Zulässig Geschwindigkeit bei Nacht, bei Glatteis, bei Regen usw. steht nirgendwo – #Autokorrektur #VisionZero

Der nachfolgende offene Brief ging u. a. an den ADFC, VCD, Fuss e. V., ADAC, Bundesverkehrministerium, Landesverkehrsministerium NRW, AGFS NRW, DGUV, Unfallkasse NRW.

Guten Tag,

nachdem der ADAC vor kurzem in einem Artikel mal wieder populistisch für Glitzerkleidung geworben hat frage ich mich warum man nicht endlich mal eine Tabelle aufstellt unter welchen Bedingungen, welche Geschwindigkeit für KFZ noch zulässig ist.

Das ist eigentlich nicht sonderlich schwer zu berechnen, wie schnell ein Fahrzeug maximal sein darf, damit es rechtzeitig zum Stehen kommt.

Derzeit ist es morgens dunkel. Das heißt es muss immer mit dunkel gekleideten Personen gerechnet werden. Weiterhin muss mit Fahrern gerechnet werden, welche nicht sonderlich gut sehen (z. B. Nachtblindheit). Das heißt aus der Entfernung zwischen dem Erkennen einer dunkel gekleideten Person und dem Bremsweg ergibt sich die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Dunkelheit. Kommen Glätte oder Nässe hinzu muss folgerichtig die Geschwindigkeit weiter vermindert werden, weil der Bremsweg länger wird.

Der Rechtsrahmen ist klar, denn in § 3 StVO steht ganz klar, dass die Höchstgeschwindigkeiten nur unter günstigsten Umständen gelten.

Fakt ist allerdings, das weder Blitzer noch die Polizei die bedingungsabhängige Höchstgeschwindigkeit kontrollieren, sondern immer nur die Maximalgeschwindigkeit. Dies entspricht nicht dem Text der StVO bzw. VwV-StVO mit expliziter Formulierung von VisionZero.

Man kann hier eigentlich den Verkehrs- und Ordnungsbehörden nur mangelnden Willen unterstellen, die StVO durchzusetzen, denn derartige Geschwindigkeitsverstöße werden ständig toleriert, obwohl überhöhte Geschwindigkeit eine der beiden Hauptursachen für Tote und Verletzte ist. Dadurch wird das Strafmaß für überhöhte Geschwindigkeit auch rechtswidrig verringert.

Möglicherweise gibt es hier schon Rechtsprechung zu, die man ebenfalls auswerten kann. Denn spätestens nach einem Unfall stellt sich diese Frage. Aber VisionZero heißt ja eigentlich, dass man Unfälle verhindern will, man also auch die real zulässige Geschwindigkeit kontrolliert werden können muss.

An Schulen zu Schulzeiten gilt aus meiner Sicht zum Beispiel Schrittgeschwindigkeit, gerade wenn es dunkel ist.

Auch würden durch Einhaltung und Kontrolle der Verkehrsregeln Wegeunfälle verhindert.

Es wird Zeit endlich etwas gegen Raser zu tun! Und im Dunkeln bei Glätte sind KFZ mit 50 km/h innerorts definitiv Raser.

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort (Duisburg-Rheinhausen)

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