Im Privaten ist mir Klimaschutz sehr wichtig und folglich auch im Dienst. Aus diesem Grund reichte ich eine Petition ein, welche erstens die anteilige Erstattung von Zeitkarten und eine Anpassung der Erstattung für die Nutzung von Fahrrädern.
Man hat zwar das Bundesreisekostengesetz angepasst und Dienstreisen insgesamt klimafreundlicher gemacht, allerdings war ich mit der Antwort des BMI auf meine Petition nicht zufrieden.
So schreibt man:
„Grundsätzlich ist es Dienstreisenden zuzumuten, eine privat beschaffte Zeitkarte bei einer Dienstreise ohne Anspruch auf Kostenerstattung mitzubenutzen, da ihnen durch die Dienstreise keine höheren Aufwendungen entstehen. Hinzu kommt, dass sich der Dienstherr über rabattierte Behördentickets und ggf. auch Zuschüsse hierfür bereits an den Kosten beteiligt. Eine reisenkostenrechtliche Erstattung privater Zeitkarten kommt daher nicht in Betracht.“
Da sind aus meiner Sicht bereits mehrere Punkte nicht stimmig.
1. Muss man sich überhaupt für den ÖPNV entscheiden, dass heißt wenn man mit dem Auto fährt hat man kein Ticket, was mitbenutzt werden kann und nimmt dann ggf. für Dienstreisen ein dienstliches Fahrzeug. Bei einer anteiligen Erstattung würde der Anreiz steigen sich überhaupt eine Fahrkarte zu holen.
2. Es gibt zwar sogenannte Jobtickets, diese sind zwar günstiger haben aber auch Nachteile, weiterhin gilt das nicht überall. So hatte ich lange Zeit eine Bahncard 100 als Fernpendler. Die wurde auch regelmäßig bei Dienstreisen in Anspruch genommen und die ist nicht billig. Ein Rabattversion von dieser gab und gibt es nicht.
3. Wenn sich die oben erwähnte Bahncard 100 vollständig amortisiert hätte, dann hätte man diese erstattet bekommen. Das heißt bei der Bahncard 100 könnte eine anteilige Erstattung durchaus den Erwerb fördern und damit dem Staat sogar Geld sparen.
Sehr heftig fand ich folgende Passage bzgl. höherer Entschädigung für Fahrradnutzung:
„Ein Anpassung an die Wegstreckenentschädigung ist mangels tatsächlich entstandener Kosten bei einer Fahrradnutzung rechtlich nicht möglich. Denn, wie erwähnt, stellt das Reisekostenrecht ein Erstattungsrecht dar und ist keine Instrument zur Schaffung von Anreizen oder zur Belohnung von politisch erwünschtem Verhalten.“
Das muss wohl diese Gratismentalität sein, von der man immer spricht. Denn auch hier gibt es mehrere Punkte, die wohl nicht bedacht wurden.
1. Die Fahrradnutzung ist nicht kostenlos. Die Anschaffungskosten können durchaus erheblich sein. Außerdem spart die Nutzung des Fahrrads auch Infrastrukturkosten.
2. Es gibt Instandhaltungskosten und Kosten für entsprechende Bekleidung.
3. Bei E-Bikes usw. kommen Stromkosten hinzu.
4. Man verbrennt natürlich Kalorien, wenn man ein Fahrrad nutzt. Und Nahrung ist nicht billig.
5. In NRW gibt es bereits eine Erstattung je Kilometer, die teilweise sogar günstiger käme als eine Pauschale.
Irgendwie ist die Argumentation nicht schlüssig.
Angeblich soll das Reisekostenrecht bereits auf klimafreundliche Mobilität ausgerichtet sein. Ich bin mir da nicht sicher, wäre sicherlich Interessant hier mal Zahlen zu Kilometern mit dem KFZ und der Bahn zu vergleichen.
Ich persönlich entscheide mich so oder so eher für Bahn und Fahrrad, allerdings weiß ich natürlich nicht, wie das bei anderen aussieht.