Nachdem es immer wieder Aussetzer beim WLAN gab, habe ich mir das mal genauer angeschaut. Ein Problem ist hier sicherlich, wenn in der Nachbarschaft viele andere WLAN sind, welche sich gegenseitig blockieren.
Was aber auch als Ursache angezeigt wurde war etwas in der Art von:
„Prüfung auf bevorrechtigte Nutzer“
Ich habe das mal hier für die Fritzbox rausgesucht.
Genannt werden hier: Flugsicherung, Militär und Wetterdienst als bevorrechtigte Nutzer im Zusammenhang mit RADAR.
AVM, der Hersteller der Fritzbox behauptet: „Dieses Verhalten ist in allen Ländern der Europäischen Union vorgeschrieben.“ Allerdings konnte mir AVM auf Nachfrage nicht sagen, wo das steht, dass hier geprüft werden muss. Wenn es überall in der EU gilt muss es hier auch irgendwo eine Rechtsgrundlage geben. Man sollte annehmen, dass eine Firma, welche dies einhalten muss, auch diese kennt. Allein schon um zu wissen, was genau eingehalten werden muss.
Auch eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur ergab keine Erkenntnisse über die Rechtsquelle. Dabei müssen die das Umsetzen, also auch die Rechtsgrundlage kennen. Es gab nur Geschwaffel in der Art, dass es extrem wichtig wäre.
Wenn man sich etwas mit Strahlenschutz auskennt, weiß man wie lächerlich das ist. Ein Wetterradar strahlt nach oben ab. Andere Radargeräte seitlich nach oben. In Richtung Boden darf keines Strahlen. Natürlich kann ein WLAN Signale erzeugen, welche dann im RADAR auftauchen könnten. Das müsste es aber sehr dicht an der Quelle sein. Es macht also überwiegend keine Sinn ständig zu prüfen, wenn das Gerät stationär ist. Genau deshalb hätte mich mal interessiert, ob das wirklich so ist bzw. was genau in der Rechtsgrundlage steht. Kann mir nicht vorstellen, dass es da keine Spielräume gibt, welche an die Realität angepasst sind.