#LetzteGeneration: Niemand wegen Stau verfolgt – #AUTOkratie #Autopolizei #Autokorrektur

In der StVO § 11 Abs. 2 steht ganz klar, dass man wenn der Verkehr stockt oder zum Stillstand kommt und man wie bei einer Autobahn eine mehrspurige Straße hat, eine Rettungsgasse gebildet werden MUSS. Völlig unabhängig davon, ob ein Rettungsfahrzeug kommt oder nicht. Bekanntlich hatten Berliner Zeitung und DPA hier Unsinn verbreitet und den Klimaaktivisten die Schuld gegeben.

Das Rettungsfahrzeug ist wegen dem Stau zu spät gekommen, also hätten hier eigentlich diverse Autofahrende verfolgt werden müssen, welche nicht die vorgeschriebene Rettungsgasse gebildet haben. Die Polizei Berlin teilte allerdings aufgrund einer Anfrage per Frag den Staat mit, dass keinerlei Bußgeldverfahren eingeleitet worden wären.

Dies erfuhr ich per Twitter. Einmal mehr gewinne ich den Eindruck, dass Verkehrsregeln für KFZ-Fahrende nur eingeschränkt gelten. Die Rechtsdurchsetzung ist hier ganz klar mangelhaft. Keine Ahnung ob das nicht bereits Strafverteilung im Amt ist.

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