verkehrswende an die Stadt Duisburg. Bin schon gespannt, welche Ausreden sich SPD und CDU diesmal ausdenken.

Die Stadt Duisburg möge endlich den verkehrsrechtlichen Ordnungsrahmen im vollen Umfang ausschöpfen um die Sicherheit und Gesundheit von insbesondere Radfahrenden und Gehenden zu gewährleisten.

Alle Mobilitätsformen müssen gleichberechtigt behandelt werden!

Begründung/Erläuterung:
Es gibt viele Fälle, wo sofortiges Abschleppen nicht nur möglich, sondern sogar geboten ist. Die folgende Seite listet diese auf:

Abschleppmaßnahmen

Die Stadt Duisburg könnte also hier entweder häufiger sofort ein Abschleppfahrzeug anfordern, was den Erziehungseffekt hat, dass Falschparkende/Verkehrskriminelle von Nachahmung und Wiederholung abgeschreckt werden. Dabei spielen nicht nur die Kosten eine Rollen, sondern auch der Aufwand, welcher dadurch entsteht, dass man erst das Fahrzeug finden muss.

Die einseitige Bevorzugung, die man in Duisburg bei KFZ an vielen Stellen erlebt, ist einem Rechtsstaat unwürdig. Rechtsstaat heißt, dass man Fehlverhalten mit der gesamten Bandbreite des Spektrums ahndet und nicht an einigen wenigen Stelle guckt.

Zudem wäre es denkbar, dass man speziell beauftragte Abschleppunternehmen auch direkt von der Bevölkerung kontaktieren könnte. Diese müssen natürlich geschult sein, die unterschiedlichen Situationen zu beurteilen und können dann sofort abschleppen. Dies würde auch die Ordnungsdienste entlasten und insbesondere am Wochenende zu einer besseren Rechtsdurchsetzung führen.

Im übrigen bin ich der Ansicht, dass Parkdruck keine Begründung für mehr Parkplätze ist, sondern für höhere und umfangreichere Parkgebühren. Angebot und Nachfrage regelt den Preis!

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Gefährdung durch Firma Karwat am Bahnhof Rheinhausen Ost – #Bahnsinn #Duisport #Logport #Duisburg #Verkehrswende #Autokorrektur #Fahrradalltag

Es verwundert mich sehr, dass trotz meiner Anzeige vom 12.10.2021 weder Polizei noch Ordnungsamt für eine dauerhafte Beseitigung des nach h. E. gefährlichen Hindernisses nach § 315b StGB gesorgt wurde. Die Firma Karwat blockiert hier unzulässig den Gehweg durch ihre Arbeitsstätte (gemäß ArbStättV), obwohl direkt daneben eine Schwerlaststraße verläuft. Die Blockade geht nun bereits mind. zwei Monate.

Auf dem Bild erkennt man das Fahrzeug, welches einen Teil der Arbeitsstätte darstellt und dadurch den Gehweg vollständig blockiert und den Radweg teilweise. Eine Absicherung an der Straße findet nicht statt. Damit verstößt die Baustelle zumindest gegen RSA95, die Mindestvorgaben für die Restbreiten von Gehwegen und Radwegen macht.

Auf der einen Seite donnern LKW vorbei, auf der anderen blockiert die Baustelle, dazwischen die zahlreichen Menschen, die zum Bahnhof (Gleis 2) gehen und sich dadurch zugleich auch für Klimaschutz einsetzen. Der Abstand beim Bild war groß im Vergleich zu anderen Situationen, wo der LKW nur wenige Zentimeter Abstand hatte, also noch gegen den Mindestabstand nach StVO verstieß. Der Mindestabstand gilt nach BMVI auch für Rad- und Gehwege.

Und alles nur weil die Bahn eine erkennbar unprofessionelle Firma beauftragt, welche nicht in der Lage ist eine rechtskonforme Baustelle einzurichten. Wenn es nicht anders geht muss halt die Straße gesperrt werden, denn die Sicherheit für die gefährdeten Verkehrsteilnehmenden geht immer vor. Wobei auf der anderen Straßenseite ein Parkplatz ist, aber die Firma Karwat ist wohl zu bequem am Morgen abzuladen und am Abend aufzuladen und integriert das Fahrzeug lieber als gefährliches Hindernis in die Baustelle.

Gehwege sind weder Parkplätze, noch Abstellplätze für Teile von Baustellen!

Der vorhergehende Text ging in ähnlicher Form, sowohl ans Ordnungsamt, die Polizei, die Bahn, den VRR und natürlich die Firma selber. Reaktion der Firma mir eine Link zu einem Artikel über Denunziation schicken, vermutlich ohne diesen gelesen zu haben, denn dort wird Denunziation klar von der Anzeige gefährlicher Stellen abgrenzt. Auf gemeingefährliches Fehlverhalten hinzuweisen ist keine Denunziation. Zu der Schlussfolgerung kommen höchstens Ertappte, die für ihr Fehlverhalten nicht geradestehen wollen. Die Bahn sollte hinterfragen, ob man mit solchen Unternehmen zusammenarbeitet. Wer weiß gegen welche anderen Regeln und Auflagen noch verstoßen wird, denn bei so einer Firmenkultur würde ich auch an anderen Stellen Verstöße erwarten. Also nicht dreist als Opfer aufspielen, wenn man Täter ist und es dafür klare eindeutige Belege gibt.

Update:
Inzwischen, hat man den Container versetzt, sodass scheinbar das Fahrzeug auf der Grünfläche parken kann. Nicht optimal, aber deutlich besser als vorher. Stellt sich die Frage warum nicht gleich so.

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#Duisburg: Erörterung Lohmannsheide – #Baerl #Moers

Taschenkontrolle bei einer Erörterung zu einer Vorhaben, wo es bisher keinerlei gewaltsamen Protest gab? Was hat sich die Bezirksregierung dabei denn gedacht? Außerdem Laptop und Handy sind sogar noch bessere Wurfgeschosse.

Ist fast schon so absurd, wie die Lügen und Argumente von DAH1. Die Behauptung, dass 80 % recycelt würden ist nachweislich gelogen. Der Bauschutt und anderes wird als Füllmaterial verwendet, dies ist aber kein Recycling, sonder Downcycling. Recycling wäre es das Material wieder für Gebäude aufzubereiten. Und auch der Rest kann vollständig wiederverwendet werden bzw. muss gar nicht erst entstehen.

Deponien werden nur deshalb eingerichtet, weil es billiger ist als zu recyceln.

Was sich aber von selbst ausschließt ist eine Deponie auf einer unsanierten Altlast zu errichten. Wer so etwas vor hat, verstößt gegen EU-Recht, da sich die Freisetzung der Stoffe auch in den Niederlanden auswirken wird, aber niemand die Städte und Länder den Rhein runter beteiligt hat.

Bemerkenswert fand ich auch, wie eine Firma etwas behauptet, dies dann aber nicht verbindlich machen will. Ist dann wohl auch nur ein Wahlversprechen, also wertlos.

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Erst 2023 CO2-Steuer für Braunkohle? – #RWE #Kohlemafia #Klimaschutz

Im Februar 2021 fragte ich beim BMU mal nach, wie das eigentlich mit der CO2-Steuer für Braunkohlebriketts wäre. Schließlich waren die CO2-Steuern für Kraftstoffe und Erdgas da bereits in aller Munde.

Im April bekam ich dann die Antwort, dass man die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), um Beantwortung bietet.

Erst auf weitere Nachfrage bekam ich diese Woche folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

wir kommen zurück auf Ihre Anfrage und bedanken uns für Ihr Interesse.

In den ersten zwei Jahren ab dem Start des nationalen Emissionshandelssystems am 01.01.2021 (Kalenderjahre 2021 und 2022) unterliegen zunächst nur die in Anlage 2 des BEHG aufgeführten Hauptbrennstoffe der Berichts- und Abgabepflicht. Erst ab dem Jahr 2023 werden sämtliche in Anlage 1 des BEHG aufgeführten Brennstoffe (insbesondere auch Mischbrennstoffe und Kohlen) erfasst.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Internetseite unter dem folgenden Link: https://www.dehst.de/DE/Nationaler-Emissionshandel/nEHS-teilnehmen/Anwendungsbereich-Emissionsermittlung-2021-2022/anwendungsbereich-emissionsermittlung-2021-2022_node.html

Freundliche GrÜße …

Ich habe mir natürlich erst einmal das BEHG angeschaut. In Anhang 2 stehen:
– Benzin
– Gasöle
– Heizöle
– Erdgas und gasförmige Energieerzeugnisse, die beim Kohleabbau aufgefangen werden, ohne gasförmige Biokraft- und Bioheizstoffe;
– Flüssiggase

Sehr kryptisch steht dort zudem noch etwas von Positionen der „Kombinierten Nomenklatur“, was in der Auflistung für die bessere Lesbarkeit weggelassen habe. In Anhang 1, wo vermutlich auch Braunkohle steht, stehen gar keine Begriffe, die Rückschlüsse zulassen was gemeint ist. Eingeweihte wissen vielleicht, was mit „kombinierter Nomenklatur“ gemeint ist. Ich nicht und selbst im Wiki fand ich jetzt keinen Link zu einer Liste. Aber möglicherweise hat man es extra kryptisch formuliert, damit nicht sofort klar wird, dass viele klimaschädliche Energieträger noch zwei Jahre ausgenommen sind.

Soviel zum Markt, der alles Regeln soll. Oder anders gesagt mal wieder ein Beispiel für klimaschädliche Subventionsplanwirtschaft.

Zusammengefasst heißt das also für Braunkohle und andere besonders klimaschädliche Brennstoffe muss noch nichts gezahlt werden, während Erdgas bereits jetzt voll beaufschlagt wird und gerade jene belastet, die es nicht so dicke haben.

Dies ist eine einseitige Bevorteilung von bestimmten fossilen Energieträgern und eine ungerechte Schweinerei.

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Mogelpackung Superkleber von Knauf – #Nachhaltigkeit #Klimaschutz #Mikroplastik #Greenwashing

Die Firma Knauf bietet einen sogenannten Superkleber an. Über die Produktqualität will ich nichts schreiben, wohl allerdings über die Produktmenge. Wenn man einen ca. 1 L Eimer nur etwa zur Hälfte füllt, ist das nicht nur eine Mogelpackung, welche mehr Inhalt vortäuscht als in Wirklichkeit enthalten ist, nein zugleich ist dies auch noch eine erhebliche Ressourcenverschwendung.

Und auch bei anderen Behältnissen von Knauf habe ich das bereits erlebt.

Wenn man dann noch auf der Homepage behauptet, dass man nachhaltig wäre ist dies lediglich Greenwashing.

Nachhaltigkeit fängt bei Behältnissen an. Entweder muss da mehr rein oder man muss kleinere Behälter nehmen. Derzeit wird Kunststoff verschwendet, weil mehr Verpackung produziert wird, als notwendig. Da die Dosen etwa zur Hälfte mit Luft gefüllt sind, braucht man ca. 2 LKW statt einem zum Transport. Dies heißt wiederum, dass Kraftstoff, Straßenverschleiß usw. verschwendet wird, plus Schädigung der Klimas und auch der Abrieb der Reifen, welcher als Mikroplastik in der Umwelt landet. Eigentlich verwunderlich, dass sich ein Unternehmen so eine Verschwendung von Ressourcen leisten kann.

Abgesehen davon trocknen angebrochene Packungen auch schneller aus, wenn viel Luftvolumen gegeben ist.

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#Duisburg: OSC-LKW-Parkplatz – #Rheinhausen #Duisport #Logport

Ist der OSC-Parkplatz „In den Peschen“, jetzt eigentlich zum LKW-Parkplatz mutiert?

Ist doch eigentlich verwunderlich, dass sich niemand daran stört, aber eigentlich war das natürlich klar, dass die LKW irgendwohin ausweichen, wenn man inkonsequent nur an einigen wenigen Stellen das Parken einschränkt. Oder hat es die Politik noch gar nicht mitbekommen? Man gewinnt ja oft den Eindruck, dass die nicht so viel rum kommen und die Augen dabei offen halten.

Aber eine Regelung für ganz Duisburg scheint man seitens der Stadt ja nicht zu wollen. Dabei sind Parkplätze kein Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge sondern ausschließlich Privatvergnügen.

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#Duisburg: Überholverbot Flutweg? – #Duisport #Logport #Rheinhausen

Mal wieder ein Schreiben an die Stadt bzgl. LKW-Verkehr und Flutweg. Ich denke die Chancen einer Klage, die man Stück für Stück durchsetzt wäre gar nicht so schlecht, um zumindest den Flutweg für LKW-Verkehr dicht zu machen. Löst zwar erst einmal nicht das Problem der Jägerstraße, erhöht aber den Druck auf die SPD-Kommunalregierung.
Guten Tag,

als ich letztens auf dem Flutweg unterwegs war, machte ich Fotos von der Beschilderung. Es fiel auf, dass ein PKW-Überholverbot ausgeschildert wurde, obwohl dieses gar nicht notwendig ist. Überholen ist auf dem Flutweg für PKW und LKW so oder so unzulässig in den betreffenden Bereichen. Durch die schmale Fahrbahn und die Schutzstreifen, welche nur bei Begegnungsverkehr überfahren werden darf. Steht gar nicht ausreichend Platz für ein Überholmanöver zur Verfügung. Das heißt ein Überholen ist so oder so unzulässig.

Ferner stellt sich die Frage, warum man die 30er-Zone aufhebt, wenn auf dem Flutweg auch 30-Zone ist und man diese damals bei Einführung des Vorbehalts- und Rettungswegenetzes nur von der 30er-Zone wegen der Busse ausgenommen hat (vgl. 9.19 in der verlinkten Drucksache https://fragdenstaat.de/anfrage/verbehaltsnetz-drucksache-517-aus-dem-jahr-1990/#nachricht-588871 ). Da jetzt aber ohnehin 30 km/h auf dem Flutweg gilt, gibt es keinen Grund diesen nicht offiziell zum Teil einer Tempo-30-Zone machen. Dies kann eindeutig aus der verlinkten Drucksache entnommen werden.

Würde ich in dem Bereich wohnen, hätte ich guten Grund hier einen Antrag nach § 45 StVO an die Stadt zu stellen, dass die 30er-Zone auf den Flutweg ausgeweitet wird. Damit gäbe es dann auch keine Ausrede mehr, diese Strecke nicht für Logistikdurchgangsverkehr zu sperren.

Dies ist zugleich als Ergänzung für den GO-§-24-Antrag: „Überholverbot für Autofahrende wegen schmaler Fahrbahn auf Flutweg“, vom 12.09.2021 zu verstehen und ergänzt diesen um den Aspekt 30er Zone Flutweg.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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#Duisburg: Noch mehr Parkplätze durch Parkplatzsatzung – #Verkehrswende

In der Sitzung des Verkehrsausschuss am 04.11.2021 soll als TOP 15 „Stellplatzsatzung der Stadt Duisburg“ die Parkplatzsatzung (DS 21-0673) beraten werden.

Parkplatzsatzung deshalb, weil man quasi allen Stellen vorschreibt Parkplätze zu bauen. Damit wird Wohnraum verteuert, denn natürlich kosten Flächen und Herstellung und Erhaltung von Parkplätzen Geld. Und auch das Einkaufen wird durch Parkplätze verteuert. Auch für alle ohne PKW, weil die ja dafür mitzahlen müssen.

Man könnte dies doch einfach den Markt regeln lassen. Aber so sind ja keine Konzepte möglich, die völlig autofrei sind. Damit zementiert man ein Verkehrsmittel fest und als Alibi hat man noch Fahrräder aufgenommen und eine leichte Reduzierung mit Mehraufwand vorgesehen.

Allein vor dem Hintergrund Klimaschutz müssen nicht weniger Parkplätze begründet werden, sondern jeder Parkplatz ist zu begründen. Mit so einer Satzung schafft man das aber nicht. Und die Verkehrswende wird in Duisburg auch weiter verschoben.

Und nicht mit Parkdruck als Ausrede ankommen. Es gibt keinen Parkdruck, sondern nur mehr Nachfrage, als Angebot. Das heißt Preise erhöhen und wie Wien in den ÖPNV stecken.

Vergessen wurden übrigens, wenn man diese Parkplatzsatzung verabschieden will, LKW-Parkplätze für Logistikfirmen. Oder dürfen die im Stadtgebiet anderen die Parkplätze wegnehmen?

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Deichverbandsgebühren für erweiterten Deichverband Duisburg-Xanten

Aus der PM
Der Deichverband Duisburg-Xanten ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände. Er liegt linksrheinisch im Kreis Wesel. Sitz des Verbandes ist Hagelkreuzweg 55, 46487 Wesel (Büderich) im Regierungsbezirk Düsseldorf. Der Verband hat die Aufgabe, die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser des Rheins zu schützen. Dies gewährleistet er durch den Bau, die Unterhaltung und Verteidigung von Deichen.

Alle Eigentümer der im potentiellen Überflutungsgebiet des Deichverbandes Duisburg-Xanten liegenden Grundstücke und Anlagen haben durch den Schutz vor Rheinhochwasser bzw. die Zugänglichkeit des Grundstücks bei Insellagen einen Vorteil aus der Verbandsarbeit. Die durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten sollen auf alle Vorteilhabenden umgelegt werden. Im Rahmen der Beitragserhebung werden die verschiedenen Gegebenheiten der einzelnen Grundstücke in den Veranlagungsgrundregeln als Bestandteil der Satzung des Deichverbandes berücksichtigt.

Gemäß § 23 Abs. 2 WVG können sie auch gegen ihren Willen zur Mitgliedschaft im Deichverband Duisburg-Xanten herangezogen werden.

Zur Information der künftigen neuen Verbandsmitglieder liegen die Unterlagen (Verzeichnis der neuen Mitglieder, aktuelle Verbandssatzung, Veranlagungsgrundsätze, Haushaltsplan 2021, Muster eines Heranziehungsbescheides und Kartenmaterial) in der Zeit vom 25.10.2021 bis 25.11.2021 bei den Städten Wesel, Rheinberg, Moers, Xanten, Duisburg, Kamp-Lintfort und den Gemeinden Alpen und Issum aus.

Die künftigen Verbandsmitglieder haben das Recht, bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung, 10.12.2021, Einwendungen gegen die ausgelegten Unterlagen zu erheben.

Details bitte Amtsblatt 42 entnehmen.

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Antrag Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage von #RWE Power AG in #Hürth

Amtsblatt 43 Bezirksregierung Arnsberg

Offenlage vom 08.11.2021 bis einschließlich 07.12.2021

Einwendungen bis 20.01.2022

Absurd, dass eine Klärschlammverbrennungsanlage nach dem Bergrecht genehmigt wird. Da könnte man ja glatt auch ein Bordell nach dem Bergrecht genehmigen.

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Straftat Baustelle? – #Fahrradbubble #Fahrradalltag #Verkehrswende

Aufgrund eines Tweets im Zusammenhang mit einer Baustelle bei der mal wieder Schilder auf dem Radweg standen wurde ich auf RSA 95 aufmerksam. RSA steht für „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen„, oder umgangssprachlich Baustellen. Auch wenn das Dokument von 1995 stammt gilt es weiterhin, soweit die StVO nicht explizit etwas anderes sagt.

Unter 2.2 (7) findet sich:
„Sind innerorts keine Geh- und/oder Radwege bzw. Seitenstreifen oder Nebenanlagen vorhanden oder werden diese durch die Aufstellung von Verkehrsschildern unter die Mindestbreiten eingeengt, ist im Ausnahmefall die Aufstellung unmittelbar am Rand des rechten Fahrstreifens zulässig. Aus Sicherheitsgründen dürfen dann maximal zwei Fußplatten übereinander verwendet werden und die Fahrstreifen dadurch nur bis zur Mindestbreite eingeengt werden.“

Die Mindestbreiten finden sich unter 2.4.1 (1)
a) Gehwege: 1,0 m
b) Radwege: 0,8 m

Das heißt wenn der Radweg oder Gehweg unter diese Breite sinkt dürfen die Schilder auf der Straße aufgestellt werden. Ein Richtlinie ist zwar nicht auf der rechtlichen Ebene von Gesetz oder Verordnung, allerdings zu beachten, wenn es nichts besseres gibt.

Weiterhin findet sich unter 2.4.0 (1):
„Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden.“

Während 2.2 (7) eine Option ist, sind von 2.4.0 (1) keine Abweichungen zulässig. Das heißt das Aufstellen von Schildern auf Geh- oder Radwegen bei denen weniger als die oben genannten Restbreiten verbleiben ist unzulässig.

Da dies dennoch häufig gemacht wird, ergibt sich für mich daraus klar, dass dieses Einbringen, von gefährlichen Hindernissen eine Straftat nach § 315b StGB darstellen dürfte. Ich werde jedenfalls derartige Hindernisse zukünftig Anzeigen. Nette Hinweise an die Stadt bringen nicht und Berichte in der Presse sind zwar nett, aber scheinen auch nichts an dem Problem zu ändern.

Gefährdliches Hindernis auf Radweg

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#Petition: Änderung Verwaltungsverfahrensgesetz § 73 für Ankündigung von Erörterungen – #Moers #Baerl #Lohmannsheide

Mal eine kleine Petition wegen des Vorgehens der Bezirksregierung Düsseldorf in Hinblick auf die Deponie Lohmannsheide.

Petition
Es wird beantragt den § 73 des VwVfG (6), wie folgt zu ändern:
Hinter: „Der Erörterungstermin ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.“
soll folgender Satz angefügt werden:
„Dabei sind Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben zum gleichen Zeitpunkt zu benachrichtigen.“

Begründung
Die Bevölkerung in Duisburg und Moers wurden, bzgl. einer Baumülldeponie über einer gefährlichen Altlast, erst mitten in den Herbstferien über die Erörterung, unmittelbar nach den Herbstferien (am 25.10.2021) informiert. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die Firma dies zum gleichen Zeitpunkt erfahren hat. Denn mit Sicherheit hätte auch diese nicht so kurzfristig Personal organisieren können.
Es ist davon auszugehen, dass Arbeitende in den Herbstferien im Urlaub sind, also erst zu dem oben genannten Zeitpunkt davon erfahren, dass eine Erörterung angesetzt wurde. So kurzfristig bekommen die wenigsten Urlaub, denn bekanntlich machen Einwendende dies in ihrer Freizeit und werden auch nicht dafür bezahlt.

Da ist im Verfahren zumindest etwas Augenhöhe wichtig.

Diskussion
Verfahren dauern auch deshalb solange, weil die Argumente nicht ernst genommen werden und das Verfahrensrecht einseitig Antragsstellende begünstigt. Dies führt zwangsläufig zu Klagen gegen ein Vorhaben und verzögern dieses oder wenn es denn überhaupt genehmigungsfähig war. Gerade bei Klagen spielen auch Emotionen mit rein. Die Bereitschaft zur Klage steigt, wenn man Einwende übergeht oder wie im Beispiel überfährt.

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#Rheinhausen: SPD und CDU behaupten Machbarkeitsstudie wäre bereits fertig – #Duisburg #Osttangente #Duisport #Logport

Mit Drucksache 21-1328 wollen SPD und CDU einen Sachstand zur Machbarkeitsstudie wissen, den sie aber offensichtlich schon kennen.

„Bei der […] DIG ist eine Machbarkeitsstudie [..] erarbeitet worden. Mittlerweile liegen Ergebnisse vor. [..]“

Die gewählte Formulierung suggeriert, dass die Machbarkeitsstudie fertig wäre, was die Frage aufwirft: „Woher wissen SPD/CDU das vor den anderen Parteien?“.

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#Duisburg: Radfurt für Radwanderweg EV15 in Rheinhausen – #Fahrradalltag #Fahrradbubble #Verkehrswende

Um die Verkehrswende in Duisburg ein wenig voranzubringen reiche ich einen Antrag für eine Radfurt ein. Da die Einstellung der rückständigen SPD-Kommunalregierung zu Radverkehr teilweise recht offensichtlich ist, habe ich dies natürlich in klaren Worten adressiert, um meine Erwartungen zu adressieren. Der Antrag darf natürlich gerne für andere Stellen übernommen werden.

An der Kreuzung Radwanderweg (EV15) und Fährstraße in Duisburg Rheinhausen wird hiermit eine Radfurt beantragt. Das heißt eine rote Fläche, welche die Radwege miteinander verbindet und durch Beschilderung zur Vorfahrt berechtigt.

Begründung
Gemäß StVO § 8 gilt:
„An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt“
Demnach hat an der Kreuzung der beidseitige Radverkehr Vorfahrt, weil es aus einer Richtung immer Rechts vor Links gilt und die Autos so oder so anhalten müssen. Um dies klar zu verdeutlichen bedarf es einer Radfurt mit entsprechender Beschilderung.

Die Stadt Duisburg hat bereits festgestellt, dass an der Kreuzung eine Gefährdung besteht, weshalb Schild mit Hinweis auf Radverkehr aufgestellt wurden (Abb. 1 + 2), dieser Hinweis ist natürlich nur eine unzureichende Regelung, welche einmal mehr belegt, wie fahrradfeindlich die Stadt Duisburg agiert. Sei es nun aus Unkenntnis der Verkehrsregeln oder mit Vorsatz. Verkehrswende geht nur dann, wenn man die Verkehrsregeln kennt und konsequent anwendet, dabei ist immer von den Schwächsten aus zu planen.

In Hannover wird Radverkehr bereits über Radfurten geleitet (siehe Abbildung 3-5). Es ist also rechtlich einfach und möglich Radfurten einzurichten und Radverkehr zu fördern statt, wie in Duisburg üblich den Radverkehr zu gefährden. Etwa indem man Radwege vernichten will für LKW-Verkehr, statt diese Fahrzeuge aus Wohnbereichen zu verbannen, was an vielen Stellen möglich wäre aber durch die SPD-Kommunalregierung nicht gewollt wird. Dies gebietet sich bereits aus der permanenten Gefährdung durch rechts abbiegende LKW.

Der Radweg ist durch ein Verkehrszeichen klar als solcher Ausgewiesen (Abbildung 6) und es gibt keinerlei Verkehrszeichen an der Stelle, welche eine andere Verkehrsregelung als Rechts vor Links ergeben. Da Radverkehr aus beiden Richtungen kommen kann müssen KFZ ohnehin mit erhöhter Vorsicht fahren bzw. anhalten, weil der Bereich nicht einsehbar ist und teilweise sogar parkende Fahrzeuge ein zusätzliche Gefährdung darstellen. Zudem ist die deutlich höhere Vulnerabilität des Radverkehrs zu berücksichtigen.

Auch die übliche Ausrede, dass dies rechtlich nicht ginge, konnte bereits im Rahmen dieses Antrags widerlegt werden, denn sowohl das Beispiel aus Hannover, wie auch der Wissenschaftliche Dienst der Deutschen Bundestages (WD 7 – 3000 – 155/11) belegen klar, dass Radfurten möglich sind. Es gibt sicherlich noch viele weitere Stellen, an denen diese sinnvoll und möglich sind.

Und auch die Ausrede, dass man dort eine LKW-Straße will, zählt nicht, da dieses Vorhaben spätestens vor Gericht scheitern wird.

Ein weitere Prüfung ist nicht notwendig, da die Rechtslage klar ist und auch die Kosten sind moderat (ein paar Schilder und etwas Farbe).

Die Antwort auf den Antrag wird also klar zeigen, wie die Stadt Duisburg respektive die Parteien zu Radverkehr stehen.

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

Abbildung 4

Abbildung 5

Abbildung 6

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Motorradfahrende nicht mehr von Helmpflicht befreit – #Verkehrswende #Duisburg #Fahrrad

Pressmeldung des VG Düsseldorf
Helmpflicht für Kraftradfahrer – Rechtmäßige Rücknahme einer Ausnahmegenehmigung durch die Stadt Duisburg

29. Oktober 2021

Die Stadt Duisburg hat zu Recht eine Ausnahmegenehmigung von der Pflicht zum Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer zurückgenommen. Dies hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Beschluss entschieden und einen entsprechenden Eilantrag eines Duisburgers abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die dem Antragsteller im Jahr 2013 aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährte Befreiung von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms sei rechtswidrig gewesen, was die Stadt zu deren Aufhebung berechtige.

Zwar sei bei zwingenden medizinischen Gründen eine entsprechende Befreiung von der Helmpflicht möglich. Voraussetzung sei aber darüber hinaus, dass es dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, zu Gunsten anderer Verkehrsmittel – deren Benutzung keiner Helmpflicht unterliegt – auf das Kraftradfahren zu verzichten. Dies sei seinerzeit bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Der Antragsteller sei vor diesem Hintergrund auch zu Recht verpflichtet worden, die schriftlich erteilte Ausnahmegenehmigung an die Stadt zurückzugeben.

Es handelt sich um eines von vielen derzeit anhängigen Verfahren mit ähnlich gelagerten Sachverhalten. Die Stadt Duisburg hatte im Frühjahr 2021 eine Routineüberprüfung zum Thema „Helmpflichtbefreiung“ durchgeführt, die in einer Vielzahl von Fällen zur Rücknahme der entsprechenden Ausnahmegenehmigungen geführt hat. Hiergegen haben diverse Betroffene ebenfalls Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gesucht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Aktenzeichen 14 L 2046/21

Anmerkung:
Sprich man kann denen auch zumuten aufs Fahrrad umzusteigen oder ÖPNV zu nutzen.

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Antwort an Autofahrer Horst-Dieter Thiel – #Duisburg #Verkehrswende #Fahrradalltag #Fahrrad

Herr Thiel findet es also eine dreiste Forderung von mir, dass ich Verkehrssicherheit und Gleichberechtigung einfordere.

Dann wird die beliebte Lüge von überwiegende KFZ-Steuer für Straßenbau wiederholt. Erst einmal gehen Steuern in einen Globalhaushalt und dann berücksichtigt er natürlich die aus dem Straßenverkehr resultierenden weiteren Kosten, wie etwa im Gesundheitssystem.

Davon abgesehen sprechen die Zahlen für sich:
„Im Jahr 2020 beliefen sich die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland auf rund 9,53 Milliarden Euro.“ (Quelle)
„Der Öffentliche Gesamthaushalt [..] hat [..] für den Straßenbau im Jahr 2020 rund 14,2 Milliarden Euro ausgegeben …“ (Quelle)

Da kommt die typische Jaaber-Agumentation mit Fehlverhalten von Radfahrenden, die rein gar nichts mit einer gefährlichen Stelle zu tun haben. Apropos Verkehrsverstöße, es fahren mehr Autofahrende bei rot über die Ampel, als Radfahrende.

Fahrradfahrende sind gleichberechtigt auf der Straße, wenn kein Radweg vorhanden ist. Damit wäre es autofahrenden zuzumuten, halt einfach mal eine Zeit hinter den Fahrradfahrenden zu fahren und nicht zu stressen. Da fällt mir ein, eigentlich könnte man an der Stelle auch die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduzieren und ein Überholverbot für Radfahrenden verhängen. Das ginge sogar unverzüglich.

Absteigen und zu laufen ist dagegen eine bizarre Argumentation.

Wobei ich selbst auch immer weniger geneigt bin, mich an die Verkehrsschilder zu halten, weil diese von einer inkompetenten Verwaltung aufgestellt werden.

Wenn die Stadt nicht fristgerecht handelt wird jedenfalls geklagt. Und es gibt sicherlich noch viele andere Stellen, wo sich eine Klage lohnt.

Übrigens wäre die Stelle kein Problem, wenn es nicht so viele stressende Verkehrskriminelle gäbe.

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#Klimaschutz: Auch Schiffsverkehr ist nicht gut – #Duisport #Logport

Die Meldung der Tagesschau vom 01. September 2021, dass auch schiffsverkehr nicht gut für den Klimaschutz ist, dürfte Duisport und der Logistikbranche sicherlich nicht so gut gefallen.

Ein Schiff dürfte zwar weniger Kraftstoff verbrauchen, als ein LKW für die gleiche Menge, aber dies tut nichts zur Sache, denn auch weniger ist noch nicht gut. Für Klimaschutz müssen ALLE Branchen klimaneutral werden und da die Bundesregierungen zu wenig getan haben, wird der Aufwand immer größer und teurer. Je später man eine Veränderung einleitet, desto kostenintensiver wird diese, weil sehr viel in kurzer Zeit getan werden muss.

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#NRW: Kommentar zur Maskenpflicht an Schulen – #Kimmich #Parkinson #Krebs

Wenn ich davon Lese, dass Menschen sich angeblich vor den Langzeitfolgen der Impfung fürchten, ist das für mich nur eine billige Ausrede. Oder die sind sehr einfältig bzw. schlecht informiert.

Ganz anders sieht es dagegen mit den Schutz der Kinder in Schulen aus. Corona ist erst seit weniger als zwei Jahren ein Thema. Die Langzeitfolgen können hier noch gar nicht abgesehen werden. Damit meine ich jetzt nicht Longcovid, sondern andere Erkrankungen, welche durch Infektionen ausgelöst werden. Es gibt hier ein ganzes Spektrum an Autoimmunkrankheiten. Viren können auch Krebs auslösen. Etwa HPV Gebärmuttehalskrebs. Vor einiger Zeit las ich auch etwas von Zusammenhängen von der Autoimmunkrankheit Parkinson und Corona. Kinder, die mit 20 an Parkinson erkranken oder bei denen dann mit 30 Jahren ein Tumor gefunden wird.

Lächerlich ist, wenn sich vermeintliche Experten hinstellen und meinen, dass eine OP-Maske nicht so viel bringen würden. Dies ist genau die gleiche lächerliche Argumentation wie im März/April 2020 zu einem Stück Stoff vor dem Gesicht. Die Aerosoltröpfchen werden abgefangen. Gehen beim Sprechen weniger weit und Atmen kann man durch OP-Masken problemlos.

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Fast die Hälfte der klimaschädlichen Subventionen für Straßen- und Flugverkehr – #Klimaschutz #Verkehrswende #UBA

Eine PM des UBA

Messner: „Aus umweltschädlichen Subventionen schrittweise sozial-ökologische Investitionen machen“

Der Abbau von Steuervergünstigungen für Pkw- und Agrardiesel, die private Nutzung fossiler Dienstwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie bei der Entfernungspauschale würde der öffentlichen Hand Mehreinnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bringen. Das zeigt eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zu umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018. Diese oben genannten Subventionen lassen sich national abschaffen. Weitere zwölf Milliarden Euro entfallen auf Steuervergünstigungen für Kerosin und die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge. Dies müsste allerdings auf europäischer Ebene angegangen werden. „Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haus halte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner.

Insgesamt entfiel 2018 nahezu die Hälfte der vom ⁠UBA identifizierten umweltschädlichen Subventionen auf den Verkehrsbereich (47 Prozent), 39 Prozent auf Energiebereitstellung und -nutzung, neun Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Prozent auf Bau- und Wohnungswesen. Tatsächlich ist die Summe der umweltschädlichen Subventionen höher als die für 2018 insgesamt geschätzten 65,4 Milliarden Euro, da einige umweltschädliche Subventionen nicht quantifiziert werden können und die Studie vor allem die Bundesebene betrachtet.

Umweltschädliche Subventionen hemmen die Entwicklung und Marktdurchdringung umweltfreundlicher Produkte und gefährden die Umwelt- und Klimaziele. Außerdem verteuern sie den Umwelt- und ⁠ Klimaschutz weil der Staat beides stärker fördern muss, wenn er gleichzeitig umweltschädliche Produkte und Verfahren subventioniert. „Aktuell werden ökonomische Anreize in gegensätzliche Richtungen gesetzt – mal für, mal gegen den Umwelt- und Klimaschutz. Ein Beispiel dafür ist das unsinnige Nebeneinander von Dieselprivileg für Verbrenner und Kaufprämien für Elektroautos“, so Messner.

Seit der letzten Schätzung 2012 gab es nur geringe Fortschritte beim Abbau von umweltschädlichen Subventionen. Inzwischen sind zwar einige Subventionen ausgelaufen (etwa die Hilfen für die Steinkohleförderung), parallel wurden jedoch neue eingeführt. Im Verkehr sind die Subventionen von 2012 bis 2018 sogar von 28,6 auf 30,8 Milliarden Euro angestiegen. Dies steht im Widerspruch zur
Aufstockung der Förderprogramme für den Klima – und Umweltschutz in den vergangenen Jahren. Rund 90 Prozent der analysierten Subventionen sind klimaschädlich und wirken häufig gleichzeitig negativ auf Luftqualität, Gesundheit und Rohstoffverbrauch.

Das in der Studie angegebene Subventionsvolumen von 65,4 Milliarden Euro im Jahr 2018 ist nicht identisch mit dem bei einem Abbau zusätzlich gewonnenen Finanzierungsspielraum für die öffentliche Hand. So kann z.B. der Abbau umweltschädlicher Steuervergünstigungen zu umweltpolitisch erwünschten Anpassungsreaktionen führen, die das Steueraufkommen schmälern. So erhöht zum Beispiel ein Anstieg des Energiesteuersatzes auf Diesel den Anreiz, Sprit zu sparen und auf ein Elektro-Fahrzeug umzusteigen. Manchmal empfiehlt sich auch ein schrittweiser Abbau, so dass die Gelder nur teilweise sofort zur Verfügung stehen. Außerdem sind beim Abbau von Subventionen flankierende Maßnahmen zur Abfederung sozialer und ökonomischer Folgen nötig, die erhebliche Teile der frei gewordenen Mittel binden können.

Einige wichtige umweltschädliche Subventionen lassen sich nur teilweise auf nationaler Ebene abbauen. Ein Beispiel ist die Kerosinsteuerbefreiung auf inner- und außereuropäische Flüge. Die aktuellen Pläne der EU-Kommission sehen vor, die Luft- und Schifffahrt schrittweise in die Energiebesteuerung einzubeziehen sowie Diesel und Benzin einheitlich entsprechend ihres Energiegehalts zu besteuern. Dies würde den Abbau deutlich voranbringen. „Die Bundesregierung sollte den Rückenwind aus Brüssel nutzen und sich für einen ambitionierten Abbau umweltschädlicher Subventionen auf EU-Ebene einsetzen“, so Dirk Messner. Durch internationale Vereinbarungen zur CO2-Bepreisung oder die Einführung von CO2-Grenzausgleichsmechanismen könnten auch solche Subventionen überflüssig werden, die einheimische Industrien bislang vor Umweltdumping schützen.

Die UBA-Studie enthält Reformvorschläge, wie sich die Subventionen abbauen ließen. Im Wohnungswesen, bei den energiebezogenen Subventionen für die Wirtschaft oder in der Landwirtschaft geht nicht in erster Linie darum, das Subventionsvolumen insgesamt zu verringern. Vielmehr sind die Subventionen so umzubauen, dass sie Investitionen für die sozial-ökologische Transformation mobilisieren und ein umweltgerechtes Leben erleichtern.

In manchen Fällen ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen schon sinnvoll,
weil sie ineffizient sind und die ursprünglichen Förderziele ihren Sinn verloren haben – etwa die geringere Energiesteuer für Agrardiesel und die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Bei anderen umweltschädlichen Subventionen ist der Abbau auch aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit geboten. Ein Beispiel ist die private Nutzung von Dienstwagen, die der Staat mit mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr subventioniert. „Davon profitieren überwiegend Haushalte mit hohen Einkommen. Diese Subvention ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch sozial ungerecht. Sie gehört abgeschafft“, so Dirk Messner.

Gelder, die durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen freiwerden, müssen genutzt werden, um Unternehmen beim Umstieg auf treibhausgasneutrale Produktionsweisen zu helfen. Freiwerdende Gelder muss der Staat außerdem nutzen, um die privaten Haushalte zu entlasten. Bei einer Reform der Entfernungspauschale wäre etwa eine Lösung nötig, die sowohl die Sozialverträglichkeit sichert und die positive Umweltwirkung verstärkt. Besonders wichtig wäre eine Härtefallregelung für Fernpendler sowie der massive Ausbau des ÖPNV gerade auch auf dem Land. Auch der von UBA für ratsam gehaltene Abbau der niedrigen Mehrwertsteuer auf Fleisch und andere tierische Produkte müsste sozial flankiert und in eine umfassende Reform der Mehrwertsteuer eingebettet werden, die die Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle entlastet – etwa durch eine geringe Mehrwertsteuer für Obst, Gemüse und andere pflanzliche Nahrungsmittel sowie günstige Bus- und Bahntickets.

Damit der Abbau bzw. die Reform umweltschädlicher Subventionen künftig systematisch erfolgt und die Subventionspolitik effektiver und effizienter wird,
formuliert die UBA-Studie Leitlinien für eine umweltorientierte Subventionspolitik und empfiehlt einen „Umweltcheck“ für alle Subventionen. Grundsätzlich sollten nur noch Subventionen gewährt werden, die in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Um dies zu gewährleisten, sollte künftig stets geprüft werden, ob es umweltfreundlichere Alternativen für die Subvention gibt.

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