Einhaltung BNatSchG bei der Räumung Lützerath? – #Luetzerath #Lützibleibt

Was macht man eigentlich in Hinblick auf geschützte Arten, welche sich in Lützerath aufhalten könnten? Diese Frage schrieb ich ans Umweltministerium NRW und die Polizei Aachen.

Guten Tag,

derzeit finden Vorbereitungen für die Räumung von Lützerath statt. Da stellen sich mir Fragen in Hinblick auf das BNatSchG. Denn wie will man auf der einen Seite Räumen und Abreißen aber auf der anderen Seite zugleich das BNatSchG einhalten? Theoretisch darf derzeit gefällt werden, praktisch können sich in Baumhöhlen Fledermäuse aufhalten, die dort ihr Winterquartier haben. Gleiches gilt für Gebäude, die besonders viele Winkel und Verstecke haben. Da vorher keine Begehung stattfinden kann, darf man also nicht sofort abreißen, sondern muss zuerst das Gebäude gründlich untersuchen, ob dort Fledermäuse sind, ansonsten läge eine Straftat vor.

Die Polizei ist allerdings verpflichtet Straftaten zu bekämpfen und nicht bei deren Begehung zu unterstützen. Somit muss es hier natürlich ein Konzept geben. Auch weitere geschützte Tierarten könnten sich in den Gebäuden oder Bäumen aufhalten.

Oder ignoriert man Naturschutz genauso wie Klimaschutz und verstößt damit explizit gegen das BNatSchG?

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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2 Antworten zu Einhaltung BNatSchG bei der Räumung Lützerath? – #Luetzerath #Lützibleibt

  1. BeBi schreibt:

    Gab es eine Antwort?

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