Obwohl noch nicht einmal die Restseen genehmigt sind will RWE bereits eine Trasse für das nur mechanisch gereinigte Rheinwasser zu den Tagebauen Hambach und Garzweiler festlegen.
Die Offenlage und weitere Details sind hier zu finden. Nachfolgend meine Einwendung.
Wenn man selbst eine Einwendung schreiben sollte, diese möglichst individuell gestalten, da Behörden viele gleichlautende Einwendungen anders behandeln.
Einwendung RWE Leitung
Einwendungsfrist 16.01.2023 bis 17.04.2023
Az.: 32/64.2-12.5
An: braunkohlenplanung @ brk.nrw.de [Leerzeichen entfernen]
Betreff: Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung (Az. 32/64.2-12.5
Alle anderen Einwendungen gegen dieses Vorhaben, mache ich zum Teil meiner Einwendung.
Betroffenheit und Allgemeines
Das Vorhaben wirkt sich ab der Entnahmestelle auf den Rheinpegel aus. Bevor man also die Leitung überhaupt festlegen oder planen kann, muss zuerst überhaupt einmal rechtssicher feststehen, wie es mit den Löchern weitergeht. Deshalb ist eine Vorfestlegung, wie sie hier geschieht auf eine Lösung nicht mit dem Gemeinwohl vereinbar. Die Idee, die Löcher mit Wasser zu füllen ist lediglich die billigste Lösung für RWE. Der Flächenfraß ist dadurch erheblich und dauerhaft.
Man will die Leitung erweitern. Da die Leitung über Felder führt bedeutet dies eine Einschränkung bei der Nahrungsproduktion. Da die von RWE mitverantwortet Dürren ohnehin die Nahrungsproduktion einschränken sind weiter Einschränkungen nicht tragbar.
Fehlende Prüfung von Alternativen
Wie bereits ausgeführt, musste vor der Festlegung einer Trasse erst einmal geklärt sein, ob die Restseeutopien überhaupt genehmigt werden. Dies wird zwar regelmäßig behauptet, ein rechtsfester Beleg dafür fehlt allerdings.
Das heißt eine Prüfung der Alternativen darf nicht nur unterschiedliche Trassen umfassen, sondern muss auch alle anderen möglichen Lösungen betrachten, wie mit den Löchern zu verfahren ist. Man kann diese auch verfüllen. Gibt ja schließlich genug Abraumhalden in NRW.
Verfahrensfehler
Zwar konnte man die Unterlagen vergleichsweise schnell unter dem Link https://url.nrw/mtcvcnwg finden, allerdings ist es unverschämt eine so große Datei ohne genau Angabe der Größe einzuustellen. Mit ca. 1,3 GB ist Datei riesig. Es ist zwar gut, dass ein Gesamtdownload möglich ist, allerdings sollte auch ein Einzeldownload möglich sein, wenn nur bestimmte Aspekte interessieren. Zudem sind große Dateien klimaschädlicher, da deutlich mehr Energie beim Datentransfer verbraucht wird. Vermutlich hält bereits allein die Größe des Downloads etliche von einer Beteiligung ab. Aber möglicherweise ist das sogar Sinn und Zweck der Sache. Beteiligung möglichst umständlich machen, damit möglichst wenig Einwendungen kommen.
Es wird eine Planung durchgeführt, als wären die Restseeutopien bereits genehmigt, obwohl deren Machbarkeit keineswegs ausreichend sicher belegt ist, wenn man die Klimaerwärmung durch Klimaschänder RWE mitberücksichtigt. Dies wird bekanntlich nicht gemacht.
Laut Amtsblatt gilt:
„Der bereits durch den geltenden Braunkohlenplan raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf der Bündelungsleitung soll sich bis auf einzelne kleinräumige zeichnerische Anpassungen im Vergleich zur festgelegten und genehmigten Trassenführung im bestehenden Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung nicht ändern.“
Das ist nicht plausibel, entweder es bleibt so wie es ist oder es gibt sowohl zeichnerische, wie auch reale Veränderungen, die mitunter erhebliche Auswirkungen haben können.
Wie üblich erfolgt die Offenlage nur im näheren Umfeld, obwohl das Vorhaben sich auf den gesamten weiteren Verlauf des Rheins inkl. Trinkwasserversorgung auswirkt. Bei Dürren muss die Leitung abgeschaltet werden, da sämtliches Wasser für die Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft benötigt wird.
Allgemein gilt, dass alle Genehmigungen im Zusammenhang mit Braunkohle nach heutigem rechtlichen Stand sittenwidrig sind. Kettengenehmigungen, die sich auf ohnehin sittenwidrige und damit nichtige Genehmigungen stützen können nie rechtskräftig werden. Da Braunkohle und alle Konsequenzen daraus die Allgemeinheit erheblich schädigen ist das alles klar sittenwidrig. So kann man klar berechnen, das RWE 2021 statistisch etwa 1500 Menschen getötet hat (Berechnet auf Basis der erzeugten kWh von RWE und der Todesrate durch Braunkohle nach https://ourworldindata.org/safest-sources-of-energy ), allein durch die Auswirkungen der Braunkohle, welche RWE verstromt hat. Menschen töten ist bekanntlich sittenwidrig, egal wo auf der Welt. Aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ist Klimaschutz ein Grundrecht, da obwohl bereits ausreichend lange bekannt, nie eine Abwägung bzgl. Klimaschutz stattfand, ist auch dies ein klarer Beleg für die Sittenwidrigkeit.
Wenn eine: „FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE-4405-301), durchgeführt wird, ist selbst wenn angeblich keine Auswirkungen festgestellt werden, der gesamte möglicherweise betroffene Bereich zu beteiligen, weil die Gutachten bekanntlich von der Firma in Auftrag gegeben werden und nicht von unabhängigen Dritten erstellt werden. Folgerichtig werden Gutachten im Sinne von RWE erstellt und ganz sicher nicht neutral. Somit ist von einer einseitigen Darstellung auszugehen, was dazu führt, dass alle potentiell Betroffenen beteiligt werden müssen. Die Offenlage fand allerdings nicht in allen Rheinanliegern bis inkl. Emmerich statt.
Flächenfraß
Durch die Leitungstrasse wird der Flächenfraß der Kommunen zwar in diesem Bereich gebremst, das könnte aber dazu führen, dass die Kommunen an anderen Stellen noch mehr Flächen fressen. Insgesamt würde also zusätzlicher Flächenfraß generiert.
Bodenschutz
Die Isolierung von Kabeln und Rohren können schädliche Weichmacher enthalten, welche den Boden schädigen. Gerade in FFH-Gebieten ist dies nicht zulässig, aber auch sonst muss ausgeschlossen sein, dass Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden.
Wasserschutz
Dem Amtsblatt ist zu entnehmen, dass man das Rheinwasser lediglich entnehmen will, aber keine Aufbereitung erfolgt. Wie üblich wählt RWE die billigste und umweltschädlichste Lösung. Dies verstößt klar gegen die EU-WRRL. Die chemischen Eigenschaften des Rheinwassers sind anders, als die Eigenschaften von beispielsweise Regen oder Grundwasser. Hier müsste eine saubere Abwägung stattfinden.
Bei einer Undichtigkeit in einem Schutzgebiet tritt ungereinigtes Rheinwasser aus, sodass es hier zu einer Schädigung von Boden und Gewässer kommen kann. Weiterhin können Undichtigkeiten zu Unterspülungen führen, welche Infrastruktur beeinträchtigen kann.
Da nur einwandige Rohre verlegt werden sollen, gibt es hier keine Möglichkeit kleinere Lecks aufzuspüren. Bei hohen Drücken bedeuten selbst kleinere Lecks erhebliche Austrittsmengen. Dies belegt zum Beispiel der Austritt bei Shell, der lange nicht bemerkt wurde.
Da Rheinwasser belastet ist und eine andere Zusammensetzung als das natürlich lokale Wasser in Boden und an Oberfläche, müssen derartige Verstöße durch doppelwandige Rohre ausgeschlossen werden oder eine Aufbereitung erfolgen.
Zudem enthält Rheinwasser auch größere Mengen Mikroplastik, sowie Medikamentenreste, welche auch das natürliche Biom im Boden schädigen können und damit die Biodiversität schädigen können.
Ein Gutachten zu Klimaschutz und Wasser, sowie die Genehmigung der Restseeutopien fehlt. Müsste man nicht das gesamte Verfahren in einem betrachte, weil das eine nicht ohne das andere geht? Ohne Leitung keine Restseen ohne Restseen braucht es keine Leitung. Dies hängt so unmittelbar zusammen, dass eine Aufsplittung rechtswidrig ist. Aber vermutlich wird es dennoch wieder genehmigt, weil zu viele RWE hörig sind. Dass man eine Leitung bzw. die Trasse genehmigt bevor überhaupt die Notwendigkeit besteht ist unlogisch und zudem rechtswidrig, da unmittelbar zusammenhängende Vorhaben auch zusammen behandelt werden müssen. Dies stellt in Summe mit den diversen anderen Vorhaben, eine Salamitaktik dar, die klar rechtswidrig ist. Zumal man die Leitung nicht ohne das Bauwerk für die Wasseraufbereitung planen kann, sodass der chemische Zustand keine Verschlechterung durch Rheinwasser erfährt.
Eine Befüllung mit Rheinwasser ist weder genehmigt, noch sonst in irgendeiner Form rechtlich festgelegt. Es stellt lediglich den Wunsch von RWE dar, genauso kann aber auch eine Verfüllung verlangt werden, da Fläche eine begrenzte Ressource ist und RWE viel Fläche vernichtet hat. Sowohl für die Löcher, wie auch die Umsiedlung.
Das Vorhaben permanent Wasser zu entnehmen (S. 48 BKP) ist in Hinblick auf Trinkwasser, Landwirtschaft und Logistik nicht statthaft. Im Zweifelsfall muss die Leitung abgeschaltet werden. Deswegen sollte die Leitung auch so eingebracht werden, dass bei Niedrigwasser keine Entnahme mehr erfolgen kann. Man darf hier auch nicht vergessen, dass die Temperaturen steigen und damit auch die Verdunstungsrate, sodass dauerhaft entnommenes Rheinwasser eine erhebliche Rolle spielt, zumal man hier die Gesamtentnahme betrachten muss, welche dem Vorhaben nicht beigelegt wurde. Ebenso wenig wie lange die Befüllung unter der von RWE mitverursachteten Klimaerwärmung dauern wird.
Bei dem Gutachten zur Entnahme von Rheinwasser wurde der Pegel und dessen Änderung nur in Düsseldorf betrachtet und auch nicht wie sich dies bei Hoch- und Niedrigwasser über die gesamte Länge auswirkt. Man kann sich natürlich willkürlich einen Punkt herausgreifen und dann sagen, dass dort angeblich alles okay ist, dies spiegelt aber nicht die Realität wieder, dass die Einflüsse an anderen Stellen anders sein können. Zumal hier auch nur die Entnahme von RWE betrachtet wird, aber nicht im Kontext mit den anderen bereits stattfindenden Entnahmen, sodass in Summe eine bereits heute erhebliche Absenkung stattfindet und die von RWE noch dazu kommt. Das heißt Zufluss und Abfluss müsste in einem Modell vollständig quantifiziert werden, wenn die Absenkung bereits heute erhebliche ist, gehen weitere Absenkungen, egal wie geringfügig diese erscheinen mögen einfach nicht. Eine Auflistung all dieser Zu- und Abflüsse fehlt, aber genau das ist die relevante Größe. Niedrigwasser heißt in Duisburg, dass mehr LKW die Bevölkerung belasten, somit hat die Gesamtentnahme einen erheblichen Einfluss auf die Bevölkerung in Duisburg. Wenn dann durch RWE noch mehr entnommen wird, können auch die angeblichen nur geringen Pegeländerungen genau die Zentimeter oder Millimeter sein, welche zu mehr LKW-Verkehr führen, weil Schiffe nicht mehr fahren dürfen oder nur mit weniger Ladung. Dieser Zusammenhang wird gar nicht abgeglichen. Es wird behauptet die Auswirkungen wären nur gering, dabei gibt es hier Schwellenwerte, die mit zunehmender Erwärmung häufiger unterschritten werden, womit das halt dann nicht so harmlos ist, wie dargestellt. Zudem führt mehr Verkehr in Duisburg auch zu mehr Verkehrstoten. Das heißt selbst eine Absenkung von nur 1 Millimeter kann letztendlich mehr Verkehrstote in Duisburg bedeuten, RWE will aber deutlich stärker absenken und gerade bei Niedrigwasser sind die Auswirkungen noch stärker, deshalb darf ab einem bestimmten Schwellenwert kein Wasser entnommen werden. Dafür bei Hochwasser natürlich deutlich mehr.
Die Abbildung 15 in dem Bericht vom Palnungsbüro Koenzen wirkt nicht kompetent. Weder ist die Schreibweise von O2 richtig noch werden hier Werte aus einem Fachbuch zitiert. Es sieht eher wie eine Messung aus, durch die willkürlich eine Linie gelegt wurde. Davon abgesehen wurden nicht die Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Wassertemperatur berücksichtigt.
Klimaschutz
Die vage beschriebenen Klimaauswirkungen aus dem UVP-Bericht finden sich nicht im BKP wieder. Auch dies muss bereits im Vorfeld der Planungen tiefgehend betrachtet werden, da eine Leitung, welche keine Wasser befördert wegen ständiger Dürren, gar nicht erst geplant werden braucht.
Weiterhin werden die Klimaauswirkungen im UVP-Bericht kleingerechnet, obwohl diese weit über die reinen Bauarbeiten hinausgehen. Sämtlich Materialien haben einen CO2-Fußabdruck. Weiterhin ist so eine Leitung nicht gebaut und dann dauerhaft beständig, sondern benötigt Wartung, folglich ist hier die gesamte Laufzeit inkl. Verschleiß zu betrachten. Für die Laufzeit müsste man aber wissen wie lange es unter schlimmsten Annahmen dauern würde die Löcher mit Wasser zu füllen.
Die Verdunstungsraten der Restseeutopien durch die von RWE mitverschuldete Klimaerwärmung, wurde nicht betrachtet, da somit deutlich mehr Wasser befördert werden muss und sich damit die Zeitspanne weiter vergrößert. Derartige Leitungen halten nicht ewig und verschlingen bei Wartung und Instandhaltung erhebliche Mengen an Ressourcen, dies sich ebenfalls auf die Klimabilanz auswirken.
Für die Auswirkungen der Klimaerwärmung ist nach UVPG gemäß UBA eine Analyse durchzuführen (Vgl. https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/uvp-aenderungsrichtlinie-201452eu-klimawandel ). Dabei ist zu beachten, dass es keine Geringfügigkeitsschwelle für klimaschädliche Emissionen gibt.
„Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.“ (BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236., https://openjur.de/u/2395569.html )
Wenn bereits jetzt konkret die Art der Transformatoren angegeben wird, muss auch absehbar sein, wie viel Energie insgesamt benötigt wird.
Sollte das alles genehmigt werden, wie von RWE gewünscht muss auch ganz klar in den Unterlagen stehen, dass die Förderung wirklich bis zum Jahr 2030 beendet wird.
Naturschutz / Artenschutz
Scheinbar will man die Leitung auch durch FFH-Gebiete legen. Ist vermutlich kürzer und billiger. Vermutlich will man hier auch die billigstes Lösung benutzen im Form einer offenen Verlegung, dabei ist es möglich eine derartige Leitung völlig ohne Graben unter einem größeren Gebiet zu verlegen, sodass keine Böden verdichtet werden. Oberflächlich lässt sich der Boden vielleicht noch wieder auflockern, die tiefer gehende Verhärtung wird aber lange anhalten und das Bodengefüge erheblich beeinträchtigen.
Verkehr
Eine Absenkung des Rheinpegels kann je nach Lage dazu führen, dass Schiffe nicht mehr oder nur noch mit weniger Ladungen fahren dürfen, was zu mehr LKW-Verkehr in Duisburg führt.
Lärmschutz
Warum entsprechen die Geräte dem Lärmschutz nur Grundsätzlich und nicht Ausnahmslos?
„Alle erforderlichen Baugeräte und Baumaschinen entsprechen grundsätzlich der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung vom 06.09.2002 sowie seit dem 03.01.2006 der zweiten Stufe der Richtlinie 2000/14/EG.“
Außerdem ist die Einhaltung der AVV Baulärm wesentlich relevanter.
Todesopfer
Es fehlt eine Analyse, wie viele zusätzliche menschliche Todesopfer das Vorhaben verursacht. Wie bereits ausgeführt geht statistisch bereits eine erheblich Anzahl von Menschenopfern auf das Konto von RWE.
Eine Verringerung des Wasserspiegels, selbst nur eine geringfügige, kann die Verdunstungsrate beeinträchtigen, sodass Städte wie Duisburg sich weiter aufheizen.
Datenschutz
Einer Weitergabe meiner Anschrift an RWE stimme ich nicht zu.