Schon mehrfach habe ich in den Begründungen für Verwaltungsakte Passagen in der Art gelesen, dass ein Vorhaben keine wesentlichen Klimaauswirkungen hätte, weil der Beitrag nur gering wäre. Im Prinzip ist dies der gleiche Grundtenor, dessen sich auch die Klimaschmutzlobby bedient, wenn es darum geht, dass der Anteil von Deutschland nur gering wäre.
Das LANUV schrieb am 25.10.2022 unter dem Geschäftszeichen LA 77 – 2022-0003926 u. a. anderem folgende Passage in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz:
„Relevanz erfahren Treibhausgase über ihre Treibhauswirksamkeit. Diese ergibt sich aus der Emissionsmenge, den spektroskopischen Eigenschaften sowie der Verweilzeit in der Atmosphäre des jeweiligen Gases. Wenn ein Treibhausgas für mehrerer Jahrhunderte oder länger in der Atmosphäre verbleiben kann, reichen schon kleine Mengen, um einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Teil des heutigen Treibhausgaseffektes gehen auf vor vielen Jahrzehnten freigesetzte Gase zurück. Selbst Spurenmengen können sich demzufolge erheblich summieren.“
Das heißt das LANUV sagt ziemlich klar, dass auch Spurenmengen relevant sind und deshalb betrachtet werden müssen.
Noch weiter geht es sogar im Rechtsgutachten des BUND gegen den Surfpark Krefeld:
Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.
BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.
Genau das machen aber Behörden ständig, wenn sie irgendwelche Vorhaben durchwinken.
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