Auch Privat darf man ja Falschparkende abschleppen lassen, müsste dann aber natürlich erst einmal die Kosten vorstrecken. Zumindest bei KFZ, denn diese kann man bekanntlich nicht einfach zur Seite schieben.
StVO § 15a regelt das Abschleppen von Fahrzeugen, zu E-Scootern steht dort nichts, nur „(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.“
Damit sind aber definitiv nicht E-Scooter gemeint, denn laut FZV sind die wie folgt definiert:
„Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;“
Verstehe allerdings nicht, warum man Motorräder nicht abschleppen darf.
Auf einem Privatgrundstück dürfen E-Scooter definitiv kostenpflichtig abgeschleppt werden, wobei man die natürlich auch wegtragen und dies dem Unternehmen in Rechnung stellen kann, inklusive der Verwahrung. Im öffentlich Bereich weiß ich nicht, wie das aussieht. Man könnte es natürlich einfach darauf ankommen lassen und die „abschleppen“ und dann die Firmen zur Zahlung auffordern. Für Aufsehen würde das Sorgen und auf die Problematik aufmerksam machen. Wie weit das legal ist rechtswidrig abgestellte E-Scooter vollständig zu entfernen, weiß nicht. Was natürlich völlig legal ist, dass KFZ (E-Scooter) auf einen Parkplatz zu stellen.
Beweissicherung schadet hier sicherlich nichts.