Wald roden für Süßkram? In Kurzfassung hat Ferrero genau das vor. Außer Boykott der Produkte kann man natürlich noch eine Einwendung verfassen. Eine Anregung findet sich hier. Die Einwendung geht auch nur per Email.
Im StAnz Hessen 46/2002 findet sich das „Vorhaben der FERRERO OHG mbH, 35260 Stadtallendorf„, auf der Seite 1266.
Meine Einwendung
Da das Vorhaben, wie nachfolgend ausgeführt, überaus fragwürdig ist, ist ein vorzeitiger Baubeginn abzulehnen. Gefällte Bäume können nicht wieder hergestellt werden, es dauert Jahrzehnte bis kleine Bäume die gleiche klimatische und ökologische Leistung bereitstellen. Von der Klimakrise, dem Artenschwund und den vielen anderen bisher unbewältigten Auswirkungen sind alle Menschen dieser Welt persönlich betroffen.
Die Rodung von über 3 ha Wald ist bereits aus Klimaschutzgründen abzulehnen. Es gibt keine Gerinfügigkeitsschwelle für CO2, das verbindlichen Pariser Klimaabkommen und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts legen klar dar, dass wir Klimaneutral werden müssen, weder der Bau, noch die Produktion ist klimaneutral. Das heißt es muss genau beziffert werden, welche Ausstoß das Vorhaben bedeutet und wie dies kompensiert wird. Nicht nur für CO2, sondern für alle Treibhausstoffe, die durch das Vorhaben entstehen oder freigesetzt werden. Dies fängt bereits beim verwendeten Zucker an, der oft klimaschädlich hergestellt wird bis hin zu Transporten. Eine Klimabilanz fehlt in den Unterlagen, ebenfalls fehlen Ausführungen, wie dies vollständig klimaneutral erfolgen soll.
Süßkram ist belegt gesundheitsschädlich, diese Auswirkung auf den Menschen ist nicht ausreichend geprüft worden.
Weiterhin ist Flächenfraß die typische Billiglösung von Firmen, welche nicht in die Höhe oder Tief gehen wollen, obwohl dies möglich wäre, was für die Firma teurer wäre, aber für die Allgemeinheit ist so oder so eine Ausweitung auf der bestehenden Fläche günstiger.
Versiegelter Boden ist im Gegensatz zu unversiegelten Boden keine CO2-Senke.
Das Vorhaben kann eine Verschlechterung der Wasserqualität verursachen. Dies verstößt klar gegen die EU-WRRL. In den Unterlagen konnte nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden, das zu keiner Verschlechterung der Wasserqualität kommt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Rüstungsaltlasten aus dem zweiten Weltkrieg, welche sich noch immer teilweise im Boden befinden. Weder im Trinkwasser noch im Wasser für die Produktion will jemand krebserregende Nitroaromaten haben. Davon abgesehen verringert bereits eine großflächige Versiegelung die Grundwassermenge, was ebenfalls gegen die EU-WRRL verstößt, zumal durch zunehmende Dürren die Grundwasserpegel sinken werden. Die Auswirkungen der Klimaerwärmung im schlimmsten Falle wurden gar nicht betrachtet. Es kommt hierbei u. U. auf jeden unversiegelten Quadratmeter an.
Auch besteht eine Gefährdung bei Baugruben für das Grundwasser, besonders wenn sich Altlasten im Bereich befinden sollten, selbst eine umfangreichere Bodensondierung kann nicht alle Altlasten finden.
Das gegen das BNatSchG verstoßen wird, versteht sich von selbst. die Maßnahmen ist vermeidbar, wenn man die Produktion nicht ausweiten will, aber selbst wenn man diese ausweiten wollte, ginge es ohne Flächenfraß. Ist halt bloß die Geiz-ist-Geil-Mentalität von Firmen, dass man Flächen frisst anstatt die vorhandene Fläche effektiver zu nutzen. Warum dies nicht gehen sollte, wird nicht in ausreichender Form dargelegt, sodass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist.
Die Lagerung von Gefahrstoffen, wie Ethanol, geht mit Explosionsgefahren und in Hinblick auf Dürren und Waldbrände auch mit erheblichen weiteren Gefahren einher, die nicht erkennbar ausreichend analysiert wurden, obwohl dies als notwendig erscheint.
Das Vorhaben ist unlogisch oder vorsätzlich schwammig formuliert, sodass es im Endeffekt um eine Produktionsausweitung gehen dürfte, vielleicht nicht für das Produkt Mon Cheri, aber für andere Produkte, dies ginge allerdings wiederum mit mehr Verkehr einher, was zu einer höheren Umweltbelastung führt. Die Lärmwerte im Umfeld liegen wie überall in Deutschland über den Grenzwerten der 16. BImSchV, den einzigen Lärmgrenzwetten für Straßenlärm. Das heißt werden die Grenzwerte überschritten, würde dies auch bedeuten, dass eine Auswertung der Produktion unter dem offensichtlichen Deckmantel zu mehr Verkehr führt, was man in einem entsprechenden Verkehrsgutachten darlegen muss, damit die Bevölkerung auch klar erkennen kann, welche Auswirkungen das Vorhaben haben wird.
Die Hitzeauswirkungen vor Ort werden nicht betrachtet, obwohl bekannt ist, dass versiegelte Fläche zu einer Aufheizung führt, welche für Menschen eine höhere Todeswahrscheinlichkeit bedeutet und zudem eine höheres Risiko für Waldbrände verursacht.
Nicht eingegangen wird auf die zusätzliche Mikroplastik-Feinstaub-Belastung durch den Reifenabrieb durch die zusätzlichen Transporte in Folge der offensichtlich geplanten Produktionsausweitung, die nicht wirklich kaschiert wird. Wenn die Behörde das bewusst übersieht, dass es genau darum geht, würde diese rechtswidrig handeln, womit eine Genehmigung nichtig wäre und jederzeit vor Gericht gekippt werden könnte.
Insgesamt wirft das Vorhaben viele Fragen auf, die in Summe eine Genehmigung höchst fraglich erschienen lassen und zuerst geklärt werden müssen.
Ergänzungen behalte ich mir explizit vor.
Dass das Amtsblatt kopiergeschützt ist, halte ich im Übrigen ebenfalls für überaus fragwürdig, dass man so weder Aktenzeichen noch andere Details kopieren kann, was für Fehler sorgen könnte, welche Einwendungen unberücksichtigt lässt. Man könnte hier auch Vorsatz unterstellen.