#Duisburg: Nächste Stümperbaustelle – #Rheinhausen

So langsam bin ich es echt leid, egal wohin man in Duisburg geht, überall miserabel eingerichtete Baustellen/Absperrungen. In diesem Fall sogar mit Gefährdung durch gefährliche Hindernisse auf dem Radweg, was sowohl für Radfahrende, wie auch Gehende gefährlich ist und zudem Hindernisse auf dem Gehweg.

An der Stünning-Kreuzung in Rheinhausen wurde ein Überweg für Gehende abgesperrt. Gründe dafür sind nicht erkennbar. Die Beschilderung weist auf eine nicht vorhandene Baustelle hin. Ob die Absperrung überhaupt gerechtfertigt ist, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht hat man auch zu früh aufgebaut oder noch nicht abgebaut. Die Gründe für diese unnötige Umwege erzeugende Absperrung ist allerdings erst einmal nebensächlich. Was zählt ist die Errichtung von den Verkehr (hier Rad- und Fußverkehr) gefährdenden Hindernissen im Sinne des § 315b StGB, da der Radweg für abbiegende Radfahrende vollständig blockiert ist, dies vor dem Abbiegen (von der Moerser Straße in die Asterlager Straße) aber nicht erkennbar ist. Ob dies auch auf der anderen Seite (Friedrich-Ebert-Straße in Moerser Straße) der Fall ist konnte ich nicht richtig erkennen. Radfahrende können hier schwer stürzen, auch auf die Fahrbahn, sodass ein Unfall hier tödlich ausgehen könnte. Wobei dazu grundsätzlich ja bereits der Sturz reichen würde, um tödlich zu Enden. Diese Behinderung kann auch dazu führen, dass Radfahrende, welche die Stelle bereits kennen, illegal auf den Gehweg ausweichen und dadurch Gehende gefährden.

Weiterhin hat man durch das Baustellenschild an der Moerser Straße den Gehweg vollständig blockiert, obwohl die Vorgaben für Baustellen klar sagen, dass dies so nicht zulässig ist. Dadurch müssen Gehende auf den Radweg und näher an die KFZ, zumindest handelt es sich hier um eine Verkehrsbehinderung. Da derzeit ja gegen die „Letzte Generation“ wegen Nötigung ermittelt wird, weil diese Fahrbahnen blockiert haben, sollte eine derartige Gehwegblockade durch ein Schild ebenfalls unter diesen Straftatbestand fallen, denn schließlich gehört auch der Gehweg im rechtlichen Sinne zur Straße. Die unterste Mindestbreite für Gehwege in Baustellen beträgt m. W. 1 m. Auch der Radweg hat eine Mindestbreite, die eingehalten werden muss. Somit hätte das Schild nur am Rand der Fahrbahn rechtskonform aufgestellt werden dürfen.

Verantwortlich nach meiner Ansicht sind die genehmigende Stelle bei der Stadt Duisburg und die Firma VT-Ripkens. Nach eigenem Bekunden überprüft die Stadt Duisburg Baustellen teilweise bei Einrichtung, was hier offensichtlich nicht passiert zu sein scheint, denn ansonsten wäre zumindest das fehlerhafte Baustellenschild aufgefallen, es sei denn die Stadt Duisburg hätte dies rechtswidrig derartig genehmigt. Die Firma hat diese Baustelle den Schildern nach, eingerichtet. Dabei aber scheinbar nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen.

Nach den einschlägigen Vorgaben/Empfehlungen für Baustellen ist die Absperrung und Beschilderung in der dokumentierten Form klar rechtswidrig.

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