Die Stadt Duisburg behauptet regelmäßig, dass es rechtlich nicht möglich wäre etwas zu tun. Tempo 30 geht sofort, wenn man will. Fast überall im Stadtgebiet.
In der 16. BImSchV stehen Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung. Verpflichtend müssen diese nur bei neuen Straßen und wesentlichen Änderungen angewendet werden. Sind die Grenzwerte allerdings anderswo überschritten, kann man auch beim Bestand etwas tun und sofort Tempo 30 anordnen. Man muss dies nur sauber begründen.
Noch einfacher geht es natürlich, wenn man dies über den Lärmaktionsplan herleitet und dann festlegt, welche Maßnahmen getroffen werden. Dann spart man sich zudem auch den Einzelaufwand überall zu prüfen. Bei fast allen Tempo 50 Straßen kann man auf den Lärmkarten erkennen, dass die Grenzwerte überschritten sind.
Allenfalls in Industriegebieten wird es schwierig, weil die Grenzwerte höher sind, aber da braucht es meist auch kein Tempo 30.
Wenn keine Tempo 30 kommt liegt es ausschließlich an der kommunalen Politik, weil diese nicht will und nicht daran, dass es rechtlich nicht möglich ist. Die Politik stuft teilweise, dass Recht auf Rasen deutlich über dem Recht auf Gesundheit ein. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt.