Vor einiger zeit habe ich ein Überholverbot für Radfahrende auf dem Flutweg beantragt. Die nicht fachlich fundierte Antwort sprach, wie Duisburg üblich, der Verkehrssicherheit Hohn. Man wolle kein Überholverbot, weil es den Verkehrsfluss ausbremsen würde.
Im Dezember beobachtete ich dann, wie ein KFZ längere Zeit hinter einem Fahrrad blieb, weil zu viel Gegenverkehr war und dabei sehr dicht auffuhr. Die Verkehrsdichte auf dem Flutweg ist tagsüber sehr hoch und liegt bei deutlich über 400 KFZ/h, sodass es für Radfahrende ständig zu dichtem Auffahren kommen dürfte.
Werte für den Abstand zwischen KFZ und Fahrrad fand ich nur für den seitlichen Abstand mit mind. 1,5 m. Keine Ahnung, wie das nach hinten aussieht. Die StVO bleibt hier sehr vage:
§ 4 StVO
„(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.“
Gehen wird davon aus, dass der Fahrrad mit 20 km/h fuhr und das KFZ ausnahmsweise mit den zulässigen 30 km/h von hinten ankam. Üblicherweise fahren KFZ schneller als die zulässige Geschwindigkeit. Grundsätzlich kann es bei Fahrradfahrenden jederzeit zu einem Sturz kommen. Das passiert zwar selten, aber auch der seitliche Mindestabstand ergibt sich aus genau dieser Gefahr. Wie man sieht ist das KFZ mit der rechten Seite etwa auf der Höhe der Fahrradreifen.
Der Bremsweg für PKW mit 30 km/h soll nach einer Überschlagsformel 4,5 m betragen. Bei LKW ist nach dieser Seite der Bremsweg deutlich länger. Bekanntlich verkehren auf dem Flutweg auch LKW. Das heißt es müsste mind. dieser Abstand eingehalten werden, besser mehr. Da hier zwei Schulen liegen muss auch mit Kindern gerechnet werden, die durchaus plötzlich Lenkmanöver durchführen könnten. Wäre die Geschwindigkeit schon ans Fahrrad angepasst würde der reine Bremsweg sich natürlich verringern, allerdings bleibt die Reaktionszeit gleich, sodass es kaum einen Unterschied machen dürfte, ob 20 km/h oder 30 km/h, wenn der Abstand gering ist. Es handelt sich hier schließlich um eine Formel, die nur näherungsweise gilt.
Wie man es auch dreht und wendet, der Flutweg ist eine sehr ungünstige Konstellation, die eine hohes Gefahrenpotential besitzt. Man dankbar sein, dass es bisher keine Toten gab.