#Lützerath: Ergänzung an Kreis Heinsberg – #RWE #Klimaschutz #Lützbleibt

Am 24.12. schrieb ich dem Kreis Heinsberg wegen deren Allgemeinverfügung zum Kreis Heinsberg. Da mich inzwischen neue Informationen Erreicht haben, habe ich noch etwas hinterher geschoben.

Guten Tag,

ergänzend zu meinem Schreiben vom 24.12.2022 reiche ich noch eine Passage des LANUV ein. Das LANUV schrieb am 25.10.2022 unter dem Geschäftszeichen LA 77 – 2022-0003926 u. a. anderem folgende Passage in einer Stellungnahme zum Thema Klimaschutz:
„Relevanz erfahren Treibhausgase über ihre Treibhauswirksamkeit. Diese ergibt sich aus der Emissionsmenge, den spektroskopischen Eigenschaften sowie der Verweilzeit in der Atmosphäre des jeweiligen Gases. Wenn ein Treibhausgas für mehrerer Jahrhunderte oder länger in der Atmosphäre verbleiben kann, reichen schon kleine Mengen, um einen bedeutenden Schaden zu verursachen. Teil des heutigen Treibhausgaseffektes gehen auf vor vielen Jahrzehnten freigesetzte Gase zurück. Selbst Spurenmengen können sich demzufolge erheblich summieren.“

Zu Deutsch, das LANUV sagt zweifelsfrei, dass die Allgemeinverfügung nicht darauf basiert werden kann, dass angeblich nur ein „bisschen CO2 freigesetzt wird“. Wie sie sehen sind selbst Spurenmengen relevant.

Ziehen Sie sofort die rechtswidrige Allgemeinverfügung zurück!

Bleiben Sie Gesund

Ulrich Scharfenort

Lützerath Bleibt Ortseingangsschild

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