Die Diskussion um den Verkehr auf der Jägerstraße bzw. den Flutweg, einer der vorgeschobenen Gründe für die Osttangente, verstummt natürlich nicht, selbst wenn das nicht ständig in der Zeitung ist.
In der DS 21-0297 schrieb die Stadt Duisburg, dass auf dem Flutweg ca. 9200 KFZ unterwegs wären und davon 340 dem Schwerverkehr zuzurechnen wären.
Ich habe mir inzwischen mal die Originaldaten der Verkehrszählung besorgt. Erst einmal waren da zu meiner Überraschung sogar ein paar Fahrräder aufgeführt. Die Zählung fand am 20.08.2020 statt. Dies lag kurz nach den Sommerferien in der Pandemie. Insgesamt wurden laut dem Dokument 484 Fahrräder für den Flutweg gezählt, welche aber scheinbar nicht in die Betrachtung für die Drucksache einflossen. Die LKW werden extra erwähnt, obwohl es weniger als Radfahrende sind, wobei es nicht verwundert, dass Radfahrende den Flutweg meiden, wenn diese auch über ‚In den Peschen‘ einen besseren Zugang zu der Schule haben, der weniger frequentiert ist. Man hat hier also eindeutig an der falschen Stelle gezählt, wenn man Flutweg # 63 ausgewählt hat.
Zeitraum KFZ-Anzahl
06-07 208
07-08 703
08-09 583
09-10 542
10-11 567
11-12 555
12-13 619
13-14 733
14-15 743
15-16 717
16-17 705
17-18 569
18-19 457
19-20 384
20-21 332
Die Anzahl der LKW lasse ich mal außen vor, weil nicht relevant.
Laut VwV-StVO gilt:
Ein Schutzstreifen „… darf nur innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden und nur, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert.“
Wenn man sich die KFZ-Zahlen oben anschaut, sind das bis zu 375 KFZ pro Stunde bzw. 6,25 KFZ pro Minuten bzw. etwa alle 10 Sekunden ein KFZ. Es ist offensichtlich, dass eine Mitbenutzung des Schutzstreifens ständig vorkommt und nicht die Ausnahmen ist. Noch dazu bezieht sich die Stadt Duisburg in der DS 21-0297 auf den völlig veralteten ERA 2010, der nach aktueller Rechtslage keine Relevanz mehr besitzt.
Der Schutzstreifen ist dort also nicht zulässig und bietet noch dazu keine Sicherheit für Radfahrende. Sicher ist die Straße bei sorgfältiger Betrachtung aber so oder so nicht.