Fakt ist, dass Lützerath nicht wegen der Energie abgebaggert wird, sondern aus geologischen Gründen für die RWE-Billiglösung „Restseen“, ist natürlich billiger als eine Verfüllung zum Beispiel mit Bauschutt.
Da selbst die „Grünen“ scheinbar RWE hörig sind, liegt es mal wieder in unserer Hand etwas zu tun. In Amtsblatt 52 der Bezirksregierung Köln ab Seite 19/511 befindet sich der Absatz bzgl. „Auslegung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ mit Az. 32/64.2-12.5.
Offenlage: 16.01.2023 – 15.03.2023
Die Unterlagen können bei der Bezirksregierung
und im Internet eingesehen werden.
Einwendungen sind bis 17.04.2023 möglich, u. a. über Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ und per Email braunkohlenplanung „ät“ brk.nrw.de
Erörterungstermin steht noch nicht fest.
Das Vorhaben heißt neben der Enteignung für die Braunkohlelöcher wird vermutlich auch für die Leitung zumindest partiell enteignet. Und das obwohl die Restseeutopien noch nicht einmal planfestgestellt sind und es fraglich ist, ob diese überhaupt realisierbar sind, wird zwar immer behauptet, aber „ALLE MENSCHEN LÜGEN“ (Dr. House).
Die bisherigen Trasse für Garzweiler, will man nun auch für das Hambachloch nutzen. Die Trasse kann hier gefunden werden.
U. a. heißt es:
„Im bereits genehmigten Braunkohlenplan wurde die Leitungstrasse zwischen einem Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rheinstrom-km 712,6 und dem RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf raumordnerisch gesichert. Mit der Änderung des Braunkohlenplans ist nun auch der Verlauf einer Leitungstrasse für die Zuführung von Rheinwasser bis zum Tagebau Hambach raumordnerisch zu sichern.“
Es wird eine Planung durchgeführt, als wären die Restseeutopien bereits genehmigt, obwohl deren Machbarkeit keineswegs ausreichend sicher belegt ist, wenn man die Klimaerwärmung durch Klimaschänder RWE mitberücksichtigt.
Man will die Leitung erweitern. Da die Leitung über Felder führt bedeutet dies eine Einschränkung bei der Nahrungsproduktion.
Dem Amtsblatt ist zu entnehmen, dass man das Rheinwasser lediglich entnehmen will, aber keine Aufbereitung erfolgt. Wie üblich wählt Klimaschänder RWE die billigste und umweltschädlichste Lösung.
„Der bereits durch den geltenden Braunkohlenplan raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf der Bündelungsleitung soll sich bis auf einzelne kleinräumige zeichnerische Anpassungen im Vergleich zur festgelegten und genehmigten Trassenführung im bestehenden Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung nicht ändern.“
Das ist nicht plausibel, entweder es bleibt so wie es ist oder es gibt sowohl zeichnerische, wie auch reale Veränderungen, die mitunter erhebliche Auswirkungen haben können.
Für die Hambachleitung wird nun eine Offenlage mit Beteiligung durchgeführt. Scheinbar will man die Leitung auch durch FFH-Gebiete legen. Ist vermutlich kürzer und billiger.
Ein Gutachten zu Klimaschutz und Wasser, sowie die Genehmigung der Restseeutopien fehlt. Müsste man nicht das gesamte Verfahren in einem betrachte, weil das eine nicht ohne das andere geht? Ohne Leitung keine Restseen ohne Restseen braucht es keine Leitung. Dies hängt so unmittelbar zusammen, dass eine Aufsplittung rechtswidrig ist. Aber vermutlich wird es dennoch wieder genehmigt, weil zu viel Klimaschänder RWE hörig sind.
Wie üblich erfolgt die Offenlage nur im näheren Umfeld, obwohl das Vorhaben sich auf den gesamten weiteren Verlauf des Rheins inkl. Trinkwasserversorgung auswirkt.
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