DIY #Böllerverbot – #Feuerwerk #Tierquälertag

In Düsseldorf und vielen anderen Städten wurden sogenannte Böllerverbotszonen eingerichtet. Das stellt sich natürlich die Frage: Ist es möglich im eigenen Umfeld eine Feuerwerksverbotszone einzurichten?

Für die Düsseldorfer Altstadt wurde das Verbot mit fehlenden Sicherheitsabständen und Verstößen begründet. Auch wurden dort Menschen verletzt. Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf leitet sich nicht aus dem Sprengstoffrecht ab, sondern aus dem Ordnungsrecht. Für Böllerverbotszonen bzw. Feuerwerksverbotszonen kann man demnach auch anderer Rechtsgrundlagen hernehmen und damit zum Beispiel ausgehend vom Naturschutz des Böllern in Naturschutzgebieten explizit verbieten.

Was im Sprengstoffrecht klar geregelt ist, sind allgemein Böllerverbotszonen bei bestimmten Einrichtungen:
§ 23 1. SprengV
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Das heißt um diese Einrichtungen ist bereits verboten, stellt sich nur die Frage, was unmittelbare Nähe in diesem Zusammenhang bedeutet. Wenn man den Sinn auslegt, die Ruhe nicht zu stören und niemanden zu erschrecken bedeutet dies ein größeres Umfeld um diese Einrichtungen, der eigentlich klargestellt werden müsste. Wenn man also im Umfeld wohnt, müsste man dies einfordern können. Eigentlich bräuchte es hier eine klare Festlegung, damit auch klar ist, wo geböllert werden darf und wo nicht. Hier kann man natürlich erst einmal nachfragen.

Das klärt aber natürlich noch nicht, was man selbst tun kann. Alle Menschen können sich grundsätzlich mit Anträgen an die zuständige Verwaltung wenden. So kann man natürlich auch beantragen, dass an einer bestimmten Stelle eine Böllerverbotszone eingerichtet werden soll. Es ist z. B. belegt, dass Böller Tiere verschrecken. Gerade größere Einrichtungen, wie Tierheime, Ställe usw. müssten demnach die Erfahrungen beschreiben und eine Verbotszone beantragen. Die zuständige Stelle müsste den Antrag innerhalb von 3 Monaten bearbeiten (gemäß VwVfG) ansonsten kann man Klage einreichen, ebenso bei einer Ablehnung. Einen gut begründeten Antrag müsste man folglich rechtlich durchsetzen können. Ob ein Haustier hier ausreicht weiß ich nicht, aber eine Vogelvoliere oder ein Taubenschlag könnte durchaus eine Begründung sein.

In Duisburg Rheinhausen fiele mir hier der Gnadenhof ein, der sicherlich so einen Antrag gut begründen könnte. Da die Stadt Düsseldorf das einrichten kann, können das auch andere Städte, wenn diese es vernünftig begründen. Aber möglicherweise braucht es hier auch erst eine Klage.

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