Kommt mir das so vor oder fehlen da überall die Hinweise drauf? Es gab nur einen kleinen Artikel in der Zeitung und nichts dazu in den Amtsblättern.
Offenlage und Beteiligung von 06.02. bis einschließlich 31.03.2023, mehr Infos unter diesem Link.
Kommt mir das so vor oder fehlen da überall die Hinweise drauf? Es gab nur einen kleinen Artikel in der Zeitung und nichts dazu in den Amtsblättern.
Offenlage und Beteiligung von 06.02. bis einschließlich 31.03.2023, mehr Infos unter diesem Link.
Der Zeitung von heute (17.02.2023) entnahm ich, dass bereits morgen die Bäume in Wedau gefällt werden sollen. Mir stellte sich beim Lesen das Artikels die Frage, ob dies nicht eine Straftat ist. Dies versuche ich nachfolgend mal aus meiner Sicht zu bewerten.
Fakt ist, dass durch die Fällung der Bäume im Umfeld die Temperatur ansteigen werden und keine adäquate Kompensation vorgesehen ist.
In der Drucksache 22-0272 „Wedauer Straße (L 60) von Kalkweg bis Masurenallee in Duisburg-Süd“ gibt es keine Hinweise auf die Temperaturauswirkungen, des Vorhabens und schon gar nicht über eine Kompensation.
In der 4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 23.05.2022 wurde laut Protokoll auf folgendes hingewiesen:
„Des Weiteren erwähnte sie die enormen Klimafolgen: die Straße würde im Sommer sehr heiß. Dadurch werden insbesondere die älteren Anwohnerinnen und Anwohner in Mitleidenschaft gezogen. Sie betonte, dass ihre Fraktion der Auffassung sei, dass die Vorlage keiner Klimarelevanzprüfung Stand halten würde. Sie rief dazu auf, gegen den Antrag und für die Erstellung einer Alternative zu stimmen.“
Im der öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt am 19.09.2022 wurde laut Protokoll auf folgendes hingewiesen:
„Der Sommer habe deutlich gemacht, dass die Klimakrise real sei und sich die thermischen Folgen bereits spüren lassen. Nach einer Klimaanalyse des LANUV seien in Duisburg 63 % der Menschen von Hitze betroffen. Im NRW-Ranking belege Duisburg den dritten Platz hinter Düsseldorf und Krefeld. Die Wedauer Straße weise bereits jetzt eine ungünstige thermische Situation auf. Mit der Fällung der Platanen werde diese noch verschlimmert.“
Das heißt zumindest an diesen Stellen wurden die thermischen Auswirkungen thematisiert. An den anderen Stellen steht dazu nichts im Protokoll, was aber nichts bedeutet, da die Stadt Duisburg die Protokolle nicht als Wortprotokolle anlegt, sondern willkürlich entscheidet, was aufgenommen wird.
Demnach war also zumindest den Ratsleuten, dem OB und den Herrn Linne bekannt, dass mit thermischen Auswirkungen zu rechnen ist. Dennoch stimmten die Mehrheit der Ratsleute dafür und Herr Linne kam seinen Aufgaben nicht nach und hat die thermischen Auswirkungen ermittelt bzw. in seinem Zuständigkeitsbereich ermitteln lassen. Zumal meines Wissens ein Beschluss vorliegt, dass in Beschlussvorlagen die Klimaauswirkungen angegeben werden müssen. Auch diese hätte den Ratsleuten, welche dafür stimmten bekannt sein müssen, ebenso Herrn Linne und OB Sören Link.
Gemäß RKI, Umweltbundesamt und deuten Wetterdienst, gibt es jedes Jahr in Deutschland tausende Hitzetote. Dies kann spätestens seit dem 01.07.2022 als öffentlich bekannt vorausgesetzt werden. Somit handelten die Ratsleute, der OB und Herr Linne zumindest grob fahrlässig diesen Punkt nicht zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr tagte bereits am 23.05.2022, also deutlich vor der Ratssitzung, wo die Entscheidung getroffen wurde. Es gab also klare Hinweise im Vorfeld. Demnach wäre hier von bedingtem Vorsatz auszugehen, insbesondere weil weder geprüft wurde noch eine adäquate Kompensation betrachtet wurde. Das kleinkronige Bäume nicht die gleiche Kühlleistung haben, wie großkronige ist auch für Laien offensichtlich. Dass heißt es wird definitiv heißer. Dies lässt sich sicherlich berechnen und damit die Auswirkungen ermitteln. Auch die Reichweite der Maßnahmen hätte in diesem Rahmen ermittelt werden müssen. Denn nur dann können sich Menschen, die im Umfeld leben auf den Rechtsschutz berufen. So gab es allerdings gar nicht die Möglichkeit der rechtlichen Abwehr, weil die Folgen nicht ermittelt wurden.
Das Hitze die Gesundheit schädigt steht zweifelsfrei fest. Demnach dürfte zumindest StGB § 223 Körperverletzung zutreffen. Weitere Straftatbestände, wie Totschlag und Mord wären ebenfalls zu betrachten, da die Folgen der Hitze bekannt sind und Verletzte bzw. Tote von den Verantwortlichen billigend in Kauf genommen werden. Bekanntlich ist auch bereits der Versuch strafbar und als Versuch der Körperverletzung ist das aus meiner Sicht allemal zu werten, wenn man die thermischen Auswirkungen einer Baumfällung nicht einmal gutachterlich fundiert prüft. Egal ob dies nun öffentliche Grundstücke sind oder Private. Sprich auch der Umstand, dass keine Baumschutzsatzung in Duisburg existiert, könnte bereits für Tote und Verletzte sorgen.
Aus meiner Sicht dürfte demnach die Polizei die für morgen geplante Fällung nicht unterstützen, weil ansonsten eine Beteiligung an einer Straftat vorläge.
Weiterhin wäre aus meiner Sicht hier Notwehr gerechtfertigt. Ich vermute, dass dazu auch eine Besetzung der Bäume, Klebeaktionen, ein Entfernen der Halteverbotsschilder und das damit anschließend legale Zuparken der Bäume zählen dürften.
Es verwundert mich in dem Zusammenhang, dass der Petitionsausschuss des Landtages hier angeblich keine rechtliche Handhabe ermitteln konnte, obwohl die fehlende Prüfung der thermischen Auswirkungen doch so offensichtlich ist. Diese ist schließlich allein schon aus dem Grundgesetz und der körperlichen Unversehrtheit geboten.
Anmerkung, diese Text ging öffentlich an die Medien, sowie die Polizei, den OB und den Landtag. Wer Betroffen ist kann natürlich gerne meinen Text als Grundlage nutzen für eine Anzeige. Noch sind die Bäume nicht gefällt.
In Rheinhausen an der kath. Kirche St. Peter hat man auf einer Teilfläche alle Bäume gefällt. Man sieht nun auf die Paulstraße und die dortigen Falschparkenden.
Ob dies mit Kita, die irgendwo an der Kirche entstehen soll zusammenhängt, kann ich nicht sagen, finde es aber schade, dass man dafür Bäume fällt, obwohl Bäume uns davor schützen vorzeitig an Hitze zu sterben.
Es bräuchte mehr Grün in Duisburg statt weniger.
Ob man da wohl geprüft hat, wie sich das Umfeld aufheizt?

An den Filialen und auf Internetseite behauptet Aldi klimaneutral zu handeln.
Frage mich, ob das nicht ein Fall für eine Abmahnung durch die DUH wäre.
Als ich auf den Seiten nachschaute, sah ich überall nur etwas von C02 und angebliche Kompensation durch irgendwelche Projekte.
Für mich ist das Greenwashing.
1. Aldi Süd hat diverse Produkte mit klimaschädlichem Palmöl im Programm. Früher hatten die mal sogar Erdnussbutter ohne, als ich das letzte mal schaute war diese mit Palmöl. Bekanntlich werden für Palmöl Regenwälder abgeholzt.
2. Einige der Produkte von Aldi, etwa Obst, werden sicherlich mit Flugzeug transportiert. Flugverkehr ist nicht klimaneutral, selbst wenn alles CO2 kompensiert wäre, würde dies nur 1/3 oder sogar weniger, am Gesamtklimaschaden ausmachen. Flugverkehr ist nicht klimaneutral und wird es absehbar auch nicht.
3. Die Fleischproduktion ist für die Abholzung Regenwäldern verantwortlich, was ebenfalls nicht kompensiert werden kann, da dafür eine riesige Fläche wieder aufgeforstet werden müsste.
4. Die diversen Mogelpackungen bei Aldi sorgen dafür, das unnötig Leerraum transportiert wird. Ebenso die Leerfahrten und das Wegwerfen von Lebensmitteln. Dies führt zu mehr Verkehr, was wiederum zum Ausbau von Autobahnen führt. Flächenfraß ist allerdings immer klimaschädlich.
5. Aldi bietet Parkplätze an, auf Kosten aller, die bei Aldi einkaufen. Das heißt umweltfreundliche Kundschaft zwangssubventioniert klimaschädliche Einkäufe. Die großen versiegelten Parkflächen sind gewiss nicht einmal klimafreundlich, geschweige den Klimaneutral.
Es gibt sicherlich noch viele weitere Punkte.
Das jetzt mal völlig unabhängig davon, ob andere das besser machen. Aldi tut sicherlich etwas, aber klimaneutral ist Aldi aus meiner Sicht definitiv nicht.

Nachdem es immer wieder Aussetzer beim WLAN gab, habe ich mir das mal genauer angeschaut. Ein Problem ist hier sicherlich, wenn in der Nachbarschaft viele andere WLAN sind, welche sich gegenseitig blockieren.
Was aber auch als Ursache angezeigt wurde war etwas in der Art von:
„Prüfung auf bevorrechtigte Nutzer“
Ich habe das mal hier für die Fritzbox rausgesucht.
Genannt werden hier: Flugsicherung, Militär und Wetterdienst als bevorrechtigte Nutzer im Zusammenhang mit RADAR.
AVM, der Hersteller der Fritzbox behauptet: „Dieses Verhalten ist in allen Ländern der Europäischen Union vorgeschrieben.“ Allerdings konnte mir AVM auf Nachfrage nicht sagen, wo das steht, dass hier geprüft werden muss. Wenn es überall in der EU gilt muss es hier auch irgendwo eine Rechtsgrundlage geben. Man sollte annehmen, dass eine Firma, welche dies einhalten muss, auch diese kennt. Allein schon um zu wissen, was genau eingehalten werden muss.
Auch eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur ergab keine Erkenntnisse über die Rechtsquelle. Dabei müssen die das Umsetzen, also auch die Rechtsgrundlage kennen. Es gab nur Geschwaffel in der Art, dass es extrem wichtig wäre.
Wenn man sich etwas mit Strahlenschutz auskennt, weiß man wie lächerlich das ist. Ein Wetterradar strahlt nach oben ab. Andere Radargeräte seitlich nach oben. In Richtung Boden darf keines Strahlen. Natürlich kann ein WLAN Signale erzeugen, welche dann im RADAR auftauchen könnten. Das müsste es aber sehr dicht an der Quelle sein. Es macht also überwiegend keine Sinn ständig zu prüfen, wenn das Gerät stationär ist. Genau deshalb hätte mich mal interessiert, ob das wirklich so ist bzw. was genau in der Rechtsgrundlage steht. Kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Spielräume gibt, welche an die Realität angepasst sind.
Das sogenannte „Manifest für Frieden“ ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Sinngemäß fordern Wagenknecht und Schwarzer da drin Verhandlungen und Kompromisse.
Verhandlungen würde ich noch mitgeben, aber wie könnte ein Kompromiss aussehen? Einen Teil der Ukraine an russland verschenken?
Aber nehmen wir mal einen andere Perspektive ein. Im Text werden auch Vergewaltigungen beklagt, allerdings nur die von Frauen. Kinder und Männer werden nicht erwähnt. Mit Sicherheit gab es da auch Vergewaltigungen.
Nun stellen wir uns mal russland als Vergewaltiger vor und die Ukraine als Opfer (völlig egal welches Geschlecht). Würde Alice Schwarzer etwa auch bei einer Vergewaltigung zu Verhandlungen und Kompromissen auffordern? Etwa nur ein bisschen vergewaltigen?
Gleichzeitig schreibt die Emma z. B. zu Vergewaltigung, dass Nein auch nein bedeuten würde. Das ist dann doch ziemlich heuchlerisch, wenn man in der Ukraine Verhandlungen und Kompromisse fordert, aber bei Vergewaltigung und sexueller Belästigung eine völlig andere Tonart anschlägt. Zugespitzt: Warum nicht auch dort Verhandlungen und Kompromisse?
Oder wie ist das bei einem Raubüberfall? Sollte man da auch auf Verhandlungen und Kompromisse setzen anstatt sich zu wehren?
Aggressoren lernen es natürlich besonders gut, wenn sie am Ende noch belohnt werden für ihre Aggression. Denn dann machen sie weiter und das selbe erneut.
Fakt ist, dass mit Aggressoren kein Frieden möglich ist. Man muss denen immer wieder „auf die Finger schlagen“ und sie sanktionieren. Im Endeffekt „arbeiten“ Alice Schwarzer und Sarah Wagenknecht so wie alle anderen für den Kreml.
Ist eigentlich nicht so viel anders, als der Raudi in der Schule, je mehr man sich gefallen lässt, desto mehr erlaubt der sich auch.
Als Erstunterzeichnende stehen da weiterhin (auszugsweise):
Dr. Thilo Bode (Foodwatch-Gründer)
Dr. Christoph Butterwegge (Armutsforscher)
Prof. Dr. Ulrike Guérot (Politikwissenschaftlerin)
Dr. Margot Käßmann (Theologin)
Oskar Lafontaine (Ex-Ministerpräsident)
Reinhard Mey (Musiker)
Prof. Dr. Klaus Moegling (Scientists for Future)
Martin Sonneborn (Die Partei)
Prof. Dr. Wolfgang Streeck (Soziologe und Politikwissenschaftler)
Dr. Jürgen Todenhöfer (Politiker)
Antje Vollmer (Die Grünen)
Ob sich auch nur einer von denen wirklich Gedanken gemacht, was die dort unterzeichnen?
Mal abgesehen davon sind solche Forderungen lächerlich, denn ich kann mir keinen Kompromiss vorstellen, der hier noch möglich wäre. Und wenn doch sollten solche Forderungen auch entsprechend konkret werden. Also genau aufzeigen, wie das Verhandlungsergebnis/der Kompromiss aussehen soll.
Nachfolgend meine Anmerkungen zu der Änderung der Bodenschutzsatzung.
Die offengelegten Unterlagen sind unvollständig bzw. teilweise widersprüchlich. Cadmium ist zum Beispiel nicht nur giftig, sondern krebserregend, was aber nicht erwähnt wird.
Wenn eine Altlast vorliegt ist das Grundstück definitiv weniger wert, dass man dies im Duisburger Süden nicht beobachtet hat, liegt vermutlich an den Preissteigerungen, welche den Wertverlust überdeckt haben. Man muss die Preisänderung also bereinigen, um den realen Wertverlust beziffern zu können. Jedenfalls ist die Nutzung nun mit klaren Einschränkungen versehen. Gerade bei großen Grundstücksflächen wird hier sicherlich ein Wertverlust eintreten.
Anhang 1.3 schließt die Kleingartenanlagen auf dem Pseudodeich (Schlackeaufschüttung) mit ein, während in Anhang 1.2 dieser Bereich nicht enthalten ist. Dies ist nicht plausibel. Die Verteilungskarten zeigen auch für diese Bereiche hohe Belastungen an. Da liegt eindeutig ein Fehler vor.
Die Satzungsänderung ist nicht schlüssig. Auf der Karte sind keine Gebiet in Homberg eingezeichnet. In der Einleitung wird dies aber trotzdem erwähnt, in § 3 Abs. 3 dann nicht mehr. § 2 Abs. 1 wird zu unkonkret geändert, um die Abgrenzung klar zu machen, dass nicht ganz Rheinhausen betroffen ist.
Zu § 4 Teilgebiet 2. Das Belastungsgebiet 7 ist in Anhang 1.2 nicht vollständig enthalten. In der Informationsbroschüre aber durchaus. Dort kann man auch erkennen, wie sich dich die Verteilung von der Quelle ergeben haben soll. Dass man hier die Kleingartenanlagen ausnimmt ist nicht nachvollziehbar. Zumal gerade in solchen Anlagen auch Gemüse angebaut wird.
Weiterhin ist bei der auf den Verteilungskarten sichtbaren Verteilung nicht nachvollziehbar, wie dies auf Anhang 1.2 übertragen wurde. Die Karten passen nicht zueinander.
Der Pfad Boden-Luft-Lunge wurde nicht betrachtet. Bei Bodenarbeiten werden unweigerlich Staub-Aerosole erzeugt, die auch die genannten Schadstoffe enthalten. Maßnahmen hierfür werden nicht erwähnt, obwohl bei trockenem Boden die Exposition erheblich sein dürfte.
Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Belastung vor 2000 erfolgte, also müsste dies in den Baugenehmigungen für neuere Gebäude berücksichtigt worden sein. Folglich brauchen diese Bereich nicht aufgenommen zu werden. Hier müsste die Stadt den Überblick haben und könnte das der Baugenehmigung entnehmen.
Es fehlen in den Unterlagen konkrete Angaben, wo Proben genommen wurden. Da Luftströmungen mit Staub von Gebäuden beeinflusst werden, sind statistische Methoden fragwürdig und nicht immer aussagekräftig. Im Windschatten dürfte auch über viele Jahre weniger niedergegangen sein, als vor den Gebäuden.
Wenn die Schadstoffe wenig wasserlöslich sind, wie werden diese dann in größeren Mengen in Pflanzen aufgenommen? Pflanzen nehmen Stoffe gelöst über das Wasser auf. Der Wirkungspfad ist hier nicht plausibel dargestellt. Wenn Cadmium wasserlöslich wäre, wäre mit Regen auch ein größere Anteil in tiefere Bodenschichten getragen worden.
Weil es der Stadt zu teuer war hat man nicht überall getestet. Trotzdem geht man pauschal davon aus, dass überall eine Belastung vorliegt, selbst wenn dort neu gebaut wurde, nachdem die Schadstoffquellen längst beseitigt wurden. Es kann also keineswegs mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden, ob Belastung vorliegen.
Ein Teil der Belastung ist sicherlich auch auf Thyssen-Krupp zurückzuführen. Warum werden da nicht die Kosten rechtskonform eingefordert, statt diese auf die Allgemeinheit für Tests abzuwälzen?
Die Passage:
„Baum- und Strauchobst kann uneingeschränkt angebaut
werden, da das Cadmium im Boden unter anderem aufgrund
des langen Transportweges nicht in einem relevanten Aus-
maß bis in die Früchte gelangen kann.“
Ist nicht plausibel, da Cd-Ionen in Wasser gelöst sind und unabhängig von der Entfernung durch die Kapillaren transportiert werden. Wenn Cd nicht in ionischer Form gelöst ist, ist es nicht pflanzenverfügbar. Naturwissenschaftlich sind die Aussagen der Broschüre nicht nachvollziehbar. Entweder ist das falsch oder eine wesentliche Information wurde weggelassen.
Möglicherweise ist der Grund, dass nur bestimmte Pflanzen bestimmte Ionen einbauen.
Es fehlt der Hinweis, dass der Bodenaustausch bei allen Neubauten Pflicht und ein Teil der Genehmigung ist. Weiterhin fehlen Hinweise bei Baustellen, da hier auch Bereiche betroffen sind, die nicht zu den Gebieten gehören, aber hohe Belastungen aufweisen. Etwa Industrie und Gewerbegebiete. Den Baufirmen muss die potentielle Belastung bekannt gemacht werden, damit diese die in der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG/GefStoffV berücksichtigen können.
Es fehlt eine vollständige Liste zu:
„Verzicht auf den Anbau stark anreichernder Nahrungspflan-
zen,“
Der Spielplatz im Stadtpark Rheinhausen hat sehr viele offene Erdflächen, wo die WBD auch kein Mulch aufbringen und sogar ständig die Blätter entfernen. Dies dürfte nach der Broschüre eigentlich nicht der Fall sein.
Eine Befristung der Verordnung auf 15 Jahre macht keinen Sinn. Von selbst verschwindet die Belastung nicht.
Unbeachtet blieb die Gefährdung bei der Nutzung von gefällten Bäumen als Brennholz. Es ist davon auszugehen, dass in Bäumen aus den betreffenden Gebiet die Schadstoffe so angereichet sind, dass die Asche erhebliche Belastung aufweisen wird, was wiederum zu erhöhten Kosten bei der Entsorgung führen kann. Ferner ist hier zu beachten, dass es auch zu einer erneuten Freisetzung kommt.
Gerade bei Neubauten wurde der Boden vorher beprobt und entsprechend ausgetauscht, sodass keine Belastung mehr vorliegt. Durch die Aufnahme in das Schutzgebiet würden die Bodenwerte gesenkt. Wie wird dies bei der Grundsteuer berücksichtigt? Bodenbelastung heißt auch Wertminderung.
Bäume, insbesondere große haben eine Kühlwirkung im Sommer. Entfernt man diese wird es heißer. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und dem Umstand, dass Duisburg ohnehin Hitzestadt ist würde das Fällen der Bäume also die Bedingungen verschlechtern und die Temperatur im Umfeld erhöhen.
Dies hätte die Stadt natürlich in Hinblick auf die Auswirkungen bewerten müssen. Hat sie aber nicht. Es muss also erst einmal von einer erheblichen Temperatursteigerung ausgegangen werden. Dies stellt eine Besitzstörung dar, gegen welche man zivilrechtlich vorgehen kann (Stichwort Abmahnung auf Unterlassung). Wie auch bei Lärm und anderen negativen Einflüssen, so kann man derartige Temperaturerhöhungen durch Fällung der gesunden Bäume, durch eine Klage verzögern oder sogar verhindern.
Da man die Störung verhindern will muss man dies natürlich vorher machen, wobei es auch nach der Fällung gehen könnte, sodass wieder der ursprüngliche Zustand hergestellt werden müsste oder die Stadt ständig was zahlen muss.
Unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht, wird auf jeden Fall die Erwärmung durch Baumfällung thematisiert. Man kann auf diesem Weg also dafür sorgen, dass dies zukünftig besser berücksichtigt wird. Da die Stadt diese Auswirkung vorher nicht geprüft hat und höhere Temperaturen sogar gesundheitsschädlich sind dürfte der Ausgang recht interessant sein.
Man muss natürlich unmittelbar betroffen sein, um hier Klagen zu können.
Wenn es eilig ist, könnte man zugleich auch eine einstweilige Verfügung verlangen.
Dass Wasserstoff im Flugverkehr nicht klimaneutral sein kann ist zweifelsfrei klar. Ob und wie stark die Auswirkungen sind ist eine andere Frage. Dass Wasserstoff am Boden nicht klimaneutral sein soll, führte dagegen bei mir zuerst dazu sehr skeptisch zu sein. Allerdings brachte der Artikel „Wie viel Wasserstoff verträgt die Atmosphäre?“ von Reinhard Zellner hier doch einige bedenkenswerte Punkte. Wer es genau nachlesen will muss in den Artikel schauen, ich versuche das hier allgemeinverständlich aufzubereiten.
So analysiert der Artikel, dass es bei Gasleitungen Lecks gibt und dies auch bei Wasserstoffleitungen der Fall sein wird. Da das Wasserstoffmolekül sehr klein ist, könnten die Lecks sogar größer sein. Fakt ist also es wird mit Sicherheit zu einer Freisetzung von Wasserstoff kommen.
Der freigesetzte Wasserstoff fängt OH-Radikale der Atmosphäre ab, was dazu führt, dass das natürliche Methan langsamer abgebaut wird. Wodurch sich die Klimawirkung von Methan verstärkt. Man spart zwar die ganzen anderen klimaschädlichen Stoffe ein, verstärkt aber die Auswirkung eines natürlichen. Somit wäre Wasserstoff besser, aber klimaneutral kann es auch damit nicht werden. Vermutlich haben die Politischen, die jetzt voller Stolz auf Wasserstoff setzen, dass Problem nicht auf dem Schirm.
Da auch Wasserstoff niemals klimaneutral sein kann, muss so oder so reduziert werden. Wasserstoff sollte auch nur sparsam eingesetzt werden.
Die Stadt Duisburg behauptet regelmäßig, dass es rechtlich nicht möglich wäre etwas zu tun. Tempo 30 geht sofort, wenn man will. Fast überall im Stadtgebiet.
In der 16. BImSchV stehen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung. Verpflichtend müssen diese nur bei neuen Straßen und wesentlichen Änderungen angewendet werden. Sind die Grenzwerte allerdings anderswo überschritten, kann man auch beim Bestand etwas tun und sofort Tempo 30 anordnen. Man muss dies nur sauber begründen.
Noch einfacher geht es natürlich, wenn man dies über den Lärmaktionsplan herleitet und dann festlegt, welche Maßnahmen getroffen werden. Dann spart man sich zudem auch den Einzelaufwand überall zu prüfen. Bei fast allen Tempo 50 Straßen kann man auf den Lärmkarten erkennen, dass die Grenzwerte überschritten sind.
Allenfalls in Industriegebieten wird es schwierig, weil die Grenzwerte höher sind, aber da braucht es meist auch kein Tempo 30.
Wenn keine Tempo 30 kommt liegt es ausschließlich an der kommunalen Politik, weil diese nicht will und nicht daran, dass es rechtlich nicht möglich ist. Die Politik stuft teilweise, dass Recht auf Rasen deutlich über dem Recht auf Gesundheit ein. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt.
Gemäß Amtsblatt 2 liegen ab 08.02. die Unterlagen zum Bodenschutzgebiet Rheinhausen offen, bis zum 08.03. (einschließlich). In dem Zeitraum kann man sich auch äußern.
Neben dem Bezirksrathaus, sollen die Unterlagen auch Online zur Verfügung stehen.
Man will nun Gebiete westlich des Rheins einbeziehen, da schädliche Bodenveränderungen vorliegen sollen. Die Karte mutet seltsam an, weil einige Bereiche, wie etwa Logport nicht einbezogen werden.
Der Boden ist natürlich nicht weniger oder mehr verseucht als vorher. Es stellen sich für mich aber natürlich schon Fragen in Hinblick auf die rechtlichen Konsequenzen.
UPDATE
Beim Runterladen der Unterlagen heute wurde die Eingabe von Name, Vorname und Firma, sowie eine Captcha verlangt. Man muss hier keine realen Angaben machen. Vom Datenschutz her ist dies sehr fragwürdig.
Auch Privat darf man ja Falschparkende abschleppen lassen, müsste dann aber natürlich erst einmal die Kosten vorstrecken. Zumindest bei KFZ, denn diese kann man bekanntlich nicht einfach zur Seite schieben.
StVO § 15a regelt das Abschleppen von Fahrzeugen, zu E-Scootern steht dort nichts, nur „(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.“
Damit sind aber definitiv nicht E-Scooter gemeint, denn laut FZV sind die wie folgt definiert:
„Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;“
Verstehe allerdings nicht, warum man Motorräder nicht abschleppen darf.
Auf einem Privatgrundstück dürfen E-Scooter definitiv kostenpflichtig abgeschleppt werden, wobei man die natürlich auch wegtragen und dies dem Unternehmen in Rechnung stellen kann, inklusive der Verwahrung. Im öffentlich Bereich weiß ich nicht, wie das aussieht. Man könnte es natürlich einfach darauf ankommen lassen und die „abschleppen“ und dann die Firmen zur Zahlung auffordern. Für Aufsehen würde das Sorgen und auf die Problematik aufmerksam machen. Wie weit das legal ist rechtswidrig abgestellte E-Scooter vollständig zu entfernen, weiß nicht. Was natürlich völlig legal ist, dass KFZ (E-Scooter) auf einen Parkplatz zu stellen.
Beweissicherung schadet hier sicherlich nichts.
Mich erinnern die ständig gleichen Behauptungen von Frau neubauRWE an Trump. Es wird unfundiert etwas wahrheitswidriges behauptet. Kann man natürlich machen, weil man Fehler nicht zugeben will, macht aber einen extrem schlechten Eindruck, wenn man zeigt, dass man entweder Fehler nicht zugeben kann oder absolut ahnungslos ist. Lützerath spielt für die Energieversorgung 2023 bis 2024 kein Rolle. Es gab also keinerlei Grund für den übereilten Abriss.
Der Hauptbetriebsplan wurde genehmigt, obwohl beim Tagebau nicht einmal klar ist, wie viel Methan der emittiert. Sprich die Behörden haben nicht sorgfältig gearbeitet. Es wäre eigentlich die Aufgabe von Frau neubauRWE gewesen, für einen rechtskonformen Dienst zu sorgen, bzw. ggf. von Herrn krischeRWE. Wie man etwas durch sorgfältige Prüfung verhindert sieht man schön beim nie in Betrieb gegangenen schnellen Brüter Kalkar. Damals von FDP und SPD verwaltungsrechtlich torpediert. Hätte die Grünen genauso machen können. Und wenn RWE geklagt hätte und wirklich gewonnen, dann wäre das halt so, dann hätte man wirklich alles versucht. So ist es aber gelogen.
Es spielt keine Rolle in welchem Jahr der Ausstiegt stattfindet, sondern wie viel CO2 emittiert wird. Eine Abwägung wie viel noch geht, wenn man 1,5 °C einhalten, fand nicht statt. Da darf man sich über Kritik nicht wundern. Von den anderen Parteien im Landtag erwartet man eh nur klimaschädliches Verhalten, eine Erwartung die diese sehr gut erfüllt wird.
Aktuelles von den Initiativen
Flughafen Düsseldorf verstößt gegen Fluglärmschutzgesetz
Fluglärminitiativen fordern von Verkehrsminister Verschärfung der Nachtflugregelung
bzw.
Fluglärminitiativen fordern von Verkehrsminister Krischer Verschärfung der Nachtflugregelung am Flughafen Düsseldorf
Vor einigen Wochen hielt die Polizei in Hamburg einen Bus auf, der auf dem Weg nach Lützerath war. In diesem Bus saß u. a. Katja Diehl.
Habe inzwischen eine Antwort auf meine Anfrage erhalten.
Als Antwort erhielt ich:
„Nach Prüfung Ihres Anliegens kann Ihnen folgende Informationen zur Verfügung gestellt werden:
Die Kontrolle des Busses erfolgte gemäß § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) zur Feststellung der Identitäten der Businsassen.“
Gefragt hatte ich klar und deutlich nach der Begründung. Die Verarbeitung von Daten ist aber keine Begründung für die Erfassung von Daten. In § 13 PolDVG geht es nur um die Erfassung bzw. Verarbeitung von Daten. Dies ist aber keine Begründung, um die Daten überhaupt erfassen zu dürfen. Jegliche Verarbeitung von Daten bedarf einer guten Begründung. Habe in den letzten Jahren jährlich die Datenschutzbelehrung durchgehen müssen.
Einfach die Daten mal so zu verarbeiten ohne konkrete Begründung wäre Vorratsdatenspeicherung, dafür reicht eine pauschale Angabe „Gefahrenabwehr“ nicht aus. Daten dürfen nie ohne Grund verarbeitet werden. Da die Polizei keine Begründung nennt, hatten diese offensichtlich auch keinen Grund. Demnach war die Aktion rechtswidrig. Zumal hier erheblich in das Demonstrationsrecht eingegriffen wurde.
Die gewählte Formulierung erweckt den Eindruck, dass hier bewusst etwas nicht geschrieben wurde, was man nicht schreiben wollte. Allerdings mangelt es auch dem Verwaltungsakt an einer Begründung. Es wurde weder gesagt, dass es eine Begründung nicht gibt, noch warum man diese nicht zur Verfügung stellen will.
Bizarr wird es dann bei der:
„Rechtsbehelfsbelehrung
Es steht Ihnen frei, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gegen diese Entscheidung Widerspruch zu erheben. Der Widerspruch ist bei der im Briefkopf genannten Stelle schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Für ein ganz oder teilweise erfolgloses Widerspruchsverfahren werden nach § 3 Abs. 2 des Hamburgischen Gebührengesetzes besondere Gebühren erhoben.“
Eigentlich soll die Informationsfreiheit für Zugriff auf Informationen sorgen, wenn man dann aber für einen Widerspruch sofort Kosten auferlegt bekommt hindert dies natürlich an den Wahrnehmung der Rechte. Mir scheint die Polizei Hamburg in Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit etwas suspekt, wenn diese so arbeiten. Habe deshalb auch die Vermittlungsstelle angeschrieben und diese zugleich über einen möglichen Datenschutzverstoß informiert. Wobei dies natürlich besser von Betroffenen ist.
So oder so habe ich die zuständige Vermittlungsstelle angeschrieben.
UPDATE
Mir liegen inzwischen neue Informationen vor. Zeige mich nun noch mehr verwundert über die Antwort der Polizei, wo die Informationen in Teilen sogar öffentlich zugänglich in der Parlamentsdatenbank von Hamburg sind. Es gibt eine Kleine Anfrage von Deniz Celik (Fraktion DIE LINKE) mit den Antworten in Drucksache 22/10599. Ein Verweis darauf hätte eigentlich gereicht. Allerdings ist die Begründung eher dürftig, weil man quasi aufgrund von vagen Gerüchten gehandelt hat.
Nachfolgend meine Interpretation des Bildes Give me the Monet vom Künstleraktivist Bansky. Dieses Bild zeigt eine Idylle mit den negativen Auswirkungen unserer Zivilisation. Da auch andere seine Bilder eine gewisse Konsumkritik aufweisen, stehen die Einkaufswagen als Symbol für den Konsum und zugleich auch dafür, wie unserer Konsum die Umwelt verdreckt.
Etwas subtiler dürfte dagegen der Verkehrskegel sein. Man könnte natürlich einfach sagen, dass der Verkehr unsere Umwelt schädigt und zerstört. Etwa der Bau von Straßen durch schönes idyllisches Grün. Da die Kegel aus Kunststoff sind, kann man dies aber auch als Hinweis auf Mikroplastik sehen, welches von Fahrzeugen erzeugt wird und an vielen Stellen auch in Gewässern landet und diese wenig sichtbar verseucht.
Insgesamt zeigt das Bild auf jeden Fall eine Idylle, wie diese sich heute darstellt und deutlich realistischer, als die oftmals verklärte Sicht früherer Zeiten.

Am Niederrhein wird viel Kies abgebaut. Das Grundwasser liegt hier oberflächennah und auch der Kies. Zurück bleiben überwiegen Baggerlöcher.
Solange das Wasser im Boden ist, steht es Pflanzen zur Verfügung, wenn jetzt aber wegen der menschengemachten Klimaerwärmung mit zunehmenden Dürren zu rechnen ist, führen die vielen Baggerlöcher natürlich dazu, dass mehr Wasser verdunstet und sich der Grundwasserspiegel stärker senkt. Hier müsste man eigentlich genau betrachten wie stark der Effekt bereits heute ist und wie stark sich dies durch weiteren Abbau verstärkt, sodass im Endeffekt ein Verstoß gegen die EU-WRRL vorliegt, weil die Grundwassermenge durch die Folgen des Kiesabbau minimiert wird. Da das Grundwasser vorher nicht andere Oberfläche war, ist der Effekt vollständig dem Kiesabbau geschuldet.
Da das Grundwasser auch an den Rhein gekoppelt ist, führt eine Absenkung des Grundwasser auch hier zu mehr Problemen, da sich der Rheinpegel durch eine höhere Verdunstungsraten entsprechend absenkt. Vielleicht ist das nicht so viel, aber insgesamt mit allen Verlusten summiert sich das auf erheblichen Wasserverluste, die sowohl die Wasserversorgung bedrohen, als auch zu mehr LKW-Verkehr führen.
Auch dieser Artikel fasst die Lage beim Greenwashing im Flugverkehr gut zusammen.
Habe einen Beitrag für den Klimadiskurs verfasst, der sich mit dem Greenwashing im Flugverkehr befasst.
Zuerst habe ich es per GO § 24 Antrag, dann einem Antrag nach $ 45 StVO probiert niederschwellig zu regeln.
Man hat zwar eine Prüfung eingeleitet, will aber weder ein konkretes Datum nennen, wann endlich finale Maßnahmen getroffen werden, noch will man temporäre Maßnahmen treffen, um die Gefährdung zumindest zu verringern. Man behauptet sogar es gäbe keine akute Gefährdung. Nicht einmal die Abbiegerspur hat man durch „Fahrrad Frei“ entschärft.
Dies erfuhr aber erst nachdem ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe. Aber selbst dieser konnte keinerlei gütliche Einigung erzielen, was eine Klage überflüssig gemacht hätte.
Es gab durch Dooring sogar schon Tote in Duisburg. Zum Beispiel am 21.02.2019 an der Eschenstraße. Derartige Unfälle können jederzeit überall dort auftreten, wo die Bedingungen zusammenkommen. Also wenn Radfahrende dicht an KFZ entlang fahren und jemand die Tür öffnet. Es kann lange gut gehen und dann endet es tödlich. Für mich ist das akute Lebensgefahr. Duisburg ist definitiv nicht fahrradfreundlich.
Nun Klage ich also auf:
„Das beklagte Land wird verpflichtet, auf der Heerstraße zwischen Bungertstraße und Zirkelstraße ein absolutes Halteverbot (Z. 283) anzuordnen.“
Da die Stadt Duisburg oft eine sehr spezielle „Rechtsauffassung“ vertritt, geht es wohl nicht ohne Klagen. Ist zwar nicht billig, aber mir die Sache wert. Und es gibt so viele Stellen, wo man in Duisburg Klagen müsste, weil rechtswidrig oder zumindest höchst fragwürdig gehandelt wird.
Scheinbar sind der Stadt Parkplätze wichtiger, als die Sicherheit des fließenden Verkehrs.
Jede auch nur halbwegs erfolgreiche Klage für sicheren Radverkehr ist Klimaschutz.
Ja auch in Köln kann man an vielen Stellen meckern, aber es gibt auch positives, worauf ich mal mit diesem Beitrag schauen möchte. Zumindest in zwei Beispielen.
Da wären zum Beispiel schöne breite Fahrradstreifen.

Oder diese wunderschöne Allee am Rhein entlang als Fahrradweg. Da fährt man selbst bei heißem Wetter schön im Schatten. Und einen Schutz vor Regen hat man auch.

In Duisburg Rheinhausen hat man im Rahmen einer Sanierung auch die Haltestelle Friedrich-Alfred-Straße verändert. Auf dem nachfolgende Bild sieht man einen Bus, der gerade hält.

An der Haltestelle halten sehr viele Busse. Sowohl Lange, wie auch Kurze. Teilweise auch mal zwei gleichzeitig. Wie man sieht, ist die Barrierefreiheit gerade einmal für einen kurzen Bus gegeben. Steigt man bei einem langen Hinten aus, ist das eine ziemliche Stufe. Dies liegt daran, dass die Stadt Duisburg mal wieder dem KFZ-Verkehr mehr Gewicht gegeben hat, als dem ÖPNV. Dort befindet sich eine Einfahrt, statt diese aber anzupassen und die Absenkung zu entfernen, lässt man diese und erschwert es für Menschen hinten aus dem Bus auszusteigen. Es kommt durchaus vor, dass auch hinten mal ältere Menschen ausstiegen.
Der Standard für Ausfahrten ist heute ohne Absenkung mit nur angeschrägtem Bordstein. Dies ist auch sicherer für Gehende und Radfahrende, weil der KFZ-Verkehr nicht so rasen kann.
Schon seit viel Jahrtausenden beeinflusst der Menschen die Artenzusammensetzung auf diesem Planeten. Viele Arten wurden ausgerottet, andere sind bedroht. Einige sogar nur, weil Männer völlig irrsinnig glauben, dass es beim Sex helfen würde.
Aber die Katastrophe geht eigentlich noch viel weiter. Corona war eine Zoonose, die vom Tier auf den Menschen sprang. Ob da ein Labor beteiligt war oder nicht ist erst einmal egal. Wenn Menschen dichter an andere Lebensräume heranrücken springen Viren über. Einiges ist auch heute schon ansteckend und wird von Tieren übertragen. Durch die Eingriffe des Menschen können sich derartig gefährlich Arten teilweise sogar besser vermehren, weil es an natürlichen Feinden mangelt.
Der nächsten Artensprung kommt bestimmt.
Aber nehmen wir mal Dengue. Diese teilweise tödliche Fieber wird u. a. von der asiatischen Tigermücke übertragen und ist bisher in Deutschland nicht heimisch. Wohlgemerkt die Krankheit ist noch nicht heimisch. Die Tigermücke allerdings schon.
Nun ist es so, dass sowohl die Vögel, wie auch die Fledermäuse durch die Schuld der Menschen reduziert werden. Lebensräume werden vernichtet. Gelege der Vögel von Katzen und anderen Tieren vermehrt vernichtet. Es sind spürbar weniger Vögel unterwegs. Aber auch Insekten nehmen ab, welche die Nahrungsgrundlage bilden. Das heißt wenn die Vögel und Fledermäuse verschwinden könnten sich Insekten vielleicht sogar etwas erholen, allerdings würden dadurch die Fressfeinde verschwinden. Das heißt auch Überträgerinsekten, wie die Tigermücke könnte sich sehr stark verbreiten. Das ist extrem gefährlich und nur ein Beispiel von vielen, wie der Menschen durch die Dummheit und Ignoranz das eigene Überleben gefährdet.
Wenn unser Ökosystem ein Haus wäre, dann reißen wird derzeit tragende Wände ein. Irgendwann bricht alles über uns zusammen und macht uns platt. Irgendwann ist die kritische Masse erreicht.
Tierarten schwinden natürlich auch dadurch, dass der verkleinerte Lebensraum zu einer geringeren genetischen Vielfalt führt, was wiederum zu zunehmenden Erbfehlern führt. Auch das führt zu Artenschwund. In Genehmigungen wird natürlich immer betont, dass es nur ein bisschen wäre. Mag zwar stimmen, aber es sind halt sehr viele „bisschen“, die in Summe tödlich sind. Einen Menschen mit einer Nadel stechen ist normalerweise nicht tödlich, wenn man aber einen Menschen mit tausenden Nadeln sticht, kann das durchaus tödlich sein. So ist es auch mit scheinbar geringfügigen Einschränkungen. Sehr viele davon töten die Vielfalt.
Alles hängt miteinander zusammen, auch unser eigenes Schicksal mit den Artenvielfalt.
Am Dienstag ist die nächste Sitzung des Verkehrsausschuss. Auf der Tagesordnung steht auch:
„Mehrkosten für die Instandsetzungs- und Verstärkungsmaßnahmen an der Straßenbrücke über die Bundesbahn i. Z. d. Friedrich-Ebert-Straße, Gaterwegbrücke“
Darunter als Text „Vorlage: 23-0079“
Die Vorlage wird zwar benannt, aber ist nicht verfügbar. Das heißt dann vermutlich, dass auch nicht die Politik darauf zugreifen kann um eine abgewogene Entscheidung zu treffen.
Vielleicht sollte die Politik und Verwaltung sich weniger mit Fiktionen, wie der Osttangente beschäftigen und mehr Wert auf die Sanierung der vorhandenen Infrastruktur legen.
Das man über etwas entscheiden soll, was zwei Tage vor der Sitzung noch nicht einmal zur Verfügung steht, finde ich jedenfalls ein Unding.
Die Diskussion um den Verkehr auf der Jägerstraße bzw. den Flutweg, einer der vorgeschobenen Gründe für die Osttangente, verstummt natürlich nicht, selbst wenn das nicht ständig in der Zeitung ist.
In der DS 21-0297 schrieb die Stadt Duisburg, dass auf dem Flutweg ca. 9200 KFZ unterwegs wären und davon 340 dem Schwerverkehr zuzurechnen wären.
Ich habe mir inzwischen mal die Originaldaten der Verkehrszählung besorgt. Erst einmal waren da zu meiner Überraschung sogar ein paar Fahrräder aufgeführt. Die Zählung fand am 20.08.2020 statt. Dies lag kurz nach den Sommerferien in der Pandemie. Insgesamt wurden laut dem Dokument 484 Fahrräder für den Flutweg gezählt, welche aber scheinbar nicht in die Betrachtung für die Drucksache einflossen. Die LKW werden extra erwähnt, obwohl es weniger als Radfahrende sind, wobei es nicht verwundert, dass Radfahrende den Flutweg meiden, wenn diese auch über ‚In den Peschen‘ einen besseren Zugang zu der Schule haben, der weniger frequentiert ist. Man hat hier also eindeutig an der falschen Stelle gezählt, wenn man Flutweg # 63 ausgewählt hat.
Zeitraum KFZ-Anzahl
06-07 208
07-08 703
08-09 583
09-10 542
10-11 567
11-12 555
12-13 619
13-14 733
14-15 743
15-16 717
16-17 705
17-18 569
18-19 457
19-20 384
20-21 332
Die Anzahl der LKW lasse ich mal außen vor, weil nicht relevant.
Laut VwV-StVO gilt:
Ein Schutzstreifen „… darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.“
Wenn man sich die KFZ-Zahlen oben anschaut, sind das bis zu 375 KFZ pro Stunde bzw. 6,25 KFZ pro Minuten bzw. etwa alle 10 Sekunden ein KFZ. Es ist offensichtlich, dass eine Mitbenutzung des Schutzstreifens ständig vorkommt und nicht die Ausnahmen ist. Noch dazu bezieht sich die Stadt Duisburg in der DS 21-0297 auf den völlig veralteten ERA 2010, der nach aktueller Rechtslage keine Relevanz mehr besitzt.
Der Schutzstreifen ist dort also nicht zulässig und bietet noch dazu keine Sicherheit für Radfahrende. Sicher ist die Straße bei sorgfältiger Betrachtung aber so oder so nicht.
Obwohl noch nicht einmal die Restseen genehmigt sind will RWE bereits eine Trasse für das nur mechanisch gereinigte Rheinwasser zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler festlegen.
Die Offenlage und weitere Details sind hier zu finden. Nachfolgend meine Einwendung.
Wenn man selbst eine Einwendung schreiben sollte, diese möglichst individuell gestalten, da Behörden viele gleichlautende Einwendungen anders behandeln.
Einwendung RWE Leitung
Einwendungsfrist 16.01.2023 bis 17.04.2023
Az.: 32/64.2-12.5
An: braunkohlenplanung @ brk.nrw.de [Leerzeichen entfernen]
Betreff: Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Az. 32/64.2-12.5
Alle anderen Einwendungen gegen dieses Vorhaben, mache ich zum Teil meiner Einwendung.
Betroffenheit und Allgemeines
Das Vorhaben wirkt sich ab der Entnahmestelle auf den Rheinpegel aus. Bevor man also die Leitung überhaupt festlegen oder planen kann, muss zuerst überhaupt einmal rechtssicher feststehen, wie es mit den Löchern weitergeht. Deshalb ist eine Vorfestlegung, wie sie hier geschieht auf eine Lösung nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar. Die Idee, die Löcher mit Wasser zu füllen ist lediglich die billigste Lösung für RWE. Der Flächenfraß ist dadurch erheblich und dauerhaft.
Man will die Leitung erweitern. Da die Leitung über Felder führt bedeutet dies eine Einschränkung bei der Nahrungsproduktion. Da die von RWE mitverantwortet Dürren ohnehin die Nahrungsproduktion einschränken sind weiter Einschränkungen nicht tragbar.
Fehlende Prüfung von Alternativen
Wie bereits ausgeführt, musste vor der Festlegung einer Trasse erst einmal geklärt sein, ob die Restseeutopien überhaupt genehmigt werden. Dies wird zwar regelmäßig behauptet, ein rechtsfester Beleg dafür fehlt allerdings.
Das heißt eine Prüfung der Alternativen darf nicht nur unterschiedliche Trassen umfassen, sondern muss auch alle anderen möglichen Lösungen betrachten, wie mit den Löchern zu verfahren ist. Man kann diese auch verfüllen. Gibt ja schließlich genug Abraumhalden in NRW.
Verfahrensfehler
Zwar konnte man die Unterlagen vergleichsweise schnell unter dem Link https://url.nrw/mtcvcnwg finden, allerdings ist es unverschämt eine so große Datei ohne genau Angabe der Größe einzuustellen. Mit ca. 1,3 GB ist Datei riesig. Es ist zwar gut, dass ein Gesamtdownload möglich ist, allerdings sollte auch ein Einzeldownload möglich sein, wenn nur bestimmte Aspekte interessieren. Zudem sind große Dateien klimaschädlicher, da deutlich mehr Energie beim Datentransfer verbraucht wird. Vermutlich hält bereits allein die Größe des Downloads etliche von einer Beteiligung ab. Aber möglicherweise ist das sogar Sinn und Zweck der Sache. Beteiligung möglichst umständlich machen, damit möglichst wenig Einwendungen kommen.
Es wird eine Planung durchgeführt, als wären die Restseeutopien bereits genehmigt, obwohl deren Machbarkeit keineswegs ausreichend sicher belegt ist, wenn man die Klimaerwärmung durch Klimaschänder RWE mitberücksichtigt. Dies wird bekanntlich nicht gemacht.
Laut Amtsblatt gilt:
„Der bereits durch den geltenden Braunkohlenplan raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf der Bündelungsleitung soll sich bis auf einzelne kleinräumige zeichnerische Anpassungen im Vergleich zur festgelegten und genehmigten Trassenführung im bestehenden Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung nicht ändern.“
Das ist nicht plausibel, entweder es bleibt so wie es ist oder es gibt sowohl zeichnerische, wie auch reale Veränderungen, die mitunter erhebliche Auswirkungen haben können.
Wie üblich erfolgt die Offenlage nur im näheren Umfeld, obwohl das Vorhaben sich auf den gesamten weiteren Verlauf des Rheins inkl. Trinkwasserversorgung auswirkt. Bei Dürren muss die Leitung abgeschaltet werden, da sämtliches Wasser für die Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft benötigt wird.
Allgemein gilt, dass alle Genehmigungen im Zusammenhang mit Braunkohle nach heutigem rechtlichen Stand sittenwidrig sind. Kettengenehmigungen, die sich auf ohnehin sittenwidrige und damit nichtige Genehmigungen stützen können nie rechtskräftig werden. Da Braunkohle und alle Konsequenzen daraus die Allgemeinheit erheblich schädigen ist das alles klar sittenwidrig. So kann man klar berechnen, das RWE 2021 statistisch etwa 1500 Menschen getötet hat (Berechnet auf Basis der erzeugten kWh von RWE und der Todesrate durch Braunkohle nach https://ourworldindata.org/safest-sources-of-energy ), allein durch die Auswirkungen der Braunkohle, welche RWE verstromt hat. Menschen töten ist bekanntlich sittenwidrig, egal wo auf der Welt. Aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist Klimaschutz ein Grundrecht, da obwohl bereits ausreichend lange bekannt, nie eine Abwägung bzgl. Klimaschutz stattfand, ist auch dies ein klarer Beleg für die Sittenwidrigkeit.
Wenn eine: „FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301), durchgeführt wird, ist selbst wenn angeblich keine Auswirkungen festgestellt werden, der gesamte möglicherweise betroffene Bereich zu beteiligen, weil die Gutachten bekanntlich von der Firma in Auftrag gegeben werden und nicht von unabhängigen Dritten erstellt werden. Folgerichtig werden Gutachten im Sinne von RWE erstellt und ganz sicher nicht neutral. Somit ist von einer einseitigen Darstellung auszugehen, was dazu führt, dass alle potentiell Betroffenen beteiligt werden müssen. Die Offenlage fand allerdings nicht in allen Rheinanliegern bis inkl. Emmerich statt.
Flächenfraß
Durch die Leitungstrasse wird der Flächenfraß der Kommunen zwar in diesem Bereich gebremst, das könnte aber dazu führen, dass die Kommunen an anderen Stellen noch mehr Flächen fressen. Insgesamt würde also zusätzlicher Flächenfraß generiert.
Bodenschutz
Die Isolierung von Kabeln und Rohren können schädliche Weichmacher enthalten, welche den Boden schädigen. Gerade in FFH-Gebieten ist dies nicht zulässig, aber auch sonst muss ausgeschlossen sein, dass Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden.
Wasserschutz
Dem Amtsblatt ist zu entnehmen, dass man das Rheinwasser lediglich entnehmen will, aber keine Aufbereitung erfolgt. Wie üblich wählt RWE die billigste und umweltschädlichste Lösung. Dies verstößt klar gegen die EU-WRRL. Die chemischen Eigenschaften des Rheinwassers sind anders, als die Eigenschaften von beispielsweise Regen oder Grundwasser. Hier müsste eine saubere Abwägung stattfinden.
Bei einer Undichtigkeit in einem Schutzgebiet tritt ungereinigtes Rheinwasser aus, sodass es hier zu einer Schädigung von Boden und Gewässer kommen kann. Weiterhin können Undichtigkeiten zu Unterspülungen führen, welche Infrastruktur beeinträchtigen kann.
Da nur einwandige Rohre verlegt werden sollen, gibt es hier keine Möglichkeit kleinere Lecks aufzuspüren. Bei hohen Drücken bedeuten selbst kleinere Lecks erhebliche Austrittsmengen. Dies belegt zum Beispiel der Austritt bei Shell, der lange nicht bemerkt wurde.
Da Rheinwasser belastet ist und eine andere Zusammensetzung als das natürlich lokale Wasser in Boden und an Oberfläche, müssen derartige Verstöße durch doppelwandige Rohre ausgeschlossen werden oder eine Aufbereitung erfolgen.
Zudem enthält Rheinwasser auch größere Mengen Mikroplastik, sowie Medikamentenreste, welche auch das natürliche Biom im Boden schädigen können und damit die Biodiversität schädigen können.
Ein Gutachten zu Klimaschutz und Wasser, sowie die Genehmigung der Restseeutopien fehlt. Müsste man nicht das gesamte Verfahren in einem betrachte, weil das eine nicht ohne das andere geht? Ohne Leitung keine Restseen ohne Restseen braucht es keine Leitung. Dies hängt so unmittelbar zusammen, dass eine Aufsplittung rechtswidrig ist. Aber vermutlich wird es dennoch wieder genehmigt, weil zu viele RWE hörig sind. Dass man eine Leitung bzw. die Trasse genehmigt bevor überhaupt die Notwendigkeit besteht ist unlogisch und zudem rechtswidrig, da unmittelbar zusammenhängende Vorhaben auch zusammen behandelt werden müssen. Dies stellt in Summe mit den diversen anderen Vorhaben, eine Salamitaktik dar, die klar rechtswidrig ist. Zumal man die Leitung nicht ohne das Bauwerk für die Wasseraufbereitung planen kann, sodass der chemische Zustand keine Verschlechterung durch Rheinwasser erfährt.
Eine Befüllung mit Rheinwasser ist weder genehmigt, noch sonst in irgendeiner Form rechtlich festgelegt. Es stellt lediglich den Wunsch von RWE dar, genauso kann aber auch eine Verfüllung verlangt werden, da Fläche eine begrenzte Ressource ist und RWE viel Fläche vernichtet hat. Sowohl für die Löcher, wie auch die Umsiedlung.
Das Vorhaben permanent Wasser zu entnehmen (S. 48 BKP) ist in Hinblick auf Trinkwasser, Landwirtschaft und Logistik nicht statthaft. Im Zweifelsfall muss die Leitung abgeschaltet werden. Deswegen sollte die Leitung auch so eingebracht werden, dass bei Niedrigwasser keine Entnahme mehr erfolgen kann. Man darf hier auch nicht vergessen, dass die Temperaturen steigen und damit auch die Verdunstungsrate, sodass dauerhaft entnommenes Rheinwasser eine erhebliche Rolle spielt, zumal man hier die Gesamtentnahme betrachten muss, welche dem Vorhaben nicht beigelegt wurde. Ebenso wenig wie lange die Befüllung unter der von RWE mitverursachteten Klimaerwärmung dauern wird.
Bei dem Gutachten zur Entnahme von Rheinwasser wurde der Pegel und dessen Änderung nur in Düsseldorf betrachtet und auch nicht wie sich dies bei Hoch- und Niedrigwasser über die gesamte Länge auswirkt. Man kann sich natürlich willkürlich einen Punkt herausgreifen und dann sagen, dass dort angeblich alles okay ist, dies spiegelt aber nicht die Realität wieder, dass die Einflüsse an anderen Stellen anders sein können. Zumal hier auch nur die Entnahme von RWE betrachtet wird, aber nicht im Kontext mit den anderen bereits stattfindenden Entnahmen, sodass in Summe eine bereits heute erhebliche Absenkung stattfindet und die von RWE noch dazu kommt. Das heißt Zufluss und Abfluss müsste in einem Modell vollständig quantifiziert werden, wenn die Absenkung bereits heute erhebliche ist, gehen weitere Absenkungen, egal wie geringfügig diese erscheinen mögen einfach nicht. Eine Auflistung all dieser Zu- und Abflüsse fehlt, aber genau das ist die relevante Größe. Niedrigwasser heißt in Duisburg, dass mehr LKW die Bevölkerung belasten, somit hat die Gesamtentnahme einen erheblichen Einfluss auf die Bevölkerung in Duisburg. Wenn dann durch RWE noch mehr entnommen wird, können auch die angeblichen nur geringen Pegeländerungen genau die Zentimeter oder Millimeter sein, welche zu mehr LKW-Verkehr führen, weil Schiffe nicht mehr fahren dürfen oder nur mit weniger Ladung. Dieser Zusammenhang wird gar nicht abgeglichen. Es wird behauptet die Auswirkungen wären nur gering, dabei gibt es hier Schwellenwerte, die mit zunehmender Erwärmung häufiger unterschritten werden, womit das halt dann nicht so harmlos ist, wie dargestellt. Zudem führt mehr Verkehr in Duisburg auch zu mehr Verkehrstoten. Das heißt selbst eine Absenkung von nur 1 Millimeter kann letztendlich mehr Verkehrstote in Duisburg bedeuten, RWE will aber deutlich stärker absenken und gerade bei Niedrigwasser sind die Auswirkungen noch stärker, deshalb darf ab einem bestimmten Schwellenwert kein Wasser entnommen werden. Dafür bei Hochwasser natürlich deutlich mehr.
Die Abbildung 15 in dem Bericht vom Palnungsbüro Koenzen wirkt nicht kompetent. Weder ist die Schreibweise von O2 richtig noch werden hier Werte aus einem Fachbuch zitiert. Es sieht eher wie eine Messung aus, durch die willkürlich eine Linie gelegt wurde. Davon abgesehen wurden nicht die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Wassertemperatur berücksichtigt.
Klimaschutz
Die vage beschriebenen Klimaauswirkungen aus dem UVP-Bericht finden sich nicht im BKP wieder. Auch dies muss bereits im Vorfeld der Planungen tiefgehend betrachtet werden, da eine Leitung, welche keine Wasser befördert wegen ständiger Dürren, gar nicht erst geplant werden braucht.
Weiterhin werden die Klimaauswirkungen im UVP-Bericht kleingerechnet, obwohl diese weit über die reinen Bauarbeiten hinausgehen. Sämtlich Materialien haben einen CO2-Fußabdruck. Weiterhin ist so eine Leitung nicht gebaut und dann dauerhaft beständig, sondern benötigt Wartung, folglich ist hier die gesamte Laufzeit inkl. Verschleiß zu betrachten. Für die Laufzeit müsste man aber wissen wie lange es unter schlimmsten Annahmen dauern würde die Löcher mit Wasser zu füllen.
Die Verdunstungsraten der Restseeutopien durch die von RWE mitverschuldete Klimaerwärmung, wurde nicht betrachtet, da somit deutlich mehr Wasser befördert werden muss und sich damit die Zeitspanne weiter vergrößert. Derartige Leitungen halten nicht ewig und verschlingen bei Wartung und Instandhaltung erhebliche Mengen an Ressourcen, dies sich ebenfalls auf die Klimabilanz auswirken.
Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen (Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uvp-aenderungsrichtlinie-201452eu-klimawandel ). Dabei ist zu beachten, dass es keine Geringfügigkeitsschwelle für klimaschädliche Emissionen gibt.
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“ (BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236., https://openjur.de/u/2395569.html )
Wenn bereits jetzt konkret die Art der Transformatoren angegeben wird, muss auch absehbar sein, wie viel Energie insgesamt benötigt wird.
Sollte das alles genehmigt werden, wie von RWE gewünscht muss auch ganz klar in den Unterlagen stehen, dass die Förderung wirklich bis zum Jahr 2030 beendet wird.
Naturschutz / Artenschutz
Scheinbar will man die Leitung auch durch FFH-Gebiete legen. Ist vermutlich kürzer und billiger. Vermutlich will man hier auch die billigstes Lösung benutzen im Form einer offenen Verlegung, dabei ist es möglich eine derartige Leitung völlig ohne Graben unter einem größeren Gebiet zu verlegen, sodass keine Böden verdichtet werden. Oberflächlich lässt sich der Boden vielleicht noch wieder auflockern, die tiefer gehende Verhärtung wird aber lange anhalten und das Bodengefüge erheblich beeinträchtigen.
Verkehr
Eine Absenkung des Rheinpegels kann je nach Lage dazu führen, dass Schiffe nicht mehr oder nur noch mit weniger Ladungen fahren dürfen, was zu mehr LKW-Verkehr in Duisburg führt.
Lärmschutz
Warum entsprechen die Geräte dem Lärmschutz nur Grundsätzlich und nicht Ausnahmslos?
„Alle erforderlichen Baugeräte und Baumaschinen entsprechen grundsätzlich der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06.09.2002 sowie seit dem 03.01.2006 der zweiten Stufe der Richtlinie 2000/14/EG.“
Außerdem ist die Einhaltung der AVV Baulärm wesentlich relevanter.
Todesopfer
Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche menschliche Todesopfer das Vorhaben verursacht. Wie bereits ausgeführt geht statistisch bereits eine erheblich Anzahl von Menschenopfern auf das Konto von RWE.
Eine Verringerung des Wasserspiegels, selbst nur eine geringfügige, kann die Verdunstungsrate beeinträchtigen, sodass Städte wie Duisburg sich weiter aufheizen.
Datenschutz
Einer Weitergabe meiner Anschrift an RWE stimme ich nicht zu.
In einem Artikel berichtete Funke darüber, dass man ein vermietetes Grundstück und die zugehörige Wohnung gekündigt hat, damit ALDI für eine sogenannte „Vorzeigefiliale“ einen Parkplatz bauen kann.
Haben jetzt mal Grillo und ALDI geschrieben und meinen Unmut ausgedrückt.
Guten Tag,
ALDI behauptet eine Vorzeigefiliale bauen zu wollen, was immer das sein mag, schädigt aber in dem Rahmen Menschen in Uganda, weil man damit ein Hilfsprojekt gefährdet:
https://www.waz.de/staedte/duisburg/nord/vorzeige-filiale-von-aldi-bedroht-duisburger-uganda-projekt-id237423629.html
Und wofür das alles? Für einen sicherlich ebenfalls völlig überdimensionierten Parkplatz. Dafür macht man einen Garten platt. Als versiegelt Fläche.
ALDI behauptet klimaneutral zu sein, dies ist aber offensichtlich unwahr, denn wer Fläche versiegelt handelt nicht nachhaltig und definitiv nicht klimaneutral. Zudem gibt es dort eine ALDI-Filiale, sodass man nicht Ressourcen für einen Neubau verschwenden muss. Denn auch das ist nicht klimaneutral.
Würde anderen, die in der Ecke wohnen empfehlen gegen die Bebauung zu klagen, allein schon wegen der Aktion, aber auch wegen dem Lärm vom Parkplatz.
Und Grillo zeigt hier sein ausbeuterisches Gesicht. Man merkt klar, dass es dem Konzern offensichtlich ebenfalls nicht um ein gutes Image geht. Viele Lippenbekenntnisse, aber an solchen Aktionen erkennt man das wahre Gesicht. Der nächste Antrag von Grillo für das Werk in Duisburg kommt bestimmt …
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
In Duisburg ist beim Radverkehr vieles falsch, eigentlich könnte man hier an extrem vielen Stellen klagen. Aber dafür hat man gar nicht die Zeit und das Geld, weshalb ich es bei einem Artikel belasse.
Die Moerser Straße an der Stelle, die ich beschreibe ist eine stark befahrene Straße mit vielen KFZ.
In Höhe der Gartenstraße sieht man folgendes, verwirrendes Schild.

Der Mischweg endet hiernach in 100 m, was einleuchtet, allerdings ist das „Fahrrad Frei“-Schild an dieser Stelle falsch. Das soll wohl heißen, dass es in 100 m gilt, ist aber an der Stelle nicht korrekt.
Das Schild ist von der Fahrbahn aus nicht wirklich zu erkennen und bei der Geschwindigkeit eines KFZ auch nicht zu lesen. Weitere Schilder befinden sich, soweit ich das sehen konnte, dort keine.

Man kommt dann nach besagten ca. 100 m zu einem Schild, welches den Radweg beendet.

Und spätestens hier fragen man sich Radfahrende: „Was nun?“ Sie dürfen dort zwar auf dem Gehweg fahren, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. Das ist natürlich gerechtfertigt, weil der Weg viel zu schmal ist, um Radfahrende an Gehenden mit ausreichendem Abstand vorbei zu lassen. An dem Tag, wo die Bilder entstanden sah ich mehrere Geisterradler, auf der anderen Seite, die wohl die Situation kennen.
Theoretisch dürften die Radfahrenden auf der Straße fahren, praktisch gäbe es wohl ähnliche Reaktionen, wie auf die Proteste von Letzte Generation. Das heißt man könnte ohne etwas rechtswidriges zu machen, die KFZ-Fahrenden ausbremsen und ein ziemlich Verkehrschaos erzeugen. Besonders dann, wenn sich immer wieder Radfahrende einsortieren. So im Berufsverkehr. An ein Überholen ist bei der Straße nicht zu denken.
Würde die Stadt eine Verkehrsgefährdungsbeurteilung machen, würde sie erkennen, dass man hier Maßnahmen treffen müsste. Etwa ein Überholverbot für Radfahrende und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 20 km, sowie eine Überführung auf die Fahrbahn.
Im Zitat des Tages in der gestrigen NRZ wurde „Verkehrs“minister Wissing wie folgt zitiert:
„Das Tempo gehört in die Eigenverantwortung der Bürger, solange andere nicht gefährdet werden.“
Tatsache ist, dass niedrigere Geschwindigkeit das Risiko für Unfälle, insbesondere auch in Hinblick auf die Unfallfolgen senkt. Quarks führt hier Belege an. Im Prinzip reicht aber auch schon ein Blick in die StVO, welche bereits heute ein Tempolimit auf sehr vielen Straßen in Deutschland vorgibt und sogar betont, dass dies nur unter optimalen Bedingungen gilt, ansonsten weniger. Umgesetzt wird das nicht.
Fakt ist also durch hohes Tempo werden andere gefährdet. Nicht ohne Grund forder sogar die Gewerkschaft der Polizei ein Tempolimit auch auf Autobahnen.
Die Unlogik der FDP geht allerdings noch viel weiter. Denn wenn man bei Geschwindigkeit auf Eigenverantwortung setzt, wieso dann nicht auch bei Parkplätzen? Da soll seltsamerweise weiterhin die Allgemeinheit bezahlen, obwohl es ein völlig privates Problem ist, wo man das KFZ abstellt. Da ist die FDP aber seltsamerweise nicht für Privatisierung und Eigenverantwortung. Dabei wäre dies doch Marktwirtschaft pur. Legale Parkplätze sind ein rares Gut, entsprechend teuer müssen diese auch folgerichtig sein. Derzeit ist aber so, dass man selbst für kleinen Wohnung meistens mehr pro Monat bezahlt, als für einen Parkplatz für das ganze Jahr, wobei hier nicht einmal nach Quadratmetern abgerechnet wird und egoistische große Protzkarren genauso viel zahlen, wie ein Smart, wenn diese überhaupt zahlen.
Aber scheinbar ist die FDP eine Raserpartei, die alles fürs KFZ tut und das völlig ideologisch verbohrt.
Echte Argumente haben die keine, deshalb setzt man wohl auf Lügen und Populismus.
Die Friedrich-Wilhelm-Straße, welche den Kantpark von der Innenstadt abtrennt, ist auf der einen Seite durchgehend baumlos hässlich.

Nicht ein Baum sorgt dort für Abkühlung und UV-Schutz. Es ist eine Schande, dass man in Duisburg so naturfeindlich plant, dabei hätte man den Boulevard durchaus als Allee gestalten können.
Flugverkehr ist laut und sehr klimaschädlich, weshalb ich mich an Landtag und Bundestag wandte mit dem Ziel der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes.
Obwohl Flugverkehr explizit erwähnt wird, wird auf die besonderen Bedingungen, welche beim Flugverkehr herrschen gar nicht eingegangen in den Stellungnahmen vom Ministerium und des LANUV.
Etwas überraschend fand ich allerdings, dass man aufgrund meiner Petition nun NF3 ins Klimaschutzgesetz NRW aufzunehmen empfiehlt. Ist zwar nicht mein eigentliches Ziel gewesen, aber zumindest eine Verbesserung für den Klimaschutz.
Und eine wesentliche Passage aus der Stellungnahme des LANUV hatte ich ja bereits hier zitiert. Diese finde ich extrem wichtig, da dies eine Grundlage ist, um klimaschädliche Vorhaben zu hinterfragen.
Im Kalender „Einstein für Quanten-Dilettanten 2022“ vom 18. Mai war zu lesen, dass Flugzeuge auch mit voller Kerosinladung wieder landen könnten, allerdings danach sehr gründlich durchgecheckt werden müssten.
Das heißt das ablassen von Kerosin hat nichts mit einer Notwendigkeit zu tun, sondern ist rein wirtschaftlichen Erwägungen geschuldet. Ist halt billiger für die Fluggesellschaften.
Damit ist die Erlaubnis Kerosin ablassen zu dürfen eine umweltschädliche Subvention. Angeblich soll ja nichts am Boden ankommen, was ich allerdings für nicht plausibel halte. Kerosin verdampft nicht schon schnell, das kein Tropfen mehr am Boden ankommen.
In der BV-Mitte bzw. in der Niederschrift zur Sitzung vom 27.10.2022 kann man kurioses nachlesen. Schon vor etlichen Jahren, war das Bodenschutzgebiet Süd mehrfach im Umweltausschuss ein Thema. Aber SPD und CDU verzögerten aus unerfindlichen Gründen hier eine Entscheidung. Meine Vermutung ist, dass es hier um den Verkauf von Grundstücken ging, denn bei einer Belastung ist die Nachfrage natürlich geringer. Oder vielleicht fürchtete man auch schlechte Öffentlichkeit für die Einrichtung neuer Wohngebiete.
In der BV Mitte wurde das dennoch beschlossen, weil sich SPD, CDU und JUDU/FDP enthielten, was schon kurios ist. Zustimmung durch Enthaltung, sodass die Minderheit von Grünen und DIE PARTEI das beschließen können. Nur der Rechtsextreme Verdachtsfall war natürlich dagegen.
Die SPD äußerte sich, dass man „keinerlei ausreichende Antworten zu den von der SPD-Fraktion gestellten Fragen“ erhalten habe und sich deshalb enthalten würde. Ähnlich verweigerten sich auch FDP und CDU. Die Grünen führten die Vorteile auf und die SPD sprach weiterhin von „Ungereimtheiten“.
Was in der Niederschrift besonders auffiel, war allerdings die enorme Verschwendung von Seiten. Obwohl auf der Seite zum Tagesordnungspunkt oft genug Platz war ist die Diskussion immer erst auf der nächsten Seite, was gedruckt Papier verschwendet und elektronisch Speicherplatz. Zudem muss man unnötig scrollen. Umwelt- und Klimaschutz ist in Duisburg definitiv noch nicht angekommen.
Mal eine Fahrradtour durch Duisburg mit einigen wesentlichen Problemen auf der Route
1. von Ingenhammshof kommt man man zur Emscherstraße 57, dort sieht man ein Schild von hinten, weiß also nicht, wie man als Fahrradfahrer weiterfahren soll. Vermutlich völlig undurchdacht aufgestellt, wenn hier der Radverkehr geregelt werden soll.
Kosten: Schild versetzen
2. Der Grüne Pfad über die Emscherstraße hat keine Radfurt, sondern man wird ausgebremst.
Kosten: günstig mit Farbe und Schild
3. Der Grüne Pfad über die Talbahnstrßae hat keine Radfurt, sondern man wird ausgebremst.
Kosten: günstig mit Farbe und Schild
4. Im Bereich der Winterstraße ist der Grüne Pfad mit unfreundlichen Betonplatten ausgestattet.
Kosten: Vermutlich deutlich höher
5. Gartsträucherstr. Kreuzung Vohwinkelstr. stand ich gestern zwei Geradeausphasen der Gartstäucherstraße. Gefühlt etwa 5 Minuten, auf jeden Fall sehr lange.
Kosten: kein

6. Die Nebenvohwinkelstraße hat in eine Richtung zwar eine Art Radweg, der aber wegen Bewuchs und und Dooringparken nicht benutzbar ist.
Kosten: Grünpflege ist ohnehin Aufgabe der Stadtwerke plus Parkverbotsschilder für die eine Seite.
7. Der Radweg an der neuen Vohwinkelstraße ist in beide Richtungen befahrbar, hier ist allerdings auffällig, dass dies für die Autofahrenden nicht erkennbar ist. Es kann hier also durchaus zu schweren Unfällen kommen, weil dies nicht richtig erkennbar ist.



Auch erkennt man teilweise nicht, dass ein hoher Bordstein ist.
Kosten: neue Schilder

8. Bei der Garagenzufahrt von Kaufland in Ruhrort
(Eisenbahnstraße) zeigte die Ampel für Radfahrende gestern rot, obwohl die Tiefgaragentür geschlossen war. Kein erkennbarer Grund für rot.
Kosten: Keine, Ampelschaltung anpassen

9. An der Homberger Straße wächst ein austreibender Baum stark in den Radweg.
Kosten: Aufgabe der WBD
10. Im Bereich der Mühlenweide muss man mit dem Fahrrad zuerst ein Stück einbiegen, bevor man auf die Straße kann. Dies führt bei Autofahrenden zum Eindruck, dass man abbiegen wolle, was Unfälle provoziert. Hier müssten die Kurven so gestaltet werden, dass Abbiegen nur in Schrittgeschwindigkeit möglich ist.
Insbesondere in Hinblick auf die zahlreichen LKW hier.
Kosten: höher, aber wichtig für Sicherheit.
11. Bei korrekter fahrweise über die Friedrich-Ebert-Brücke kann man nicht gut in die Königsstraße einbiegen. Eigentlich bräuchte es hier einen Überweg oder eine Unterführung. Wobei letzteres besser wäre.
12. Königstraße (Homberg) neu, einseitig zugeparkt. Gegenverkehr kennt offensichtlich nicht das richtige Verhalten wenn ein Fahrzeug ohne Hindernis entgegenkommt, dass man dann ausweichen und warten muss.
Kosten: Mehr Aufklärung und mehr Kontrollen. Unterführung würde das lösen.
13. Leinenpfad zwischen Königstraße und Brückenstraßen ist in einem extrem schlechten Zustand und zu schmal, selbst die besseren Bereiche bei Venator weisen große Lücken und schlechten Fahrkomfort auf.
Kosten hoch, aber wichtig, vielleicht im Rahmen Neubau Plangemühle.
14. Umfahrung Baustelle über Brückenstr. Wiesenstr. und Flachsstr. ist nicht sinnvoll ausgeschildert. Auf der Hinfahrt standen hier Radfahrende hilfesuchend. Die offizielle Ausschilderung taugt nichts, weil Umweg, der nicht zur Rampe führt.
15. Deichstraße bis Kläranlage ist in einem schlechten Zustand, welche mittiges Fahren notwendig macht durch viele Risse und Unebenheiten.
16. Zufahrt zum Reinradweg mit Drängelschranke, welche unnötiges anhalten erzwingt. Offensichtlich will man Radfahrende zum geradausfahren nötigen, was auf die Deichstraße mit PKW-Verkehr führt.
17. Rheingasse, vom Deich kommend, extrem unebener Boden mit Sturzgefahr, ebenfalls im weiteren Verlauf in schlechtem Zustand und bedarf dringend einer Erneuerung der Oberfläche.
18. Kreuzung Rheinstraße, Moerser Straße. An der Ampel ist zwar ein Wartebereich für Radfahrende, es stellt sich aber die Frage, warum es keine Sensoren für wartende Radfahrende gibt.
(Mein GO § 24 Antrag für Grünabbiegerpfeile liegt hier immer noch bei der Stadt)
19. Hochemmericher Straße, beidseitig beparkt und immer wieder Gegenverkehr, der keine Ahnung davon hat, dass Radverkehr gleichberechtigt ist. Dazu viele tiefe Schlaglöcher.
Vor einiger zeit habe ich ein Überholverbot für Radfahrende auf dem Flutweg beantragt. Die nicht fachlich fundierte Antwort sprach, wie Duisburg üblich, der Verkehrssicherheit Hohn. Man wolle kein Überholverbot, weil es den Verkehrsfluss ausbremsen würde.
Im Dezember beobachtete ich dann, wie ein KFZ längere Zeit hinter einem Fahrrad blieb, weil zu viel Gegenverkehr war und dabei sehr dicht auffuhr. Die Verkehrsdichte auf dem Flutweg ist tagsüber sehr hoch und liegt bei deutlich über 400 KFZ/h, sodass es für Radfahrende ständig zu dichtem Auffahren kommen dürfte.

Werte für den Abstand zwischen KFZ und Fahrrad fand ich nur für den seitlichen Abstand mit mind. 1,5 m. Keine Ahnung, wie das nach hinten aussieht. Die StVO bleibt hier sehr vage:
§ 4 StVO
„(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“
Gehen wird davon aus, dass der Fahrrad mit 20 km/h fuhr und das KFZ ausnahmsweise mit den zulässigen 30 km/h von hinten ankam. Üblicherweise fahren KFZ schneller als die zulässige Geschwindigkeit. Grundsätzlich kann es bei Fahrradfahrenden jederzeit zu einem Sturz kommen. Das passiert zwar selten, aber auch der seitliche Mindestabstand ergibt sich aus genau dieser Gefahr. Wie man sieht ist das KFZ mit der rechten Seite etwa auf der Höhe der Fahrradreifen.
Der Bremsweg für PKW mit 30 km/h soll nach einer Überschlagsformel 4,5 m betragen. Bei LKW ist nach dieser Seite der Bremsweg deutlich länger. Bekanntlich verkehren auf dem Flutweg auch LKW. Das heißt es müsste mind. dieser Abstand eingehalten werden, besser mehr. Da hier zwei Schulen liegen muss auch mit Kindern gerechnet werden, die durchaus plötzlich Lenkmanöver durchführen könnten. Wäre die Geschwindigkeit schon ans Fahrrad angepasst würde der reine Bremsweg sich natürlich verringern, allerdings bleibt die Reaktionszeit gleich, sodass es kaum einen Unterschied machen dürfte, ob 20 km/h oder 30 km/h, wenn der Abstand gering ist. Es handelt sich hier schließlich um eine Formel, die nur näherungsweise gilt.
Wie man es auch dreht und wendet, der Flutweg ist eine sehr ungünstige Konstellation, die eine hohes Gefahrenpotential besitzt. Man dankbar sein, dass es bisher keine Toten gab.
Immer wieder hört man bei Pferden im Karneval bzw. bei Schützenfesten, dass dies für die Pferde nicht gut sei. Das klingt für mich auch soweit plausibel.
Am Samstag war eine große Demonstration bei Lützerath, wo sich die Frage stellte, wie es hier um das Tierwohl bzw. den Tierschutz bestellt ist? Etliche Polizisten saßen auf Pferden. Da Pferde m. W. Fluchttiere sind, dürfte bereits eine normale Demonstration Stress pur sein. Wie mag dies erst bei einer Demonstration sein, wo auch mit Eskalation gerechnet werden muss? Auf der Demo wurde auch Feuerwerk gezündet. Feuerwerk ist in meinen Augen Tierquälerei. Auch mit Feuerwerk musste gerechnet werden.
Die Pferde werden eingesetzt, weil ein Mensch auf einem Pferd natürlich deutlich größer ist und das Pferd auch als Waffe einsetzen kann.
Für mich stellt sich hier die große Frage, wie die Polizei Pferde bei einer Demonstration einsetzen kann und zugleich nicht gegen den Tierschutz verstößt. Die beiden Zielsetzungen sind auch meiner Sicht nicht miteinander vereinbar.
Ergänzung 17.01.2023
Ich hatte natürlich auch mal das Innenministerium NRW angeschrieben und in Kopie PETA.
Folgenden Link bekam ich von PETA:
Polizeipferde
Ich kann hier natürlich nicht bewerten, wie fachlich fundiert das ist, klingt aber nicht so toll für die Tiere.
Da ich neue Informationen bekommen habe (siehe hier), habe ich meine Strafanzeige noch ergänzt und heute folgendes an verschiedene Stellen geschickt.
Guten Tag,
vom Kreise Heinsberg bekam ich einen Hinweis (siehe unten), dass der Artenschutz geregelt wäre. Deshalb ergänze ich meine Strafanzeige noch, durch die nachfolgenden Ausführungen, welche auch Diskussionen und Input bei Twitter entstammen.
Grundsätzlich mag es zutreffen, dass der Artenschutz theoretisch eingehalten werden könnte, allerdings erweckt der eilige Abriss von Lützerath nicht den Eindruck, dass hier mit der notwendigen Umsicht abgerissen wird. Die Zeit von der Räumung bis zum Abriss kann nach meiner Auffassung gar nicht für eine gründliche Untersuchung ausgereicht haben. Und auch die schnellen Fällungen haben sicherlich nicht gereicht, alle Spalten usw. zu kontrollieren. Wenn doch wird man das ja sicherlich mit Datum und Uhrzeit genau protokolliert haben um Belegen zu können, dass sorgfältig gearbeitet wurde. Natürlich mit fotografischer Dokumentation, dass Spalten usw. ohne Fledermäuse waren.
Es gab auch in den Medien keine Berichterstattung zu dem Thema. Wenn dort eine größere Gruppe von Artenschutzgutachtern unterwegs gewesen wäre, dann wäre das sicherlich aufgefallen und irgendjemand hätte das bestimmt aufgegriffen. Das Verletzungs- und Tötungsverbot nach BNatSchG wurde demnach höchstwahrscheinlich verletzt, weil nicht mit der notwendigen Umsicht vorgegangen wird.
Um hier jemanden bei Twitter zu zitieren:
„Alte Gebäude, Scheunen, Mauern haben meist viele offene Mauer-Fugen, Balkenrisse, Zapfenlöcher, abstehende Putzschalen usw – da braucht man schon einige Zeit, Leitern, Handscheinwerfer, Videoskope.“Das heißt selbst eine Mauer kann Fledermäuse beherbergt haben. Wenn nicht kontrolliert wurde, hat man vorsätzlich gegen den Artenschutz verstoßen, ebenso wenn die Kontrolle nicht den erforderlichen Umfang hatte.
Eventuelle Ausnahmen greifen nur dann, wenn man vorher die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Die Nachweispflicht liegt beim Unternehmen. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, wurde gegen das BNatSchG verstoßen, selbst wenn man keine Leichen findet. Was auch illusorisch wäre bei derartigen Schuttbergen und der geringen Größe von Fledermäusen.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Passend zur heutigen Demo einige Anmerkungen zu den Grünen.
Bereits im Koalitionsvertrag stand Greenwashing für den Flugverkehr. Somit hätte eigentlich klar sein müssen, dass die Grünen entweder nicht den Willen haben für Klimaschutz einzutreten, es an Kompetenz mangelt oder andere Motive vorliegen.
Die Entscheidung Lützerath ohne Notwendigkeit abzubaggern, obwohl man ausreichend Verhandlungsmasse hat, ist fahrlässig in Hinblick auf Klimaschutz. Zumal man das jetzt auch weiterhin verteidigt.
Fakt ist, dass Lützerath weder für diesen noch für nächsten Winter abgebaggert werden muss. Die Grünen, welche behaupten, dass es derzeit für die Energieversorgung notwendig wäre, lügen. Mona Neubaur hat mal gesagt, dass man keine Landzunge wolle und Lützerath deshalb weg müsse. Das dürfte schon eher an der Wahrheit liegen, was aber ebenfalls auf Inkompetenz hindeutet. Denn der Restsee Garzweiler, in welchem die „Landzunge“ liegen würde ist bisher nicht genehmigt. Obwohl bereits 2030 ausgestiegen werden soll und man derzeit die Fortsetzung der Sümpfung bei der Bezirksregierung Arnsberg behandelt gibt es keine Genehmigung für diese Billiglösung von RWE. Im Antrag für die Sümpfung wird auch Klimaschutz nicht ausreichend behandelt. Weder geht man auf die Folgen der Klimaerwärmung und damit einhergehenden Dürren in erforderlicher Tiefe ein noch ob und wie lange das mit den Restseen dauert. Dabei muss bei einer Offenlage auch klar sein, wie die langfristigen Folgen sind.
Ebenfalls unklar sind die Methanemissionen des Tagesbaus. Die Grünen wissen das, weil ich sie explizit darauf hingewiesen habe. Auch diese Argument gegen eine Genehmigung hat man nicht genutzt, obwohl es bei Neubaur und Krischer gelegen hätte. Man wollte scheinbar lieber einen faulen Kompromiss eingehen.
Vielleicht hatte man auch gehofft, dass BUND oder eine andere Umweltschutzorganisation klagen würde, was aber nicht geschah. Der BUND hat zum Beispiel sinngemäß betont, dass die Grünen den Schaden, den sie anrichten auch auslöffeln sollen.
Die knappe Zustimmung auf dem Parteitag der Grünen zeigt zwei Sachen. Viele Grüne sind nicht damit das ihre Partei zur grünen Klimaschmutzlobby gemacht wird, aber leider nicht genug für eine Mehrheit. Dies wird natürlich erhebliche Konsequenzen für die Grünen und die nächsten Wahlen haben. Ich für meinen Teil kann nur davon abraten Grüne in Landtage oder den Bundestag zu wählen.
Was für die SPD Hartz IV war, wird für die Grünen Lützerath sein. Wäre ich Mitglied, würde ich einen Parteiausschluss der Verantwortlichen beantragen, da diese erheblichen Schaden für die Partei und den Klimaschutz anrichten.
Ich meine man hätte ja noch sagen können okay, wir haben eine Gesambudget von X, davon lasten wir mit dem Deal Y aus und kompensieren dies durch Z. Aber so einen Gesamtplan für eine klimaneutrales NRW mit maximalem Budget gibt es nicht, sodass man gar nicht richtig abwägen kann und ständig kommen ja neue Entscheidungen hinzu, welche das Budget weiter verkleinern.
Es würde mich nicht wundern, wenn Oliver Krischer demnächst dann noch die Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf genehmigt, obwohl diese schon wegen Klimaschutz abzulehnen ist, bis der Flughafen zumindest klimaneutral ist.
Die Grünen sind in Summe scheinbar eher Greenwashing und das Zeitfenster diesen Eindruck zu korrigieren schließt sich. :-(
Klimaschutz sind auch solche Gesten.

Mehr zur mutigen Strategie des ADFC hier.
Da mir weder die Polizei Aachen noch der Kreis Heinsberg zum Thema Artenschutz antworteten habe ich nun Strafanzeige erstattet. Sowohl gegen RWE, wie auch die Polizei und den Kreis Heinsberg.
Guten Tag,
da ich trotz der Eilbedürftigkeit bisher keinerlei Rückmeldung erhielt und bereits abgerissen wurde, wie ich dem Bericht von Herrn Jessen aus der heutigen NRZ entnehmen Konnte, ist davon auszugehen das auch weiterhin abgerissen wird unter mutmaßlicher Missachtung des Artenschutzes für bedrohte Arten nach BNatSchG.
Demnach macht sich RWE hier schuldig einer Straftat nach BNatSchG und vermutlich gibt es auch keine entsprechenden Weisungen an die ausführenden Firmen, sodass die Schuld vollständig bei RWE liegt. Auch wird vermutlich niemand vom Kreis Heinsberg vor Ort sein und die Gebäude und Bäume mit der notwendigen Gründlichkeit kontrollieren, die Polizei unterstützt RWE bei der Räumung und wenn diese nicht zugleich auch den Artenschutz durchsetzt, machen sich die Verantwortlichen ebenfalls mitschuldig. Insbesondere dann wenn es auch keine entsprechenden Auflagen gab. Demnach würde hier sowohl seitens der Polizei, als auch des Kreises Heinsberg aktiv oder passiv Unterstützung geleistet um eventuell geschützte Tierarten zu töten. Ob sich auch die Bezirksregierung Köln, trotz Kenntnis des Sachverhalts, mitschuldig machte kann ich nicht ausschließen.
Mag sein, dass man es eilig hat Lützerath wegzubekommen, dass rechtfertigt aber keineswegs bereits begangene Straftaten, noch jene, die in den nächsten Tagen durch RWE und Amtspersonen begangen werden könnten.
Sollten noch weitere Angaben notwendig sein oder eine andere Form notwendig werden, bitte ich um Hinweis.
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Update heute 15 Uhr
Habe ein Schreiben vom Kreis Heinsberg bekommen.
Sehr geehrter Herr Scharfenort,
Lützerath ist ja nicht der erste Ort der dem Tagebau weichen muss und insofern ist die Vorgehensweise die, die auch schon in anderen Orten praktiziert wurde wie z. B. in Borschemich, das vor ein paar Jahren abgerissen wurde. Für den Artenschutz gibt es einen Sonderbetriebsplan aus dem Jahre 2013, der bis zum Jahre 2030 Gültigkeit hat. (SBP GS 2013/05 vom 27.11.2013). Dieser wurde zusammen mit allen betroffenen unteren Naturschutzbehörden, der Bezirksregierung Köln und dem Bergamt Arnsberg abgestimmt. Die Zulassung erfolgte durch die Bezirksregierung Arnsberg unter dem Aktenzeichen 61.g27-1.3-2013-8 am 22.08.2016.
Gemäß dem Sonderbetriebsplan sind alle artenschutzrechtlichen Belange sowohl im Vorfeld von Räumungs-, Abriss- und Fällarbeiten als auch der nachgeschaltete Umgang mit geschützten Arten abzuarbeiten. Dies bedeutet konkret, dass beispielsweise Gebäude und Gehölze vorab auf das Vorhandensein geschützter Arten zu untersuchen sind. Ggf. muss der Abriss oder die Fällung zeitlich verschoben werden oder es erfolgt eine Umsiedlung der Tiere. Sofern sich aus den Ergebnissen der Vorabkontrollen funktionserhaltende Maßnahmen (CEF) ergeben, so werden auch diese bis zum Abschluss der Maßnahme betreut. Derzeit ist auch eine Fachkraft vor Ort, die die dortigen Vorgänge hinsichtlich der Einhaltung des Artenschutzes überwacht. Diese Maßnahmen werden von einem qualifizierten Sachverständigenbüro durchgeführt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass nach menschlichem Ermessen kein Tier zu Schaden kommt. Dennoch ist eine absolute Garantie diesbezüglich nicht möglich. Daher wurde für den unwahrscheinlichen Fall, dass Tiere trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Schaden kommen könnten, eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt, die bis einschließlich 2030 gültig ist.
Auch hinsichtlich der Verbote aus dem Landschaftsplan „Erkelenzer Börde“ des Kreises Heinsberg ist RWE im Besitz aller erforderlichen Genehmigungen hinsichtlich der betroffenen Verbotsvorschriften. Hierzu wurde im November 2022 letztmalig eine entsprechende Befreiung bzw. die Anpassung des räumlichen Geltungsbereiches einer bereits bestehenden Befreiung (§ 67 BNatSchG) erteilt. Damit können die Verbote des Landschaftsplans z. B. hinsichtlich der Fällung von Gehölzen rund um Lützerath dem Vorhaben nicht mehr entgegengehalten werden.
Die dortigen Maßnahmen sind, wie man auch immer darüber urteilen möge, rechtlich zulässig.
…
Werde jetzt mal überlegen, wie ich weiter verfahre, mit diesem neuen Wissensstand.
Update 15.01.2023 habe wegen der neuen Informationen noch eine Ergänzung geschrieben. Danke auch an jene bei Twitter für die zusätzlichen Informationen. Namentlich habe ich niemanden erwähnt, weil ich nicht sicher war, ob das allen Recht ist.
Es steht natürlich allen frei ebenfalls Strafanzeige zu erstatten.
Da das Wort Klimaterrorist zum Unwort gewählt wurde aber sogar in Zeitungen teilweise verwendet wird mal einigen Überlegungen zu Terrorismus.
Die rechtliche Definition von Terrorismus ist in Deutschland an StGB § 129a gebunden. Dort sind die Straftaten aufgeführt, welche man zum Terrorismus zählt. Dazu gehören u. a. auch Mord und Umweltverbrechen. Aber auch seelische Körperverletzung, wie diese durch die Klimaerwärmung unweigerlich eintritt.
Bei Umweltverbrechen wird auch StGB § 330 (Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat) verwiesen, welches als eines der Kriterien für besonders schwere Fälle Gewinnsucht aufführt. Gewinnsucht dürfte bei RWE zutreffen. Sowohl Gewässerverunreinigung, wie auch Luftverunreinigung dürfte nach meiner Einschätzung bei RWE zutreffen. RWE mag zwar durch eine Genehmigung befugt erscheinen, aber da die Genehmigungen darauf abzielen unsere Lebensgrundlagen zu vernichten und keinerlei Kompensation stattfindet, um die vereinbarten Klimaziele einzuhalten, sind die Genehmigungen sittenwidrig und damit automatisch nichtig.
Natürlich dürfte es schwierig sein hier eine Staatsanwaltschaft zu finden, die Anklage erhebt und aufrecht erhält. Dazu ist RWE zu sehr mit der Politik verzahnt, welche durchaus einen Einfluss auf die Staatsanwaltschaft hat.
Fazit: Wenn RWE alleine keine klimaterroristische Vereinigung sein sollte, so wäre ebenfalls zu prüfen, ob die gesamte Klimaschmutzlobby nicht eine klimaterroristische Vereinigung darstellt.
Derzeit finden Vorbereitungen für die Räumung von Lützerath statt. Da stellen sich mir Fragen in Hinblick auf das BNatSchG. Denn wie will man auf der einen Seite Räumen und Abreißen aber auf der anderen Seite zugleich das BNatSchG einhalten?
Theoretisch darf derzeit gefällt werden, praktisch können sich in Baumhöhlen Fledermäuse aufhalten, die dort ihr Winterquartier haben. Gleiches gilt für Gebäude, die besonders viele Winkel und Verstecke haben. Dies gilt natürlich besonders für alte Bauernhöfe. Da vorher vermutlich keine Begehung stattfinden kann, darf man also nicht sofort abreißen, sondern muss zuerst das Gebäude gründlich untersuchen, ob dort Fledermäuse sind, ansonsten läge eine Straftat vor.
Ob es hier wohl ein Konzept gibt?
Ich hatte deshalb dem Landesumweltministerium geschrieben und u. a. folgendes zur Antwort bekommen:
„Für die Umsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei konkreten Planungs- und Zulassungsverfahren sind die Naturschutzbehörden vor Ort zuständig. Ich habe deshalb Ihre E-Mail an die höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln sowie an die untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Heinsberg weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine abschließende Antwort.“
Stellt sich die Frage, wie man die Einhaltung hier sicherstellen will. Stelle mir das extrem schwierig vor. Deshalb mein Aufruf hier auch auf Verstöße gegen den Artenschutz zu achten. Wenn sofort nach der Räumung abgerissen oder gefällt würde, kann der Artenschutz eigentlich nicht eingehalten worden sein.
In der Allgemeinverfügung zur Räumung Zwecks Abriss wird jedenfalls nicht auf den Artenschutz und die besonders geschützten Arten nach BNatSchG eingegangen. Da die Räumung einzig und allein zum Zweck des sofortiges Abrisses erfolgt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen den Artenschutz vor. Ich kann hier nicht erkennen, wie geschützte Arten vor der Tötung bewahrt werden sollen. Ein Gutachten oder Konzept ist mir nicht bekannt. Das Durchsuchen eines Gebäudes erfordert Zeit, es ist fraglich, ob man sich hier die notwendig Zeit nehmen wird.
Folglich darf die Räumung nicht ohne Konzept für den Artenschutz erfolgen.

Heute Morgen stand in einem Kommentar von Manfred Lachniet, dass man etwas, was politisch ausgehandelt wäre, akzeptieren müsse. Deshalb schrieb ich der Zeitung und mache das in diesem Fall auch öffentlich.
Sehr geehrter Herr Lachniet,
Haben Sie schon mal einen Kompromiss mit einem Hochwasser erlebt oder mit einem Vulkanausbruch? Wie wollen Sie einen Kompromiss mit der Klimaerwärmung schließen? Jedes zusätzliche CO2-Molekül steigert die Temperatur. Das ist Fakt, da sind Kompromisse nicht möglich. Man kann Klimaschutz machen oder einen Kompromiss, beides zusammen geht nicht und ich erkenne hier auch nicht, dass auch nur irgendetwas positives für den Klimaschutz bei herausgekommen wäre, da sich die Kohlemenge nicht reduziert hat.
Was die desaströsen Entscheidungen der Grünen in NRW angeht, so ist das kein demokratischer Kompromiss. Man behauptet, dass Lützerath jetzt weggebaggert werden müsste, obwohl genug Kohle für die nächsten beiden Jahre zur Verfügung steht. Eine klare Lüge also. Es geht hier ausschließlich um die Standfestigkeit der noch nicht einmal genehmigten Restseen. Lützerath solle keine Landzunge bleiben. Aber auch das macht heute keine Räumung nötig. Damit könnte man sich Zeit lassen. Es wäre hier auch Aufgabe zu hinterfragen, warum man es so eilig hat, obwohl es derzeit nicht notwendig ist.
Davon abgesehen muss man desaströse politische Entscheidungen nicht akzeptieren! Demokratie ist deutlich mehr als nur einmal alle paar Jahre ein Kreuz zu machen! Demokratie hat deutlich mehr Facetten, als such dir ne Partei! Demokratie ist demonstrieren! Demokratie ist vor Gericht ziehen! Demokratie ist auch Missstände nicht hinzunehmen und fragwürdige Entscheidungen klar und deutlich zu hinterfragen! Besonders dann wenn eine viel zu mächtiger Konzern erheblichen Einfluss auf Entscheidungen hat, was dann keine Demokratie mehr ist, sondern Lobbykratie.
Was irgendwelche Gutachten angeht, so steht dort das drin, was die Auftraggebenden drin stehen haben wollen. Man lässt hier ein paar Fakten weg, schönt dort etwas und rechnet eine sehr großzügige Menge aus und natürlich die nicht notwendige „Veredelung“ wird ebenfalls mit hinzugerechnet. Habe inzwischen genug Gutachten gelesen um zu wissen, dass alle stark meinungsgefärbt sind. Immer ausgerichtet auf das Ziel was man erreichen will.
Und die Allgemeinverfügung als Grundlage der Räumung zeigt deutlich, dass der Kreis Heinsberg nicht für Klimaschutz steht, denn auch dort wird die Auswirkung verharmlost.
Mit friedlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Gestern gab es einen Dorfsparziergang in Lützerath mit anschließendem Konzert, angemeldet als Demonstration gegen die Schwarz-Grünen-Pläne Lützerath wegen angeblicher energiepolitischer Notwendigkeit abzureißen. Aus Hamburg wollte eine Gruppe mit einem von Katja Diehl organisieren Bus anreisen. Dieser wurde von der Polizei Hamburg für etwa 3 Stunden festgehalten. Kritik daran gab es u. a. von Fridays for Future Hamburg.
Laut Katja Diehl gab es eine „Durchsage, dass es den Verdacht gibt, dass gewaltbereite Radikale im Bus“ wären. Nach dem Bericht im NDR und verschiedenen Tweets wurde nur eine Kletterausrüstung und Klebstoff gefunden. Es gab also keine Verhaftungen. Somit ist es extrem fragwürdig das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit derart erheblich einzuschränken und dann auch noch Personalien von allen aufzunehmen. Dies erweckt bei mir den Eindruck, dass die Polizei Hamburg nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht, sondern sich zum Handlager von Klimaschänder RWE macht. Mir als Demokrat fehlt hier jegliches Verständnis für ein derartiges Vorgehen.
Bei Twitter hieß es u. a.: „Die Anreise zu einer Versammlung ist lt @BVerfG von Art. 8 GG umfasst.“ Somit stärkt das Vorgehen der Polizei nicht gerade mein Vertrauen in diese. Es muss ja schon extrem gute Begründung haben, um so einen schwerwiegenden Eingriff zu rechtfertigen. Habe deshalb mal nachgefragt.
Nachtrag
Den Betroffenen empfehle ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie eine Beschwerde wegen Datenschutzverstoß, da personenbezogene Daten ohne zulässigen Gründe verarbeitet wurden. Sowie natürlich eine Löschaufforderung an die Polizei. Man kann hier auch zivilrechtlich vorgehen.
PM von Alle Dörfer bleiben
Lützerath. Im bedrohten Dorf Lützerath haben sich zur Stunde tausende Menschen versammelt, um mit einem Dorfspaziergang gegen die Abbaggerung des Ortes für Braunkohle zu protestieren. Zu der Veranstaltung hatten Eva Töller und Michael Zobel eingeladen, die bereits mit ihren Waldspaziergängen im Hambacher Forst zur Rettung des Waldes beigetragen hatten. Die Polizei bereitet derzeit gemeinsam mit dem Kohlekonzern RWE die Räumung und den Abriss des Ortes vor, in den nächsten Tagen soll das gesamte Dorf eingezäunt werden. Ein großer Teil der Protestierenden will im Dorf bleiben und sich der Räumung widersetzen. Für die kommenden Tage sind zudem zahlreiche Aktionen zivilen Ungehorsams von außerhalb des Dorfes angekündigt, sowie eine große Demonstration am 14. Januar. Bis morgen ist noch eine legale Anreise nach Lützerath selbst möglich, für die Zeit danach gibt es mit “Unser Aller Camp” eine legale Anlaufstelle im Nachbardorf Keyenberg.
“Ich bin überwältigt und zutiefst gerührt – es sind so viele Leute gekommen, wir können sie gar nicht zählen! Es tut unglaublich gut, den Rückhalt einer riesigen Bewegung zu spüren. Es sind Menschen aus ganz Europa hier und wir bekommen Solidaritätsbekundungen aus der ganzen Welt. Die Zeiten, in denen Deutschland einfach Dörfer und Wälder für dreckige Braunkohle zerstören konnte, sind vorbei. CDU und Grüne in NRW haben jetzt die Wahl: eine internationale Blamage oder verantwortungsvolle Klimapolitik. Die Wissenschaft sagt klar, dass die Kohle unter Lützerath im Boden bleiben muss,” so David Dresen aus dem Nachbardorf Kuckum.
Am Tagebau Garzweiler II will die schwarz-grüne Landesregierung von NRW noch 280 Mio t Kohle fördern lassen. Wissenschaftler*innen warnen, dass mit diesen Plänen die überlebenswichtige 1,5°-Grenze der Erderhitzung nicht einzuhalten sei, zudem sei die Abbaggerung Lützeraths für die Versorgungssicherheit unnötig.
Zu Beginn des Spaziergangs ertönte der Klang einer Muschel, welche eine Delegation von Bewohnern pazifischer Inseln 2017 dem Braunkohle-Widerstand im Rheinland als Zeichen des gemeinsamen Kampfes geschenkt hatte. Im Anschluss an den Spaziergang spielt die bekannte Band AnnenMayKantereit ein Konzert an der Grubenkante. Der TV-Moderator Jan Böhmermann hatte zuletzt ebenfalls zur Teilnahme an den Protesten aufgerufen.
“Sollten CDU und Grüne nicht von ihrem realitätsfernen Kurs abweichen, werden wir uns der Zerstörung mit zivilem Ungehorsam entgegenstellen. Gemeinsam mit Fridays For Future, Ende Gelände, Letzter Generation und vielen mehr rufen wir als Bündnis ‘Lützerath Unräumbar!’ zu Blockaden der Räumung auf,” so Alexandra Brüne von Alle Dörfer Bleiben.
Das Bündnis Lützerath Unräumbar lädt am 12. und 17. Januar zu Aktionstagen auf, um die Räumung Lützeraths zu stören. Für den 14. Januar laden zudem große NGOs wie der BUND, Greenpeace und Campact zu einer Demonstration bei Lützerath ein.
Klimaschützer*innen befürchten eine Kriminalisierung der Proteste. Für Empörung sorgte in diesem Kontext heute die Durchsuchung eines Busses in Hamburg, mit dem rund 50 Menschen zum Dorfspaziergang anreisen wollten. Obwohl der Bus auf dem Weg zu einer angemeldeten Versammlung war, mussten die Insassen ihre Personalien abgeben, die Polizei beschlagnahmte Schals sowie Klettermaterial. Da die Beamten sich für die Maßnahme drei Stunden Zeit ließen, drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Teilnahme am Dorfspaziergang verhindert werden sollte.
Auch die Einsatzkräfte der Polizei haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch für diese gilt die Verpflichtung nach ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Deshalb habe ich mal nachgefragt, ob die Polizei Aachen dieser Verpflichtung auch nachkommt.
Was macht man eigentlich in Hinblick auf geschützte Arten, welche sich in Lützerath aufhalten könnten? Diese Frage schrieb ich ans Umweltministerium NRW und die Polizei Aachen.
Guten Tag,
derzeit finden Vorbereitungen für die Räumung von Lützerath statt. Da stellen sich mir Fragen in Hinblick auf das BNatSchG. Denn wie will man auf der einen Seite Räumen und Abreißen aber auf der anderen Seite zugleich das BNatSchG einhalten? Theoretisch darf derzeit gefällt werden, praktisch können sich in Baumhöhlen Fledermäuse aufhalten, die dort ihr Winterquartier haben. Gleiches gilt für Gebäude, die besonders viele Winkel und Verstecke haben. Da vorher keine Begehung stattfinden kann, darf man also nicht sofort abreißen, sondern muss zuerst das Gebäude gründlich untersuchen, ob dort Fledermäuse sind, ansonsten läge eine Straftat vor.
Die Polizei ist allerdings verpflichtet Straftaten zu bekämpfen und nicht bei deren Begehung zu unterstützen. Somit muss es hier natürlich ein Konzept geben. Auch weitere geschützte Tierarten könnten sich in den Gebäuden oder Bäumen aufhalten.
Oder ignoriert man Naturschutz genauso wie Klimaschutz und verstößt damit explizit gegen das BNatSchG?
Bleiben Sie Gesund
Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)
Schneider-Bachmann, Markus; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Adalgunda von Dispargum
Eine komplette Übersicht der Duisburger Schreibenden gibt es hier.