Duisburger Schreibender: M. P. Roberts – #Duisburg # Krimi #Literatur #Kunst

Roberts, M. P.; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Die Vergeltung

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Duisburger Kunstschaffende: CassMae – #Duisburg #Kunst #Musik

CassMae; Musik; Seite; Wikipedia; Artikel 1, 2,
* Past Life
* Nummer 14

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Duisburger Schreibender: Günter von Lonski – #Duisburg #Literatur

von Lonski, Günter; Deutsche Nationalbibliothek; Seite; Wikipedia; Artikel 1,
* Beas Büdchen

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Klimaerwärmung macht krank – #Klimaschutz #Depression #RWE #lützibleibt #lützerath

Wir alle haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Schädigung des Klimas auch durch Beiträge, wie von Klimaschänder RWE muss als Körperverletzung gewertet werden.

Die Psychotherapeutin Katharina von Bronswijk äußerte sich in einem Interview vom 12.12.2022 in der NRZ wie folgt:
„Gewisse Erkrankungen wie bipolare Störungen oder Schizophrenien können durch Hitze verstärkt werden. Wir wissen auch, dass Hitze aggressiver macht und Suizidraten nach Hitzeereignissen steigen. Extremwettereignisse wie Flutkatastrophen können zudem traumatisieren.“

Hitze macht also aggressiver und an Silvester gab es viel Aggression und es war ziemlich warm für die Jahreszeit.

Die Auswirkungen der höheren Temperaturen auf die psychische und physische Gesundheit sind jedenfalls belegt. Auch damit erkennt man, dass die Genehmigungen für RWE weiterhin Braunkohle zu verfeuern rechtswidrig sein müssen. Körperverletzung verstößt ganz klar gegen die guten Sitten und kann nicht genehmigt werden.

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Kreis Heinsberg ‚offensichtlich‘ inkompetent? – #Lützerath #Lützibleibt #Klimaschutz

Am 24.12.2022 schrieb ich dem Kreis Heinsberg wegen deren Allgemeinverfügung zur Räumung von Lützerath mit dem Betreff:
„Offensichtlich rechtswidrige Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20.12.2022“

Das Schreiben ist hier veröffentlicht.

Ganz bewusst habe ich den Betreff gewählt und auch die Sittenwidrigkeit der Allgemeinverfügung betont, denn wer das VwVfG § 44 kennt weiß, dass damit die Allgemeinverfügung automatisch nichtig ist, das heiß gar nicht beachtet werden muss. Der Kreis Heinsberg schrieb mir nun:

Sehr geehrter Herr Scharfenort,

Ihrer Mail beigefügt war ein weder mit Adresse, noch mit Ortsangabe oder Unterschrift versehenes, als Widerspruch bezeichnetes Schreiben.

Sofern Sie beabsichtigt haben, damit Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung zur Räumung der Ortslage Lützerath einzulegen, weise ich darauf hin, dass ein Widerspruch per E-Mail grds. unzulässig ist, es sei denn, er erfolgt per DE-Mail.

Weiterhin weise ich darauf hin, dass ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung ebenfalls unzulässig ist. Wie Sie der Rechtsbehelfsbelehrung der Allgemeinverfügung entnehmen können, ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Aachen das zulässige Rechtsmittel.

Scheinbar ist dem Kreis Heinsberg nicht das VwVfG bekannt oder zumindest nicht § 44. Denn allein beim Lesen wird klar, dass es weder eine Widerspruchs bedarf noch einer Klage, wenn der Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung nichtig ist. Dann muss man den weder beachten noch sich dran stören, es hilft aber natürlich eventuell, falls man in dem Zusammenhang vor Gericht kommt, wenn man den Kreis Heinsberg vorher darüber informiert hat, dass die Allgemeinverfügung offensichtlich rechtswidrig ist und gegen die guten Sitten verstößt, weil diese klimaschädlich ist. Siehe auch hier.

Mich verwundert am meisten, dass man im Kreis Heinsberg offensichtlich auch zum Teil rechtlich ungeschulte Beschäftigte einsetzt, welche die Rahmenbedingungen für einen Rechtsakt nicht kennen. Wenn die Allgemeinheit das nicht kennt, ist das okay, aber bei einer Behörde, welche solche Rechtsakte erlässt, MUSS man das wissen und sofort erkennen.

Lützerath bleibt!

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Gasspartempolimit als Petition an den Bundestag – #Tempolimit #AKW #Klimaschutz #russland

Seit Beginn des russischen Angriffskrieg werden wir ständig zum Gassparen aufgefordert. Gleichzeitig quengeln rechte Parteien, wie FDP und CDU wegen Weiterbetrieb der AKW, wegen dem Energiemangel. Angeblich müsse man alles tun wird ständig behauptet, aber nicht gemacht. Denn Fakt ist, dass Raffinerien Erdgas für die Destillation von Kraftstoffen benutzen, schließlich braucht der Destillationsprozess Wärme und diese Prozesswärme wird zumindest in einigen Raffinerien mit Erdgas hergestellt, aber natürlich auch mit klimaschädlicher Kohle. So oder so, ist es unsinnig, dass man für Raser Gas verschwendet, während man gleichzeitig frieren soll.

Deshalb gibt es diese Petition mit dem Titel: Energieeffizienz – Einsparung von Erdgas durch Tempolimit.

Wer Lust auf Diskussion mit Trollen hat, es gibt bereits einige trollige Kommentare, welche die Fakten ignorieren und alles gegen ein Tempolimit tun wollen.

Frieren für Raser, nein Danke! Tempolimit Jetzt!

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Buchempfehlungen #Autokorrektur und #Klimaschmutzlobby

Wenn einen die aktuellen Verhältnisse im Straßenverkehr und beim Klimaschutz stören, muss man sich informieren. Es gibt natürlich viel Material im Netz, aber eine gute Zusammenfassung, der verschiedenen Aspekte zum Thema Verkehrswende bietet das Buch Autokorrektur von Katja Diehl. Es wird dabei nicht nur auf die Gründe für einen Änderung eingegangen, sondern auch auf die persönlichen Verhältnisse, welche an vielen Stellen eine erfolgreiche Verkehrswende verhindern.

Das zweite Buch, was ich hier empfehlen möchte, trägt den Titel „Die Klimaschmutzlobby“ und behandelt die Vernetzung der Verzögerer und Verhinderer von Klimaschutz. Wie hier die Finanzströme von Fossilfirmen zu Pseudoinstituten wandern und wie man immer wieder Klimaschutz torpediert hat für schnöden Mammon. Dabei sind die Quellen alle im Buch zu finden.

Spätestens nach dem Lesen erkennt man, dass es so nicht weitergehen kann.

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DIY #Böllerverbot – #Feuerwerk #Tierquälertag

In Düsseldorf und vielen anderen Städten wurden sogenannte Böllerverbotszonen eingerichtet. Das stellt sich natürlich die Frage: Ist es möglich im eigenen Umfeld eine Feuerwerksverbotszone einzurichten?

Für die Düsseldorfer Altstadt wurde das Verbot mit fehlenden Sicherheitsabständen und Verstößen begründet. Auch wurden dort Menschen verletzt. Die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf leitet sich nicht aus dem Sprengstoffrecht ab, sondern aus dem Ordnungsrecht. Für Böllerverbotszonen bzw. Feuerwerksverbotszonen kann man demnach auch anderer Rechtsgrundlagen hernehmen und damit zum Beispiel ausgehend vom Naturschutz des Böllern in Naturschutzgebieten explizit verbieten.

Was im Sprengstoffrecht klar geregelt ist, sind allgemein Böllerverbotszonen bei bestimmten Einrichtungen:
§ 23 1. SprengV
„(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“

Das heißt um diese Einrichtungen ist bereits verboten, stellt sich nur die Frage, was unmittelbare Nähe in diesem Zusammenhang bedeutet. Wenn man den Sinn auslegt, die Ruhe nicht zu stören und niemanden zu erschrecken bedeutet dies ein größeres Umfeld um diese Einrichtungen, der eigentlich klargestellt werden müsste. Wenn man also im Umfeld wohnt, müsste man dies einfordern können. Eigentlich bräuchte es hier eine klare Festlegung, damit auch klar ist, wo geböllert werden darf und wo nicht. Hier kann man natürlich erst einmal nachfragen.

Das klärt aber natürlich noch nicht, was man selbst tun kann. Alle Menschen können sich grundsätzlich mit Anträgen an die zuständige Verwaltung wenden. So kann man natürlich auch beantragen, dass an einer bestimmten Stelle eine Böllerverbotszone eingerichtet werden soll. Es ist z. B. belegt, dass Böller Tiere verschrecken. Gerade größere Einrichtungen, wie Tierheime, Ställe usw. müssten demnach die Erfahrungen beschreiben und eine Verbotszone beantragen. Die zuständige Stelle müsste den Antrag innerhalb von 3 Monaten bearbeiten (gemäß VwVfG) ansonsten kann man Klage einreichen, ebenso bei einer Ablehnung. Einen gut begründeten Antrag müsste man folglich rechtlich durchsetzen können. Ob ein Haustier hier ausreicht weiß ich nicht, aber eine Vogelvoliere oder ein Taubenschlag könnte durchaus eine Begründung sein.

In Duisburg Rheinhausen fiele mir hier der Gnadenhof ein, der sicherlich so einen Antrag gut begründen könnte. Da die Stadt Düsseldorf das einrichten kann, können das auch andere Städte, wenn diese es vernünftig begründen. Aber möglicherweise braucht es hier auch erst eine Klage.

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#RWE: Rheinwassertransportleitung Beteiligung – #Klimaschutz #Lützerath #Lützibleibt

Fakt ist, dass Lützerath nicht wegen der Energie abgebaggert wird, sondern aus geologischen Gründen für die RWE-Billiglösung „Restseen“, ist natürlich billiger als eine Verfüllung zum Beispiel mit Bauschutt.

Da selbst die „Grünen“ scheinbar RWE hörig sind, liegt es mal wieder in unserer Hand etwas zu tun. In Amtsblatt 52 der Bezirksregierung Köln ab Seite 19/511 befindet sich der Absatz bzgl. „Auslegung der Planunterlagen im Aufstellungsverfahren für die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II, Sachlicher Teilplan: Sicherung einer Trasse für die Rheinwassertransportleitung“ mit Az. 32/64.2-12.5.

Offenlage: 16.01.2023 – 15.03.2023
Die Unterlagen können bei der Bezirksregierung
und im Internet eingesehen werden.
Einwendungen sind bis 17.04.2023 möglich, u. a. über Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ und per Email braunkohlenplanung „ät“ brk.nrw.de
Erörterungstermin steht noch nicht fest.

Das Vorhaben heißt neben der Enteignung für die Braunkohlelöcher wird vermutlich auch für die Leitung zumindest partiell enteignet. Und das obwohl die Restseeutopien noch nicht einmal planfestgestellt sind und es fraglich ist, ob diese überhaupt realisierbar sind, wird zwar immer behauptet, aber „ALLE MENSCHEN LÜGEN“ (Dr. House).

Die bisherigen Trasse für Garzweiler, will man nun auch für das Hambachloch nutzen. Die Trasse kann hier gefunden werden.

U. a. heißt es:
„Im bereits genehmigten Braunkohlenplan wurde die Leitungstrasse zwischen einem Entnahmebauwerk für Rheinwasser am Rheinufer im Bereich Dormagen-Rheinfeld (Piwipp) bei Rheinstrom-km 712,6 und dem RWE-Betriebsgelände in Frimmersdorf raumordnerisch gesichert. Mit der Änderung des Braunkohlenplans ist nun auch der Verlauf einer Leitungstrasse für die Zuführung von Rheinwasser bis zum Tagebau Hambach raumordnerisch zu sichern.“

Es wird eine Planung durchgeführt, als wären die Restseeutopien bereits genehmigt, obwohl deren Machbarkeit keineswegs ausreichend sicher belegt ist, wenn man die Klimaerwärmung durch Klimaschänder RWE mitberücksichtigt.

Man will die Leitung erweitern. Da die Leitung über Felder führt bedeutet dies eine Einschränkung bei der Nahrungsproduktion.

Dem Amtsblatt ist zu entnehmen, dass man das Rheinwasser lediglich entnehmen will, aber keine Aufbereitung erfolgt. Wie üblich wählt Klimaschänder RWE die billigste und umweltschädlichste Lösung.

„Der bereits durch den geltenden Braunkohlenplan raumordnerisch gesicherte Trassenverlauf der Bündelungsleitung soll sich bis auf einzelne kleinräumige zeichnerische Anpassungen im Vergleich zur festgelegten und genehmigten Trassenführung im bestehenden Braunkohlenplan zur Rheinwassertransportleitung nicht ändern.“

Das ist nicht plausibel, entweder es bleibt so wie es ist oder es gibt sowohl zeichnerische, wie auch reale Veränderungen, die mitunter erhebliche Auswirkungen haben können.

Für die Hambachleitung wird nun eine Offenlage mit Beteiligung durchgeführt. Scheinbar will man die Leitung auch durch FFH-Gebiete legen. Ist vermutlich kürzer und billiger.

Ein Gutachten zu Klimaschutz und Wasser, sowie die Genehmigung der Restseeutopien fehlt. Müsste man nicht das gesamte Verfahren in einem betrachte, weil das eine nicht ohne das andere geht? Ohne Leitung keine Restseen ohne Restseen braucht es keine Leitung. Dies hängt so unmittelbar zusammen, dass eine Aufsplittung rechtswidrig ist. Aber vermutlich wird es dennoch wieder genehmigt, weil zu viel Klimaschänder RWE hörig sind.

Wie üblich erfolgt die Offenlage nur im näheren Umfeld, obwohl das Vorhaben sich auf den gesamten weiteren Verlauf des Rheins inkl. Trinkwasserversorgung auswirkt.

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#LANUV: Keine Geringfügigkeitsschwelle für #Klimaschutz – #Klimaschmutzlobby

Schon mehrfach habe ich in den Begründungen für Verwaltungsakte Passagen in der Art gelesen, dass ein Vorhaben keine wesentlichen Klimaauswirkungen hätte, weil der Beitrag nur gering wäre. Im Prinzip ist dies der gleiche Grundtenor, dessen sich auch die Klimaschmutzlobby bedient, wenn es darum geht, dass der Anteil von Deutschland nur gering wäre.

Das LANUV schrieb am 25.10.2022 unter dem Geschäftszeichen LA 77 – 2022-0003926 u. a. anderem folgende Passage in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz:
„Relevanz erfahren Treibhausgase über ihre Treibhauswirksamkeit. Diese ergibt sich aus der Emissionsmenge, den spektroskopischen Eigenschaften sowie der Verweilzeit in der Atmosphäre des jeweiligen Gases. Wenn ein Treibhausgas für mehrerer Jahrhunderte oder länger in der Atmosphäre verbleiben kann, reichen schon kleine Mengen, um einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Teil des heutigen Treibhausgaseffektes gehen auf vor vielen Jahrzehnten freigesetzte Gase zurück. Selbst Spurenmengen können sich demzufolge erheblich summieren.“

Das heißt das LANUV sagt ziemlich klar, dass auch Spurenmengen relevant sind und deshalb betrachtet werden müssen.

Noch weiter geht es sogar im Rechtsgutachten des BUND gegen den Surfpark Krefeld:

Gerade weil der Klimawandel durch zahlreiche, für sich genommen oftmals geringe Mengen an Treibhausgasemissionen verursacht wird, kann er auch nur durch Maßnahmen zur Begrenzung all dieser Emissionen angehalten werden. Es liegt hier in der Natur der Sache, dass einzelnen Maßnahmen für sich genommen nicht die allein entscheidende Wirkung zukommt. Weil der Klimawandel aber nur angehalten werden kann, wenn all diese vielen, für sich genommen oft kleinen Mengen von CO2-Emissionen lokal vermieden werden, kann einer einzelnen Maßnahme nicht entgegengehalten werden, sie wirke sich nur geringfügig aus.

BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 1 BvR 1187/17, Rn. 236.

Genau das machen aber Behörden ständig, wenn sie irgendwelche Vorhaben durchwinken.

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#RWE: Satzung Zweckverband LANDFOLGE #Garzweiler

In Amtsblatt 52 der Bezirksregierung Köln findet sich die Satzung Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler auf Seite 507.

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#Lützerath: Ergänzung an Kreis Heinsberg – #RWE #Klimaschutz #Lützbleibt

Am 24.12. schrieb ich dem Kreis Heinsberg wegen deren Allgemeinverfügung zum Kreis Heinsberg. Da mich inzwischen neue Informationen Erreicht haben, habe ich noch etwas hinterher geschoben.

Guten Tag,

ergänzend zu meinem Schreiben vom 24.12.2022 reiche ich noch eine Passage des LANUV ein. Das LANUV schrieb am 25.10.2022 unter dem Geschäftszeichen LA 77 – 2022-0003926 u. a. anderem folgende Passage in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz:
„Relevanz erfahren Treibhausgase über ihre Treibhauswirksamkeit. Diese ergibt sich aus der Emissionsmenge, den spektroskopischen Eigenschaften sowie der Verweilzeit in der Atmosphäre des jeweiligen Gases. Wenn ein Treibhausgas für mehrerer Jahrhunderte oder länger in der Atmosphäre verbleiben kann, reichen schon kleine Mengen, um einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Teil des heutigen Treibhausgaseffektes gehen auf vor vielen Jahrzehnten freigesetzte Gase zurück. Selbst Spurenmengen können sich demzufolge erheblich summieren.“

Zu Deutsch, das LANUV sagt zweifelsfrei, dass die Allgemeinverfügung nicht darauf basiert werden kann, dass angeblich nur ein „bisschen CO2 freigesetzt wird“. Wie sie sehen sind selbst Spurenmengen relevant.

Ziehen Sie sofort die rechtswidrige Allgemeinverfügung zurück!

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort

Lützerath Bleibt Ortseingangsschild

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#Silvester ist #Tierquälertag – #Naturschutz #Feuerwerk

Der 31.12. ist der Todestag von Papst Silvester. Silvester ist Schutzpatron der Haustiere, was für eine Ironie, dass ausgerechnet dieser Jahrestag einmal jährlich Quältag für Haustiere aber Wildtier ist. Aus „Tradition“ werden heute Haus- und Wildtiere gequält, sodass man den 31.12. mit Fug und Recht als Tierquälertag bezeichnen kann.

Bei Vögeln sind die Auswirkungen teilweise untersucht, trotzdem argumentieren einigen noch immer mit Toleranz und Tradition.

Das Tierwohl steht sicherlich höher als das höchst fragwürdige „Vergnügen“ alle mit Lärm zu belästigen, die Luft mit Feinstaub zu beeinträchtigen und viele andere negative Auswirkungen. Davon abgesehen könnte man auch bei anderen rückständigen Verhaltensweisen mit Tradition argumentieren. Ist so ein Scheinargument von Konservierten.
Aktuelle Beispiele:
– Rasen aus Tradition.
– Klimaschändung aus Tradition.
– Korruption aus Tradition.

Auch Sklaverei war mal Tradition. Auch Menschenopfer waren mal Tradition. Auch Stierkampf ist tierquälende Tradition. Nur weil etwas Tradition ist, ist das nicht automatisch gut oder richtig. Tradition ist Feuerwerk gar nicht so lange und Traditionen kann man auch ändern. Davon abgesehen begründen niedere Beweggründe keine Tradition.

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#Petition: Verkehrsgfährdungsbeurteilung – #VGBU #Fahrrad #Verkehrswende #Autokorrektur

Mangelhafte Sicherheit wird häufig als Grund genannt, warum Menschen nicht Fahrrad fahren. Mehr Radverkehr ist allerdings für Klimaschutz und Verkehrswende notwendig.

Dazu kommt noch, dass etliche Behörden entgegen der StVO und der VwV-StVO, keine Prävention betreiben, sonder nur Unfallnachsorge. Prävention heißt allerdings nicht nur, dass man zukünftige Unfälle auf Grundlage von geschehenen Unfällen verhindert, sondern auch, dass man überall genau hinschaut, ob dort ein Unfall passieren könnte.

Ich bereit die Thematik gerade für ein Buch auf, aber fand auch, dass dies eigentlich Verpflichtung für alle Behörden sein muss, dies zugehörige Petition ist jetzt Online und kann mitgezeichnet werden.

Sicherheit im Straßenverkehr – Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen für Straßen und Verkehrszeichen

Wichtig sind auch konstruktive Kommentare oder eigene Erfahrungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Man kann sich im Rahmen der Petition auch zu gefährlichen Stellen oder Situationen äußern, wo Behörden nicht aktiv werden.

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Warum sind „Grüne“ gegen #Klimaschutz? – #Lützibleibt #Lützerath

Wie man einem Beitrag des WDR entnehmen kann, ist die Abbaggerung von Lützerath nicht notwendig.

Keine Ahnung, was die „Grüne“ reitet oder ob zukünftig zwischen echten Grünen und „Grünen“ wie Neubaur differenzieren muss, die aus welchen Gründen auch immer nicht für Klimaschutz einstehen.

Lützerath Bleibt

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#Duisburg: DVG macht Pflaster kaputt

Am Hauptbahnhof stehen regelmäßig Fahrzeuge der DVG vor deren Gebäude auf den Flächen für Fußverkehr.

Wenn da keine Fahrzeuge von der DVG stehen fällt einem etwas sehr klar auf. Die Bereiche, in denen keine Fahrzeuge regelmäßig abgestellt werden, haben kein kaputtes Pflaster. Folglich liegt das kaputte Pflaster primär an den parkenden und fahrenden Fahrzeugen der DVG. Denn alle anderen Rahmenbedingungen sind ansonsten gleich.

Und da wundert man sich, dass in der Königsstraße die Pflastersteine kaputt sind, wo da doch täglich Fahrzeuge Fahren und Parken.

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Straße gesperrt und Gehweg frei? – #Autokorrektur #Fahrrad

Manchmal, wenn man unterwegs ist, sieht man seltsame Schilder-Kombinationen, wie etwa hier, wo die Straße gesperrt wird. Möglicherweise wegen der Schienen, die man scheinbar als Gefahr sieht und der Gehweg wird für Radfahrende freigegeben, womit dann quasi das VZ254 teilweise wieder aufgehoben wird.

Mal abgesehen davon, dass es natürlich andere Lösungen für Schienen und Radfahrende gibt fragt man sich warum der Radverkehr hier ausgebremst wird.

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#Rheinhausen: Beton statt Pflanzen – #Edeka #Duisburg

Als ich mal wieder am Hinterausgang vom Edeka-EKZ in Rheinhausen vorkam, sah ich dort Blumenkübel mit Beton verfüllt. Früher hatte man darin Büsche, aber scheinbar wollte man auch dieses Grün nicht mehr. Vielleicht war das Gießen zu viel Aufwand.

Tja, wer Lebensmittel angeblich liebt muss noch lange keine Pflanzen lieben.

Jedenfalls ist Beton“garten“ sicherlich die Steigerung von Schotter“garten“.

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#Düsseldorf: Tödlicher Fahrradunfall am 22.12.2022 (Mörsenbroicher Ei) – #Fahrrad #Autokorrektur #VGBU

Die Unfallüberschriften im Straßenverkehr sind von der Polizei oft falsch. Ein jüngstes Beispiel stammt aus Düsseldorf: „Lkw erfasst Radfahrerin – 38-jährige Frau verstirbt noch an Unfallstelle„. Korrekt wäre natürlich etwas in der Art: „LKW-Fahrer tötet Radfahrerin durch überfahren“. Es gibt dann noch einen zweiten Beitrag. Scheinbar bemüht man sich um Zeugen. Sollte eigentlich nicht so schwer sein, da dort immer viel los ist.

Ich hatte in der Onlineausgabe einer Zeitung gelesen, dass der LKW-Fahrer nach rechts abgebogen ist. Da der derartige Unfälle häufig vorkommen und eigentlich überall vorkommen können wo LKW-Fahrende unterwegs sind, interessieren mich insbesondere die Maßnahmen. Wenn denn welche getroffen werden. Deshalb habe ich sofort eine Anfrage an die Polizei Düsseldorf losgeschickt.

Der Unfall kann eigentlich nur zwei Ursachen haben, warum der LKW-Fahrer die Radfahrerin überfahren hat. Unaufmerksamkeit oder überhöhte Geschwindigkeit, ggf. auch beides zusammen. Es sei denn natürlich die Radfahrerin wäre bei rot gefahren oder in falscher Richtung. Aber rein statistisch ist ein alleiniges Verschulden des LKW-Fahrers wahrscheinlicher.

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Die drei Geschlechter – Mann Frau Fräulein – #Sexismus

Auf einem Romanheft aus den 1980ern fand ich eine Anzeige für Beziehungssuche, so die Analogversion von Onlinedating.

Wenn man das so aus heutiger Sicht liest, klingt das fast so als hätte man damals die drei Geschlechter Mann Frau und Fräulein gehabt, aber wenn man sich andere Stellen anschaut wird es noch seltsamer. Man konnte nicht angeben welches Geschlecht man sucht. Das heißt, man ist damals automatisch von der Beziehung Frau-Mann ausgegangen.

Weiterhin konnte angekreuzt werden ob die Frau berufstätig sein sollte oder nicht.

Wäre vielleicht sogar ein interessantes Forschungsgebiet Sexismus in Datinginseraten des letzten Jahrtausends.

Wenn darüber nachdenkt ist die deutsche Gesellschaft nicht so weit entfernt von der Unterdrückung von Frauen, wie einem manchmal weisgemacht werden soll. Es war zwar subtiler, als die Unterdrückung z. B. im Iran, aber dennoch kann man Ähnlichkeiten erkennen.

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Offensichtlich rechtswidrige Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg zur Räumung der Ortslage Lützerath vom 20.12.2022 – #Lützerath #Lützibleibt #Klimaschutz

Der Kreis Heinsberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, welche den Aufenthalt in Lützerath auf bestimmten Grundstücken verbietet.

Habe denen heute mal geschrieben:
Guten Tag,

gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz ist Ihr Rechtsakt bzgl. Lützerath offensichtlich nichtig.

VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
„(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“

Erst einmal wird von „Überschaubare Zukunft“ geschrieben, obwohl die Braunkohle unter ehemals Immerath noch länger ausreicht, also derzeit kein akuter Handlungsdruck besteht, somit kann auch die Energieversorgung nicht gefährdet sein, was ebenfalls als Rechtsfertigungsgrund angeführt wird.

Wenn es wirklich um die „Sicherstellung der Energieversorgung“ ging, hätte man im Umfeld von Lützerath nicht bereits in der aktuellen Versorgungskrise Windräder abgebaut, die derzeit bei der Energieversorgung unterstützen könnten.

Außerdem kann man den Gutachten entnehmen, das Lützerath für die Energieversorgungen nicht geräumt wird, sondern weil eine Halbinsel angeblich geologisch nicht stabil wäre. Das heißt es geht hier ausschließlich um den mangelnden Willen von RWE nach dem Abraum zu stabilisieren, obwohl das technisch machbar wäre. Wobei dies zum derzeitigen Zeitpunkt noch unerheblich ist, weil gar nicht so viel Braunkohle abgebaut wurde, dass bereits eine Insellage bestünde. Es geht hier um die bequemste und billigste Lösung für RWE und nicht das, was für die Allgemeinheit am Besten wäre. Das überwiegende öffentliche Interesse ist Klimaschutz, weil jegliche Freisetzung und Verzögerung zu Schädigungen führt (Dürre, Waldbrand, Überschwemmung uvm.). Das heißt gegen eine lebensbedrohliche Krise wird nicht das notwendige getan.

Die Argumentation zu Klimaschutz und Braunkohle ist natürlich nicht nachvollziehbar. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zu Klimaschutz vertraglich verpflichtet, verfehlt allerdings diese Ziele krachend. Maßnahmen zur Abhilfe sind nicht in Sicht.

Die Behauptung von unwesentlichen Beiträgen wird gerne von Behörden angeführt, wird dadurch aber nicht richtiger. Es gibt keine Geringfügigkeitsschwelle für CO2. Das heißt im Umkehrschluss, dass jede Vermeidung relevant ist, besonders wenn diese, wie bei RWE im durchaus erheblichen Umfang erfolgen.

Weiterhin verstößt das Vorhaben gegen VwVfG § 44
„(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
[…]
6. der gegen die guten Sitten verstößt.“

Die Schädigung des Klimas verstößt klar gegen gute Sitten. Dies wurde zuvor bereits dargelegt. Schließlich betrieben nicht ohne Grund viele Firmen intensives Greenwashing, um dies zu verschleiern. Ebenfalls hat das BVerfG Klimaschutz als Grundrecht festgestellt, allerdings wurde der Klimaschutz und die Auswirkungen auf die Einhaltung der 1,5°-Grenze bei sämtlichen Entscheidungen nicht berücksichtigt, sondern ausschließlich die finanziellen Interessen von RWE.

Die rechtswidrige Allgemeinverfügung verstößt zudem gegen die UN-Konvention bzgl. der Rechte von Menschen mit Behinderung, der Text nicht einfach maschinenlesbar ist.

Davon abgesehen verstehe ich auch die Eile nicht, RWE könnte durchaus an anderer Stelle weiter baggern und erst einmal abwarten.

Weiterhin verweise ich auf das angehängte Dokument, welches weitere Verstöße aufführt.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort

Lützerath

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#Foodporn: Currywurst, Pommes, Mayo, Krautsalat – #Kunst

Und nun mal zu etwas völlig anderem.

Die meisten essen Currywurst nur an der Pommesbude, kann man natürlich machen. Es geht aber auch selbst gemacht, da Currysauce wirklich extrem einfach ist und schnell. Man braucht quasi nur eine Packung passierte Tomaten und ein paar Gewürze. Zusammenrühren aufkochen, fertig ist die Sauce. Hier kann man dann auch etwa noch Knoblauch oder andere Gewürze ergänzen. Etwa zu Weihnachten Lebkuchengewürz.

Und wenn man dann noch Lust hat, kann man das schön auf dem Teller drapieren. Hier etwa mit dem knackig frischen Krautsalat und der Grillwurst von Hemink.

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#Köln: Schrittgeschwindigkeit 5 km/h – #Autokorrektur

Auf der Fläche vor dem HBF hat man in Köln die Schrittgeschwindigkeit auf 5 km/h begrenzt. Es gibt andere Stellen, welche das anders definieren, aber das Schild ist ziemlich eindeutig und sollte aus meiner Sicht an jeder Schule stehen.

Ein Problem habe ich da allerdings, wenn ich zu Fuß unterwegs bin laufe ich eher 6 km/h, ob man da jetzt wohl ein Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommt? Schließlich überschreite ich die Geschwindigkeit um mind. 20 %, andererseits wäre es schon schön wenn man als Gehender ein Bußgeld bekäme, weil es einfach eine witzige Story wäre. Wäre vielleicht sogar etwas für die versteckte Kamera.

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Testet #Wissing #Cannabis? – #RAFDP #Klimaschmutzlobby #AKW #Verkehrswende #Tempolimit

Wissing äußerte sich heute morgen im NRZ-Interview sehr seltsam. Gegen ein Tempolimit führt er an, dass dies nicht im Koalitionsvertrag stünde zugleich will er aber die Laufzeit der AKW verlängern. Angeblich wegen Klimaschutz, aber auch AKW stehen mit ziemlicher Sicherheit nicht im Koalitionsvertrag.

Richtig Bizarr wird es, wenn er die Einsparung für den Klimaschutz durch ein Tempolimit für zu gering hält, aber AKW würden es voll bringen. Er will also scheinbar Einsparungen um viele Jahre Verzögerung.

Ein Tempolimit würde sofort Erdgas einsparen, weil Raffinerien dieses für viel Wärme und Strom benötigen. Weniger Kraftstoffverbrauch heißt sofort auch weniger Erdgasverbrauch in den Raffinerien.

Mir stellt sich bei dem Interview die Frage, was einen Minister zu derartig populistischen faktenwidrigen Behauptungen animiert. Ist er nun ein Querschwurbler oder nimmt er Drogen? Irgendwie verstehe ich das nicht.

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Petition: Verpflichtende Nachschulung für Autofahrende (alle fünf Jahre) – #Verkehrswende

Es wird Zeit dafür, dass Autofahrende regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Dazu passend gibt es die Petition:
Verpflichtende Nachschulung für Autofahrende (alle fünf Jahre)

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Herrchen, Frauchen und Diverschen – #Gendern

Bei Hunden spricht man von Herrchen und Frauchen, wenn man die Person bezeichnen will, welche mit dem Hund unterwegs ist. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie man das bei Menschen bezeichnet, die sich weder dem einem noch dem anderen zugehörig fühlen. Man spricht hier ja bekanntlich von Divers. Würde man dann schlussfolgern, dass die richtige Bezeichnung Diverschen ist?

Wobei, wenn man ja die Person als Mann oder Frau einstuft, es dann ganz korrekt eigentlich nicht Herrchen, sondern Männchen heißen müsste. Dann würde Diverschen sicherlich dazu passen. So stellt sich die Frage, ob es eher analog zu Frau und Frauchen ist oder zu Mann und abweichen Herrchen.

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#Greenwashing durch Wasserstoff Kompass – #Klimaschutz #Klimaschmutzlobby

Bei Twitter stieß ich auf den sogenannten Wasserstoff Kompass und angeblicher Klimaneutralität im Flugverkehr.

Was auf der Seite und einer PDF-Datei stand war nicht so richtig plausibel. Einerseits stand da etwas in der Art, dass Flugverkehr klimaneutral werden könne bis 2050 und dann auch wieder nicht bzw. das übliche CO2-neutral.

Gleichzeitig wurde angedeutet, dass Wasserstoff klimaneutral wäre. Ich persönlich empfinde solche Semifakten, welche durchschnittliche Menschen nicht durchschauen können, wesentlich gefährlicher als die klar erkennbaren Lügen der Klimaerwärmungsleugner. Und natürlich können die meisten ohnehin nicht den Unterschied zwischen CO2-neutral und klimaneutral erkennen, zumal es von der Flugbranche immer wieder vermischt wird.

Man hat sich zwar Gedanken gemacht, so stimmt es natürlich, dass eine Brennstoffzelle keine Stickoxide emittieren würde, weil keine Verbrennung stattfindet, wobei das anders formuliert wurde. Ebenfalls ist es möglich die Wahrscheinlichkeit für Kondensstreifen zu reduzieren, weil diese Kristallkeime benötigen.

Was aber nicht plausibel ist, dass man das Wasser aus der Brennstoffzelle flüssig abtropfen will. Dafür dürfte die Durchsatzrate für Wasser einfach zu hoch sein, um es abtropfen zu können. Hier besteht erheblich Gefahr, dass sich größere Eisbrocken bilden, welche tödliche Geschosse darstellen. Aber selbst wenn das gelänge ist auch bei den Temperaturen in Flughöhe immer noch ein Teil des Wassers gasförmig und entweicht auch so. Wobei das Wasser die Maschine sicherlich nicht mit ca. -60 °C bis -80 °C verlässt, also einen deutlich höheren Dampfdruck hat. Das heißt es bleibt Wasser in der Atmosphäre und ohne Kondensationskeime verweilt dieses extrem lange dort. Scheinbar ist denen nicht bekannt, dass nicht nur Wolken eine Rolle spielen, sondern auch Wasser selbst.

Dabei müsste man mit naturwissenschaftlichem Studium, insbesondere in der Chemie eigentlich wissen, dass Wasser eine ziemlich starke IR-Bande hat, weshalb man die Proben trocknen muss. Weiterhin sollte eigentlich bekannt sein, dass der natürliche Wasserkreislauf für einen natürlichen Treibhauseffekt sorgt. Sprich ohne gasförmiges Wasser in der planetaren Grenzschicht wäre es deutlich kühler. In der Flughöhe ist es dagegen normalerweise, trocken wird nun über einen Wasserstoffantrieb noch mehr Wasser eingebracht, so ändert sich das. Da Wasser von UV-Licht gespalten wird und OH-Radikale entstehen, könnte sich das zudem auf die Ozonschicht auswirken.

Somit reduziert Wasserstoff zwar die Klimawirkung von Flugverkehr, Klimaneutral kann dieser aber niemals sein, egal wie man es dreht und wendet.

Was der Wasserstoffkompass gar nicht berücksichtigt zu haben scheint ist die lange Nutzungszeit von Flugzeugen, sodass eigentlich schon heute Wasserstoffflugzeuge verfügbar sein müssten, stattdessen setzt man auf die nur CO2-neutrale und eventuell mit etwas weniger Nebeneffekten behafteten SAF, die aber immer wieder so mit anderen Informationen vermischt werden, als wäre das klimaneutral.

Bin mal gespannt, wann die ersten Menschen von Eisbrocken aus Wasserstoffflugzeugen erschlagen werden.

Nachfolgend noch einige kommentierte Zitate aus dem PDF-Vortrag.

„Nicht-CO2-Effekte wie Wolkenbildung insb. durch Rußpartikel und freigesetzte NOX interagieren stark mit dem Klima und erhöhen die Klimawirksamkeit auf das Dreifache relativ zu den reinen CO2-Emissionen.“
Die Begriffswahl „Interagieren“ finde ich gewagt. Die Stoffe interagieren mit den chemischen physikalischen Rahmenbedingungen der Atmosphäre, aber sicherlich nicht direkt mit dem Klima, da Klima quasi der langfristige Trend aus dem Wetter ist.

„Wegen der Nicht-CO2-Effekte erreicht CO2-neutrales Kerosin allein keine Klimaneutralität.“
Der Satz ist irgendwie etwas komisch formuliert, man könnte auch einfach klar sagen, dass CO2-neutral halt nicht klimaneutral ist.

Natürlich stand im Vortrag auch das Übliche zu besseren Flugzeugen usw., was auch in Hinblick auf Lärmschutz schon seit Jahrzehnten behauptet wird, aber völlig durch das „Wachstum“ des Flugverkehrs zunichte gemacht wird.

„Da sich die Eiskristalle in Kondensstreifen an Rußpartikeln formen, ist eine geringere Klimawirkung bei weniger Eiskristallen naheliegend.“
Eiskristalle formen sich an Kondensationskeimen, dies muss nicht unbedingt Ruß sein. Wenn man den Effekt der Wolken betrachtet ist das sicherlich der Fall, wenn man Wasserdampf betrachtet kann das schon anders aussehen.

Zu SAF steht dann
„Es entstehen vermutlich mehr NOX-Emissionen und größere Wassertröpfchen als bei Kerosin. Letztere haben aber eine stark kürzere Lebensdauer.“
Die Zukunft der Menschheit auf Vermutungen zu setzen erscheint nicht sonderlich seriös. Das sollte man dann doch mal experimentell bestätigen. Zudem wird Kerosin und SAF direkt in der Turbine verbrannt, das heißt, die Turbine zerschlägt und verwirbelt die Tröpfchen.

Zu Batterien schreibt man:
„Die niedrige Energiedichte macht eine vollständige Direktelektrifizierung nur für kurze Strecken attraktiv.“
Was man hier unter kurze Strecken versteht habe ich nicht erkennen können. Und was Attraktiv angeht, so ist dies wohl primär eine Kostenfrage.

Später geht es weiter mit Greenwashing:
„Bei nahezu vollständig klimaneutralem Fliegen müssen ohnehin alle Flugzeuge SAFs verwenden“
SAF sind definitiv nicht nahezu vollständig klimaneutral, zumal wie oben geschrieben einiges sogar nur Vermutungen der Verfassenden sind.

Man rechnet sich hier etwas schön und betont zugleich den Wachstumskurs.

Beteiligt sind hier die RWTH Aachen, die DECHEMA und ACATECH. Da erwartet ich dann noch keine Schönfärberei und Spekulation was möglich ist, sondern eine fundierte wissenschaftliche Analyse. Viele der Parameter sind ja bekannt, man kann also durch aus berechnen wie viel gasförmiges Wasser der Flugverkehr zukünftig in die Atmosphäre trägt. Aber der Aufbau der Atmosphäre wird nicht einmal erwähnt, obwohl dies natürlich eine Rolle spielt.

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Geschäftsidee: Wasserentspannungsmittel – #Esoterik #Homöopathie

Wasser ist oft ziemlich angespannt, aber das muss nicht so sein, man kann dem Wasser diese Anspannung nehmen, um richtig genial relaxtes Wasser zu erhalten.

Wenn man ein Glas vollständig mit angespanntem Wasser füllt, sieht man das deutlich an einer Wölbung. Das sich bei angespanntem Wasser die Anspannung überträgt erscheint für manche offensichtlich zu sein.

Es gibt da natürlich spezielle Mittel um dem Wasser die Anspannung zu nehmen. Das schöne ist, dass davon oft schon ein Tropfen reicht.

Ich könnte natürlich Wasserentspannungsmittel verkaufen, wäre aber nicht billig, natürlich werde ich das nicht machen. Wäre ja noch schöner, wenn ich das Geheimnis verraten würde …

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#Ferrero will Wald roden für Mon Cheri – #Klimaschutz #Umweltschutz

Wald roden für Süßkram? In Kurzfassung hat Ferrero genau das vor. Außer Boykott der Produkte kann man natürlich noch eine Einwendung verfassen. Eine Anregung findet sich hier. Die Einwendung geht auch nur per Email.

Im StAnz Hessen 46/2002 findet sich das „Vorhaben der FERRERO OHG mbH, 35260 Stadtallendorf„, auf der Seite 1266.

Meine Einwendung

Da das Vorhaben, wie nachfolgend ausgeführt, überaus fragwürdig ist, ist ein vorzeitiger Baubeginn abzulehnen. Gefällte Bäume können nicht wieder hergestellt werden, es dauert Jahrzehnte bis kleine Bäume die gleiche klimatische und ökologische Leistung bereitstellen. Von der Klimakrise, dem Artenschwund und den vielen anderen bisher unbewältigten Auswirkungen sind alle Menschen dieser Welt persönlich betroffen.

Die Rodung von über 3 ha Wald ist bereits aus Klimaschutzgründen abzulehnen. Es gibt keine Gerinfügigkeitsschwelle für CO2, das verbindlichen Pariser Klimaabkommen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts legen klar dar, dass wir Klimaneutral werden müssen, weder der Bau, noch die Produktion ist klimaneutral. Das heißt es muss genau beziffert werden, welche Ausstoß das Vorhaben bedeutet und wie dies kompensiert wird. Nicht nur für CO2, sondern für alle Treibhausstoffe, die durch das Vorhaben entstehen oder freigesetzt werden. Dies fängt bereits beim verwendeten Zucker an, der oft klimaschädlich hergestellt wird bis hin zu Transporten. Eine Klimabilanz fehlt in den Unterlagen, ebenfalls fehlen Ausführungen, wie dies vollständig klimaneutral erfolgen soll.

Süßkram ist belegt gesundheitsschädlich, diese Auswirkung auf den Menschen ist nicht ausreichend geprüft worden.

Weiterhin ist Flächenfraß die typische Billiglösung von Firmen, welche nicht in die Höhe oder Tief gehen wollen, obwohl dies möglich wäre, was für die Firma teurer wäre, aber für die Allgemeinheit ist so oder so eine Ausweitung auf der bestehenden Fläche günstiger.

Versiegelter Boden ist im Gegensatz zu unversiegelten Boden keine CO2-Senke.

Das Vorhaben kann eine Verschlechterung der Wasserqualität verursachen. Dies verstößt klar gegen die EU-WRRL. In den Unterlagen konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, das zu keiner Verschlechterung der Wasserqualität kommt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Rüstungsaltlasten aus dem zweiten Weltkrieg, welche sich noch immer teilweise im Boden befinden. Weder im Trinkwasser noch im Wasser für die Produktion will jemand krebserregende Nitroaromaten haben. Davon abgesehen verringert bereits eine großflächige Versiegelung die Grundwassermenge, was ebenfalls gegen die EU-WRRL verstößt, zumal durch zunehmende Dürren die Grundwasserpegel sinken werden. Die Auswirkungen der Klimaerwärmung im schlimmsten Falle wurden gar nicht betrachtet. Es kommt hierbei u. U. auf jeden unversiegelten Quadratmeter an.

Auch besteht eine Gefährdung bei Baugruben für das Grundwasser, besonders wenn sich Altlasten im Bereich befinden sollten, selbst eine umfangreichere Bodensondierung kann nicht alle Altlasten finden.

Das gegen das BNatSchG verstoßen wird, versteht sich von selbst. die Maßnahmen ist vermeidbar, wenn man die Produktion nicht ausweiten will, aber selbst wenn man diese ausweiten wollte, ginge es ohne Flächenfraß. Ist halt bloß die Geiz-ist-Geil-Mentalität von Firmen, dass man Flächen frisst anstatt die vorhandene Fläche effektiver zu nutzen. Warum dies nicht gehen sollte, wird nicht in ausreichender Form dargelegt, sodass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.

Die Lagerung von Gefahrstoffen, wie Ethanol, geht mit Explosionsgefahren und in Hinblick auf Dürren und Waldbrände auch mit erheblichen weiteren Gefahren einher, die nicht erkennbar ausreichend analysiert wurden, obwohl dies als notwendig erscheint.

Das Vorhaben ist unlogisch oder vorsätzlich schwammig formuliert, sodass es im Endeffekt um eine Produktionsausweitung gehen dürfte, vielleicht nicht für das Produkt Mon Cheri, aber für andere Produkte, dies ginge allerdings wiederum mit mehr Verkehr einher, was zu einer höheren Umweltbelastung führt. Die Lärmwerte im Umfeld liegen wie überall in Deutschland über den Grenzwerten der 16. BImSchV, den einzigen Lärmgrenzwetten für Straßenlärm. Das heißt werden die Grenzwerte überschritten, würde dies auch bedeuten, dass eine Auswertung der Produktion unter dem offensichtlichen Deckmantel zu mehr Verkehr führt, was man in einem entsprechenden Verkehrsgutachten darlegen muss, damit die Bevölkerung auch klar erkennen kann, welche Auswirkungen das Vorhaben haben wird.

Die Hitzeauswirkungen vor Ort werden nicht betrachtet, obwohl bekannt ist, dass versiegelte Fläche zu einer Aufheizung führt, welche für Menschen eine höhere Todeswahrscheinlichkeit bedeutet und zudem eine höheres Risiko für Waldbrände verursacht.

Nicht eingegangen wird auf die zusätzliche Mikroplastik-Feinstaub-Belastung durch den Reifenabrieb durch die zusätzlichen Transporte in Folge der offensichtlich geplanten Produktionsausweitung, die nicht wirklich kaschiert wird. Wenn die Behörde das bewusst übersieht, dass es genau darum geht, würde diese rechtswidrig handeln, womit eine Genehmigung nichtig wäre und jederzeit vor Gericht gekippt werden könnte.

Insgesamt wirft das Vorhaben viele Fragen auf, die in Summe eine Genehmigung höchst fraglich erschienen lassen und zuerst geklärt werden müssen.

Ergänzungen behalte ich mir explizit vor.

Dass das Amtsblatt kopiergeschützt ist, halte ich im Übrigen ebenfalls für überaus fragwürdig, dass man so weder Aktenzeichen noch andere Details kopieren kann, was für Fehler sorgen könnte, welche Einwendungen unberücksichtigt lässt. Man könnte hier auch Vorsatz unterstellen.

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#Bahn-Verarsche bei Ausfällen – #Bahnsinn

Was mich bei der Bahn extrem nervt ist das Verhalten bei Sondersituationen. Es wird nicht vernünftig und zuverlässig informiert. Oft ist es so, dass sich eine kleine Verspätung zu immer größerer Verspätung aufbaut oder Züge dann plötzlich ganz ausfallen.

Dies belege ich nachfolgend mal an dem Beispiel Jüchen. Dort stand ich nämlich ziemlich lange weil die Bahn mies informierte. Züge wurden immer wieder angekündigt und fielen dann Plötzlich aus. Es war eine richtige Verarsche Seitens der Bahn und das ist ärgerlich, weil man ständig vertröstet wird.

Für 16:04 angekündigt aber noch nicht da um 16:05

Um 16:17 findet man in der Bahn-App dann 16:39

Um 16:39 ist der Zug noch immer angekündigt

Um 16:42 fällt er plötzlich aus, obwohl der vorhergehende ebenfalls schon ausgefallen ist.

Gleiches Spiel auch mit dem theoretisch um 16:01 fahrenden, der erst viel Verspätung hatte

Und dann plötzlich ausfiel

Wenn man von vornherein sagt fällt aus, kann man sich nach Alternativen umsehen, wenn aber erst angekündigt wird und sich dann die Verspätung ändert und plötzlich ganz ausfällt ist das einfach eine Verarsche.

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#Duisburg: Fahrradrampe – #Autokorrektur

Zur Abwechselung mal etwas Positives aus Duisburg. Am Goerdeler Park am HBF befindet sich zumindest an einer Stelle eine Fahrradrampe an der Treppe. Das heißt man ist nicht auf technische Hilfsmittel angewiesen und muss das Fahrrad auch nicht tragen.

Ich würde mir an jeder Treppe so eine Fahrradrampe wünschen. Insbesondere in Bahnhöfen, wäre das für Pendelnde recht hilfreich und auch deutlich sicherer.

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#Duisburg: Nächste Stümperbaustelle – #Rheinhausen

So langsam bin ich es echt leid, egal wohin man in Duisburg geht, überall miserabel eingerichtete Baustellen/Absperrungen. In diesem Fall sogar mit Gefährdung durch gefährliche Hindernisse auf dem Radweg, was sowohl für Radfahrende, wie auch Gehende gefährlich ist und zudem Hindernisse auf dem Gehweg.

An der Stünning-Kreuzung in Rheinhausen wurde ein Überweg für Gehende abgesperrt. Gründe dafür sind nicht erkennbar. Die Beschilderung weist auf eine nicht vorhandene Baustelle hin. Ob die Absperrung überhaupt gerechtfertigt ist, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht hat man auch zu früh aufgebaut oder noch nicht abgebaut. Die Gründe für diese unnötige Umwege erzeugende Absperrung ist allerdings erst einmal nebensächlich. Was zählt ist die Errichtung von den Verkehr (hier Rad- und Fußverkehr) gefährdenden Hindernissen im Sinne des § 315b StGB, da der Radweg für abbiegende Radfahrende vollständig blockiert ist, dies vor dem Abbiegen (von der Moerser Straße in die Asterlager Straße) aber nicht erkennbar ist. Ob dies auch auf der anderen Seite (Friedrich-Ebert-Straße in Moerser Straße) der Fall ist konnte ich nicht richtig erkennen. Radfahrende können hier schwer stürzen, auch auf die Fahrbahn, sodass ein Unfall hier tödlich ausgehen könnte. Wobei dazu grundsätzlich ja bereits der Sturz reichen würde, um tödlich zu Enden. Diese Behinderung kann auch dazu führen, dass Radfahrende, welche die Stelle bereits kennen, illegal auf den Gehweg ausweichen und dadurch Gehende gefährden.

Weiterhin hat man durch das Baustellenschild an der Moerser Straße den Gehweg vollständig blockiert, obwohl die Vorgaben für Baustellen klar sagen, dass dies so nicht zulässig ist. Dadurch müssen Gehende auf den Radweg und näher an die KFZ, zumindest handelt es sich hier um eine Verkehrsbehinderung. Da derzeit ja gegen die „Letzte Generation“ wegen Nötigung ermittelt wird, weil diese Fahrbahnen blockiert haben, sollte eine derartige Gehwegblockade durch ein Schild ebenfalls unter diesen Straftatbestand fallen, denn schließlich gehört auch der Gehweg im rechtlichen Sinne zur Straße. Die unterste Mindestbreite für Gehwege in Baustellen beträgt m. W. 1 m. Auch der Radweg hat eine Mindestbreite, die eingehalten werden muss. Somit hätte das Schild nur am Rand der Fahrbahn rechtskonform aufgestellt werden dürfen.

Verantwortlich nach meiner Ansicht sind die genehmigende Stelle bei der Stadt Duisburg und die Firma VT-Ripkens. Nach eigenem Bekunden überprüft die Stadt Duisburg Baustellen teilweise bei Einrichtung, was hier offensichtlich nicht passiert zu sein scheint, denn ansonsten wäre zumindest das fehlerhafte Baustellenschild aufgefallen, es sei denn die Stadt Duisburg hätte dies rechtswidrig derartig genehmigt. Die Firma hat diese Baustelle den Schildern nach, eingerichtet. Dabei aber scheinbar nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen.

Nach den einschlägigen Vorgaben/Empfehlungen für Baustellen ist die Absperrung und Beschilderung in der dokumentierten Form klar rechtswidrig.

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#Kiel eine Fahrradstadt? – #Fahrrad #Autokorrektur

Kiel hat zumindest in einigen Bereichen der Innenstadt schöne Infrastruktur für Fahrradfahrende. Nachfolgend mal einige Impressionen.

Baustellenführung bei der Radfahrende mitgedacht werden.

Ein geschützter/baulich getrennter Fahrradweg.

Parkplätze für Fahrradfahrende.

Fahrbahn wird zum Radfahrstreifen und alte Radwege zu Gehweg, mehr Platz für Fahrradfahrende und Gehende

Wirklich schöne breite Schutzstreifen.

Zwar m. W. kein offizielles Schild, aber durchaus eine gewisse Wertschätzung finde ich.

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#Klimaschutz im Dienst – #Fahrrad #Gratismentalität

Im Privaten ist mir Klimaschutz sehr wichtig und folglich auch im Dienst. Aus diesem Grund reichte ich eine Petition ein, welche erstens die anteilige Erstattung von Zeitkarten und eine Anpassung der Erstattung für die Nutzung von Fahrrädern.

Man hat zwar das Bundesreisekostengesetz angepasst und Dienstreisen insgesamt klimafreundlicher gemacht, allerdings war ich mit der Antwort des BMI auf meine Petition nicht zufrieden.

So schreibt man:
„Grundsätzlich ist es Dienstreisenden zuzumuten, eine privat beschaffte Zeitkarte bei einer Dienstreise ohne Anspruch auf Kostenerstattung mitzubenutzen, da ihnen durch die Dienstreise keine höheren Aufwendungen entstehen. Hinzu kommt, dass sich der Dienstherr über rabattierte Behördentickets und ggf. auch Zuschüsse hierfür bereits an den Kosten beteiligt. Eine reisenkostenrechtliche Erstattung privater Zeitkarten kommt daher nicht in Betracht.“

Da sind aus meiner Sicht bereits mehrere Punkte nicht stimmig.

1. Muss man sich überhaupt für den ÖPNV entscheiden, dass heißt wenn man mit dem Auto fährt hat man kein Ticket, was mitbenutzt werden kann und nimmt dann ggf. für Dienstreisen ein dienstliches Fahrzeug. Bei einer anteiligen Erstattung würde der Anreiz steigen sich überhaupt eine Fahrkarte zu holen.
2. Es gibt zwar sogenannte Jobtickets, diese sind zwar günstiger haben aber auch Nachteile, weiterhin gilt das nicht überall. So hatte ich lange Zeit eine Bahncard 100 als Fernpendler. Die wurde auch regelmäßig bei Dienstreisen in Anspruch genommen und die ist nicht billig. Ein Rabattversion von dieser gab und gibt es nicht.
3. Wenn sich die oben erwähnte Bahncard 100 vollständig amortisiert hätte, dann hätte man diese erstattet bekommen. Das heißt bei der Bahncard 100 könnte eine anteilige Erstattung durchaus den Erwerb fördern und damit dem Staat sogar Geld sparen.

Sehr heftig fand ich folgende Passage bzgl. höherer Entschädigung für Fahrradnutzung:
Ein Anpassung an die Wegstreckenentschädigung ist mangels tatsächlich entstandener Kosten bei einer Fahrradnutzung rechtlich nicht möglich. Denn, wie erwähnt, stellt das Reisekostenrecht ein Erstattungsrecht dar und ist keine Instrument zur Schaffung von Anreizen oder zur Belohnung von politisch erwünschtem Verhalten.“

Das muss wohl diese Gratismentalität sein, von der man immer spricht. Denn auch hier gibt es mehrere Punkte, die wohl nicht bedacht wurden.
1. Die Fahrradnutzung ist nicht kostenlos. Die Anschaffungskosten können durchaus erheblich sein. Außerdem spart die Nutzung des Fahrrads auch Infrastrukturkosten.
2. Es gibt Instandhaltungskosten und Kosten für entsprechende Bekleidung.
3. Bei E-Bikes usw. kommen Stromkosten hinzu.
4. Man verbrennt natürlich Kalorien, wenn man ein Fahrrad nutzt. Und Nahrung ist nicht billig.
5. In NRW gibt es bereits eine Erstattung je Kilometer, die teilweise sogar günstiger käme als eine Pauschale.

Irgendwie ist die Argumentation nicht schlüssig.

Angeblich soll das Reisekostenrecht bereits auf klimafreundliche Mobilität ausgerichtet sein. Ich bin mir da nicht sicher, wäre sicherlich Interessant hier mal Zahlen zu Kilometern mit dem KFZ und der Bahn zu vergleichen.

Ich persönlich entscheide mich so oder so eher für Bahn und Fahrrad, allerdings weiß ich natürlich nicht, wie das bei anderen aussieht.

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Frieren für Raser und Vielflieger? NEIN DANKE! – #Klimaschutz #Fluglärm

Die Aufforderungen zum Gas einsparen sind lächerlich.

Man solle für die Industrie Gas einsparen?

Solange es kein deutliches Tempolimit und eine Reduzierung der Flugverkehrs gibt, bin ich nicht bereit Gas zu sparen, nur damit andere es weiter verschwenden können. Entweder wird überall eingespart oder man entlarvt sich mit solchen Forderungen der Heuchelei.

Die Raffinerien werden zumindest teilweise mit Gas betrieben, sehr viel Gas, der Verbrauch der Erzeugnisse wird u. a. durch Flugverkehr und KFZ-Verkehr verursacht. Hier ließe sich durch eine Reduzierung von Flugverkehr und ein Tempolimit erheblich Gas einsparen. Weiterhin wird zum Cracken Wasserstoff genommen, den die Industrie aus Erdgas gewinnt. Ebenfalls wird bei Transport usw. Energie verbraucht. Sprich, man könnt sofort mit wenig Aufwand signifikant Gas einsparen, tut es aber nicht.

Man nimmt also weder die Energiekrise noch die Klimakrise ernst und entlarvt sich mit solch lächerlichen Appellen selbst. Wer Gassparen fordert, MUSS auch Tempolimit und Flugeinschränkungen fordern! Tut aber gerade die CDU nicht, sprich es geht hier nur darum, dass wir für die Wirtschaft frieren sollen, damit diese weiterhin Geld scheffeln können.

Frieren für Raser? NEIN DANKE!
Frieren für Flugverkehr? NEIN DANKE!

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#Bahn zu optimistisch und pessimistisch – #Bahnsinn

Mal wieder etwas aus meinen Erfahrungen mit der BahnApp.

Manchmal hat man den Eindruck, dass die sehr sarkastisch ist oder ziemlich pessimistisch. Etwa wenn man eine Umsteigezeit von 37 Minuten als „Anschluss vsl. erreichbar“ bewertet:

Bei Verspätung zeigte die App dann 0 Minuten Umsteigezeit an, obwohl eindeutig klar ist, dass man den Anschluss nicht mehr bekommen wird.

Aber scheinbar kann die App erst die Umsteigezeit berechnen, wenn klar ist, wann der Anschlusszug abfährt. Dass die Bahn dann aber meint, dass man den Anschluss vsl. nicht erreichen wird, obwohl ganz klar ist, dass es unmöglich ist den zu erreichen, das ist dann mal wieder unverständlich. Da sollte dann klar stehen: „Anschluss nicht erreichbar“

Mehr Klarheit tut hier Not.

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#Duisburg: Roller, die im Rhein landen wollen?

Überall stehen diese Escooter auf Rad- und Gehwegen rum. Letztens sah ich diese auch auf der Brücke der Solidarität.

Das fragt man sich, ob die Firmen nichts aus den Vorfällen in Köln gelernt haben. Schließlich kann es sehr schnell passieren, dass die im Rhein landen, wenn diese auf der Brücke stehen. Zumal die Streben im Geländer recht weit auseinander sind. Könnte mir sogar vorstellen, dass der Roller durchpassen würde.

Zudem frage ich mich, warum die Roller mit auf der Brücke gestoppt wurden. Das erscheint nicht gerade logisch, weil man ja noch auf die andere Seite muss. Oder war der Akku leer?

Eine Gefahr für den Rhein und den Gewässerschutz sind die aber auf jeden Fall und Verkehrshindernisse auf dem eh schon schmalen Weg mit vermutlich zu niedrigem Geländer ebenfalls.

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#Umweltschutz und Herr der Ringe – #LOTR #HerrDerRinge #Naturschutz #Klimaschutz

Ich sehe mir gerade mal wieder die Herr der Ringe Trilogie an. Sowohl in den Büchern, wie auch den Filmen spielt die Landschaft und Natur eine heimliche Nebenrolle, aber da ist eigentlich noch deutlich mehr zu erkennen. Mein Eindruck ist das Tolkien, dass Tolkien eine Botschaft für Naturschutz bzw. Umweltschutz in den Bücher versteckt hat. Aber scheinbar, bin ich da nicht der Einzige, der das so sieht. So gibt es hier einen der Tolkiengesellschaft oder auch hier.

Die Bücher beginnen im Shire, der schönen grünen friedlichen Welt der Hobbits. Die Hobbits leben, wenn man so will im Einklang mit der Natur in ihren Wohnhöhlen.

Die Elben leben im Einklang mit der Natur, was man an der fast schon organischen Architektur sieht. Aber auch an den weichen Gewändern, die an Wasser erinnern.

Mordor ist ein vulkanisches Ödland, über dem dunkle Wolke schweben. Im Feuer des Vulkans wurde der Ring geschmiedet, der Habgier und Niedertracht weckt. Mordor ist eine ziemlich deutliche Metapher für die Industrialisierung, was zumindest in den Filmen sich auch in Begrifflichkeiten niederschlägt. So ‚reden‘ Sauron und Saruman von ‚Industry‘ und ebenfalls fallen Begriffe wie ‚Metal‘ und ‚Wheels‘. Dazu kommt, dass Saruman Isengard kahl schlägt, um die Bäume zu nutzen für die Waffenherstellung. Industrie vernichtet Natur.

Die Ents als Baumwesen, symbolisieren klar die Natur und Bäume. In dem Fall aber Bäume, die sich wehren und nicht für Straßen usw. verschwinden. Die Zwerge stehen zwar auch für das Gute, sind aber zum großen Teil ausgestorben, weil sie zu gierig waren und zu tief gruben.

Man gewinnt den Eindruck, dass Tolkien eine tiefe Wertschätzung für Natur hatte und die Industrie mit allen ihren negativen Auswirkungen als das Böse sah. Ich frage mich, wie er sich heute zu Klimaschutz äußern würde. Und ich meine, das sieht man auch ohne sich tief mit Tolkien zu befassen. Es fällt auf, wenn man die Filme sieht.

Wenn man die Rollen dann auf die aktuellen Konflikte überträgt, etwa Klimaschutz vs. RWE oder SPD/CDU mit ihrer Osttangente vs. Natur, was ergäbe das wohl?

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Fahrradabstandhalter für 1,5 m Mindestabstand – #Autokorrektur

Schon länger überlege ich, wie man das mit dem Mindestabstand am Besten macht.

Eine Kamera nach hinten und alle anzeigen, die zu dicht kamen?

Eine Poolnudel?

Oder mal eine andere Methode.

Mit der Kamera ist das gar nicht so einfach. Die muss ja gut zu bedienen sein und zugleich einen guten Blick nach vorne und/oder hinten haben. Man braucht eigentlich zwei Kameras. Und dann wäre da noch gut den Abstand dokumentieren zu können und nicht nur zu schätzen. Dazu gibt es zwar technische Hilfsmittel, allerdings muss man dafür technisch etwas begabter sein.
Zudem muss man die Kamera auch schnell wieder lösen können, wenn man das Fahrrad abstellt.

Eine Poolnudel ist sicherlich gar nicht so schlecht, wenn man die ständig einsetzt, hat aber den Nachteil, was man in Bereichen macht, in denen enge Radwege sind, wo dann noch Bäume stehen oder wenn man zum Einkaufen fährt. Nimmt man die dann mit?

Als Alternative wäre etwas gut, was man ausziehen kann, aber zugleich den Abstand sicher anzeigt. Zuerst hatte ich an einen Zeigestock gedacht, aber dann wurde mir der Tipp mit einem Selfiestick gegeben. Günstige gab es im Ein-Euro-Shop, die einen Meter lang waren. Natürlich keine so gute Qualität. Am besten wäre dann natürlich, wenn man vorne einen Wimpel oder so dran machen könnte, der auf den Abstand hinweist. Aber so etwas gibt es nicht mit Reflektormaterial. Deshalb kam ich dann darauf für die dunkle Jahreszeit erst einmal einen Stick mit einem Reflektorband für die Beine zu versehen.

Meine Beobachtung ist, dass etliche Autofahrende Angst um ihr Fahrzeug haben, es könnte also durchaus ausreichen einen Stick zu nutzen.

Es geht natürlich nobler aber wäre eine Lösung. Wobei ich jetzt doch wieder zur Kamera und dann bei Wiederholungstätern zur Abmahnung tendiere.

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Falschparken: Post/DHL, UPS, DPD, Amazon und Hermes – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg

Es ist kein Einzelfall, ständig sieht man Lieferdienste, welche auf Rad- und Gehwegen stehen und damit Menschen behindern und gefährden. Scheinbar ist der Respekt gegenüber anderen Autofahrenden größer, als gegenüber Radfahrenden und Gehenden. Erst gestern wieder einen Lieferdienst dokumentiert, Anzeige gegen Amazon geht natürlich noch raus.

Deshalb habe ich den Unternehmen mal geschrieben, die mir als Lieferdienste in den Sinn kamen.
Guten Tag,

ich fordere Sie hiermit auf es zu unterlassen auf Gehwegen und Radwegen zu parken bzw. parken zu lassen. Falls es hier interne Anweisungen gibt, funktionieren diese nicht, wie diverse Fälle belegen, die man u. a. bei Twitter sehen kann (#RuntervomRadweg #RuntervomGehweg).

Sie verletzen meine Rechte als Radfahrer und Fußgänger, behindern mich bzw. gefährden mich sogar. Erst gestern wieder von Amazon. Aber da sind alle Lieferdienste ähnlich anarchistisch veranlagt.

Ich bin es leid, dass Ihr euer rücksichtsloses Geschäftsmodell auf Kosten der Sicherheit und Gesundheit der Allgemeinheit austragt. Wenn Ihr nicht genug Zeit für Parkplatzsuche einplant ist das euer verschulden.

Zudem behindert Ihr durch euer rücksichtsloses Parkverhalten klimafreundliche Fortbewegung. Außerdem werdet Ihr nicht dafür bezahlt gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen. Oder habt Ihr etwas im Porto einen Anteil für Bußgelder bereits einkalkuliert?

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

AMAZON blockiert Gehweg vollständig und Radweg erheblich
AMAZON blockiert Gehweg vollständig und Radweg erheblich

DHL parkt rücksichtslos auf Gehweg
DHL parkt rücksichtslos auf Gehweg

HERMES-Lieferant steht auf ohnehin schon schmalen Gehweg
HERMES-Lieferant steht auf ohnehin schon schmalen Gehweg

UPS blockiert Radweg
UPS blockiert Radweg

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#LetzteGeneration: Niemand wegen Stau verfolgt – #AUTOkratie #Autopolizei #Autokorrektur

In der StVO § 11 Abs. 2 steht ganz klar, dass man wenn der Verkehr stockt oder zum Stillstand kommt und man wie bei einer Autobahn eine mehrspurige Straße hat, eine Rettungsgasse gebildet werden MUSS. Völlig unabhängig davon, ob ein Rettungsfahrzeug kommt oder nicht. Bekanntlich hatten Berliner Zeitung und DPA hier Unsinn verbreitet und den Klimaaktivisten die Schuld gegeben.

Das Rettungsfahrzeug ist wegen dem Stau zu spät gekommen, also hätten hier eigentlich diverse Autofahrende verfolgt werden müssen, welche nicht die vorgeschriebene Rettungsgasse gebildet haben. Die Polizei Berlin teilte allerdings aufgrund einer Anfrage per Frag den Staat mit, dass keinerlei Bußgeldverfahren eingeleitet worden wären.

Dies erfuhr ich per Twitter. Einmal mehr gewinne ich den Eindruck, dass Verkehrsregeln für KFZ-Fahrende nur eingeschränkt gelten. Die Rechtsdurchsetzung ist hier ganz klar mangelhaft. Keine Ahnung ob das nicht bereits Strafverteilung im Amt ist.

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#Duisburg: Podcast zur #Osttangente – #Rheinhausen #Duisport #SPD #CDU

In einem Podcast äußerte sich Norbert Bömer zur Thematik Osttangente.

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Zulässig Geschwindigkeit bei Nacht, bei Glatteis, bei Regen usw. steht nirgendwo – #Autokorrektur #VisionZero

Der nachfolgende offene Brief ging u. a. an den ADFC, VCD, Fuss e. V., ADAC, Bundesverkehrministerium, Landesverkehrsministerium NRW, AGFS NRW, DGUV, Unfallkasse NRW.

Guten Tag,

nachdem der ADAC vor kurzem in einem Artikel mal wieder populistisch für Glitzerkleidung geworben hat frage ich mich warum man nicht endlich mal eine Tabelle aufstellt unter welchen Bedingungen, welche Geschwindigkeit für KFZ noch zulässig ist.

Das ist eigentlich nicht sonderlich schwer zu berechnen, wie schnell ein Fahrzeug maximal sein darf, damit es rechtzeitig zum Stehen kommt.

Derzeit ist es morgens dunkel. Das heißt es muss immer mit dunkel gekleideten Personen gerechnet werden. Weiterhin muss mit Fahrern gerechnet werden, welche nicht sonderlich gut sehen (z. B. Nachtblindheit). Das heißt aus der Entfernung zwischen dem Erkennen einer dunkel gekleideten Person und dem Bremsweg ergibt sich die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit. Kommen Glätte oder Nässe hinzu muss folgerichtig die Geschwindigkeit weiter vermindert werden, weil der Bremsweg länger wird.

Der Rechtsrahmen ist klar, denn in § 3 StVO steht ganz klar, dass die Höchstgeschwindigkeiten nur unter günstigsten Umständen gelten.

Fakt ist allerdings, das weder Blitzer noch die Polizei die bedingungsabhängige Höchstgeschwindigkeit kontrollieren, sondern immer nur die Maximalgeschwindigkeit. Dies entspricht nicht dem Text der StVO bzw. VwV-StVO mit expliziter Formulierung von VisionZero.

Man kann hier eigentlich den Verkehrs- und Ordnungsbehörden nur mangelnden Willen unterstellen, die StVO durchzusetzen, denn derartige Geschwindigkeitsverstöße werden ständig toleriert, obwohl überhöhte Geschwindigkeit eine der beiden Hauptursachen für Tote und Verletzte ist. Dadurch wird das Strafmaß für überhöhte Geschwindigkeit auch rechtswidrig verringert.

Möglicherweise gibt es hier schon Rechtsprechung zu, die man ebenfalls auswerten kann. Denn spätestens nach einem Unfall stellt sich diese Frage. Aber VisionZero heißt ja eigentlich, dass man Unfälle verhindern will, man also auch die real zulässige Geschwindigkeit kontrolliert werden können muss.

An Schulen zu Schulzeiten gilt aus meiner Sicht zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit, gerade wenn es dunkel ist.

Auch würden durch Einhaltung und Kontrolle der Verkehrsregeln Wegeunfälle verhindert.

Es wird Zeit endlich etwas gegen Raser zu tun! Und im Dunkeln bei Glätte sind KFZ mit 50 km/h innerorts definitiv Raser.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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Wie Daniel Weißbach sich Atomkraft schönrechnet – #AKWeh #Klimaschmutzlobby

Im Sommer 2022 war ich zu einer Fortbildung im Bereich Strahlenschutz in Berlin. Dort wurde zu sogenannten Dual Fluid Reaktoren vorgetragen. Im Vortrag wurde behauptet, dass AKW in Hinblick auf die Energieausbeute günstiger wären, als Windenergie bzw. Photovoltaik. Als Quelle hierfür wurde genannt: Daniel Weißbach et. al. 2013.

Natürlich kann man derartige Literatur im Netz finden über sein Profil bei Researchgate wurde ich schnell fündig.

Der Titel lautete „Energy intensities, EROIs (energy returned on invested), and energy payback times of electricity generating power plants„, (March 2013 Proceedings of the ICE – Energy 52:210-221, DOI:10.1016/j.energy.2013.01.029)

Laut Researgate gab es 2018 eine ähnliche Publikation unter dem Titel: „Energy intensitites, EROI (energy returned on invested), for electric energy sources“ ( October 2018The European Physical Journal Conferences 189:00016, DOI:10.1051/epjconf/201818900016)

Weiterhin fand ich ein Pre-Print des Artikels auf der Homepage der gemeinnützigen Gesellschaft: Institut für Festkörper-Kernphysik, die gemäß dieser Seite keinen guten Leumund hat, was sich mit meiner ersten Einschätzung der Seriosität dieser Gesellschaft deckt.

Als Autoren werden bei der Publikation von 2013 genannt:
* Daniel Weißbach (Weitere Mitarbeiter)
* Götz Ruprecht (Institutsmitglieder)
* Armin Huke (Institutsmitglieder)
* Konrad Czerski (Institutsmitglieder)
* Stephan Gottlieb (Institutsmitglieder)
* Ahmed H Hussein (Weitere Mitarbeiter)
In Klammer finden sich die Angaben der Positionen beim IFK laut Homepage, abgerufen im Dezember 2013.

Laut der Seite ist Daniel Weißbach ein Atomphysiker, der sich in mehreren Publikationen u. a. mit Dual-Fluid Reaktoren beschäftigt hat. Nur zwei Publikationen und eine „Reply on “Comments on ‘Energy intensities, EROIs (energy returned on invested), and energy payback times of electricity generating power plants’ – Making clear of quite some confusion”“ von April 2014 beschäftigt sich mit Verhältnis von eingesetzter Energie zu genutzter.

Der Artikel beschäftigt will angeblich die Effizienz von verschiedenen Energieerzeugungsarten vergleichen. Als Ergebnis wird behauptet, das AKW, Wasserkraft, Kohle und Erdgas (im Artikel „natural gas“) in der Reihenfolgen eine Größenordnung effektiver wären, als Photovoltaik und Windenergie.

Der im Titel aufgeführte EROI ist scheinbar so eine Art Kennziffer dafür wie viel der eingesetzten Energie in welcher Energieausgabe resultiert. Allerdings müsste man dafür natürlich auch die vollständigen Werte einsetzen und nicht irgendwelche unwissenschaftlich erschwurbelten.

Da die vollständige Publikation nicht direkt zugänglich ist, nehme ich den Preprint, für die Auswertung. Der Artikel beginnt mit einigen simplen Formeln und der Definition von Größen.

Dann geht es über zu den Eingangsgrößen, wobei hier schon auffällt, dass man keine vollständigen Bilanzen zieht. So wird behauptet, dass das Land zu wenig Windenergie hätte, was zwar derzeit stimmen mag, aber nicht die zukünftige Entwicklung berücksichtigt. Wenn man einen wirklichen Vergleich ziehen will, dann muss darf man nicht danach gehen, wie viel heute oder irgendwann gewonnen werden könnte, sondern was möglich ist, bei vergleichbaren Kapazitäten und wie viel Energie diese für den gesamten Lebenszyklus benötigen.

Ein Satz ist ziemlich entlarvend: „This is owed to the popular CO2 climate discussion …“ dabei bezeichnen die Autoren die Klimaerwärmung als die populäre CO2-Klima-Diskussion. Also etwas, was für diese scheinbar eher nebensächlich ist. Weiterhin wird ausgeführt, weil man den Energiebedarf für die CO2-Entfernung nicht kennen würde, bliebe diese unberücksichtigt, womit so dann natürlich sofort erklärt warum fossile Kraftwerke so gut abschneiden. Man hat bereits an dieser Stelle unvollständige Bilanzen gezogen, da man nicht berücksichtigt, dass man theoretisch auch das CO2 wieder aus der Atmosphäre entfernen muss und sicher Endlagern bzw. die Energiekosten für die Anpassung an die Erderwärmung.

Für AKW setzt man eine Lebenszeit von 60 Jahren an für neue und überholte Kraftwerke, für fossile 30-50 und für Photovoltaik und Wind nur 20-30. 60 Jahre für AKW anzusetzen erscheint sehr illusorisch in Hinblick auf die Alterung sicherheitsrelevanter Komponenten. Für Wasserkraftwerke nimmt man 100 Jahre an.

Bei Erdgas nimmt man an, dass abgefackeltes Gas und verlorenes Gas nicht berücksichtigt werden müsste, obwohl dies ja Teil des Prozesses der Förderung ist. Ohne Förderung käme es erst gar nicht dazu. Auch hier frisiert man die Bilanz. Auch bei Biogas hat man die Produktion nicht vollständig berücksichtigt.

Bei Solarzellen scheint man nur Silizium berücksichtigt zu haben, aber nicht die ganzen anderen Stoffe, die ebenfalls verwendet werden. Recycling hat man nicht berücksichtigt.

Wind und Sonne sind stark abhängig von der Örtlichkeit, man hat hier natürlich Wind und Sonne für Deutschland berechnet, wo insbesondere die Sonneneinstrahlung geringer ist. Somit ist die Eingangsbehauptung falsch, weil der Zusatz fehlt, dass dies nur für Deutschland gilt, weil man die dortigen Rahmenbedingungen angenommen hat.

Bei Wasserkraft vernachlässigt man den Effekt der Klimaerwärmung und Dürren, wobei Wasserkraft entweder nur ein Speicher ist, mit verminderten Wirkungsgrad oder Regen genutzt wird im natürlichen Wasserkreislauf. In beiden Fällen müsste man dies aber genau betrachten. Ein Pumpspeicherkraftwerk ist wie eine Batterie nur ein Zwischenspeicher mit Verlusten. Und Regen ist längerfristig nicht klar vorhersehbar.

Für den Transport von Steinkohle hat man die Werte für andere Transporte angenommen, weil keine Daten vorhanden waren. Ob man beim Kohlekraftwerken auch die Abgasreinigung und die Vergiftung der Bevölkerung durch die verbleibenden Abgase berücksichtigt hat, konnte der Publikation nicht entnommen werden, ist aber zweifelhaft. So dass auch hier stark geschönte Bilanzen vorliegen dürften. Ebenso muss man bei Verbrennung natürlich auch berücksichtigen, dass Stickoxide und damit Dünger entsteht, was wiederum zu erhöhtem Aufwand bei der Trinkwassergewinnung führt. Es wurde zudem mit keinem Wort auf Kraft-Wärme-Kopplung eingegangen, sodass sich die Frage stellt ob man hier einfach auch die Wärme als gewonnene Energie berücksichtigt hat, obwohl diese als Entropie nicht nutzbar ist. Was dann allerdings ein wenig physikalisches Verständnis von Energieumwandlungsprozessen wäre. Ohnehin geht viel Energie in Form von Wärme „verloren“, wird in die Atmosphäre abgegeben über Wasser (gasförmig oder flüssig). Dies gilt auch für AKW.

Und bei AKW hat man sehr optimistisch mit 60 Jahren gerechnet, Wartung wird hier zwar berücksichtigt, aber nicht die Endlagerung, die nach aktuellem Stand berücksichtigt werden müsste für eine vollständige Bilanz, aber wie CO2 ignoriert man auch dies. Ebenso müsste man mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit auch die Energiekosten nach einem GAU berücksichtigen, der ja auch möglich ist. Das man dies nicht gemacht hat zeigt ziemlich deutlich, dass man mit für AKW und fossilen Kraftwerken vorteilhaften Parametern diese schöngerechnet hat. Nach naturwissenschaftlichen Gesichtspunkten ist das kein seriöses Vorgehen. Man lässt einfach Werte, welche einem in einer Bilanz nicht passen weg. So ein Vorgehen passt eher zu Menschen, die rechnerisch ein Perpetuum Mobile, vorgeben was real nicht möglich ist oder halt geschwurbel.

= Fazit =

Eine Publikation, welche mit unvollständigen Bilanzen belegen soll, dass fossile Energieträger und AKW besser sind, als Photovoltaik und Windenergie. Das diese Publikation als Begründung für die Vorteile von Dual Fluid Reaktoren genutzt wird ist verständlich, schließlich stammt sie aus der gleichen Gruppierung. Es würde mich nicht wundern, wenn man dies extra geschrieben hätte, damit AKW eine gute Bilanz bekommen, um eine Finanzierung der bisher nur auf dem Papier existierenden Reaktoren zu ermöglichen. Eine für mich als Naturwissenschaftlicher sehr peinliche Publikation, die nicht sauber fundiert ist und wo mich wundert, dass man diese überhaupt veröffentlicht hat.

Kann natürlich jeder machen einfach willkürliche Werte miteinander vergleichen und behaupten, dass jemand besser wäre, als jemand anders, das wird einem naturwissenschaftlichen Ansatz aber nicht gerecht, zumal willkürlich wegen Unwissenheit CO2 ausgeklammert wurde und auch die Endlagerung.

Mit diesem Vorgehen würde ich das auch eher unter Klimaschmutzlobby einsortieren.

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Petition: Pflichtfortbildung für Autofahrende alle 5 Jahre – #Verkehrssicherheit #VisionZero #Autokorrektur

Da es in der letzten Zeit immer wieder hinweise gab, dass Autofahrende nicht auf dem aktuellen Stand des Verkehrsrechts sind, braucht es verpflichtende Nachschulungen.

Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass für Autofahrende alle fünf Jahre eine Nachschulung zu Pflicht wird.

Begründung
Vor einiger Zeit stellte der ADAC fest, dass viele Autofahrenden nicht alle aktuell gültigen Verkehrsregeln kennen. Dies ist gefährlich für alle am Verkehr teilnehmenden. Eine Fahrschule oft vor vielen Jahren, macht nicht fit für die aktuellen Regeln, welche sich auch aus der Rechtsprechung und Unfällen entwickelt haben.

Im Arbeitsschutz muss regelmäßig belehrt werden, im Verkehrsrecht gar nicht. Da kann man mit einem völlige veralteten Wissensstand weiterhin Menschenleben gefährden.

Auch jüngste Äußerungen bzgl. der Rettungsgasse bei einem Stau zeigen mangelnde Kenntnisse. In diesem Fall von StVO § 11 Abs. 2, der klar vorgibt wann und wie eine Rettungsgasse zu bilden ist. Ich muss zugeben auch ich dachte bis dahin, dass die Rettungsgasse erst zu bilden ist, wenn ein Rettungsfahrzeug kommt.

Und ebenfalls lassen Äußerung einer Gewerkschaft für die Polizei Zweifel an Kenntnissen der StVO aufkommen, denn hier wird Sachbeschädigung am Reifen, als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet, obwohl die StVO klar in § 23 Abs. 1 schreibt, dass die Autofahrenden für die Sicherheit des Fahrzeugs verantwortlich sind und das eigentlich vor jedem Fahrantritt prüfen müssten. Sieht man nur selten, dass die Menschen ums Fahrzeug laufen.

Die Konsequenz aus fehlender Weiterbildung müssen entsprechende Gremien entscheiden. Sicherlich ist klar, dass mangelnde Kenntnisse die Frage aufwerfen, ob die jeweiligen Autofahrenden bei Unfällen dann nicht automatisch vollumfänglich haften müssen. Dies dürfte sich zumindest in den Kosten der Versicherungen niederschlagen, denn wer sich nicht weiterbildet muss dann halt höhere Versicherungen zahlen.

Man könnte natürlich auch sagen, dass Bußgelder bei fehlender Weiterbildung automatisch verdoppelt werden oder bei jedem Antrag für einen neuen Führerschein vorgelegt werden müssen.

Diskussion
Regelmäßig werden Führerscheine für Radfahrende gefordert, während man bei Autofahrenden trotz Führerschein immer wieder sieht, dass die sich falsch verhalten. Ob fahrlässig oder vorsätzlich ist natürlich die Frage, aber eine verpflichtende Weiterbildung wäre so oder so ein wichtiger Baustein für die Prävention von Unfällen.
Zumal KFZ als schwerer und schneller für mehr Verletzung sorgen. Mit größerer Masse kommt größere Verantwortung bei Zusammenstößen.

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Strahlende Pellets und Holzmöbel? – #Strahlenschutz

In Holz kann sich Cs137, ein radioaktives Isotop des Cäsiums, anreichern. Gerade in den Regionen in Süddeutschland, welche durch Tschernobyl belastet wurden aber natürlich auch Holz aus russland hat teilweise höhere Werte.

Gerade in Holzaschen findet eine starke Aufkonzentration statt, weil dort nur noch die kaum verbrennbaren Stoffe zurückbleiben. Das heißt, es kann durchaus sein, dass man sich eine gewisse Strahlenbelastung ins Haus holt mit Kamin der Pelletheizung. Man weiß dann vom Ansehen nicht, ob eine Belastung vorliegt oder nicht.

Ohnehin sollte man mit Stäuben vorsichtig sein, weil Stäube meist nicht gesund sind.

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Petition: Rechtswidrige Toleranz für Gehwegparken beenden! – #Duisburg #Rheinhausen #RuntervomGehweg

Da mein Antrag an die Stadt zu Streichung des Beschlusses in Drucksache 02-3956 weder bearbeitet noch beantwortet ist und auch die Bezirksregierung (Bereich Verkehr) durch Inkompetenz glänzt, habe ich jetzt mal eine Petition an den Landtag gerichtet.

= Text =
Ich richte mich hiermit an den Landtag NRW, damit ein rechtswidriger Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Duisburg aufgehoben wird, ein Antrag (14.11.2020) an den Rat der Stadt Duisburg blieb auch nach über zwei Jahren unbeantwortet und obwohl sich die Rechtslage klar geändert hat beruft sich sogar die Bezirksregierung Düsseldorf (u. a. Schreiben vom 30.09.2022) auf den rechtswidrigen Beschluss, als Begründung warum die Stadt angeblich nichts tun müsse.

Mit Drucksache 02-3956 traf der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Duisburg folgenden Beschluss:
„Lediglich das einhüftige Gehwegparken wird toleriert, wenn eine „Restgehwegbreite“ von 1,50 m verbleibt.“
Antrag: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/vo0050.asp?__kvonr=20020749

In der Praxis verbleiben an vielen Stellen sogar wenig als die aufgeführten 1,5 m selbst an Stellen, wo das Gehwegparken sogar erlaubt wurde (z. B. Günterstraße, 47226 Duisburg), wird regelmäßig über die Linie geparkt. An der Kreuzstraße (ebenfalls 47226 Duisburg) ist es nicht erlaubt, aber die Stadt Duisburg weigert sich hier etwas zu unternehmen, obwohl hier überwiegend weniger als 1,5 m (5 Gehwegplatten 30×30 cm) verbleiben. Scheinbar toleriert man hier sogar weniger, als die 1,5 m, denn am Parkverhalten hat sich nichts geändert. Dies kann durch diverse Bilder belegt werden. Oft parken die Fahrzeuge auch länger als 1 Stunde.

Der Haupt- und Finanzausschuss dürfte nicht die richtige Stelle sein für Verkehrsentscheidungen, außerdem hat sich, wie bereits gesagt die Rechtslage geändert. Es wird bezweifelt, dass Abweichungen vom heutigen Bundesrecht, welches die Ahndung von Parkvergehen als den Regelfall sieht, was sich nicht zuletzt in den erheblich erhöhten Bußgeldern und der Rechtsprechung widerspiegelt, ein Teil der kommunalen Selbstbestimmung sein kann.

Die Rechtslage kann dieser Zusammenstellung
https://www.fuss-ev.de/images/Downloads/gehwegparken.pdf
des Fuss e. V. entnommen werden.

Allgemein regelt das Halten und Parken § 12 StVO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html
Der Absatz 4a führt aus, dass es eine explizite Erlaubnis braucht um auf dem Gehweg parken zu dürfen, was wiederum bedeutet, dass überall sonst das Parken auf Gehwegen verboten ist.
„(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.“

Aus dem Schreiben der Bezirksregierung vom 30.09.2022
„Ich gehe davon aus, dass die Stadtverwaltung dem Beschluss von 2002 hinsichtlich des Auswahlermessens der Ahndung von Parkverstößen grundsätzlich folgt.“

Wenn man in die Kommentare zur StVO schaut findet man u. a. „Kommunale Dienstanweisungen, die das Gehwegparken grundsätzlich dulden, sofern bestimmte Restgehwegbreiten verbleiben, sind rechtswidrig.“ Das Zitat im Zitat stammt aus : „Höltig, „Vollzugsdefizite beim illegalen Gehwegparken“, NZV 2022, 220“ und ist schlüssig, da die Verstöße im Bußgeld deutlich angehoben wurden. In der Broschüre des Fuss e. V. findet man auch den Hinweis auf ein Schreiben des Verkehrsministerium von Baden-Württemberg, welches man hier:
https://fragdenstaat.de/dokumente/118071-vmbw_erlasszurberwachungundsanktionierungvonordnungswidrigkeitenimruhendenverkehrvom11mai2020/ runterladen kann.

Die Stadt Duisburg toleriert das Gehwegparken an vielen Stellen, was immer wieder dazu führt, dass Gehwege sogar vollständig blockiert sind. Auch hierzu gibt es Bilder. Es herrscht quasi Parkanarchie.

Es gibt ebenfalls Stellen, wo fast immer nur 90 cm (3 Gehwegplatten) verbleiben, natürlich gibt es auch hier Bildbelege.

Da ein Upload nicht möglich ist, müsste ich die Bilder bei Bedarf bei Mail schicken.

Die Stadt und Bezirksregierung argumentieren teilweise mit Parkdruck, allerdings gilt hier, dass Parkdruck ein Grund für Parkgebühren ist. Weiterhin stellte Bundesverwaltungsgericht bereits mit dem Urteil vom 06.08.1982 (4 C 58/80) klar:
„Die Benutzung einer […] Straße zum Zwecke des Parkens fällt zwar dort, wo das Parken nicht […] ausgeschlossen ist, unter den Gemeingebrauch, sie gehört aber nicht zum grundrechtlich gesicherten Anliegergebrauch.“

Da davon auszugehen ist, dass auch in anderen Städten derartige rechtswidrige Regelungen bzw. Vorgaben gelten, dürfte hier zudem eine rechtliche Klarstellung durch das Verkehrsministerium NRW gegenüber allen Städten/Kommunen und der Öffentlichkeit zielführend sein.

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DB-Navigator ist fehlprogrammiert – #Bahnsinn #Digitalisierung

Der DB-Navigator ist sehr schlecht programmiert. Mal abgesehen vom Datenschutz, gibt es da auch ein anderes Problem.

Verdeutlichen will ich dies an nachfolgendem Beispiel. Die Bahn-App zeigt an, dass der gebuchte Zug mit einer Platzreservierung vollständig ausfällt.

Okay, dass ist man von der Bahn gewohnt. Ist Mist, aber dann wird es wirklich fies von der App, wenn die ankommt und auf den Komfort Check-In hinweist.

Der Zug fällt also aus und die App weist trotzdem auf den Check-In und verhöhnt einen mit entspannt reisen. Scheinbar hat man hier jemand programmieren lassen, der/die/das von Freundlichkeit und der Realität beim Bahnfahren keine Ahnung hat. Sowohl bei Ausfällen, wie auch Verspätung kommt dieser Hinweis. Dabei weiß die App doch, dass es Verspätungen oder Ausfälle gibt. Da kommt man sich dann irgendwie doppelt verarscht vor. SERVICE geht anders.

Erst fällt der Zug aus und dann wird man noch verarscht und in der App ist das nicht der einzige Fehler.

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#Rheinhausen: Mal wieder fahrradfeindliche Baustellen – #Exklusion #Duisburg #Autokorrektur

An der Friedrich-Ebert-Straße in Rheinhausen, stand am 04.11.2022 eine Absperrbake grundlos mitten auf dem Fahrradstreifen. Die Absperrung sollte wohl dazu dienen, dass Autofahrende nicht in die wegen Bauarbeiten gesperrte Krefelder Straße einbiegen können. Aber wie man an dem Abbiegepfeil auf der Straße sieht wurde das Abbiegen gar nicht aufgehoben.

Die Situation ist für Radfahrende unklar bis gefährlich.

Die Einrichtung der Baustellen ist so oder so rechtswidrig. Es ist nicht klar erfassbar, was die Baken überhaupt sollen.

Aber das ist natürlich wieder mal kein Einzelfall im fahrrad- und gehfeindlichen Duisburg. Auch an der Hans-Böckler-Straße war die Absperrung dilettantisch. In dem Fall erkennbar von der Firma BAS. Man stellte dort eine Absperrung am abgesenkten Bordstein an der Kreuzung mit der Dorotheenstraße auf, so dass die Nutzung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erschwert bis unmöglich ist. Weiterhin erkennt man ein Schild Sackgasse laut dem angeblich Radfahrende durch können.

Wie sich allerdings herausstellte kamen dort nur Gehende durch. Weil alles, ohne erkennbaren Grund, abgesperrt war. Warum beauftragt die Stadt Duisburg eigentlich immer wieder solche inkompetenten Firmen für Absperrungen bzw. kontrolliert die Absperrungen nicht? Ist kein Einzelfall, dass Baustellen mangelhaft beschildert bzw. eingerichtet werden.

Mein Eindruck ist, dass man überall im Stadtgebiet keine Rücksicht auf Gehende und Radfahrende als umweltfreundlichste Mobilitätsformen nimmt. Zum mal es auch klar gegen die Barrierefreiheit verstößt.

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#Falschparkterroristen und Falschfahrterroristen? – #RuntervomRadweg #RuntervomGehweg #BER #LetzteGeneration #Klimaschutz #Whataboutism #Mörderverkehr

Die Rechte Politik schäumt vor Wut und verleumdet die letzte Generation als Terroristen. An deren Stelle würde ich Strafanzeige gegen alle, welche diese Verleumdung vorbringen, erstatten.

Wenngleich einige der Handlungen der letzten Generationen Straftaten darstellen können, hier verbietet sich eine Vorverurteilung, bis Gerichte geurteilt haben, sind es nach meiner Bewertung keine Terroristen, weil die Definitionen für Terroristen nicht zutreffen, weder die nach StGB § 129a noch jene auf der Seite der BPB. Ein „Rechtsanwalt“ bei Twitter, der das oben genannte ebenfalls behauptete wurde ausfallend, nachdem ich fragte, wie er seinen Terrorismusverdacht begründen würde.

So gesehen wäre das doch recht interessant, wenn hier einige aus der Politik sich hier für Verleumdung vor Gericht verantworten müssen.

Oder wird der Begriff Terrorismus hier verharmlost? Ebenfalls bei Twitter sah ich den Begriff Falschparkterroristen. Wenn man die Letzte Generation als Terroristen verleumdet, obwohl die nur für Verzögerungen sorgen, was ist dann mit Falschparkenden und Falschfahrenden, welche für Gehende und Radfahrende teilweise lebensgefährlich sind? Müsste man diese dann nicht als Falschparkterroristen und Falschfahrterroristen bezeichnen. Zumal hier die Tatsbestandsmerkmale für Terrorismus sogar eher zutreffen dürfen. Schließlich geschieht Falschparken immer aus niederen Beweggründen und man nimmt den Tod von Menschen zumindest billigend in Kauf, wenn nicht sogar ein Vorsatz dahinter steckt, weil man durch den Führerschein genau wissen muss, was passieren kann und was in der StVO steht. Aber das würde den rechten in ihrem Hass- und Hetzetrip vermutlich nicht so in den Kram passen. Was für eine Heuchelei dies doch ist, wenn man anderen Terrorismus vorwirft, aber die viel schwerwiegenderen eigenen Taten zugleich als „Sünden“ usw. verharmlost. KFZ und die Personen am Steuer haben belegbar tausende Menschen unmittelbar auf dem Gewissen, plus viele Hunderttausende durch indirekte Auswirkungen.

Davon abgesehen blockiert die Letzte Generation nur klimaschädliche Fortbewegungsarten, wie KFZ oder noch viel schlimmer Flugverkehr ein wenig. Klimafreundliche Fortbewegung, wie Gehen und Radfahren werden ständig von Falschparkenden behindert oder sogar real gefährdet.

Und dann gibt es ja noch solche Menschen, die einem Whataboutism vorwerfen, wenn man genau diesem Umstand einen Spiegel vorhält.

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