#Duisburg: Anmerkungen zum Bodenschutzgebiet #Rheinhausen – #Umweltschutz

Nachfolgend meine Anmerkungen zu der Änderung der Bodenschutzsatzung.

Die offengelegten Unterlagen sind unvollständig bzw. teilweise widersprüchlich. Cadmium ist zum Beispiel nicht nur giftig, sondern krebserregend, was aber nicht erwähnt wird.

Wenn eine Altlast vorliegt ist das Grundstück definitiv weniger wert, dass man dies im Duisburger Süden nicht beobachtet hat, liegt vermutlich an den Preissteigerungen, welche den Wertverlust überdeckt haben. Man muss die Preisänderung also bereinigen, um den realen Wertverlust beziffern zu können. Jedenfalls ist die Nutzung nun mit klaren Einschränkungen versehen. Gerade bei großen Grundstücksflächen wird hier sicherlich ein Wertverlust eintreten.

Anhang 1.3 schließt die Kleingartenanlagen auf dem Pseudodeich (Schlackeaufschüttung) mit ein, während in Anhang 1.2 dieser Bereich nicht enthalten ist. Dies ist nicht plausibel. Die Verteilungskarten zeigen auch für diese Bereiche hohe Belastungen an. Da liegt eindeutig ein Fehler vor.

Die Satzungsänderung ist nicht schlüssig. Auf der Karte sind keine Gebiet in Homberg eingezeichnet. In der Einleitung wird dies aber trotzdem erwähnt, in § 3 Abs. 3 dann nicht mehr. § 2 Abs. 1 wird zu unkonkret geändert, um die Abgrenzung klar zu machen, dass nicht ganz Rheinhausen betroffen ist.
Zu § 4 Teilgebiet 2. Das Belastungsgebiet 7 ist in Anhang 1.2 nicht vollständig enthalten. In der Informationsbroschüre aber durchaus. Dort kann man auch erkennen, wie sich dich die Verteilung von der Quelle ergeben haben soll. Dass man hier die Kleingartenanlagen ausnimmt ist nicht nachvollziehbar. Zumal gerade in solchen Anlagen auch Gemüse angebaut wird.
Weiterhin ist bei der auf den Verteilungskarten sichtbaren Verteilung nicht nachvollziehbar, wie dies auf Anhang 1.2 übertragen wurde. Die Karten passen nicht zueinander.

Der Pfad Boden-Luft-Lunge wurde nicht betrachtet. Bei Bodenarbeiten werden unweigerlich Staub-Aerosole erzeugt, die auch die genannten Schadstoffe enthalten. Maßnahmen hierfür werden nicht erwähnt, obwohl bei trockenem Boden die Exposition erheblich sein dürfte.

Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Belastung vor 2000 erfolgte, also müsste dies in den Baugenehmigungen für neuere Gebäude berücksichtigt worden sein. Folglich brauchen diese Bereich nicht aufgenommen zu werden. Hier müsste die Stadt den Überblick haben und könnte das der Baugenehmigung entnehmen.

Es fehlen in den Unterlagen konkrete Angaben, wo Proben genommen wurden. Da Luftströmungen mit Staub von Gebäuden beeinflusst werden, sind statistische Methoden fragwürdig und nicht immer aussagekräftig. Im Windschatten dürfte auch über viele Jahre weniger niedergegangen sein, als vor den Gebäuden.

Wenn die Schadstoffe wenig wasserlöslich sind, wie werden diese dann in größeren Mengen in Pflanzen aufgenommen? Pflanzen nehmen Stoffe gelöst über das Wasser auf. Der Wirkungspfad ist hier nicht plausibel dargestellt. Wenn Cadmium wasserlöslich wäre, wäre mit Regen auch ein größere Anteil in tiefere Bodenschichten getragen worden.

Weil es der Stadt zu teuer war hat man nicht überall getestet. Trotzdem geht man pauschal davon aus, dass überall eine Belastung vorliegt, selbst wenn dort neu gebaut wurde, nachdem die Schadstoffquellen längst beseitigt wurden. Es kann also keineswegs mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden, ob Belastung vorliegen.

Ein Teil der Belastung ist sicherlich auch auf Thyssen-Krupp zurückzuführen. Warum werden da nicht die Kosten rechtskonform eingefordert, statt diese auf die Allgemeinheit für Tests abzuwälzen?

Die Passage:
„Baum- und Strauchobst kann uneingeschränkt angebaut
werden, da das Cadmium im Boden unter anderem aufgrund
des langen Transportweges nicht in einem relevanten Aus-
maß bis in die Früchte gelangen kann.“
Ist nicht plausibel, da Cd-Ionen in Wasser gelöst sind und unabhängig von der Entfernung durch die Kapillaren transportiert werden. Wenn Cd nicht in ionischer Form gelöst ist, ist es nicht pflanzenverfügbar. Naturwissenschaftlich sind die Aussagen der Broschüre nicht nachvollziehbar. Entweder ist das falsch oder eine wesentliche Information wurde weggelassen.
Möglicherweise ist der Grund, dass nur bestimmte Pflanzen bestimmte Ionen einbauen.

Es fehlt der Hinweis, dass der Bodenaustausch bei allen Neubauten Pflicht und ein Teil der Genehmigung ist. Weiterhin fehlen Hinweise bei Baustellen, da hier auch Bereiche betroffen sind, die nicht zu den Gebieten gehören, aber hohe Belastungen aufweisen. Etwa Industrie und Gewerbegebiete. Den Baufirmen muss die potentielle Belastung bekannt gemacht werden, damit diese die in der Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG/GefStoffV berücksichtigen können.

Es fehlt eine vollständige Liste zu:
„Verzicht auf den Anbau stark anreichernder Nahrungspflan-
zen,“

Der Spielplatz im Stadtpark Rheinhausen hat sehr viele offene Erdflächen, wo die WBD auch kein Mulch aufbringen und sogar ständig die Blätter entfernen. Dies dürfte nach der Broschüre eigentlich nicht der Fall sein.

Eine Befristung der Verordnung auf 15 Jahre macht keinen Sinn. Von selbst verschwindet die Belastung nicht.

Unbeachtet blieb die Gefährdung bei der Nutzung von gefällten Bäumen als Brennholz. Es ist davon auszugehen, dass in Bäumen aus den betreffenden Gebiet die Schadstoffe so angereichet sind, dass die Asche erhebliche Belastung aufweisen wird, was wiederum zu erhöhten Kosten bei der Entsorgung führen kann. Ferner ist hier zu beachten, dass es auch zu einer erneuten Freisetzung kommt.

Gerade bei Neubauten wurde der Boden vorher beprobt und entsprechend ausgetauscht, sodass keine Belastung mehr vorliegt. Durch die Aufnahme in das Schutzgebiet würden die Bodenwerte gesenkt. Wie wird dies bei der Grundsteuer berücksichtigt? Bodenbelastung heißt auch Wertminderung.

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